Deswegen ist es reichlich frech, sich hier hinzustellen und zu behaupten, dieser Senat hätte nun innerhalb der letzten drei Jahre nichts getan. Der Innensenator hat es vorhin ausgeführt, auch das stimmt nicht.
Im Übrigen fordere ich das Haus auf, für alle Maßnahmen, die aus Ihrem Antrag oder aus der Mitteilung des Senats entstehen und die bestimmte Ressourcen verlangen, mit dem nötigen Nachdruck in den Haushaltsberatungen dafür zu sorgen, dass das Personal dafür auch bereitgestellt wird. Dann ist das in Ordnung! Nicht aber hier Forderungen aufstellen und dann nachher kneifen, wenn es darum geht, das Ganze zu finanzieren!
Es besteht darüber Einigkeit, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überwiesen wird. Das ist Konsens der Fraktionen hier im Hause.
Wer der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats mit der DrucksachenNummer 15/692 Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat den Ihnen vorliegenden Antrag eingebracht, weil es zwischen dem Bundesausschuss der Ärzte und den Krankenkassen einen neu ausgehandelten Leistungskatalog mit ganz erheblichen Änderungen gibt, die in die häusliche Krankenpflege direkt und, wie wir denken, positiv wie auch negativ eingreifen. Wir bitten daher den Senat jetzt um einen Bericht über die Versorgungssituation der Patienten in der häuslichen Krankenpflege im Lande Bremen, weil nach dem Inkrafttreten der Richtlinie jetzt ein Jahr vergangen ist. Ich denke, dass wir hier jetzt schon erste Ergebnisse vorlegen können, die dann auch die Arbeitsgrundlage für die vor uns liegende Zeit sein werden.
Meine Damen und Herren, die Kassen, die Ärzte und auch die Politiker haben immer wieder den Grundsatz der ambulanten Versorgung vor der stationären Behandlung im Krankenhaus gefordert. Dies ist heute noch genauso richtig wie vor vielen Jahren, als die Debatte begonnen hat. Die weiter sinkende Verweildauer im Krankenhaus macht aber natürlich eine intensive und kompetente Nachbetreuung durch die häusliche Krankenpflege erforderlich, und dies, meine Damen und Herren, wollen, glaube ich, alle Fraktionen hier im Hause sichergestellt wissen. So umfasst das definierte Ziel der häuslichen Krankenpflege zum einen die Krankenhausvermeidungspflege und zum anderen die so genannte Sicherungspflege, also die Sicherstellung durch die häusliche Krankenpflege zur Absicherung einer ambulanten Behandlung.
pauschalen ab 2004 schätzen die Experten, dass etwa 100 000 Krankenhausbetten in Deutschland wegfallen werden. Wenn diese 100 000 Betten aber wegfallen, heißt das nicht, dass wir alle gesünder werden, das heißt nur, dass wir anders versorgt werden müssen. Das kann dann natürlich nur im ambulanten Bereich abgesichert werden.
Sie sehen, meine Damen und Herren, der häuslichen Krankenpflege kommt eine immer höhere Bedeutung zu. Wir, die CDU-Fraktion, wollen, dass die häusliche Krankenpflege nicht nur sichergestellt wird, wir wollen auch die umfassende Sicherstellung der Pflege, und wir wollen eine geprüfte und verlässliche Qualität, die heute in vielen Bereichen schon gegeben ist, die aber nach unserer Einschätzung auch ausgebaut werden muss. Vor allem aber wollen wir sicherstellen, dass allgemein anerkannte Pflegeleistungen auch weiterhin vorsorgend, also zur Vermeidung von zusätzlichen Erkrankungen, erbracht werden können. Lassen Sie mich das an einem kleinen Beispiel verdeutlichen!
Meine Damen und Herren, Menschen, die über längere Zeit bettlägerig sind, bekommen oft Druckstellen, die sich zu offenen und eiternden Wunden entwickeln. Der Fachbegriff dafür ist Dekubitus. Bislang konnten zur Vermeidung einer solch schmerzhaften Erkrankung die Patienten in regelmäßigen Abständen anders gelagert werden, und es wurden auch vorsorgend spezielle Dekubitus-Matratzen verschrieben, auf denen die Patienten gelagert worden sind, natürlich auch zur Erleichterung der überwiegend in der ambulanten Krankenpflege tätigen Frauen, die dort in bewundernswerter Weise ihre Arbeit machen.
Wenn wir heute in den Katalog schauen, meine Damen und Herren, dann steht da von Prophylaxe nichts mehr. Die Dekubitus-Behandlung kann erst einsetzen, ich zitiere, „wenn mindestens oberflächlich ein Hautdefekt mit eventueller Blasenbildung sichtbar ist und bei der Versorgung durch Wundreiniger und die wirksame Druckentlastung“! Die Prophylaxe finden wir also in diesem Katalog leider nicht mehr.
Wer weiß, was das für die kranken Menschen bedeuten kann, der wird unseren Antrag sehr gern unterstützen, und darum, meine Damen und Herren, bitte ich Sie alle hier im Hause.
Noch eine kurze Änderung zu dem Antrag, meine Damen und Herren! Wir haben, glaube ich, gesagt, der Senat solle bis zum 31. August 2001 berichten. Das kann selbst dieser hervorragende Senat nicht schaffen. So bitte ich, dieses Datum auf den 30. November 2001 zu ändern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Frühjahr letzten Jahres sind die neuen Regelungen in der häuslichen Krankenpflege auf Bundesebene in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte möchte ich kurz anreißen.
Die ärztliche Versorgung soll auch in der häuslichen Krankenpflege abgesichert werden. Die Ärzte tragen dabei die Therapieverantwortung und stellen die Indikation. Für die Versicherten selbst wird ein Leistungsanspruch, den sie gegenüber den Krankenkassen haben, definiert. Die Richtlinien sind bundesweit verbindlich und garantieren den Versicherten einen einheitlichen Leistungskatalog.
Daneben sollen die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und vor allen Dingen einheitlich mit den Spitzenverbänden der Pflegeorganisationen Rahmenbedingungen aushandeln und beschließen. Diese Rahmenbedingungen sollen die Qualität der Leistungen sichern und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung beinhalten. Genau dieser Punkt steht in der Kritik der Leistungserbringer, da sie nicht an der Ausarbeitung der Rahmenrichtlinien beteiligt waren. Gerade diese aber sollen in die Rahmenempfehlungen eingearbeitet werden. Für Bremen ist wichtig, dass es den regionalen Vertragsparteien möglich ist, unterhalb dieser Rahmenvereinbarungen eigene Regelungen zu treffen.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen fordert für Bremen eine kritische Prüfung, welche Auswirkungen diese neuen Regelungen haben. Die häusliche Krankenpflege ist vor allem zur Vermeidung, Verhinderung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes gedacht. Dieses Ziel ist von der SPD-Fraktion nicht primär aus Kostengesichtspunkten in den Vordergrund zu stellen.
Hat die häusliche Krankenpflege aber den Stellenwert in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, den wir uns alle vorstellen? Dass unter anderem die Wirtschaftlichkeit der verordneten Maßnahmen einer Prüfung unterzogen werden muss, ist vor dem Hintergrund des Solidarprinzips der Krankenkassen für mich selbstverständlich. Ich begrüße auch, dass die Richtlinien als neue Leistung Anleitungsverordnungen vorsehen mit dem Ziel, bestimmte Handlungen selbst durchführen zu können. Dies stärkt und fördert die Eigenverantwortlichkeit und Eigenständigkeit der Patienten.
Was ich aber persönlich nicht verstehen kann, ist, dass Leistungen nicht verordnet werden, die durch
eine im Haushalt des Patienten lebende Person, die die Pflege im erforderlichen Umfang selbst durchführen kann, erbracht werden. Dies bedeutet für viele Frauen und Mütter, die die Leistungen in der Regel erbringen, dass sie zusätzlich belastet werden. Diese Belastungsgrenze für die pflegenden Angehörigen ist aber schon lange überschritten, und eine weitere Belastung ist für mich nicht zumutbar.
Die Ausgaben für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen kritisch überprüft werden und dürfen nicht unaufhaltsam steigen. Dennoch müssen gerade auch die Zahlen, die für uns politisch ein gewolltes Vorzeichen, nämlich das Minuszeichen, haben, kritisch hinterfragt werden. Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen haben sich im ersten Quartal 2001 im Bundesdurchschnitt um drei Prozent erhöht. Die Position häusliche Krankenpflege ist aber um 0,3 Prozent zurückgegangen. Hier stellt sich für mich die Frage: Ist das politisch so gewollt? Wie sehen die Zahlen für Bremen aus, und welche Gründe gibt es für diese Veränderung?
Der von uns erbetene Bericht des Senats über die häusliche Krankenpflege in Bremen wird uns viele Fragen beantworten können, aber sicherlich auch noch genug Fragen offen lassen,
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktionen der CDU und der SPD haben uns einen Antrag vorgelegt, der den Senat auffordert, einen Bericht zu erstellen, der die Situation der Patienten im Land Bremen beschreibt, die häusliche Krankenpflege benötigen. Um es gleich vorweg zu sagen und die Spannung nicht ins Unendliche zu treiben, wir werden diesem Antrag zustimmen.
Trotzdem möchte ich noch ein paar Anmerkungen zu Ihrem Antrag machen, die ich in der Beurteilung sehr wichtig finde. Ich denke, wir sollten hier nicht nur die eine Seite in der häuslichen Krankenpflege betrachten, weil es sich hier meistens um einen Mix von Leistungen sowie um einen Mix von verschiedenen Leistungserbringern handelt. Die ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
häusliche Krankenpflege soll in dem so genannten Partnerschaftsmodell neu geregelt werden. Dieses Modell hat zwei Säulen, erstens den Paragraphen 92, die weitere Nennung der ganzen Sachen erspare ich mir, hier geht es nämlich um die Erstellung von Richtlinien für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege. Frau Dreyer hat darauf hingewiesen.