Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Tittmann, ich würde mich sehr freuen, von Ihnen auch einmal eine solche Rede zu hören, wenn es um menschliche Mitgeschöpfe geht.
Vielleicht vorab: Es gibt keinen Zweifel daran, dass die jahrzehntelang betriebene Haltung von Legehennen in engen Käfigen, die als einzige Einrichtung eine Futterrinne und Tränkenippel aufweisen, mit Sicherheit nicht tierschutzgerecht ist. Daran gab es seit längerem keine Zweifel, und daran hat hier im Haus oder im Senat auch niemand Zweifel, weil sich in diesen Käfigen die Hennen in keiner Weise artgerecht bewegen können, nicht scharren können, nicht das Gefieder ausschütteln, die Krallen nicht abwetzen können. Sie können sich nicht aufbäumen und flattern, und sie haben nicht einmal ein Nest, um ihre Eier in Ruhe zu legen.
Aus diesem Grund hat auch bereits 1999 das Bundesverfassungsgericht nach einem Normenkontrollverfahren, das Mitte der neunziger Jahre von Nordrhein-Westfalen eingeleitet und auch vom Senat unterstützt wurde – also auch zu Zeiten einer großen Koalition – entschieden, dass die Hennenhaltungsverordnung von 1987 für nichtig zu erklären ist. Deshalb gab es Handlungsbedarf, deshalb musste die Bundesregierung eine neue Verordnung vorlegen.
Es gab bereits einen ersten Entwurf vom damaligen Minister Funke im Sommer 2000, und es gibt jetzt einen neuen Entwurf der dann zuständigen neuen Ministerin Künast. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die so genannten ausgestalteten
Käfige in diesem neuen Regierungsentwurf nicht mehr vorkommen, also dann auch in Zukunft nicht mehr zulässig sein sollen. Das genau war der fachliche Streit, der sich auch immer noch durch die Länder zieht und auch Thema auf der Fachebene der beiden Ressorts war, die im Land Bremen dafür zuständig sind, nämlich mein Haus als zuständig für Tierschutz und das Wirtschaftsressort als zuständig für Landwirtschaft. Da gab es fachliche Auseinandersetzungen darüber, ob ausgestaltete Käfige, die sich von den jetzt noch herkömmlichen darin unterscheiden, dass sie etwas mehr Platz bieten, dass sie aber auch Vorrichtungen haben zu Krallenabrieb, dass sie ein Legenest und einen Scharrplatz und Sitzstangen haben, dass sie allerdings nur 45 Zentimeter hoch sind und die Tiere deswegen auch in diesen Käfigen nicht aufflattern können. Das ist unterschiedlich beurteilt und wird auch immer noch unterschiedlich beurteilt, ob nicht aus bestimmten Gründen, auf die Herr Imhoff zum Teil eingegangen ist, eine solche Haltung auch zukünftig möglich sein sollte. Vielleicht zu Ihrem Einwurf vom Anfang, Frau Mathes! Der Bürgermeister, der hier ja in dieser Sache heftig angegangen worden ist, hatte mit diesem Thema eigentlich noch überhaupt nichts zu tun, denn es wurde noch auf den Fachebenen bewegt. Es hat den Senat noch überhaupt nicht erreicht. Der Bundesrat wird sich am 18. Oktober damit beschäftigen, es gab noch keinen Anlass, im Senat ein Votum herzustellen. Wir waren noch in der fachlichen Abstimmung. Vielleicht zu Ihrer Information: Vorgestern hat der Vertreter des Senators für Wirtschaft und Häfen im Bundesratsagrarunterausschuss – denn auch auf Bundesratsebene bewegen wir uns noch in Fachausschüssen, in denen es um fachliche Voten geht – nicht dem niedersächsischen Antrag auf Erweiterung dieser Verordnung zugestimmt, was die ausgestalteten Käfige angeht, und hat damit die Vorlage der Bundesregierung gestützt. Soviel dazu, dass fachliche Abstimmung eben auch ihre Zeit braucht! Ich habe dies mit Senator Hattig heute Morgen auch noch einmal besprochen. Er hat nach wie vor fachliche Bedenken, aber er unterstützt nun auch, nachdem wir es lange diskutiert haben, die Position, die die Tierschutzseite schon immer, auch im Tierschutzbeirat, vertreten und dort auch mehrfach in diese Richtung votiert hat. Natürlich wird es auch im Bundesrat dann eine entsprechende Abstimmung geben, genau wie sich der Vertreter des Fachressorts vorgestern im Unterausschuss Agrar entschieden hat, dem Regierungsentwurf zuzustimmen. Manchmal brauchen fachliche Abstimmungen also ihre Zeit, und es ist nicht immer richtig, dann schon zu meinen, dass die Spitze für etwas angegriffen werden muss, was überhaupt noch nicht entschieden ist.
Ich glaube, dass Herr Imhoff nicht Unrecht hat, wenn er darauf hinweist, dass auch das, was jetzt durch die neue Verordnung auf den Weg gebracht wird, zukünftig noch nicht alle Tierschutzgesichtspunkte erfüllen wird. Wir werden weiter wachsam bleiben müssen, wir werden das sehr gut beobachten müssen, denn es ist natürlich richtig, dass, wenn die Haltung von Legehennen in Mitgliedsstaaten oder Drittländern mit noch schlechteren Haltebedingungen, als wir sie zurzeit haben, verlagert wird, weil hier bestimmte Dinge nicht mehr zulässig sind und von dort dann die nicht tierschutzgerecht erzeugten, aber billigeren Eier nach Deutschland importiert werden, das dann aus Tierschutzgesichtspunkten nicht unbedingt ein großer Erfolg ist. Wir müssen dann schon auch sehen, dass wir nachhaltig möglichst weitreichend, möglichst EU-weit oder noch weiter, die Bedingungen auch langfristig verändern.
Zum Zweiten, wenn es keine Käfighaltung mehr gibt und dennoch insgesamt die gleiche Anzahl von Hennen gehalten werden soll, um nicht auf mehr Importeier als bisher angewiesen zu sein, müssen natürlich mehr Flächen für Freiausläufe oder für neue Gebäude ausgewiesen werden, denn in den bestehenden Käfigbatterieställen können nach den entsprechenden Umbauten dann längst nicht alle Hühner in Volieren oder in Bodenhaltung untergebracht werden. Um nach unseren Vorstellungen tierschutzgerechte Hennenhaltung im Land zu haben, ist es dann mit Sicherheit erforderlich, den Landwirten schneller und unkomplizierter als vielfach bisher Genehmigungen für neue Ställe oder Flächen zur Tierhaltung zu erteilen, damit der Umbau auch tatsächlich möglich wird.
Es muss natürlich dann auch die hoffentlich zunehmende Zahl von Boden- und Freilandhaltungen sehr sorgfältig beobachtet werden. Es ist nämlich leider nicht ganz von der Hand zu weisen, dass bei nicht optimal geführten alternativen Hennenhaltungen häufig auch Hygiene- oder Tierschutzprobleme auftreten, nämlich dadurch, dass die Tiere aus unsauberer Einstreu oder aus dem Boden des Auslaufs schädliche Keime und Parasiten aufnehmen können. Das macht verstärkten Arzneimitteleinsatz erforderlich, der dann wiederum aus Gesichtspunkten der Rückstandsproblematik unerwünscht ist.
Es kommt in solchen dicht besetzen Boden- und Auslaufhaltungen auch häufig zu Rangordnungskämpfen, die zum gegenseitigen Behacken und zum so genannten Kannibalismus führen, was als Gegenmaßnahmen dann das nicht tierschutzgerechte Kupieren der Schnäbel erforderlich macht, das zum Beispiel im ausgestalteten Käfig oder in der Voliere nicht erforderlich ist.
Meistens sind die Dinge bei näherer Betrachtung nicht so einfach, wie sie sich vielleicht auf den ersten Blick zeigen, und wir werden auch da zukünftig wachsam sein. Ich bin froh, dass die Bundesregierung auch bereits flankierende Maßnahmen angekündigt hat, dass zum Beispiel zu dieser Verordnung auch Aktivitäten zur Absatzförderung für Eier aus alternativer Hennenhaltung gestartet werden sollen und dass es eine bessere Kennzeichnungsregelung geben soll. Das unterstütze ich in vollem Umfang, denn nicht nur auf der Packung, sondern auch auf jedem Ei sollte ein Stempel deutlich darauf hinweisen, aus welcher Haltung von Legehennen diese Eier erzeugt sind.
Wir wissen alle, dass sich der Verbraucher doch, auch wenn wir uns das ganz anders wünschen, meistens noch über den Preis motiviert fühlt zu kaufen. Das ist so!
Wir werden hart daran arbeiten müssen, um dagegen Informationen zu setzen, die für den Verbraucher einen etwas höheren Preis auch akzeptabel machen, und dazu brauchen wir wesentlich bessere Kennzeichnungsregelungen.
Natürlich bin ich als für den Tierschutz zuständige Senatorin für diese Verordnung der Bundesregierung gewesen. Wir haben im Tierschutzbeirat auch entsprechend mehrfach darüber gesprochen. Frau Tuczek ist in diesem Tierschutzbeirat und hat sich dort auch mehrfach für diese Verordnung mit stark gemacht. Wir haben einen fachlichen Diskurs mit den Beteiligten verabredet. Auch Herr Apel ist in diesem Tierschutzbeirat vertreten, Frau Dr. Mathes auch. Deswegen fand ich diese Kampagne, die dann da gestartet wurde – ich will gar nicht wiederholen, was da an schrecklicher Formulierung gebraucht wurde, denn das macht es ja vielleicht noch hoffähiger als es vielleicht schon war – sehr daneben. Ehrenamtliches Engagement, Frau Emigholz, in allen Ehren! Ich bin sehr froh, dass wir in vielen Bereichen und auch im Tierschutzbereich sehr engagierte Streiterinnen und Streiter haben, aber auch das hat Grenzen, und zwar dort, wo es unter die Gürtellinie geht und wo es Menschen trifft,
die von ihrer ganzen Persönlichkeitsstruktur und dem, was sie vertreten, nun überhaupt nicht gemeint sein können mit einer solchen Kampagne.
Ich weiß, dass alle 16 Ministerpräsidenten dieser Republik mit dieser Kampagne überzogen worden sind. Ich halte sie, jedenfalls langfristig, für schäd
lich, weil sie auch Vertrauen zerstört. Ich hätte mich gefreut, wenn die Gespräche gesucht worden wären. Sie sehen, dass es auch im Vorfeld parlamentarischer Beratungen und bis zu einer Befassung im Bundesrat Verständigungen inhaltlicher Art, politischer Art, geben kann, und das ist möglich durch Gespräche und nicht, indem man sich gegenseitig beschimpft.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU mit der Drucksachen-Nummer 15/838, Neufassung der Drucksache 15/822, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.
Dazu als Vertreter des Senats Senator Dr. Böse, ihm beigeordnet Staatsrat Dr. vom Bruch. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Das Wort erhält Herr Senator Dr. Böse.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bremer Spielcasino GmbH und Co. KG hat beim Senator für Finanzen als Steueraufsicht und bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Senator für Inneres, Kultur und Sport, eine Voranfrage zur Erteilung einer Genehmigung für einen weiteren Automatenstandort im Space-Park gestellt. Im Rahmen der Prüfung der Voranfrage hat sich nach Ansicht des Senats der Freien Hansestadt Bremen die Notwendigkeit ergeben, den Paragraphen 5 Absatz 5 des Bremischen Spielbankgesetzes zu ändern. Die Einnahmen des Landeshaushalts aus der Spielbankabgabe mit dem Regelsatz von 80 Prozent ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
des Bruttospielertrags von zurzeit rund 41 Millionen DM gehen seit 1987 voll in den Steuerkraftvergleich des Länderfinanzausgleichs ein. Der Saldo aus Spielbankabgabe und verminderter Länderfinanzausgleichsleistung an Bremen ist gegenwärtig geradezu null und hat auch ab 2005 nach der Reform des Länderfinanzausgleichs keine wesentliche finanzielle Bedeutung für den Bremer Haushalt. Hiervon unberührt ist seit dem 1. Januar 1982 nach Paragraph 5 Absatz 5 des Bremischen Spielbankgesetzes die Hälfte der Spielbankabgabe an die Stiftung „Wohnliche Stadt“ abzuführen. Vorher erhielt die Stiftung die gesamte Spielbankabgabe nach Abzug der Aufsichtskosten. Mit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 1982 entfiel dieser Vorwegabzug der Kosten der Steueraufsicht. Seither trägt der Landeshaushalt diese Ausgaben von rund 2,6 Millionen DM im Jahr für derzeit 22 Aufsichtsbeamte der Finanzämter Bremen-Mitte und Bremerhaven. Der Senator für Finanzen hat ermittelt, dass im Falle der Eröffnung eines weiteren Automatenspiels im Space-Park weitere sieben Aufsichtsbeamte mit jährlichen Kosten von rund 0,6 Millionen DM erforderlich sind. Angesichts der Entwicklung des Aufkommens an Spielbankabgabe und der Abführung an die Stiftung „Wohnliche Stadt“ von 5,1 Millionen DM im Jahr 1981 bis zu 20 Millionen DM im Jahr 2000 hat der Senat beschlossen, den der Stiftung zufließenden Abgabenanteil nicht mehr völlig von den anfallenden Aufsichtskosten freizustellen. Durch die vorgesehene Änderung des Spielbankgesetzes sollen die gesamten Kosten der Aufsicht ab dem Haushaltsjahr 2003 in einem abgestuften Verfahren dann von der Stiftung „Wohnliche Stadt“ getragen werden, wenn der der Stiftung „Wohnliche Stadt“ zufallende Anteil der Spielbankabgabe den jährlichen Betrag von rund 21,5 Millionen DM, das sind elf Millionen Euro, übersteigt. Bis zu einem Jahresbetrag von rund 12,6 Millionen Euro werden die Aufsichtskosten bis zur vollen Höhe abgezogen, sodass der Stiftung „Wohnliche Stadt“ in jedem Fall elf Millionen Euro verbleiben. Übersteigt der jährliche Anteil den Betrag von 12,6 Millionen Euro, fließen alle darüber hinausgehenden Beträge wiederum der Stiftung „Wohnliche Stadt“ zu. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich richtig informiert bin, wollen wir heute nur die erste Lesung dieses Gesetzes durchführen, deswegen einige kurze Ausführungen von meiner Seite! Ich gehe einmal davon aus, dass wir auch in der zweiten Lesung noch einmal darauf zurückkommen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Man hat gestern in der Debatte an anderer Stelle bei dem Stichwort Space-Park hier aus der Runde vernehmen können, wir können es ja schon gar nicht mehr hören, vor allen Dingen, weil die Grünen immer wieder das Thema Space-Park auf die Tagesordnung gesetzt haben. Wenn Sie das Wort so stört, dann kann ich auch SP oder S-Fort sagen. Wir reden aber heute konkret über den Space-Park, denn um ihn geht es eigentlich bei dieser Gesetzesnovelle.
Es geht aber gar nicht mehr, und an der Stelle hätten Sie dann vielleicht Recht, um Nachzugsgefechte zu dem investiven Teil des Space-Parks, denn man kann nach Gröpelingen hinausfahren und sich das anschauen, das ist sozusagen schon in Beton zu besichtigen, was dort mit den investiven Mitteln geschieht. Es geht, meine Damen und Herren, heute um eine zweite Phase in Bezug auf den Space-Park, nämlich um eine zweite Phase nach den Investitionen, es ist die Frage zu beantworten: Wer geht unter welchen Bedingungen als Mieter in den SpacePark hinein? In diesem Kontext müssen wir auch die heutige Gesetzesvorlage sehen, meine Damen und Herren.
Der Senat, oft vertreten durch Wirtschaftssenator Hattig, aber auch durch viele andere Vertreter hier im Haus, betont ja immer wieder, dass die Grünen von dem so genannten unternehmerischen Risiko wenig verstehen würden: Wer Risiken in der Wirtschaft eingeht, das muss man alles tun! Man kann in der Vorlage für den Senat nun sehen, wie Sie selbst unternehmerisches Risiko einschätzen und wie Sie mit unternehmerischem Risiko umgehen, meine Damen und Herren. Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten aus der Vorlage für den Senat zitieren, damit kommen wir auch zu dem Punkt, um den es heute wirklich geht:
„Die Spielcasino GmbH weist darauf hin, dass es wegen unternehmerischen Engagements – zwölf Millionen DM für Investitionen und zwölf eigene Mitarbeiter – und der damit verbundene Risiken erforderlich wird, die bisherige Regelabgabe für das gesamte Unternehmen dauerhaft“ – und so weiter – „zu senken.“ Das heißt, dass unternehmerisches Risiko in Ihrem Verständnis ganz offensichtlich heißt, die Spielcasino GmbH und Co. KG, die zu 51 Prozent der Westdeutschen Landesbank und zu 49 Prozent der Bremer Landesbank gehört, also ein privates Unternehmen ist, bekommt vollständig ihre unternehmerischen Risiken, die sie eingeht, wenn sie im Space-Park einen weiteren Standort für das Spielkasino aufmacht, vollständig von der Freien Hansestadt ersetzt. So viel nur noch einmal zu dem Thema unternehmerisches Risiko, das Sie uns hier so oft vorhalten in diesem Haus, meine Damen und Herren!
Es ist somit vollkommen klar, was wir mit dieser zweiten Phase Space-Park nun gegenwärtigen: Sie wollen und Sie müssen inzwischen die Mieter für den Space-Park durch staatliche Subventionen einkaufen. Soviel vielleicht zu Ihrer Zuversicht zu den Rentabilitätsaussichten dieses Unternehmens! Sie wissen vielleicht, dass das bei einem Kino, das im Space-Park angesiedelt werden soll, in ähnlicher Weise gerade verhandelt wird. Einige wissen vielleicht noch nicht, dass sich die Freie Hansestadt Bremen demnächst auch am Köllmann-Imperium selbst direkt beteiligen will, um selbst sozusagen hier in die Vorleistungen zu gehen. Ich denke, das spricht alles für sich! Sie werden jetzt versuchen, und durch diese Vorlage ist nur ein kleiner Teil abgedeckt, sich die Mieter mit staatlichen Subventionen in den Space-Park hineinzuholen.
Inhaltlich möchte ich auf die Idee, eine Automatenhalle im Space-Park zu gestatten, gar nicht weiter eingehen. Sie wissen, dass der Space-Park I als Infotainment und Edutainment und alles mögliche einmal geplant war. Er ist natürlich in der Zwischenzeit, und das müssen Sie auch zugeben, ein Einkaufszentrum, allerdings jetzt nach dieser Vorlage ein Einkaufszentrum mit Daddelhalle, geworden. Das kann man natürlich auch finden, wie man möchte. Ich finde, Sie sollten aufhören, den Space-Park als etwas anderes zu verkaufen.
Die Begründung, warum wir im Space-Park ein Spielkasino, also Automaten, genehmigen sollen, bleibt in der Vorlage auch abenteuerlich. Wenn ich hier ebenfalls mit Genehmigung des Präsidenten aus der Vorlage zitieren darf: „Um das unkontrollierte Glücksspiel einzudämmen und den nicht zu verhindernden Spieltrieb durch ein staatlich geprüftes und zahlenmäßig begrenztes Angebot zu kanalisieren“ – –!
Das ist die Begründung! Vor diesem Hintergrund ist es aus ordnungsrechtlicher Sicht bei einem Standort im Bremer Westen angebracht, da haben wir das noch nicht, ein staatlich kontrolliertes AutomatenGlücksspiel anzubieten, um in diesem Einzugsbereich einer Hinwendung zu den nicht genehmigten und nicht kontrollierten, insbesondere über Internet aus dem Ausland angebotenen Spielbankspielen vorzubeugen beziehungsweise gegenzusteuern. Sie gestatten mir sicherlich zu sagen, dass das sehr nach Trinken für den Antialkoholismus klingt, was Sie da formuliert haben, meine Damen und Herren!
Der letzte Punkt, um den es in dieser Vorlage geht, ist die Frage, wie wir mit der Stiftung „Wohnliche Stadt“ umgehen. Auch das ist ja in der Öffentlichkeit mehrfach schon diskutiert worden. Es geht einerseits natürlich um die Frage der Abführung der Spielbankgewinne an die Stiftung „Wohnliche Stadt“, es geht aber auch um die Frage der absoluten Höhe. Hier sagen Sie, wie Sie das immer tun, dass die Verluste der Stiftung „Wohnliche Stadt“ auf Dauer kompensiert würden, weil es ja durch den neuen Standort mehr Einnahmen geben wird, das heißt die Verluste heute und die Zugewinne vielleicht in der Zukunft. Das erinnert mich doch sehr an andere Vorlagen, die wir vom Senat schon gehabt haben, weil es immer wieder das gleiche Schema ist.
Es geht aber auch um eine Frage, ob das Ganze überhaupt rechtlich machbar ist. Diese Frage ist von verschiedenen Gutachten und in verschiedenen Gerichtsurteilen geprüft worden, und wir haben noch sehr große Bedenken, ob Sie überhaupt auf diese Weise in die Abführung an die Stiftung „Wohnliche Stadt“ eingreifen können. Dies muss juristisch erst noch abschließend geprüft werden.
Wer sich auf die Stiftungsurkunde beruft, die ja bereits die Mitfinanzierung des Aufsichtspersonals vorsieht, der müsste dann auch die 100-Prozent-Abführung wieder einführen, denn das steht auch in der Stiftungsurkunde. Hier haben Sie noch nicht stringent argumentiert. Ich glaube, dass wir zwischen erster und zweiter Lesung dringend diese juristische Prüfung der Vorlage brauchen, um sie abschließend bewerten zu können.