Protokoll der Sitzung vom 29.11.2001

(Beifall bei der CDU)

Auch Ihr Erfolg ist unbestritten. Sie haben vorangetrieben, dass wir heute in zweiter Lesung dieses Gesetz verabschieden können. Das ist auch unstrittig. Insofern hätten wir es dabei belassen können. Gleichwohl sage ich nur einige wenige Punkte, die mir hier noch einmal aufgefallen sind. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Zunächst erst einmal: Diejenigen, die in Abschiebehaft sitzen, sind nicht unbedingt diejenigen, die in irgendeiner Weise gezielt zu fördern sind, weil es diejenigen sind, die eben kein Dauerbleiberecht bekommen und von daher zwangsläufig in ihre Heimat zurückgeführt werden müssen. Es ist auch nicht so, dass es sich hier um rechtstreue Gäste handelt, sondern in jedem Fall liegt ein Rechtsbruch vor, denn sonst würden sie nicht in der Asylabschiebehaft sitzen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kleen, ich hätte es sonst auch noch einmal deutlich gesagt, auch das ist in der letzten Debatte angesprochen und darauf ist hingewiesen worden, dass diese Regelungen, wer in Abschiebehaft eingewiesen werden darf, altersmäßig oder auch sonst, anderenorts festgeschrieben sind. Ich erinnere, dass wir unter anderem vorschlagen wollten, Schwangere vor der Haft zu bewahren. Dies war aber gar nicht mehr nötig, das haben wir dann festgestellt, weil es bereits im Ausländergesetz geregelt ist. Von daher brauchen wir es hier in unserem Gesetz nicht erneut zu regeln. Was den Anwaltsverein angeht, ich habe das sehr aufmerksam gelesen! Ich habe allerdings auch gelesen, dass in diesem Fall – wobei ich anmerken möchte, dass dieses Gesetz rechtsförmlich von Juristen geprüft worden und kein Einwand gekommen ist – dieser Anwaltsverein in einigen wenigen Punkten offenbar auch nicht ganz richtig liegt. Zum Beispiel spricht er davon, dass die Einweisung ein Verwaltungsakt ist, und er würdigt das auch rechtlich. Allerdings vergisst er dabei, dass der Richtervorbehalt mit einzufügen ist und dass von daher dieser Verwaltungsakt, wenn es denn einer ist, darüber kann man sicherlich streiten, zumindest eine besondere Bedeutung durch diesen Richtervorbehalt bekommt. Es ist also eine Maßnahme, die in jedem Falle rechtsstaatlichen Grundsätzen voll entspricht und von daher auch in keiner Weise, denke ich, zu kritisieren ist. Was die Mitglieder im Beirat betrifft, ist zu sagen, dass ich überhaupt kein Problem damit habe, wenn der Beirat in aller Regelmäßigkeit berichtet. Ich gehe auch davon aus, dass sich in diesem Beirat Personen versammeln, die ganz neutral an die Dinge herangehen und ihre Berichte auch unter objektiven Gesichtspunkten erstatten. Einen letzten Satz: Herr Kleen, Sie haben den Polizeibeamten gedankt. Ich möchte das nur noch ergänzen, denn wir haben in der Abschiebehaft auch, ich glaube, elf Angestellte, die das Gleiche tun, auch denen danken wir natürlich.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Insofern haben wir, glaube ich, allen Beteiligten gedankt. Ich schließe mit der Bemerkung: Auch in

zweiter Lesung wollen wir das Gesetz so, wie vom Senator für Inneres vorgeschlagen, beschließen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Herr Staatsrat Dr. vom Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Hause herrscht, so glaube ich, weitgehende Übereinstimmung darüber, dass eine gesetzliche Regelung des Abschiebegewahrsams notwendig ist. Abschiebehaft bedeutet, und das ist der Grund dafür, dass wir diese heute auf eine gesetzliche Grundlage stellen wollen, einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Betroffenen.

Es geht bei der Schaffung eines Gesetzes über den Abschiebegewahrsam letztlich darum, rechtsstaatliche Klarheit zu schaffen, Klarheit für die Abschiebehäftlinge über ihre Rechte und Pflichten, aber auch für die Polizeibeamten, die die Abschiebehaft vollziehen müssen. Lassen Sie mich deshalb auch an dieser Stelle noch einmal zusammenfassend kurz benennen, worum es im Wesentlichen geht!

Es muss eine gesetzliche Grundlage für die Unterbringung und Versorgung der Abschiebehäftlinge geben. Es muss geregelt sein, ob und unter welchen Voraussetzungen Außenkontakte, zum Beispiel durch Besuch, aber auch durch Nutzung von Post, Telefon oder Medien, möglich sind. Es geht schließlich darum, Rechte und Pflichten aller Betroffenen und Beteiligten in der Gewahrsamseinrichtung auf eine transparente und damit berechenbare und durch den Gesetzgeber, nicht den Verordnungsgeber, geschaffene Grundlage zu stellen. Darum wird für die Einzelheiten noch eine Gewahrsamsordnung zu schaffen sein, die auf den rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über den Gewahrsam basiert.

Bei allen Bemühungen, dieser besonderen Gruppe von Häftlingen durch erleichterte Bedingungen der Haft gerecht werden zu wollen, müssen gewisse objektive Grenzen zur Kenntnis genommen werden, Herr Dr. Güldner. Dies betrifft zum Beispiel die Fragen des Ausgangs, der nicht gewährt werden kann, weil er den Zweck der Haft letztlich gefährdet. Dies gilt auch für die gelegentlich zu hörende, aber nicht erfüllbare Forderung nach bezahlter Arbeit in der Haft, die schon deshalb kaum realisierbar ist, weil der Anspruch von Abschiebegewahrsam eine möglichst kurze Haftdauer ist. Es geht letztlich darum, gleichzeitig das rechtliche Instrumentarium zur Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen zu schaffen und den Interessen der Abschiebehäftlinge in einem rechtlichen Rahmen angemessen Genüge zu tun und ihnen Geltung zu verschaffen.

Meine Damen und Herren, für Inhaftierte im Strafvollzug gilt seit langem, dass ihre Rechte und Pflichten durch Gesetz und nicht auf der Basis eines Er

lasses niedergelegt sind. Menschen in Abschiebegewahrsam befinden sich dort aber nicht, weil sie eine Straftat begangen haben, das ist bereits angeklungen. Schon deshalb müssen die Regeln zur Durchsetzung behördlicher und gegebenenfalls gerichtlich überprüfter Ausreiseaufforderungen auf eine mindestens gleichwertige rechtliche Grundlage gestellt werden.

Lassen Sie uns deshalb, und ich glaube, das ist in diesem Haus Konsens, hier und heute die notwendige rechtliche Klarheit schaffen! Wir bitten Sie seitens des Senats, das vorgelegte Gesetz über den Abschiebegewahrsam in der angesprochenen Form und in der vorgelegten Form zu beschließen. Selbstverständlich werden wir bei der Bildung des Beirates und der Schaffung der Gewahrsamsordnung die hier eingeforderten Grundlagen und Bedingungen erfüllen und ihnen Rechnung tragen. Insofern werden wir in der Tat die Praxis des Abschiebegewahrsams auf diesen Grundlagen auch in der gemeinsamen Arbeit mit Ihnen weiterzuentwickeln haben. - Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz über den Abschiebungsgewahrsam, Drucksache 15/853, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Keine versteckten Subventionen für das Musical Hair!

Antrag des Abgeordneten Tittmann (DVU) vom 9. November 2001 (Drucksache 15/876)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Hattig.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hier einen berechtigten Misstrauensantrag gegen Herrn Senator Hattig eingebracht hat, ist dieser Misstrauensantrag, wie es zu erwarten war, im Zuge eines sehr faulen Kompromisses von der großen SPD-CDU-Koalition mit fadenscheinigen Begründungen abgeschmettert worden.

Meine Damen und Herren, durch die alte Parteistrategie der CDU – und damit meine ich nicht Herrn Senator Hattig, denn der ist ja in der Politik bekanntlich ein Neuling, und das merkt man ja auch ganz deutlich an seinem Handeln –, gemeinsam und Hand in Hand mit ihrem SPD-Koalitionspartner zu gehen, ist eine wahre meisterliche, aber für die Bremer Finanzlage katastrophale Vereinbarung getroffen worden. Nun steht die SPD-Fraktion, und hier insbesondere der SPD-Fraktionsvorsitzende Herr Böhrnsen, wie ein begossener Pudel da.

Statt die Forderungen des Unternehmers und Musicalbetreibers Klaus-Peter Schulenberg zu erfüllen, hier hat ja die SPD kategorisch nein gesagt, wird nun dem Unternehmer Schulenberg über Umwege eine zusätzliche Subvention zugeschanzt. Lieber Herr Böhrnsen, als Sie deutlich nein zu jeglichen Subventionen gesagt haben, hatte ich es so verstanden, dass die SPD absolut kein Geld mehr in ein wahrscheinlich gescheitertes Musical „Hair“ stecken wollte. Dass Sie dort nun aber noch mehr Steuergelder hineinstecken wollen oder müssen, ist in Ihren öffentlichen Aussagen nicht deutlich geworden. Ich meine damit die SPD-Fraktion.

Meine Damen und Herren, wenn das Bremer Stadtmarketing jetzt mit zehn Millionen DM aufgestockt wird – und der Geier weiß, woher der Finanzsenator diese zehn Millionen DM nehmen soll, wahrscheinlich aus Verkäufen städtischen Eigentums –, dann sind Sie doch in einer so großen Verantwortung und Verpflichtung, für das Musical „Hair“ so viel Werbung zu betreiben, dass die Besucherzahlen so drastisch ansteigen müssen, damit Sie mit dem Musical kein finanzielles Desaster erleben, von dem Sie schon von vornherein wissen, dass Sie diese zu erbringenden Besucherzahlen niemals erreichen können und werden.

Das ist das Unehrliche an Ihrer Politik, meine Damen und Herren, und das alles auf Kosten und zu Lasten der Bürger! Das ist ein Schande. Sie betreiben hier einen Schrecken ohne Ende, denn ein solches abgetakeltes Musical kann und wird niemals den erforderlichen Erfolg haben, den Sie sich erhoffen, und schon gar nicht mit einer Mannschaft, die damals schon nicht das Musical „Jekyll and Hyde“ vermarkten konnte.

Ich frage Sie allen Ernstes: In welcher Scheinwelt oder Traumwelt leben Sie eigentlich? Ich sage Ihnen heute schon voraus, damit das Musical nicht zum finanziellen Desaster wird, werden Sie schon sehr

bald die Marketingmittel auch weiterhin auf Kosten der Steuerzahler mit großem finanziellen Aufwand aufstocken müssen. Das aber macht die Deutsche Volksunion zum Wohle der Bürger nicht mit, das sage ich Ihnen gleich. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie eine so dreiste und schamlose Zuwendung an private Unternehmen zur Kenntnis nehmen müssen wie bei dieser Maßnahme. Entweder subventioniert man eine Veranstaltung oder nicht. Dieser Senat und die ihn tragenden Fraktionen der SPD und CDU sind die Weltmeister in Finanztricksereien bei versteckten Subventionen und Weltmeister der Schattenhaushalte.

Meine Damen und Herren, als absolut verwerflich ist dabei die Rolle der SPD-Fraktion zu bezeichnen. Eine solche Wendehals-Mentalität sucht wirklich ihresgleichen. Ich fordere Sie hiermit auf, hier und heute zu Ihren gemachten Aussagen zu stehen und meinem Antrag uneingeschränkt zuzustimmen!

Ich gehe beim Bündnis 90/Die Grünen einmal davon aus, dass Sie heute die Ernsthaftigkeit Ihres Misstrauensantrags gegen Senator Hattig unter Beweis stellen wollen und meinem Antrag uneingeschränkt zustimmen werden. Ansonsten machen Sie sich wieder einmal unglaubwürdig.

Meine Damen und Herren vom Bündnis 90/Die Grünen, nach zahlreichen Austritten und Rücktritten beim Bündnis 90/Die Grünen, wie zum Beispiel Herr Zachau oder in Bremerhaven der überparteilich hoch geschätzte grüne Fraktionsvorsitzende in der Stadtverordnetenversammlung, Herr Peter Pletz, oder auch die grüne Kreisvorsitzende in Bremerhaven, Frau Krein und so weiter, ein Ende ist ja noch gar nicht abzusehen, läutet nun unüberhörbar laut und deutlich das politische Totenglöckchen den unaufhaltsamen wohlverdienten politischen Niedergang Ihrer Partei ein. Nicht, dass ich Bündnis 90/Die Grünen hier parlamentarisch vermissen würde, ganz im Gegenteil, aber als politische Wolpertinger fand ich euch immer schon ganz putzig, niedlich und witzig.

(Heiterkeit bei der CDU)

Wer aber für eine Hand voll Dollar, eine Hand voll Ministerposten seine parteipolitische, pazifistische, ideologische Seele gewissenlos und schamlos verkauft, hat auch nichts anderes verdient als den politischen Niedergang. Meine Damen und Herren, darum hoffe ich nur,

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Etwas lauter, wir verstehen Sie so schlecht!)

dass Sie, solange Sie hier noch sitzen und politische Verantwortung tragen, noch schnell diesem Antrag zustimmen werden, damit Sie wenigstens noch ein kleines bisschen an Glaubwürdigkeit behalten.

Das Wort erhält der Abgeordnete Focke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Rede war wie immer und wie die anderen Reden auch.

(Abg. T i t t m a n n [DVU]: Gut, nicht?)

Ich kann nur sagen, ich verwahre mich auch für die anderen Mitglieder dieses Hauses gegen diese unqualifizierten Anwürfe.