Protokoll der Sitzung vom 30.08.2001

Ja, das ist richtig! Wenn Sie jetzt weiter zuhören, dann merken Sie, worauf ich hinaus will.

Darin sind auch die ärztliche Zielsetzung, der Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit geregelt. Diese Richtlinien richten sich zum einen an den Arzt und konkretisieren die Voraussetzung für die häusliche Krankenpflege. Zum anderen richten sich diese Richtlinien an die Versicherten und konkretisieren ihren Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Das finde ich auch ganz vernünftig.

Ziel für uns Grüne ist es hier immer noch, auch insbesondere ein Mitspracherecht für Patienten zu erwirken, aber darauf möchte ich jetzt nicht weiter eingehen, sondern wieder auf diese Richtlinien zurückkommen. Sie werden durch den Bundesausschuss der Ärzte und der Krankenkassen beschlossen. Sie sind bundesweit verbindlich, das wurde hier auch schon gesagt. Das finden wir auch sehr vernünftig.

Jetzt komme ich zur zweiten Säule dieses Partnerschaftsmodells, nämlich zu dem Paragraphen 132, der besagt, dass die Krankenkasse mit den Spitzenorganisationen der Pflegedienste Rahmenempfehlungen entwickeln soll. Hier sollen die Inhalte der häuslichen Krankenpflege sowie auch die Abgrenzungen geregelt werden. Dieser Hinweis auf den Paragraphen 132, in dem es um die Vereinbarungen mit den Pflegediensten geht, denke ich, fehlt in Ihrem Antrag. Sie betrachten die häusliche Krankenpflege nur nach dem Leistungskatalog der Ärzte und nicht unter den Rahmenvereinbarungen, die die Krankenkassen mit den Pflegediensten noch abzuschließen haben. Soweit ich weiß, laufen diese Verhandlungen. Das finde ich leider sehr einseitig.

Ich stimme Ihnen zu, dass es noch einige Regelungslücken gibt, zum Beispiel, Sie sprachen es an, die Dekubitus-Prophylaxe. Das wurde aber auch schon vom Bundesgesundheitsministerium bemängelt. Das Ministerium hat die Vertragspartner deshalb aufgefordert, hier zu einer erweiterten Regelung der Prophylaxeleistung sowie auch der sachgerechten Vergütungsregelungen dieser Leistung zu kommen. Das betrifft auch die Leistungen der häuslichen Krankenpflege für psychisch kranke Menschen.

Wie gesagt, ich habe jetzt nur die vorläufigen Vereinbarungen angesprochen, die die Kassen mit den

Pflegediensten bis jetzt ausgehandelt haben beziehungsweise die noch in Arbeit sind. Darin wird auch Dekubitus berücksichtigt werden. Es war besonders mit diesem Punkt immer ein Problem, weil die Dekubitus-Behandlung, das ist meiner Ansicht nach in einem Gerichtsurteil begründet, das wollten auch die Pflegedienste damals vor Jahren so, in die Grundpflege hineinfällt. Das, denke ich, muss dann auch wieder extra vergütet werden, und darauf sollten wir auch hinwirken. Da bin ich mit Ihnen ganz d’accord, das müssen wir wieder ändern.

Jetzt möchte ich zum Schluss noch einiges zur Einleitung Ihres Antrags sagen. Sie sehen die Gefahr, dass es durch die Katalogisierung der Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu Verlusten von Arbeitsplätzen im Bereich von Sozialstationen und Sozialdiensten kommen könnte. Ich muss schon sagen, diese Sichtweise finde ich ein bisschen abenteuerlich. Jeder weiß, dass es gerade in diesem Bereich, besonders im Hinblick auf die demographische Entwicklung, zu einer Zunahme von Beschäftigung kommen wird. Im Hinblick auf die noch ausstehenden Rahmenempfehlungen, die ja besonders die Pflegedienste betreffen, möchte ich auch auf eine weitere Rückdatierung dieses Antrags verweisen. Gerade in diesem Punkt bestehen noch viel Ausgestaltungsmöglichkeiten, so dass ich denke, dass es hier auch vernünftige Regelungen geben wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden hier über die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, am 14. Mai 2000 in Kraft getreten und seit 1. Juli 2000 von den Krankenkassen umgesetzt. Es gibt jetzt erste Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Richtlinie, die sind in weiten Teilen sehr positiv.

Es ist gut, dass wir jetzt Richtlinien haben. Es ist gut, dass es einheitliche Regelungen gibt, weil man sich dann auch als Betroffener eher darauf verlassen kann und als Leistungserbringer Vorgaben hat, die für alle einheitlich sind. Es gibt aber natürlich auch Punkte, die kritisch anzumerken sind, die sich auch heute schon in der Umsetzung dieses einen Jahres ergeben haben, die auch bereits auf Bundesebene mit den zuständigen Gremien debattiert werden. Ich empfinde diesen Antrag hier heute, Bericht über die Versorgungssituation von Patienten und Patientinnen in der häuslichen Pflege zu erstatten, als einen Beitrag dazu, die Auswirkungen der Richtlinie in unserem Land noch einmal ganz klar anhand der Analyse der tatsächlichen Situation zu beleuchten.

Ich will an dieser Stelle einige Punkte nennen, die, wie gesagt, von uns schon auf der Bundesebene über unser Haus in die Debatte eingebracht werden. Es gibt solche Gespräche ja durchaus schon. Es gibt auch einige Punkte, die in Bremen so nicht zur Umsetzung gekommen sind, weil man noch darauf warten will, dass sich Veränderungen oder Klarstellungen ergeben.

Einige kritische Punkte! Alles, was positiv ist, lasse ich hier heute noch einmal weg. Das werden wir sicherlich an anderer Stelle darstellen. Wir befassen uns hier heute ja eher mit den Dingen, die vielleicht noch verändert werden müssen.

Es gibt Veränderungen, die zum Teil kritisch gewürdigt werden, nicht nur von denen, die die Leistung „häusliche Pflege“ in Anspruch nehmen, sondern durchaus auch von denen, die Leistungserbringer und in diesem Zusammenhang ausführende Dienste sind. Lassen Sie sie mich kurz aufzählen!

Das Erste ist, dass individuelle krankheitsbedingte Anforderungen an häusliche Pflege, also individuelle Bedarfe, zurzeit nicht berücksichtigt werden können, weil der Leistungskatalog Normcharakter besitzt. Das heißt, ich passe mit meinen individuellen Bedürfnissen möglicherweise nicht genau in diesen Katalog, und der Arzt kann medizinisch indizierte Maßnahmen nicht mehr im erforderlichen Umfang verordnen, um zum Beispiel Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Das ist aber genau das, was wir ja eigentlich wollten, ambulant vor stationär. In diesem Punkt werden wir Nachbesserungen machen müssen.

Zweitens, der Ausschluss von abrechenbaren Leistungen im Bereich der Infusionstherapie: Das trifft besonders schwer kranke Patienten, die bisher durchaus auch qualifiziert ambulant versorgt werden konnten. Auch da müssen wir im Interesse der Betroffenen nachbessern.

Drittens, das ist schon angesprochen worden: Pflegerische Prophylaxen sind in dem Umfang Bestandteil der verordneten Leistungen, wie sie zur Wirksamkeit notwendig sind, auch wenn die Häufigkeit, in der sie nach Maßgabe der individuellen Pflegesituation erbracht werden müssen, von der Frequenz der verordneten Pflegeleistung abweicht, wenn also besondere Prophylaxen häufiger am Tag erforderlich sind als die Grundpflege, die dann vielleicht nur einmal täglich geleistet wird. In der Umsetzung bedeutet das, dass Pflegedienste, die einmal täglich eine verordnete pflegerische Leistung beim Patienten erbringen, die erforderlichen Prophylaxen dann auch mehrmals täglich erbringen müssen, wenn das unter Berücksichtigung der individuellen Pflegesituation zur Wirksamkeit notwendig ist.

Das ist ein großes praktisches Problem. Das Bundesministerium hat diesbezüglich bereits eine Einigung der Spitzenverbände angemahnt, dass man da klarere Regelungen trifft, insbesondere hinsichtlich

der hier bereits genannten Dekubitus-Prophylaxe. In Bremen ist es so, dass die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bremen bis zur endgültigen Regelung dieses Bereiches die Richtlinie nicht umsetzt, das heißt also, dass wir in Bremen diese Ängste zurzeit so nicht haben müssen, sondern dass wir in Bremen warten, bis es endgültige, genau abgestimmte und nicht so kritische Regelungen gibt.

Viertens: Es fehlen Leistungsbeschreibungen im Bereich der Versorgung psychisch Kranker. Das bedeutet, dass die regional unterschiedliche Situation für diese Patientengruppe bis zu einer endgültigen bundeseinheitlichen Regelung festgeschrieben wird. Wir würden uns hier eine bundeseinheitliche Regelung wünschen. In Bremen können wir sagen, dass die psychiatrische Pflege bislang nicht Bestandteil der abrechenbaren Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege ist. Wir machen zurzeit aber in einem kleineren Rahmen einen Modellversuch für psychiatrische Pflege, ohne dass dann aber die Ergebnisse dieses Versuches zwingend Auswirkungen auf den Leistungskatalog haben. Auch da hätten wir aus Bremer Sicht gern eine bundeseinheitliche Regelung.

Fünftens: die Anforderungen an die Ärzte hinsichtlich der Verordnungspraxis, insbesondere die erheblich ausgeweitete Begründungspflicht für einzelne Maßnahmen sowie die zeitgenaue Ausstellung von Folgeverordnungen! Es ist ganz wichtig, dass die Ärzte sich natürlich intensiv damit beschäftigen, was für diesen einzelnen Patienten und die Patientin notwendig ist. Es erhöht aber auch ihren bürokratischen Aufwand, und da, glaube ich, muss man noch ein Maß finden, dass diese beiden Anforderungen, nämlich dass es für den Arzt praktikabel bleibt und dass für die Patienten und Patientinnen auch das Sinnvolle und Richtige herausgefunden wird, zueinander passen.

Sechstens: Verordnungen sind nach der Richtlinie nur vom zuständigen Vertragsarzt auszustellen. Über die Versorgung pflegebedürftiger Patienten und Patientinnen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ist in Einvernahme mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft Bremen für uns hier die Regelung getroffen worden, dass vom Krankenhaus ausgestellte Verordnungen auch weiterhin von den Krankenkassen anerkannt werden, um die reibungslose Anschlussversorgung der Patienten und Patientinnen zu gewährleisten. Wir haben inzwischen auch ein einheitliches Formular, das zwischen allen Beteiligten abgestimmt ist. Also auch hier bundesweit möglicherweise ein Problem, für Bremen keines!

Siebtens: Patienten und Patientinnen in Tageskliniken haben keinen Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Da müssen wir noch einmal genauer hinschauen.

Letzter Punkt: Patienten und Patientinnen, die keiner Behandlungspflege bedürfen, haben dann nur Anspruch auf Leistungen der Grundpflege, wenn die Satzung der zuständigen Krankenkasse dies auch vorsieht. Auch da ist ein Punkt, über den wir uns in der bundesweiten Debatte noch auseinandersetzen müssen. Insgesamt glaube ich, dass wir nach Vorlage des Berichtes, der hoffentlich auch keine Fragen offen lässt, die wir beantworten können – wir können aber natürlich auch nicht alles beantworten, was sich bundesweit abspielt, aber wir werden die Bremer Situation natürlich beleuchten –, aus Bremen heraus unsere Anforderungen noch fundierter in die Debatte einbringen können. Dann wird sich sicherlich auch in Bezug auf die Richtlinie noch einiges bewegen. – Danke!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen. Es ist beantragt worden, dass der Bericht des Senats nicht zum 31. August 2001, sondern zum 30. November 2001 vorgelegt werden soll. Das ist hier im Hause einvernehmlich festgestellt worden. Wir kommen dann mit dieser Änderung zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 15/699 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Verbesserte Hilfen für Demenzkranke im Land Bremen

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 27. April 2001 (Drucksache 15/694)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 31. Juli 2001

(Drucksache 15/778)

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Adolf.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die

Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Frau Senatorin, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten.

Wir treten dann in die Aussprache ein.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Man kann der Regie ein Kompliment machen, dass sie diese beiden Themen nicht nur wegen der Anwesenheit der Senatorin hintereinander gelegt hat, denn sie sind sicher auch miteinander verzahnt und haben durchaus Berührungspunkte.

Im allgemeinen Teil der Mitteilung des Senats wird, wie ich meine, das Krankheitsbild Demenz und das Risiko, davon betroffen zu werden, mit quälender Deutlichkeit beschrieben, meine Damen und Herren. Diesen Einstieg in das Thema halte ich für gelungen und gut. Ich möchte mich bei den Verfassern ausdrücklich für die qualitativ hochwertige Antwort bedanken.

Durch diesen Einstieg ist klar, Demenz ist nicht irgendeine exotische Erkrankung, sondern das Risiko, von ihr betroffen zu werden, ist leider real, und das im zunehmenden Alter mit stark steigender Tendenz. Ein Blick auf die Tabelle auf der ersten Seite der Antwort macht uns das mit großer Brutalität deutlich.

Meine Damen und Herren, weil dies so ist und wir die Tatsachen und die Zahlen nicht vom Tisch wischen können, ist es unsere Pflicht als Gesundheits-, aber auch als Sozialpolitiker, Vorsorge für die Zukunft zu treffen, Vorsorge, indem wir den Betroffenen die zeitgemäße, bestmögliche Pflege und Versorgung zukommen lassen und die Angehörigen durch Angebote in die Lage versetzen, mit der Situation umgehen zu können, ohne selbst an ihr Schaden zu erleiden. Selbst Fachleute sind oft überfordert zu erkennen, wo und zu welchem Zeitpunkt der richtige Platz für die Betroffenen ist. Der Grat zwischen Überversorgung im Heim und Unterversorgung in der häuslichen Umgebung ist sehr schmal und von einem Laien kaum zu erkennen.

Für die CDU gilt auch in diesem Fall, dass der häuslichen Unterbringung und Betreuung der Vorrang vor einer stationären Unterbringung einzuräumen ist. Dies gilt und kann auch nur so lange gelten, wie es aus medizinischer Sicht vertretbar ist, aber im Interesse des Betroffenen und der Familienangehörigen muss professionelle Hilfe und Rat in Form von tagesstrukturierenden Einrichtungen vorhanden sein, um den richtigen Zeitpunkt für einen Wechsel der Unterbringung und Betreuungsform nicht zu verpassen.

Meine Damen und Herren, die Zahl der Heimplätze in Bremen und Bremerhaven scheint zumin

dest zurzeit nicht das Problem zu sein, sondern vielmehr der Umgang mit den Menschen, ich sage deutlich, sowohl mit den Erkrankten als auch mit den Angehörigen. Wie wir mit den Menschen, die von Demenz betroffen sind, umgehen, daran werden wir uns jetzt und in der Zukunft messen lassen müssen. Es wäre doch zu schön, wenn der Satz, der in der Einleitung steht, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, „Umfassende und zufriedenstellende Lösungen für zu Hause oder im Pflegeheim lebende Erkrankte wurden bisher nicht gefunden und bleiben eine zentrale Aufgabe für alle, die daran mitwirken“, einmal keine Gültigkeit mehr hat. Dann haben wir eine gute Arbeit abgeliefert. Die Große Anfrage der Koalition ist ein erster Schritt, sich dieses Problems anzunehmen.

Meine Damen und Herren, jetzt, nachdem die Pflegeversicherung durch ihre Wirkung auch die meisten Kritiker überzeugt hat – ich weiß, alle wird sie nie überzeugen –, ist es aber auch an der Zeit, im Rahmen einer Novellierung des SGB XI, des Pflegeversicherungsgesetzes, mehr Anteil für Demente darin unterzubringen oder erstmals unterzubringen. In der Antwort des Senats wird dazu erklärt, dass die Bundesregierung im September, also sehr zeitnah zu unserer Debatte, in den Bundestag einen Gesetzentwurf einbringen wird, der insbesondere die nicht verrichtungsbezogene allgemeine Hilfe und Betreuungsangebote dementer Menschen stärker berücksichtigen soll.

Den Fachpolitikern ist sicherlich klar: Wäre bei der Einführung der Pflegeversicherung bereits auf die Einbindung von dementen Menschen in die Pflegeversicherung bestanden worden, hätte es, meine ich, nicht den Kompromiss zwischen CDU/CSU und FDP auf der einen und SPD auf der anderen Seite gegeben. Das Problem der steigenden Anzahl dementer Menschen war in dieser Diskussion nur absoluten Fachleuten in vollem Umfang bekannt.

Die Diskussion um das SGB XI begann vor 20 Jahren. Sie alle wissen, dass wir, und für die meisten ist es ein Glücksfall, immer älter werden. Wenn Sie jetzt noch einmal auf die Tabelle schauen, dann wissen Sie, worum es geht. Wir werden sehen, was sich in Berlin in Sachen SGB XI in der nächsten Zeit ergeben wird.

In Bremen und Bremerhaven bleibt uns bei der Bewältigung dieses Problems aber auch so noch genug zu tun, wenn auch, und das zeigt die Mitteilung des Senats, seit der Einführung der Pflegeversicherung mit Projektmitteln, die im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt wurden, zumindest zehn Projekte so gefördert wurden, dass durch ihre Auswirkungen Defizite in diesem Bereich abgebaut werden konnten.

Für die CDU-Fraktion, Frau Senatorin, begrüße ich sehr, dass Sie gemeinsam mit den Pflegekassen und einem Träger die Planung eines Alzheimerzen