Protokoll der Sitzung vom 29.11.2001

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Focke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die hervorragende Politik der SPD, was die Verdichtung des Technologieparks betrifft, kam daher zustande, dass sie unglaublich von der CDU dorthin gejagt worden ist.

(Beifall bei der CDU – Lachen bei der SPD)

Die Bausenatorin musste sozusagen zum Jagen getragen werden. Schließlich und endlich ist es dann auch gelungen, dass wir in einigen Bereichen jetzt auch Hochhäuser planen dürfen. Insofern hat das ganze Zusammenspiel doch einen großen Erfolg gehabt, den wir beide für uns in Anspruch nehmen, aber nicht für eine Partei. Wir wollen natürlich auch überhaupt kein Gewerbegebiet aufgeben, das wir jetzt anfangen zu entwickeln, im Gegenteil, wir wollen das alles wunderbar entwickeln. Nur, meine Damen und Herren, und das weiß auch jeder, der sich in Diskussionen mit dem Technologiepark beschäftigt, es geht nicht, dass ein Technologiepark, der erfolgreich sein will, in mehrere Stadtteile oder große Gebiete zerstreut wird. Das geht nicht!

(Beifall bei der CDU)

Überall, wo solche Erfolgsstorys entstanden sind, ist die unmittelbare Nähe zu Instituten und der Universität unabdingbar. Weil das unabdingbar ist, haben wir ja auch noch ein schönes großes Gelände, über das wir natürlich in den nächsten Jahren weiter diskutieren werden, da bin ich ganz sicher.

(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Den Stadtwald!)

Man kann einfach nicht sagen, ich will die Hochtechnologie haben, und dann gehe ich irgendwo in die Überseestadt, da wollen andere ja auch sogar noch Wohnungsbau haben, oder ich gehe nach Arsten oder sonst wohin. Das geht nicht! Man muss sich dann entscheiden, ob man es will oder nicht. Wir werden in den nächsten Jahren irgendwann an diesen Punkt kommen, an dem wir die Entscheidung treffen müssen, meine Damen und Herren.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 15/906 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Viertes Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen Bremen und Bremerhaven

Mitteilung des Senats vom 13. November 2001 (Drucksache 15/897) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Senator Hattig, ihm beigeordnet Frau Staatsrätin Winther.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Töpfer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Vorlage, die uns heute vorliegt, enthält ja eine verwaltungstechnische Überschrift, die ein bisschen trocken klingt. Dieser Sachverhalt hat aber doch Tiefgang. Wir werden heute das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen Bremen und Bremerhaven beschließen. Das ist aus der Sicht der SPD-Fraktion eine wichtige Entscheidung. Es ist deshalb eine wichtige Entscheidung, weil sie das Verhältnis beider Stadtgemeinden, Bremen und Bremerhaven, durch ein Geben und Nehmen dokumentiert und damit deutlich macht, dass beide Städte auch zusammenstehen, wenn es um die Zukunft des Landes Bremen und um die Zukunft bestimmter Flächen in Bremerhaven geht.

Wir hatten vor ein paar Jahren schon einmal derartige Vorlagen. Damals ging es um Übertragung der Flächen am Alten Hafen für die Innenstadtentwicklung, ich will nur das Columbus Center und das Deutsche Schifffahrtsmuseum als Stichworte nennen. Einige Jahre später gab es die nächsten Grenzveränderungen, in denen der Neue Hafen auf Bre

merhaven übertragen worden ist. In beiden Fällen hat die Stadt Bremen von der Stadt Bremerhaven im Gegenzug die Flächen am Containerterminal II und III erhalten. Beides war für die Entwicklung sowohl Bremens als auch Bremerhavens von Bedeutung. Die Stadt Bremerhaven konnte ihre Innenstadtplanung vorantreiben, und Bremen konnte den Containerterminal auf den Flächen, die ich eben genannt habe, planen und auch bauen.

Bei diesen von mir genannten Fällen ging es um die Übertragung von Eigentum und Hoheit. Bei der Vorlage, über die wir heute entscheiden, geht es nur um die Übertragung der Hoheit von der Stadtgemeinde Bremen auf die Stadtgemeinde Bremerhaven. Das Eigentum bleibt beim Land Bremen. Eigentümer war über viele Jahrzehnte der Bund. Zu der Zeit waren dort die amerikanischen Streitkräfte stationiert. Sie wissen alle, dass sich die US-Army aus Bremerhaven fast vollständig zurückgezogen hat. Die Flächen wurden frei. Es ist eine Sahnefläche hinter den Containerterminals. Deswegen hatten damals der Senat und die Stadt Bremerhaven im November 1997 eine Vereinbarung mit dem Ziel geschlossen, die wirtschaftlichen Aktivitäten in Bremerhaven zu stärken. Das Land Bremen hat dann aus den ISP-Schwerpunktmitteln das Carl-SchurzGelände vom Bund aufgekauft. Deswegen bleibt auch das Eigentum beim Land. Wie gesagt, es wird die Hoheit übertragen.

Das hat folgenden Vorteil: Mit dieser Entscheidung wird eine weitere Flickenteppichlösung in Bremerhaven vermieden. Wenn diese Fläche stadtbremisch geblieben wäre, hätte Bremerhaven aufgrund eines alten Vertrages Anspruch auf etwa 24 bis 25 Hektar Flächen auf diesem Gelände, also innerhalb vom stadtbremischen Hoheitsgebiet. Das macht, glaube ich, deutlich, dass der Begriff Flickenteppich genannt werden kann.

(Abg. B e c k m e y e r [SPD]: Kompen- sation!)

Dies ist ja in Form von Kompensationen geschehen, Herr Beckmeyer hat das gerade eben gesagt, im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Containerterminal.

Ich finde, das, was uns heute vorliegt, ist ein partnerschaftliches Vorgehen. Ich betone erneut, es ist auch ein Geben und Nehmen, zwar wird die Stadtfläche von Bremerhaven größer, die Stadtfläche von Bremen vermindert sich, Bremen bekommt Wasserflächen vor den Containerterminalanlagen I bis III a dazu. Auf Wunsch der Stadtgemeinde Bremen ist das so vorgesehen. Die gemeindlichen Rechte und Pflichten bezüglich der Kasernenfläche werden auf Bremerhaven übertragen. Wichtig ist, dass die Steuern, die dort erwirtschaftet werden, dann in Bremerhaven bleiben. Auf der anderen Seite werden sie uns aber im bremischen Finanzausgleichssystem wieder

gegengerechnet. Das ist ein Nullsummenspiel. Es ist ähnlich im Verhältnis wie beim Bund mit den Ländern, auch beim Bundesfinanzausgleichsgesetz ist es so, wenn wir im Land Bremen mehr Steuern erwirtschaften, werden uns auf der anderen Seite weniger Zuweisungen vom Bund und den Ländern gegeben.

Ich will noch einmal sagen, ich bin froh, dass die Stadtbürgerschaft im November 1997 und auch die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung im Dezember 1997 dieser Vereinbarung zugestimmt haben. Das war schon in der letzten Legislaturperiode. In der Zwischenzeit mussten noch Bebauungsplanund Flächennutzungsplanänderungen durchgeführt werden. Das hat alles ziemlich lange gedauert. Ich will nicht mehr extra daran erinnern, dass mein Kollege Ulrich Freitag und ich oft genug gefordert haben, dies nun zügig voranzutreiben. Es liegt uns nun auf dem Tisch, der Abschluss ist geschafft. Es ist ein wichtiger Meilenstein in der Beziehung zwischen den beiden Stadtgemeinden im Land Bremen. Wir erfüllen damit auch einen Punkt der Koalitionsvereinbarung, in der das ja auch festgelegt worden ist.

Ich will noch einmal daran erinnern, dass dieses Gebiet für die Arbeitsmarktsituation und für die Entwicklung der Situation in Bremerhaven von enormer Bedeutung ist. Als die Amerikaner dort noch stationiert waren, waren dort 1200 Zivilarbeitskräfte beschäftigt. Nach dem Abzug der Amerikaner haben sie alle ihre Arbeitsplätze verloren. Dies hat die Stadt bis heute noch nicht kompensiert. Nun ist es aber eine große Chance, wenn nun Bremerhaven und die BIS sich gemeinsam auf dieses Gelände konzentrieren können, nachdem die Hoheitsfragen endlich geklärt sind, um dort zu verstärkten Ansiedlungen zu kommen.

Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung! Im nächsten Jahr feiert die Seestadt Bremerhaven ihren einhundertfünfundsiebzigsten Geburtstag. Ich könnte mir vorstellen, dass im Rahmen eines besonderen Aktes Senat und Magistrat diese Hoheitsübertragung noch einmal der Öffentlichkeit vorstellen und damit auch deutlich machen, dass das im Grunde genommen gut für Bremerhaven ist. Diese Vorlage, die Ihnen zur Entscheidung vorliegt, ist allerdings ebenso gut für das gesamte Land Bremen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält der Abgeordnete Schramm.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden über die Umgemeindung eines Stücks vom Flickenteppich in Bremerhaven und umzu, denn dieses Ge––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

lände liegt ja sozusagen auf Bremerhavener Gebiet zwischen Weddewarden und Speckenbüttel, aber es gehört nicht der Gemeinde Bremerhaven. Von daher ist es natürlich schon ein Kuriosum, das hier angegangen wird, dass eine Gemeindeübertragung jetzt letztendlich stattfindet. Der Prozess hat ja lange genug gedauert, und dieser erste Schritt, der jetzt gegangen wird, ist natürlich positiv im Sinne einer einheitlichen Verantwortung für das gesamte Gebiet.

Es ist wohl auch notwendig, das muss man hier auch noch einmal sagen, dass man gewisse kritische Stimmen, die immer wieder aus Bremen kommen, durchaus beruhigen muss. Es ist kein Nachteil für die Stadtgemeinde Bremen, dass das nun passiert, meine Damen und Herren, sondern es ist, und das hat Herr Töpfer auch gesagt, das Ergebnis eines historischen Deals, ein Austausch von Grundstücken und von daher ein Geben und Nehmen. Das ist noch einmal deutlich geworden. Es ist ja so, dass zu erwartende Einnahmen, wenn sie dann hoffentlich kommen, im kommunalen Finanzausgleich wieder abgezogen werden. Von daher handelt es sich hier auch, was die finanzielle Seite angeht, eher um ein Nullsummenspiel und nicht um einen Nachteil für die Stadtgemeinde Bremen, meine Damen und Herren. Ich glaube, das muss man hier den Kritikern und Kritikerinnen, die sich in diesen Debatten ja immer zu Wort melden, noch einmal sagen.

Es ist kein Nachteil für die Stadtgemeinde Bremen, aber es ist meines Erachtens ein Vorteil für die Stadtgemeinde Bremerhaven, weil nun endlich Raumordnungsfragen, integrative Stadtentwicklungsfragen oder Flächenpolitik und Verkehrspolitik auch von der Gemeinde geplant werden können, die sich mit diesen Fragen beschäftigen muss und davon ja direkt betroffen ist. Das war bisher nicht der Fall. Es ist sinnvoll, dass durch den Übergang der Planungshoheit nun endlich auch die Stadtgemeinde Bremerhaven in die Lage versetzt wird, hier entsprechend zu planen. Das war bisher ein Manko.

Weiterhin ist es ein Vorteil für die Stadtgemeinde Bremerhaven, dass endlich auch die originäre Steuerkraft der Gemeinde zugerechnet wird, in der sie dann letztendlich auch hoffentlich entsteht. Von daher kann vielleicht das negative Image, dass die Finanzkraft der Stadtgemeinde Bremerhaven so schlecht sei, behoben werden, indem man die originäre Steuerkraft erhöht und die Gemeindesteuern auch der Gemeinde zugerechnet werden, in der sie entstehen. Das ist ein Vorteil, der nicht zu unterschätzen ist, meine Damen und Herren.

Es ist ebenfalls ein Vorteil, dass auch die Statistiken jetzt entsprechend sauber und sachgerecht aufgestellt werden können, was Arbeitsplatzentwicklungen, Wertschöpfungsfragen, Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes und so weiter angeht. Das wird dann auch, wenn das ein Erfolg wird, der Stadtgemeinde Bremerhaven zugerechnet, nämlich der

Gemeinde, in der diese Wertschöpfung dann auch entsteht. Der erste Schritt zur Auflösung des hoheitlichen Flickenteppichs ist okay und durchaus positiv zu bewerten.

Ich möchte aber noch sagen, dass man natürlich das Land aus der Verantwortung für die Entwicklung dieses Gebietes nicht entlassen darf. Das CarlSchurz-Gelände ist Bestandteil des Investitionssonderprogramms, früher einmal mit 250 Millionen DM, das hat man jetzt reduziert auf 150 Millionen DM. Es darf nicht dazu dienen, dass das als Sparkasse für die Finanzierung stadtbremischer Projekte dient, sondern dieses Gebiet ist als Gewerbegebiet für die Entwicklung des Landes und zur Behebung des Sanierungsstaus des Bundeslandes Bremen sehr wichtig. Von daher ist es nach wie vor ein Schwerpunktprojekt des Investitionssonderprogramms und soll es auch bleiben.

Wir erwarten natürlich auch vom gesamten Senat, dass er ein Auge darauf wirft, dass sich dieses Gebiet auch so entwickelt, wie es geplant ist. Ich erinnere daran, dass wir immer prognostiziert haben, 1000 Arbeitsplätze auf diesem Gelände zu schaffen. Wenn man sich die Bilanz der bisherigen Entwicklung auf diesem Gewerbeteil anschaut, sieht sie mit 200 neuen Arbeitsplätzen und kleinteiliger Entwicklung von kleineren und mittleren Firmen eher noch ein bisschen düster aus. Der große Sprung ist hier in diesem Bereich also noch nicht zu vollziehen. Aber das muss Ziel und Aufgabe der Wirtschaftspolitik des Landes bleiben, dies auch wirklich zu erreichen, meine Damen und Herren.

Zum Schluss noch einmal angesprochen, das hat Herr Töpfer wohlweislich etwas zurückgestellt, eine Frage, die das Befinden der Bremerhavener Bevölkerung doch immer wieder stark berührt, das ist die Frage der Hafenhoheit!

(Abg. Frau J a n s e n [SPD]: Die berührt die Bremer auch!)

Herr Töpfer hat gesagt, die Planungshoheit geht über, das Eigentum nicht. Das ist okay, das kann man so sehen. Es ist auch richtig so, aber wir würden es als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Bremens auch gern sehen, wenn die Frage insgesamt auch endlich einmal geklärt werden würde, dass nämlich das gesamte Überseehafengebiet und nicht nur der Teil Carl-Schurz-Gelände in die Landeshoheit übergeht, eben auch die Hafenhoheit auf das Land übergeht und hier dann endlich der Flickenteppich im Ganzen ein für allemal bereinigt wird. Ich denke, das wäre dann letztendlich der richtige Schritt für eine einheitliche Hafenplanung und für eine einheitliche Gewerbepolitik im Bundesland Bremen, was den Hafen angeht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)