Protokoll der Sitzung vom 22.03.2001

der Bremischen Bürgerschaft für die zügige und intensive Arbeit von dieser Stelle aus bedanken.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Bericht des Datenschutzbeauftragten, die Stellungnahme des Senats und der Bericht des Datenschutzausschusses liegen Ihnen vor. Lassen Sie mich aber, bevor ich zur Arbeit des Datenschutzausschusses komme, noch ein paar Anmerkungen machen!

Der Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Verwendung ist gerade angesichts der immer weiter reichenden Möglichkeiten der automatisierten Informationsverarbeitung und Kommunikationsmittel von großer Bedeutung. Der Datenschutz muss aber in allen seinen Ausprägungen und bei allen Regeln abgewogen werden mit anderen vorrangigen Interessen der Bürger und der Gemeinschaft.

Eine der größten Umwälzungen ist die Einführung des Datenschutzes in die diversen Gesetzeswerke des Landes Bremen, und besonders sieht man dies auch im neuen Polizeigesetz. Teilweise vergrößert sich das Volumen der Bestimmungen um ein Drittel des bisherigen Umfangs. Im Verhältnis zu den Generalermächtigungen des Polizeigesetzes der fünfziger und sechziger Jahre wurde nun alles bis ins Detail geregelt, und ich finde, das ist gut so.

Mit dem Einzug der Informationstechnik in allen Bereichen werden immer mehr gesellschaftliche Funktionen auf der Basis grenzüberschreitend angelegter elektronischer Netzwerke abgewickelt. Für die großen Hoffnungen, die mit dieser Entwicklung verbunden werden, meine Damen und Herren, stehen unter anderem die Begriffe Electronic Government, Electronic Administration und Electronic Commerce. In dem Maße, wie die Digitalisierung gesellschaftlicher Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen voranschreitet, gewinnt aber auch die Frage der Sicherheit der interaktiven Netzwerke eine völlig neue Bedeutung. Das Schlimmste aber ist, meine Damen und Herren, das Ausufern von extremistischen Hasstiraden und Kinderpornographie im Internet.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Die Problematik durch den demokratischen Rechtsstaat ist eine entscheidende Voraussetzung im Kampf gegen den politischen Rechtsextremismus und von ihm ausgehende gewalttätige Spannungen in der Gesellschaft. Bei ständig wachsenden Sorgen unserer Bürger entstehen Vertrauensverluste für unseren Staat. Es entsteht Unsicherheit, und Unsicherheit in diesem Problemfeld sucht nach Stützen. Es sollen nicht irgendwelche rechtsextremistischen Rattenfänger sein, die aus den Sorgen der Bürger ihr trübes Süppchen kochen, oder Sextäter, die mit Kinderpornographie im Internet das große Geld machen.

Wenn Täter erwischt werden, die Kinderpornographie und rechtsextremistische Parolen im Internet verbreiten, und dann die Forderung nach Strafverschärfung kommt, leiert sich das spätestens dann aus, wenn wieder etwas passiert ist. Da sind wir am Kern: das Wiederpassieren!

Schaden in Zukunft vermeiden, das muss im Vordergrund unserer Anstrengungen stehen. Hier geschieht noch nicht alles, was eine problembewusste, wohlhabende, technisch versierte Gesellschaft in Deutschland leisten kann. Wir sind aber auf dem richtigen Weg, meine Damen und Herren, mit großem Ziel, von dem wir auch sprechen müssen, weil wir in diesem Politikfeld Datenschutz und -sicherheit ebenso Optimismus brauchen wie in allen anderen Bereichen.

Weil die Bediensteten des Landesbeauftragten in den letzten Jahren in erheblichem Umfang unentgeltlich Beratung bei privaten Firmen auf dem Gebiet des Datenschutz ausgeführt haben, sind wir jetzt auf einem guten Weg, wenn die Landesgesellschaft für Datenschutz GmbH ihre Arbeit demnächst aufnimmt. Diese Gesellschaft wird sich mit Multimediaprojekten befassen. Die Gesellschaft wird sich mit der Erstellung von Datenschutzkonzepten befassen, und sie wird sich weiter mit der Ausbildung von Datenschutzbeauftragten in Betrieben und auch in Personalräten befassen. Sicherheitsmaßnahmen im Datenschutzbereich und Fortbildungsveranstaltungen sollen von dieser Gesellschaft ebenso durchgeführt werden.

Durch die Gründung dieser Gesellschaft wird die Sicherheit bei der Anwendung der I- und K-Technologie erhöht. Viele Unternehmen haben erkannt, dass ihre Produkte ohne Datenschutz am Markt nicht akzeptiert werden, und sind daher bereit, in den Datenschutz zu investieren. Wie wichtig die Datensicherheit sein muss, haben wir am Mittwoch in den Zeitungen gelesen zu dem Thema, dass der Diebstahl von Steuerdaten bei der elektronischen Steuererklärung möglich ist. Hier müssen jetzt neue Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Um aber nicht zu weit abzuschweifen, meine Damen und Herren, möchte ich mich jetzt darauf konzentrieren, noch einmal eben unsere Arbeit vorzustellen, die wir im letzten Jahr geleistet haben. Unter anderem haben wir uns mit den datenschutzrechtlichen Defiziten bei der elektronischen Post in der bremischen Verwaltung befasst. Hier soll demnächst dem Ausschuss eine E-Mail-Richtlinie vorgelegt werden. Der gesamte Vorgang ist noch nicht ganz abgeschlossen, aber wir sind guter Hoffnung, dass das demnächst passiert.

Auch bei der Telefonüberwachung bei der Polizei hier in Bremen hat sich Neues ergeben, auch hier müssen durch die Änderung der Paragraphen 100 a und 100 b der Strafprozessordnung neue Durchführungsbestimmungen erfolgen. Dies ist auch noch

nicht gemacht worden, aber wir hoffen, dass wir im nächsten Monat auch dort positiv in die Zukunft sehen können, dass wir da ein Konzept bekommen. Dies befindet sich zurzeit alles in der Abstimmung.

Ferner beschäftigte sich der Ausschuss mit dem neuen Meldegesetz. Während unser Koalitionspartner und auch wir, die CDU, bei der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister an politische Parteien an der Widerspruchslösung festgehalten haben, sprach sich die Opposition für die Einwilligungslösung aus. Vom Ausschuss wurde auch festgestellt, dass die Weitergabe von Daten aller Wahlberechtigten an eine Partei, so, wie es in Bremerhaven geschehen ist, ein Verstoß gegen das Bremische Meldegesetz ist. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, dass eine Gewährleistung bestehen muss, dass Sperrvermerke bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses berücksichtigt werden.

Bei dem elektronischen Einbürgerungsverfahren geht der Ausschuss davon aus, dass demnächst ein Datenschutzkonzept vorgelegt wird. Dies fehlt bei Judit, in der Justizvollzugsanstalt und beim Ärztlichen Dienst. Wie mir aber signalisiert worden ist, soll das auch im nächsten Monat behoben werden.

Lange hat sich der Ausschuss auch mit den Anforderungen von Sozial- und Ausländerakten durch das Rechnungsprüfungsamt in Bremerhaven befasst. In einer nichtöffentlichen Sitzung in Bremerhaven gab der Magistratsdirektor eine Stellungnahme dazu ab. Es werden Richtlinien für die Aktenherausgabe erstellt. Der ganze Vorgang ist noch nicht abgeschlossen, und wir werden hier noch weiter tätig sein müssen.

Ferner beschäftigte sich der Ausschuss mit der Videoüberwachung bei der stationären Pflege und in Großwohnanlagen sowie mit der Novellierung des neuen Polizeigesetzes. Einen breiten Raum nahm auch der Bericht der Verwaltung über die Möglichkeiten der Kontrolle missbräuchlicher Arzneimittelverrechnungen ein. Dies ist aber, das kann ich hier sagen, nicht nur ein Bremer, sondern ein bundesweites Problem. In vielen Fällen wird vermutet, dass eine sehr enge Kooperation zwischen dem verordnenden Arzt und der abrechnenden Apotheke besteht. Auch in Bremen wurden die Organisationen aufgefordert, entsprechende Daten an die Apotheken- oder Ärztekammern zu leiten. Die Krankenkassen leiten die entsprechenden Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiter.

Allen Beteiligten ist klar, dass Rezeptmanipulationen ohne die Verwendung der entsprechenden Abrechnungsdaten nicht aufgedeckt werden können, da sich weder der Arzt noch die betreffende Apotheke freiwillig bereit erklären, ihre Abrechnungsdaten den entsprechenden Stellen anonymisiert zuzuleiten. Auch hier ist Handlungsbedarf angesagt, und wir hoffen alle, dass im neuen Bundesdatenschutzgesetz in dieser Richtung Änderungen eingearbeitet werden.

Wir haben uns, und ich möchte mich jetzt auch kurz fassen, beschäftigt mit dem MammascreeningProjekt am Zentralkrankenhaus. Wir haben uns mit der Datensammlung der Telefonanbieter über Kunden befasst. Wir haben über Nebenbeschäftigungsanzeigen diskutiert und auch über Kinderpornographie auf Internetseiten. Wunschkennzeichen über Internet war ein Thema, Konsequenzen einer Melderechtsänderung für die in Bremerhaven bestehenden DV-Verfahren und Zugriff der GEZ auf Meldedaten. Dies alles wurde im Ausschuss behandelt. Dazu kamen aktuelle Datenschutzprobleme, Beschwerden von Einzelpersonen, und auch die Wiederbesetzung der Stelle des Datenschutzbeauftragten wurde mehrmals energisch, das möchte ich hier betonen, im Ausschuss angesprochen.

Wir haben bei der letzten Bürgerschaftssitzung endlich nach zähem Ringen einen neuen Datenschutzbeauftragten gewählt. An dieser Stelle, er sitzt ja heute hier, möchte ich als Vorsitzender des Ausschusses nicht versäumen, dem neuen Datenschutzbeauftragten bei seiner Arbeit alles Gute zu wünschen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte die Bürgerschaft (Landtag), den Bemerkungen des Datenschutzausschusses beizutreten. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Bevor ich Ihnen das Wort gebe, verehrte Kollegin, möchte ich ganz herzlich zwei Gruppen begrüßen. Hier auf meiner rechten Seite, damit das nicht verwechselt wird, die diesjährigen Schafferinnen, und auf der linken Seite des Hauses von mir aus gesehen, Mitglieder der CDU aus Bremen-Nord! Herzlich willkommen in unserem Haus!

(Beifall)

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Schwarz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei unserem Präsidenten für die technische Unterstützung!

(Beifall bei der SPD)

1983 hat das Bundesverfassungsgericht das berühmte und so genannte Volkszählungsurteil verkündet und hat zum ersten Mal in einer Rechtsprechung den Begriff des informationellen Selbstbestimmungsrechtes geprägt und benutzt. Diese Rechtsprechung und die Medienreaktion, im Vorlauf und auch hinterher, hat im großen Umfang dazu beigetragen, dass

dieser Begriff, dass die Bedeutung des Datenschutzes in der Gesellschaft erkannt und diskutiert worden sind. Es war ein Bewusstsein um diese Begriffe, wie es vorher nicht gewesen ist, und ich denke, es hat sehr geprägt, was auch in der Folgezeit an Diskussionen gelaufen ist. Bei dem Datenschutz geht es nicht um Schutz von Daten. Es geht hier um den Schutz von Menschen, um den Schutz der Würde des Menschen, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte.

Ich gehöre einer Generation an, für die das Buch von George Orwell „1984“, so der Titel, eine Art Kultbuch geworden war. In diesem Buch wird die beklemmende Vision einer beklemmenden Utopie dargestellt. Hier ist es ein diktatorischer Unrechtsstaat, der eine totale Überwachung über seine Bürger und Bürgerinnen ausübt. „The big brother is watching you“, „Der große Bruder beobachtet dich“, so war der Slogan dieses Buches in einer sehr beklemmenden Form.

Dieses Buch ist 1949 erstmalig herausgegeben worden. Zu dieser Zeit gab es keine technischen Möglichkeiten, diese erschreckende Vision in die Realität des Alltags umzusetzen. Heute wäre es von der technischen Gestaltung kein Problem mehr. Ohne die Diskussion, ohne das Wissen über das informationelle Selbstbestimmungsrecht, ohne die Rechtsvorschriften des Datenschutzes und ohne die technischen Möglichkeiten des Datenschutzes, wäre es so utopisch, wenn ein solcher Überwachungsstaat à la Orwell heute vorhanden wäre? Ich bin sehr froh, dass in unserer Landesverfassung der Begriff des Datenschutzes verankert ist. Es ist für mich auch kein Zufall, dass in der EU-Charta als Grundrecht der Datenschutz, das informationelle Selbstbestimmungsrecht, verankert ist.

Gönnen Sie mir einmal einen Scherz im Zusammenhang mit einem Satz, den Burkhard Hirsch bei einer Vortragsveranstaltung gehört hat! Da rief ihm ein Zuhörer zu, als Burkhard Hirsch die Sinnhaftigkeit des Datenschutzes erläutern wollte: „Ich habe nichts zu verbergen!“ Darauf soll Burkhard Hirsch geantwortet haben: „Sie armer Teufel!“, und soll nachher, in einem persönlichen Gespräch noch eine Illustration vorgetragen haben – sie ist nicht verbürgt, sie ist mir als Gerücht genannt worden –: Beate Uhse, ich bin sicher, keiner von Ihnen hier kennt dieses Unternehmen!

(Abg. K l e e n [SPD]: Doch, die Aktien!)

Weil keiner diesen Namen kennt, kennt auch keiner eine Person, die diesen Namen kennt, und keiner in Bremen, in unserer gesamten Gesellschaft ist Kunde oder Kundin dieses Unternehmens. Aber das Merkwürdige ist: Dieses Unternehmen verfügt über eine der größten privaten oder nichtöffentlichen Datenbanken, die nicht nur Namen enthält, sondern

durchaus sehr informative Kundenprofile! Das zum Satz ‚Ich habe nichts zu verbergen!‘

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich habe häufig im Zusammenhang mit Forderungen an Datenschutz oder meiner persönlichen Einschätzung über die Wichtigkeit von Datenschutz gehört, Datenschutz ist nur ein Bremsklotz bei der Einführung neuer Datenverarbeitungsbereiche. Das Wort Bremsklotz ist mit Sicherheit negativ besetzt, aber wenn Sie das Wort Bremse anstelle des Wortes Bremsklotz benutzen, hat es eine ganz andere Bedeutung. Die Bremse ist wichtig. Sie bremst ab, wenn etwas zu gefährlich wird und etwas zu schnell wird. Datenschutz darf natürlich Sinnvolles nicht blockieren. Datenschutz muss aber Gefährdung der Persönlichkeitsrechte verhindern. Das ist wichtig!

(Beifall bei der SPD)

Wenn neue Datenverarbeitungssysteme eingeführt werden, kann es sogar häufig auftauchen, dass Datenschutz nicht eine Bremse ist, sondern ein Beschleunigungsinstrument ist, um eine Akzeptanz dieser neuen Bereiche zu erreichen. Herr Knäpper hat zum Beispiel E-Government dafür angeführt. Hier haben wir auch das Beispiel von Elster, wo der Datenschutz nicht ausreichend verankert ist. Wir haben Media@Komm mit dem Stichwort digitale Signatur. Ohne entsprechenden Datenschutz hätten diese Bereiche keinen Chance auf Akzeptanz der Bevölkerung. Im wirtschaftlichen Bereich haben wir hier E-Business und E-Commerce, und es gibt Untersuchungen im In- und Ausland, Meinungsumfragen, die klar bestätigen, das ist keine Behauptung, sondern bewiesen, dass hier eine vernünftige Datenschutzgestaltung zum Marketingerfolg beiträgt.

Bei der Einführung neuer Datenverarbeitungssysteme ist es sehr wichtig, dass von Beginn an der Datenschutz ausreichend berücksichtigt wird. Datenschutz verhindert nicht die Technikeinführung. Wichtig ist nur, dass beides zeitgleich passiert, dann ist jeglicheTechnikeinführung immer möglich. Jede datenschutzgerechte Technikgestaltung, so lehrt die Erfahrung, ist vorhanden, bitte – ein Appell an alle, die damit beruflich zu tun haben –, nur rechtzeitig den Datenschutz beteiligen! Datenschutz wendet sich nicht gegen Technik, Datenschutz ist mit Hilfe von Technik möglich.

Herr Knäpper hat einige Beispiele angeführt, in denen sorgfältig abgewogen werden muss. Das sehe ich genauso, Herr Kollege. Beim Datenschutz ist es nicht immer einfach, die Grenze zu ziehen zwischen dem Schutz des Einzelnen und den Interessen des Staates und den Interessen des Gemeinwohls. Im Inland zumindest haben wir eine ausreichende Regelungsdichte. Es müssen Einzelfallentscheidungen

getroffen werden, bei denen sorgfältig abgewogen werden muss, nicht nur im Strafrechtsbereich oder bei der Strafverfolgung. Hier ist ein ausreichender Ermessensspielraum geboten, und ich bin sicher, die hier Entscheidungsberechtigten sind in der Lage, die Sorgfalt, die geboten ist, auch auszuüben.

Herr Knäpper hat bereits das Polizeigesetz angeführt. Hier sind im großen Umfang datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen gewesen. Ich bin sehr froh, dass so viele Bereiche hier in der Novellierung Eingang gefunden haben.

(Beifall bei der SPD)

Herr Knäpper hat schon auf diese Datenschutz GmbH hingewiesen. Ich halte sie für eine sehr sinnvolle Sache. Wichtig ist nur, das haben wir im Datenschutzausschuss gerade von der SPD-Fraktion auch sehr energisch betont, dass zwischen der GmbH, die gegründet werden soll, und der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten eine ganz klare Trennung erfolgt. Die Dienststelle hat die hoheitliche Aufgabe wahrzunehmen. Die neu zu gründende GmbH hat ein Beratungszentrum. Sinnvoll ist dies deswegen schon, weil zu dem Datenschutz sehr viele neue Aufgaben gekommen sind. Aber ich wiederhole noch einmal: Wichtig ist die klare Kompetenztrennung, denn sonst, denke ich einmal, ist der hoheitliche Aspekt nicht zu gewährleisten.

(Beifall bei der SPD)

Ich wünsche allen Bediensteten der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten und neuen Mitarbeitern der neu zu gründenden GmbH, dass sie durchaus auf getrennten Wegen, aber partnerschaftlich sich der Aufgaben des Datenschutzes annehmen, und ich wünsche allen viel Erfolg! – Bei Ihnen bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)