Protokoll der Sitzung vom 22.03.2001

Gebäudebestand erschlossen werden können. Wir bitten hier darum, dieses Programm den Deputationen für Umwelt und Energie, für Bau und für Wirtschaft vorzulegen.

Abschließend möchte ich zur Untermauerung unserer Forderungen noch einmal aus der Mitteilung des Senats vom 20. Februar 2001 zitieren, und zwar heißt es dort: „Die Kombinationsvariante C, Durchführung zunächst von Einsparmaßnahmen und Umstellung des Reststrombedarfs aus Ökostrom, erweist sich als effiziente Strategie, wenn bei der Entscheidung sowohl Umwelt- als auch Wirtschaftlichkeitsaspekte berücksichtigt werden.“ Sie können also in Folge unserem Antrag nur zustimmen! – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Mathes, Ihrer Schlussfolgerung kann ich nicht ganz folgen.

(Abg. S c h r a m m [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ach!)

Ich werde das auch begründen. Ich bin sogar der Überzeugung, dass ich auch umweltpolitisch die besseren Argumente dafür habe. Das werde ich versuchen darzulegen, weil es nicht um eine rein fiskalische Begründung geht.

Zunächst aber erst einmal das Positive: Ich glaube, diese Antwort in der Mitteilung des Senats auf den gemeinsamen Antrag enthält eine zentrale Botschaft, dass Umweltschutzmaßnahmen nicht nur ökologisch sinnvoll sind, sondern sich auch noch rechnen. Es ist schon bemerkenswert – und es ist auch bemerkenswert, dass es in der Vergangenheit den Senat nicht stärker ergriffen hat –, dass man mit relativ geringen Investitionen, die sich entweder nach einem Jahr oder nach dreieinhalb Jahren amortisieren, relativ hohe Kosteneinsparungen erzielen kann, die ungefähr bei zehn bis 15 Prozent der Energiekosten liegen. Das ist schon eine erhebliche Masse.

Wir begrüßen es auch, dass der Senat das jetzt zum Anlass genommen hat, sofort zu handeln und dass das Rathaus Stromsparmaßnahmen sofort umsetzt und gleichzeitig festgelegt wird, den gesamten Gebäudebestand zu untersuchen. Der erste Schritt dazu ist, genauer zu prüfen, was kann man wie in einzelnen Gebäuden erreichen, weil die Gebäude natürlich aufgrund unterschiedlicher Nutzung auch unterschiedliche Einsparpotentiale haben. Man muss ja auch für den Schulbereich beispielsweise sagen, dass dort schon länger solche Programme mit sehr großem Erfolg laufen.

In der Mitteilung wird nun auch aufgelistet, welche Mehrkosten entstehen würden, wenn man den Reststrom auf Ökostrom umstellt. Da würde ich erst einmal widersprechen, dass es sich hier um geringe Kosten handelt. Natürlich klingen 5000 DM im ersten Moment wenig. Es handelt sich aber um ungefähr zehn Prozent der Energiekosten. Wenn man eine Energiekostensteigerung um zehn Prozent hochrechnet auf die gesamten Liegenschaften, würde ich das angesichts der Finanzlage Bremens wirklich nicht als geringfügig betrachten, sondern schon als eine Investition, bei der wir uns überlegen müssen, ob dieses Geld sinnvoll und optimal eingesetzt ist. Das müssen wir uns bei jeder Investition überlegen. Ich glaube, nicht nur aus Haushaltsgesichtspunkten, sondern auch unter ökologischen Gesichtspunkten wäre es nicht sinnvoll, das Geld für Mehrkosten von Ökostrom einzusetzen. Das will ich kurz begründen. Hier sehe ich auch aus meiner Sicht einen Unterschied zu der Senatsvorlage. Die Frage, ob Ökostrom ökologisch irgendetwas bringt, kann man nicht bremisch beantworten, sondern man muss es in einer nationalen beziehungsweise europäischen Perspektive sehen. Wir haben auf dem Energiemarkt das Problem, dass wir einen Energiemix haben, in dem regenerative Energien eine absolut untergeordnete Bedeutung spielen. Gleichzeitig bestehen in diesem Markt aber gigantische Überkapazitäten, und zwar bundesweit wie auch europaweit. Wir müssen in diesem Umfeld es hinbekommen, den Anteil regenerativer Energien zu steigern und dabei möglichst betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu realisieren. Wir werden es angesichts des liberalisierten Marktes nicht schaffen, diese Umstellung mit gigantischen Fördersummen durchzusetzen. In diesem Kontext nützt es erst einmal relativ wenig, wenn eine Stadt sagt, ich suche mir aus dem Energiemix der Bundesrepublik nur den Teil heraus, der ökologisch sinnvoll produziert wurde, weil ich dadurch den Energiemix überhaupt noch nicht verändere. Statt dessen kommt es darauf an, die Neuanlagen, die geschaffen werden, auf regenerative Energien auszurichten und gleichzeitig zu versuchen, dafür ökologisch weniger sinnvolle Altanlagen zu ersetzen.

(Beifall bei der SPD)

Die rotgrüne Bundesregierung hat genau dies aufgegriffen und ein Erneuerbares-Energien-Gesetz verabschiedet, mit dem genau diese Zielsetzung verfolgt und zu einem großen Teil erreicht wird. Schon durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Fördermöglichkeiten weitgehend ausgeschöpft, die ökonomisch halbwegs vertretbar sind. Sie wissen ja selbst, dass es sich hier um erhebliche Fördersummen handelt, die über den Strompreis umgelegt und letztendlich vom Verbraucher bezahlt werden. Wenn man das Ziel verfolgt, den Energiemix zu verändern, und zwar vor allen Dingen über Neubau

von Anlagen, die ökologisch sinnvoll und effizient sind, findet man mit den Ökostromgeldern inzwischen sehr wenig Anlagemöglichkeiten, die eine wirkliche Veränderung in diesem Sinne bringen und gleichzeitig nicht schon durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden. Das ist unser ökonomisches Problem. Vor diesem Hintergrund muss sich die öffentliche Hand – und da ist ein wesentlicher Unterschied zu privaten Haushalten – überlegen, wie sie Haushaltsmittel am ökologisch sinnvollsten einsetzt. Da komme ich dann zu dem Punkt, an dem ich sagen muss – und da würde ich dann auch noch mehr vom Senat fordern, als er heute bisher schon gesagt hat –, wir müssen die Gelder, die wir in Bremen haben, nicht dafür einsetzen, dass wir ein kleines iTüpfelchen oder noch einen Tropfen mehr über Ökostrom hineinlegen, sondern dass wir unsere Möglichkeiten, die wir haben, um Energieeinsparmaßnahmen voranzutreiben, noch weiter forcieren. Auch diese werden sich selbst zumindest mittelfristig für uns wieder rechnen. Da denke ich natürlich an den – Sie haben es angesprochen – Sanierungsstau bei den öffentlichen Gebäuden. Man kann die Behebung des Sanierungsstaus auch damit verbinden, dass man gleichzeitig eine energetische Sanierung vornimmt. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man kann sich im Detail sehr lange darüber unterhalten, was man konkret machen soll, aber auch dafür werden Investitionssummen erforderlich sein. Da ist es mir, ehrlich gesagt, sehr viel lieber, wenn Bremen diese Handlungsmöglichkeiten mit dem wenigen Geld, das wir aufgrund der Haushaltsnotlage haben, ausschöpft und das macht, was schon durch Bundesgesetze weitgehend realisiert wird. Das Geld dafür zu verwenden, Ökostrom einzukaufen, widerspricht dem. Deswegen werden wir diesen Antrag von Ihnen ablehnen, weil wir der Überzeugung sind, dass das Geld anders sinnvoller angelegt werden kann. Wir gehen auch davon aus, dass der Senat mit dieser Prioritätensetzung übereinstimmt. Wir werden auch über die Deputation sicherlich gemeinsam dort noch in diesem Jahr weitere Initiativen ergreifen, gerade im Zusammenhang mit der Neuordnung des Liegenschaftswesens. Abschließend, um nicht nur die negative Begründung hervorzuheben, noch einmal: Wir sind sehr froh, dass wir gemeinsam diesen Antrag gestellt haben. Wir sind dadurch, glaube ich, schon einen wesentlichen Schritt weitergekommen, auch das Bewusstsein zu schärfen, dass Energieeinsparung und damit ökologisch sinnvolles Verhalten auch unter haushaltspolitisch engen Vorgaben sehr gut möglich ist und sogar Vorteile bringt. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD)

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Frau Mull.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine ausführliche Debatte über die Möglichkeiten zur Eindämmung von CO2-Emissionen durch die Nutzung von Kernenergie, über Ökostrom und Weiteres haben wir bereits bei Einreichung des Antrages „Ökostrom für Bremen“ im Juli des vergangenen Jahres geführt. Heute geht es darum, den von uns angeforderten Bericht über Stromeinsparpotentiale für alle Gebäude, die von Behörden und Einrichtungen des Landes Bremen genutzt werden, zu bewerten.

Zunächst einmal möchte ich auch wie meine Vorredner feststellen, dass es richtig war, den gemeinsamen Antrag eingebracht zu haben, denn allein am untersuchten Modell Bremer Rathaus wird deutlich, welche Stromsparpotentiale bei unseren öffentlichen Gebäuden insgesamt möglich sind.

Meine Damen und Herren, Grundgedanke war, und hier darf ich mit Genehmigung des Präsidenten Frau Dr. Mathes mit ihrem Dabattenbeitrag vom 6. Juli des letzten Jahres zitieren, „möglichst ohne Mehrkosten die durch öffentliches Handeln verursachten CO2-Emissionen zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Eindämmung der Klimaveränderung zu leisten“.

Es wurden nun drei Varianten für das Bremer Rathaus untersucht, wie Sie ja auch der Mitteilung entnehmen konnten, zum einen die absolute Umstellung auf Ökostrombezug, zum anderen die Tätigung einmaliger Stromsparinvestitionen, zum Beispiel Austausch alter Kühlschränke gegen hocheffiziente Neugeräte, sowie eine Kombination aus beiden, das heißt Stromeinsparinvestitionen und anschließend Bezug von Ökostrom für den dann verbleibenden Strombedarf.

Meine Damen und Herren, verfolgt man die erste Variante, das heißt, stellt man die Versorgung auf Ökostrom um, würden hier allein beim Modell Rathaus, auf einen Zeitraum von jeweils 15 Jahren wurde hier gerechnet, Mehrkosten von über 200 000 DM entstehen. Hochgerechnet auf alle öffentlichen Gebäude ergäben sich Mehrkosten von knapp drei Millionen DM pro Jahr. Die effektive CO2-Einsparung würde sich auf etwa 30 000 Tonnen pro Jahr belaufen. Das ist immens!

Bei der zweiten Variante, das ist die mit Stromeinsparinvestitionen, stellt sich für uns hierbei die aus betriebswirtschaftlicher Sicht am interessantesten dargestellte Variante dar. Sie wird deshalb ja auch anschließend zur Umsetzung empfohlen. Durch einmalige Stromsparinvestitionen haben wir hier die Möglichkeit, zur CO2-Entlastung beizutragen und gleichzeitig auch damit den Haushalt mit 87 000 DM zu entlasten, ebenfalls gerechnet auf 15 Jahre. Das heißt, durch zum Teil geringfügige Maßnahmen im Rathaus könnten wir rund 20 Prozent des derzeit ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

verbrauchten Stroms einsparen. Das ist eine hohe Quote, finde ich. Die letzte der untersuchten Varianten, eine Kombination der vorgenannten Möglichkeiten, würde ebenfalls erhebliche Mehrkosten mit sich bringen, so dass wir diese ablehnen. Meine Damen und Herren, auch wir von der CDUFraktion haben damals großen Wert darauf gelegt, Stromeinsparpotentiale unter Berücksichtigung des Kostenaspektes zu prüfen, genauso wie die Kollegen von der SPD, Frau Kummer hat es damals ja auch in ihrem Beitrag so dargestellt. Deshalb schließen wir uns im vorliegenden Bericht den genannten Empfehlungen an und bitten, die so genannte Einsparvariante im Rathaus umzusetzen, also die Variante zwei. Außerdem unterstützen wir die Forderung, für alle weiteren öffentlich genutzten Gebäude unter Berücksichtigung der neugestalteten Organisation des Bremer Liegenschaftswesens bis zum Herbst ein Stromsparprogramm zu entwickeln, und das heißt dann auch, die damit verbundenen Kosten zu ermitteln. Hierzu sollten wir dann als Bürgerschaft oder Deputation, wie Frau Dr. Mathes es ja bereits gesagt hat, auch einen entsprechenden Bericht erhalten. Das halte ich für sehr wichtig. Ich komme jetzt zum Antrag „Klimaschutz durch Energieeinsparungen und Ökostrom“, der uns gestern von den Grünen vorgelegt wurde, den wir leider mit folgenden Begründungen ablehnen müssen: Im ersten Punkt wird darum gebeten, auf 100 Prozent Ökostrombezug umzustellen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, wir haben damals gesagt, dass es am besten eine kostenneutrale Lösung geben sollte und dass für uns die wirtschaftlichen Aspekte im Vordergrund stehen sollten. Das können wir, wie ich eben in meinen Begründungen schon gesagt hatte, nicht, wenn wir jetzt auf 100 Prozent Ökostrombezug umstellen. In Punkt drei wird gefordert, bereits heute eine halbe Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um entsprechende Investitionen zu tätigen. Hierbei finde ich es wichtig, dass es erst einen Bericht, eine Untersuchung gibt, wie sich das Ganze bei einer Ausweitung auf alle öffentlichen Gebäude darstellt, um dann zu sehen, welcher Gesamtbetrag in Anspruch genommen werden muss, und wie die Finanzierung zu klären ist. Meine Damen und Herren, es gibt ja bereits andere Bundesländer, die Stromsparprogramme in öffentlichen Gebäuden bereits mit Erfolg durchgeführt haben oder noch durchführen werden. Ich denke, dass dies auch in Bremen zutreffen wird, das haben ja die ersten Ergebnisse am Modell Rathaus gezeigt, und dass wir auch mit unserer Kommune nach unseren Möglichkeiten einen Beitrag zur Stabilisierung des Weltklimas hiermit leisten werden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Irgendwie ist jetzt für mich herübergekommen, dass das, was wir vorschlagen, nicht ganz begriffen worden ist. Es ist nicht die Kombinationsvariante, wie sie in der Senatsmitteilung steht, dort bedeutet es ja, das, was man durch Energiesparmaßnahmen einspart, für die Mehrkosten durch den Ökostrom zu zahlen. Das ist nicht unser Antrag!

Unser Antrag ist viel bescheidener. Er besagt lediglich, dass beginnend mit dem Rathaus ein Prozent – das liegt noch unterhalb von einem Prozent, nämlich nur bei zirka 0,6 Prozent – der gesamten Stromversorgung öffentlicher Gebäude mit Ökostrom erfolgen soll, und dann wird sukzessive immer ein Prozent pro Jahr darauf gesetzt. Das Modell bedeutet keine Mehrbelastung für den Haushalt. Ich habe auch versucht, hier darzustellen und vorzurechnen, dass das hinsichtlich der Einsparpotentiale, die darin stecken, im Prinzip finanziell die Nullvariante wäre.

Die zentrale Frage ist doch, wie man die optimalen Einsparpotentiale mit minimalen Mehrkosten hinbekommt. Das ist der Vorschlag, den wir hier machen. Ich muss da auch noch einmal den Hinweis geben, dass eine Umstellung auf 100 Prozent Ökostrom für das Rathaus Mehrkosten von 5300 DM pro Jahr bedeuten würden. Die hätte man im Haushalt in diesem Land schon mehrfach einsparen können. Ich nenne zum Beispiel überflüssige Gutachten für das Hollerland, aber auch beispielsweise Planungskosten für das Rhodarium, die in den Sand gesetzt sind und so weiter. Das ist wirklich ein minimaler Betrag, es wäre aber ein deutliches Zeichen!

Es gibt andere Gemeinden, die es machen. Man muss nicht sagen, dass andere das nicht tun, sondern es gibt auch Gemeinden, die genau diese Potentiale ausschöpfen und auch auf Ökostromanteile umgestellt haben.

Ich bitte also hier, nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben, sondern etwas mehr vorzusehen. Ich möchte aber auch noch einmal betonen, was jetzt mit unserem gemeinsamen Antrag positiv angestoßen wurde, wenn das jetzt umgesetzt würde, finde ich das auch schon als einen Erfolg. Das gebe ich auch zu, ich hätte nur ein bisschen mehr. Das Mehr bitte ich, hier einzufordern.

Ich beantrage eine abschnittsweise Abstimmung, weil ich den Reden entnommen habe, dass in unserem Antrag das, was quasi mit den Punkten davor formuliert ist, das heißt, dieses Sukzessivmodell mit partiellem Ökostrombezug, hier keine Mehrheiten finden wird. Ich bitte aber dann getrennt davon die letzten zwei Absätze abzustimmen, die besagen, die Bürgerschaft begrüßt den Beschluss des Senats, mit

einem Programm, das bis Herbst 2001 vorliegen soll, die Stromsparpotentiale im öffentlichen Gebäudebestand auszuschöpfen und eben die Bitte, das entsprechend in den Deputationen zu behandeln. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch zu Ihrem letzten Abstimmungsvorschlag schlage ich für die SPD-Fraktion vor, dies dann jeweils entsprechend abzulehnen. Die Behandlung in der Deputation halte ich für völlig selbstverständlich. Ich möchte eines nur einmal betonen, ich will nicht nur ein bisschen mehr, ich will viel mehr, und das will auch die SPD!

(Beifall bei der SPD)

Es geht nicht darum, jetzt ein bisschen zu machen und dann angesichts der Haushaltsnotlage irgendwann die Aktivitäten einzustellen. Es geht darum zu überlegen, wo angesichts der knappen Mittel am sinnvollsten das Geld eingesetzt werden kann, um für den Umweltschutz am meisten zu erreichen. Das ist unsere felsenfeste Überzeugung und nicht, dass man symbolisch ein bisschen Ökostrom kauft. Wir müssen vielmehr die entsprechenden Haushaltsmittel – und da haben wir als Land und Kommune noch genug zu tun – für vielfältige Energieeinsparmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Liegenschaften vorsehen.

Hierbei ist explizit zu betonen, dass es uns nicht allein um Stromeinsparungen geht. Es geht auch um Heizkosteneinsparungen, die ja auch ganz andere Investitionssummen erfordern. Da müssen wir Gelder investieren! Deswegen sagen wir, die Mehrkosten für Ökostrom – auch wenn ich finde, zehn Prozent der Verbrauchskosten des Rathauses ist immer noch eine relevante Zahl, aber gut, darüber kann man sich lange streiten – tragen wir nicht, weil das Geld an anderer Stelle aus unserer Sicht besser eingesetzt werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste erhält das Wort Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Anfang sagen, dass ich dem Haus für den gemeinsamen Antrag, den Sie eingebracht haben, durchaus dankbar gewesen bin, weil mit diesem Antrag noch einmal für alle Ressorts deutlich geworden ist, wohin die Reise gehen muss. Damit hat das, was in

Ansätzen an Überlegungen durchaus vorhanden gewesen ist, in diese Richtung zu arbeiten, eine deutliche Verstärkung, wenn nicht einen wirklichen Impuls erfahren.

Es ist ja nicht so, dass im Vorfeld nicht vielfache Bemühungen gestartet worden sind, in diesem Sektor tätig zu werden. Es ist hier schon angesprochen worden, wir haben uns in der Vergangenheit intensiv über die Frage des Energiecontracting unterhalten, auch in der Deputation. Wir haben in den Schulen das Drei-Viertel-Projekt gehabt, das auch läuft, wo diese Gedanken aufgenommen worden sind, aber in der konsequenten Ausprägung ist es diesem Antrag zu verdanken, dass wir zu einer solchen forcierten Herangehensweise bezogen auf die Sparmaßnahmen gekommen sind.

Sicher kann man unter Betrachtung der gesamten Diskussionen, Frau Dr. Mathes, natürlich sagen, dass die C-Variante, die Sie hier angesprochen haben, unter solchen Gesichtspunkten eigentlich die umfassendste ist, wenn man die Ausführungen des EEG mit in Betracht zieht. Gleichzeitig möchte ich mich aber dem anschließen, was Herr Dr. Schuster hier angeführt hat.

Es ist ja nicht so, dass mit dem, was wir Ihnen hier mitgeteilt haben und mit dem Beschluss des Senats sozusagen eine Anti-Haltung gegen das EEG eingenommen wird, keineswegs, sondern, wie hier schon ausgeführt, auch Bremen hat sich im Bundesrat für dieses Gesetz ausgesprochen und trägt eben wie alle anderen Verbraucher auch in seiner Gesamtheit mit der Stromrechnung zu der Finanzierung des EEG bei. Insofern ist das kein Votum gegen dieses EEG, sondern zum jetzigen Zeitpunkt die Entscheidung unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise, sich zunächst einmal auf die Einsparinvestitionen und auf die Einsparvariante zu konzentrieren.

Es geht, wenn ich das für den Gesamtbestand bremischer Verwaltungsgebäude oder bremisch genutzter Gebäude betrachte, eben nicht um geringe Summen, Herr Dr. Schuster hat das schon angesprochen, sondern es ist durchaus ein beträchtlicher Anteil. Jeder, der ein Budget zu verantworten hat – wir sind ja sehr gespannt auf die Haushaltsberatungen der Bürgerschaft –, wird wissen, dass er um kleinste Summen ringt, um sein Budget einhalten zu können. Hier sind diese Kosten, die dadurch entstehen, nicht als geringfügig zu betrachten.

Insofern hat sich der Senat vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage des Landes auch dafür entschieden, die aufgezeigten Stromsparpotentiale ausgehend vom Rathaus zu nutzen und hat uns damit beauftragt – mein Haus federführend –, ein Stromsparprogramm für den Gebäudebestand zu erarbeiten. Das haben wir Ihnen nicht nur hier mitgeteilt, sondern es ist in den letzten Beschlüssen des Senats zu der Frage der Neuordnung der Gebäude beziehungsweise zum Abbau des Investitionsstaus

in diesem Bereich ja noch einmal ausdrücklich aufgenommen worden, dass der Bausenator in diesem Zusammenhang den Auftrag hat, diese Aspekte der Stromeinsparung, aber auch der Energieeinsparung aufzunehmen.

Ich schließe an das an, was Herr Dr. Schuster gesagt hat: Man wird sicherlich nicht mittelfristig bei dem Stromeinsparprogramm stehen bleiben können, sondern wird sehr viel weiter gehen und eben auch Bereiche von Wärme, Warmwasser, Heizung oder auch die Frage der Wärmedämmung einbeziehen müssen. Das sind alles Aspekte, die dann auch in eine Kostenbetrachtung einbezogen werden müssen. Insofern ist das nicht gegen das Anliegen, auch nicht gegen das Anliegen, das eben von Ihnen, Frau Dr. Mathes, vorgetragen worden ist, sondern ein Sich-auf-den-Weg-Begeben.

Wenn ich es richtig verstanden habe und richtig informiert worden bin, ist Hamburg im Augenblick zu genau den gleichen Ergebnissen gekommen, nämlich zunächst einmal den Schritt der Stromeinsparung zu gehen, um dann möglicherweise in Zukunft zu anderen Modellen zu kommen. Insofern stehen wir damit nicht allein. Als Land mit erheblichen Problemen, was die Haushalte anbelangt, denke ich, ist es ein vertretbarer Schritt und kein geringer Schritt, den wir hier vornehmen, das möchte ich noch einmal deutlich machen! Es ist jetzt nicht etwas, das gering zu schätzen ist, das Sie durch Ihren Antrag mitbewirkt haben, sondern es ist ein deutlicher Schritt dahin, nicht nur CO2 einzusparen, sondern auch unter den Betrachtungen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung hier voranzukommen. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.