Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz dafür ausgesprochen hat, die Möglichkeiten der Forschung mit adulten Stammzellen, mit Stammzellen von Erwachsenen, wirklich auszuschöpfen und alles zu tun, um den anderen Weg auch vermeiden zu helfen.
Meine Damen und Herren, was unsere Antworten auf die aktuell drängenden Fragen betrifft, liegt noch ein ganzes Stück sehr intensiver Arbeit vor uns. Ich hoffe, dass auch in Bremen dieser Diskussionsprozess lebhaft geführt wird. Wir wollen alles dazu beitragen, um diesen Diskussionsprozess voranzubringen und uns aktiv beteiligen.
Auf Anregung Bremens hat die Gleichstellungsund Frauenministerkonferenz in Erfurt vom 7. und 8. Juni 2001 beschlossen, eine Sonderkonferenz zur Fortpflanzungsmedizin einzuberufen. Diese wird vermutlich im Januar in der bremischen Vertretung in Berlin stattfinden. Wir werden uns dann aus frauenpolitischer Sicht hoffentlich umfassend mit diesem Thema befassen können, wenn wir das Material ausreichend vorbereitet haben. Ich glaube, auch diese Sichtweise ist dringend erforderlich in der jetzigen Debatte.
Der Tenor der Frauenministerkonferenz war, dass die Vorbereitung solch schwerwiegender und weitreichender gesetzlicher Veränderungen nicht den Forschern, Forscherinnen und Fachleuten überlassen werden kann.
Meine Damen und Herren, Sie können versichert sein, dass ich dafür eintrete, dass gesellschaftliche Grundwerte nicht mittels rechtlicher oder anderer Normierung in Frage gestellt werden. Ich glaube, da kann ich als meine Position sagen, dass wir uns nicht nur davon beeindrucken lassen sollten, dass gesagt wird, überall auf der Welt geht das, da kön
nen wir doch nicht die einzigen sein, die es nicht tun. Wenn wir in einer gesellschaftlich entschiedenen Debatte zur Auffassung kommen, wir wollen das in unserem Land nicht, dann, finde ich, ist das auch zu vertreten, wenn die ganze Welt um uns herum andere Entscheidungen trifft.
Ich glaube auch, das hat Frau Hoch ausgeführt, wenn die Entscheidung für das Öffnen fällt, dann müssen wir sehr kritisch schauen, wie man die Grenzziehung wirklich gewährleistet, denn wir wissen alle, das hat Frau Hoch geschildert, was zum Beispiel bei der vorgeburtlichen Diagnostik eingetreten ist. Am Ende ist es dann so weit gekommen, dass die Kassen diesen Eingriff zahlen. Das ist dann vielleicht auch die natürliche Folge einer Öffnung. Von daher glaube ich, wenn wir über Grenzziehungen reden, müssen wir sehr nachdrücklich schauen, dass diese Grenzen auch wirklich so eingezogen werden, dass sie haltbar sind.
Ich meine aber auch, dass wir die Argumente im Sinne der Frage, wie starr und wie flexibel wir überhaupt Grenzen setzen, ob wir starr bleiben müssen, noch besser ausloten müssen. Ich habe mich da noch nicht entschieden. Ich bin da ganz offen. Ich lasse mich auch gern überzeugen.
Wir müssen uns auch fragen, ob vorsichtige Öffnungen vielleicht zu einem Dammbruch führen, wie es viele schon bei der Präimplantationsdiagnostik befürchten. Es gibt viele Aspekte, und die sind sorgfältig abzuwägen.
Ich unterstütze voll und ganz die Feststellung, dass eine fundierte Risiko-Nutzen-Abwägung und ein sehr breiter öffentlicher Diskurs nötig sind, das habe ich hoffentlich deutlich gemacht. Ich sehe aber auch die Debatte um die Biomedizin als Chance und Herausforderung für unsere Gesellschaft und für uns als politisch Handelnde. Ich bin sehr bereit, mich als verantwortliche Frauen- und Gesundheitsministerin in diesem Zusammenhang einzubringen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will vor allem noch einmal auf die beiden Anträge und auf die Debatte eingehen, die wir vor der Mittagspause geführt haben. Hier wurde gesagt, der Antrag
(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Das hat keiner gesagt! – Abg. Frau D r e y e r [CDU]: Das hat keiner gesagt, Frau Mathes! Das ist falsch!)
Es werden keine Ergebnisse vorweggenommen. Ich meine, unsere Initiative hat durchaus Sinn gemacht, allein schon deshalb, weil sie dazu geführt hat, dass dieses Haus sich auch heute hier endlich einmal mit diesem Thema beschäftigt. Das allein reicht mir zumindest als Sinn erst einmal aus.
Hinsichtlich der Frage, dass hier keine Positionierung erfolgt, auch keine individuelle Positionierung, andererseits aber ständig betont wird, dass man die Debatte führen muss, da bleibt eine extreme Nichtnachvollziehbarkeit insofern, als man Debatten nur führen kann, wenn man sich auch positioniert. Mit welchem Ausgangspunkt will man denn debattieren, wenn man noch keinen hat?
Frau Dreyer hat sich hier ja eindeutig geäußert. Sie haben zu dem ersten Punkt unseres Antrags, Frau Dreyer, gesagt, nein, man kann sich noch gar nicht positionieren, wir würden den Prozess unterbinden und so weiter, und dann haben Sie sich positioniert.
Sie haben gesagt, natürlich kommt das Klonen von Menschen nicht in Frage, natürlich sind wir gegen die verbrauchende Embryonenforschung, das haben Sie gesagt! Das heißt, bis auf einen Punkt, das ist doch das Entscheidende, gibt es ganz viele Punkte – ich glaube, da kommt es hier zu einem breiten Konsens –, bei denen Sie alle sagen, ja, diese Grenzen dürfen nicht überschritten werden, und wir werden uns dafür einsetzen, auch international, dass diese Grenzen nicht überschritten werden. Mit einem einfachen Änderungsantrag wäre es hier gelungen, den einzigen Streitpunkt – nämlich die PID – herauszunehmen und genau das erst einmal als Ausgangspunkt festzuklopfen.
Der zweite Punkt unseres Antrags sagt ja nichts anderes, als das Wissen zu organisieren, das es ermöglicht, im gesellschaftlichen Prozess der Auseinandersetzung die Risiken und Chancen überhaupt fundiert abwägen zu können. Der Beitrag von Herrn Dr. Käse war von den Inhalten her genau das, was diese Forderung unterstützt. Das heißt, aus den Debattenbeiträgen kann ich – bis auf PID – nur Unterstützung entnehmen, nichtsdestoweniger kommen Sie mit Ihrem eigenen Antrag.
Aber bitte schön, zu Ihrem Antrag beantragen wir Grünen getrennte Abstimmung, und zwar aus folgendem Grund: Wir können uns mit einer Vielzahl der Punkte identifizieren, das heißt, wir werden dem Punkt zwei und dem Punkt fünf zustimmen. Ich möchte auch ausdrücklich betonen, dass wir den Punkt fünf begrüßen. Wenn gesagt wird, bitte Recht und Gesetz, so wie sie sind, erst einmal einhalten, dann ist das der Anfang einer Positionierung. Wir hatten auch schon andere Debatten in anderen Bundesländern, daran können Sie sich vielleicht erinnern, wenn es mit wirtschaftlichen Interessen zusammenhängt. Das heißt, diesen Punkt begrüßen wir ausdrücklich!
Den Punkt eins können wir in der Form nicht mittragen. Es wird behauptet, es sei jetzt verfrüht, abschließend Grenzen zu ziehen, das war niemals das Interesse. Es geht darum anzufangen, eine Position zu formulieren und an dieser weiterzuarbeiten. Das ist das Merkmal eines Diskurses und einer Debatte.
Dem sechsten Punkt können wir wegen des letzten Satzes nicht zustimmen, der formuliert, dass man sich ein Verständnis für die gegenseitigen Positionen erhofft. Das ist meines Erachtens nicht die Aufgabe einer Debatte der Gesellschaft zu dieser schwerwiegenden Frage, die wir zu lösen haben. Es geht darum, die richtigen Weichen zu stellen für die Gesellschaft, für diese eine Welt.
Ich muss Ihnen auch ganz ehrlich sagen, für manche Positionen will ich kein Verständnis entwickeln, wie beispielsweise für irgendwelche machtbesessenen Forscher, die Menschen klonen wollen! Das heißt, diese Punkte können wir natürlich so nicht mittragen, wir werden aber zum Teil Ihrem Antrag zustimmen. – Danke!
Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/742 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU abstimmen. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt. Ich lasse deswegen zunächst über die Punkte zwei bis fünf des Antrags abstimmen.
Wer den Punkten zwei bis fünf des Antrags der Fraktionen der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/804 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!