Protokoll der Sitzung vom 12.12.2001

Weiter schreibt er: „Das Ansprechpartnersystem erweist sich sehr wohl als positiv und ausbaufähig. Dem Gefangenen wird über eine längere Zeit ein Beamter als Ansprechpartner zugewiesen. Beide kennen sich, der Gefangene lernt den Beamten einzuschätzen und umgekehrt. Durch den engen und regelmäßigen Kontakt kann der Beamte im Idealfall Stärken des Gefangenen fördern helfen und Schwächen ausgleichen.“

Meine Damen und Herren, das ist nicht das, was sich die CDU unter Strafvollzug vorstellt, das will ich an dieser Stelle ganz klar sagen.

(Beifall bei der CDU – Abg. T e i s e r [CDU]: Und am Ende heiraten die beiden!)

Wir sind der Ansicht, dass Strafvollzug selbstverständlich auch dazu dient, eine Strafe zu vollziehen, meine Damen und Herren, und wenn Sie sagen, wir wollen die Ersatzfreiheitsstrafen in Zukunft nicht mehr so stark vollstrecken, dann frage ich mich: Was soll denn eigentlich überhaupt die Ersatzfreiheitsstrafenbedrohung, wenn Sie die Ersatzfreiheitsstrafen sowieso nicht vollstrecken wollen?

Wen soll das denn noch schrecken, Herr Dr. Kuhn, wenn Herr Bammann schreibt: „Die Vorteile für die Gefangenen sind offensichtlich, wenn sie statt in den geschlossenen Vollzug bei der Ersatzfreiheitsstrafe in den offenen Vollzug kommen. Sie können, sofern sie welche haben, tagsüber weiter ihrer Arbeit nachgehen und verdienen ihren Lebensunterhalt. Hierdurch vermindert sich das Risiko, die Wohnung zu verlieren. Auch können über Vollzugslockerungen die Kontakte zur Familie und zu Freunden aufrechterhalten bleiben.“

Meine Damen und Herren, wen soll denn eigentlich die Ersatzfreiheitsstrafe noch schrecken, wenn sich für den Betroffenen überhaupt nichts ändert? Das ist nicht die CDU-Ansicht von Strafvollstreckung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen, Herr Dr. Kuhn, werden wir Ihren Antrag, weil er nämlich Mittel für diese Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung stellen will, auch nicht mittragen. Das ist die Wahrheit, Herr Dr. Kuhn.

Wenn Sie jetzt sagen, es fehlen Mittel für die Einrichtung des gemeinsamen Landessozialgerichts, dann will ich an der Stelle einmal sagen, wir haben es ja noch gar nicht beschlossen, Herr Dr. Kuhn. Wir haben es in erster Lesung. Sie haben Wert darauf gelegt, dass wir es fachlich noch einmal im Rechtsausschuss beraten, das werden wir im Dezember machen, und wenn wir dann zu einer Entscheidung kommen und hier den Staatsvertrag auch in der Bürgerschaft genehmigen, dann können wir darüber reden, wie wir Haushaltsmittel zur Verfügung stellen, um eine Anschubfinanzierung zu machen. Aber wir werden es erst fachlich beraten, bevor wir die Haushaltsmittel zur Verfügung stellen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Das Gleiche gilt im Übrigen für die Bündelung der Fachgerichte. Hier sage ich für die CDU-Fraktion, wir finden die Planung der Gerichtspräsidenten sehr erfreulich, sämtliche Fachgerichte in Bremen an einem Standort zusammenzulegen. Für jeden, der Erfahrung mit Synergieeffekten hat, ist doch ersichtlich, dass eine Bündelung dieser Fachgerichte an einem Standort zu erheblichen Kosteneinsparungen führen wird.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wo ist denn das Zentrum? Sie reden seit anderthalb Jahren davon!)

Herr Dr. Kuhn, Sie wissen es ja auch besser, wir sind mit den Fachgerichten zurzeit noch in zahlreichen Immobilien vertreten. Es gibt zwei Planungen, zwei Standorte. Einer ist letzte Woche favorisiert worden, der im alten Polizeipräsidium. Ich muss sagen, ich finde, das ist ein sehr geeigneter Standort, um die Fachgerichte in Bremen zu bündeln, Herr Dr. Kuhn.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich abschließend noch darauf hinweisen, dass wir natürlich noch eine Menge vor uns haben! Wir finden es vernünftig, dass in vielen Amtsgerichten die Möglichkeit gegeben wird, Opfer, auch gerade Kinder, innerhalb von Sexualstrafverfolgung nicht über das Notwendige hinaus zu belasten, sondern Vernehmungszimmer zur Verfügung zu stellen. All das wollen wir in die dezentrale Verantwortung der Gerichte stellen. Es wird teilweise gemacht, wir sind dafür, das noch stärker zu intensivieren.

Einen letzten Punkt lassen Sie mich noch ansprechen, Stichwort Landessozialgericht! Ich glaube, dass wir auch in anderen Bereichen der Justiz zu mehr Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen kommen müssen. Das betrifft zum Beispiel den Fall des gemeinsamen Strafvollzugs. Ich will hoffen, dass das Ressort bald und zügig in der Lage ist, ein Konzept

hierfür zur Verfügung zu stellen. Das betrifft aber auch andere Zusammenarbeiten. Wenn sich das bewährt mit dem Landessozialgericht, meine ich, kann man auch im Bereich der Arbeitsgerichte länderübergreifend arbeiten, weil es aus meiner Sicht keinen Sinn macht, dass wir hier kostenlos die Rechtsstreitigkeiten der Umlandgemeinden vor unseren Gerichten führen. Ich glaube, dass man da verstärkt etwas unternehmen kann.

Dazu gehört im Übrigen auch, Herr Senator, dass wir der Auffassung sind, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit endlich dahin überführt wird, wohin sie gehört. Da sitzen Juristen, und Juristen gehören zum Justizminister, und deswegen ist die Arbeitsgerichtsbarkeit in das Justizressort zu überführen.

(Abg. M ü t z e l b u r g [Bündnis 90/Die Grünen]: Da habt ihr ja schon sechs Jahre Zeit gehabt!)

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir das in Angriff nehmen müssen, um auch den Eindruck zu vermeiden, dass hier nicht juristische, sondern andere Gesichtspunkte in der Rechtsprechung eine Rolle spielen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt sind wir der Ansicht, dass der vorliegende Haushaltsentwurf mit den Änderungsanträgen, die wir als Koalition gestellt haben, eine gute und geeignete Grundlage ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu stärken. Wir werden darüber hinaus, Herr Senator, Sie beim Vollzug weiter kritisch begleiten und Ihnen in nächster Zeit zahlreiche Vorschläge unterbreiten, was in Bremen noch besser werden kann. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Isola.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann übereinstimmen mit beiden Vorrednern, was die Grundproblematik des Justizhaushalts anbelangt, vor allen Dingen in den letzten Jahren. Ich habe immer von einer Art virtuellem Haushalt gesprochen, was die Anschläge bei Einnahmen und Ausgaben betrifft.

Es ist uns jetzt zum ersten Mal gelungen, insofern hat der Kollege Kuhn Recht, einen ersten Schritt, nämlich den entscheidenden Punkt bei den Anschlägen, den der Ausgaben, der Realität anzupassen. Dafür bin ich dankbar, übrigens, darf ich sagen, gegen den erbitterten Widerstand der CDU im Rechtsausschuss. Da haben wir als Sozialdemokraten das bereits für beide Bereiche, Einnahmen und Ausgaben, beantragt. Da waren wir noch nicht so weit, aber es ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

hat dann ein Lernprozess eingesetzt, und mit Hilfe insbesondere der Haushaltspolitiker ist das dann gelungen.

Es ist bei der Einnahmeseite noch nicht gelungen. Das ist zu bedauern, aber ich glaube, das ist nicht so sehr das Problem, wir müssen einmal abwarten, wie sich der Haushalt jetzt entwickelt. Wenn es, wie ja jetzt doch schon wieder prognostiziert wird, zu einem wirtschaftlichen Aufschwung kommt, schlägt sich das womöglich auch auf der Einnahmenseite der Justiz nieder. Wenn wieder mehr Häuser gekauft werden, gehandelt werden, erhöht sich dieser Einnahmeposten. Wenn sich womöglich mehr Bürger scheiden lassen, bekommen wir auch mehr Geld, obwohl wir das nun nicht ausdrücklich propagieren wollen.

(Heiterkeit)

Daran sehen Sie, wovon Einnahmen im Justizhaushalt abhängig sind. Wir können die also schlecht beeinflussen, wir können ja auch keine Werbung in dieser Hinsicht betreiben.

Die Position, die wir darüber hinaus bei dem Entwurf des Senats für den Justizhaushalt als äußerst problematisch empfunden haben, das war in der Tat die, dass zunächst eine Mitfinanzierung der sozialtherapeutischen Anstalt Niedersachsen nicht vorgesehen war. Die ist aber zwingend notwendig, wir haben uns hier vertraglich eingelassen. Das ist jetzt entsprechend nachgebessert worden. Auch die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung bei den Gefangenen ist verbessert worden, so dass wir, denke ich, jetzt einen Haushalt haben, der die Funktionsfähigkeit der Justiz gewährleistet.

Jetzt möchte ich auf zwei Punkte eingehen, nämlich auf die Alternativen zum Strafvollzug und den Strafvollzug selbst, die ja vorhin eine Rolle gespielt haben. Herr Dr. Kuhn, ich glaube, wir brauchen uns nicht zu verstecken, was die Ausstattung und die Finanzierung, aber auch das Volumen des Angebots an Alternativen zum Strafvollzug hier in Bremen angeht. Das kann sich sehen lassen. Das ist jahrelang Kriminalpolitik des Justizressorts in Bremen gewesen, übrigens zusammen mit dem Sozialressort, und wenn Sie das einmal im Ländervergleich sehen, auch was wir in der Relation zum Strafvollzug hier an Mitteln aufbringen, dann ist das vom Feinsten, und wir haben sogar an dieser Stelle nachgebessert.

Sie sagen, wir hätten nur 120 000 DM, also 60 000 Euro, nachgebessert. Ja! Das ist aber keineswegs ein Tropfen auf den heißen Stein, sondern dieser Betrag war notwendig, um die Durchführung dieses Gesamtkonzepts, das zwischen Justiz und Soziales entwickelt worden ist als eine Art Netzwerk für alternative Hilfen nicht zu gefährden, sondern sicherzustellen, und das ist damit geschehen.

Nun zum Strafvollzug ein paar Worte, insbesondere an die Adresse des Kollegen Röwekamp! Mich

hat das schon ein bisschen amüsiert. Sie haben aus dem Papier des Gutachtens der Grünen von Herrn Bammann zitiert, das ist eigentlich Originaltext aus dem Strafvollzugsgesetz. Die Begründung dazu, der Wohngruppenvollzug ist gesetzlich vorgeschrieben, und auch die Motive, die dazu führen. Herr Röwekamp, Sie sind ein junger Politiker, aber offenbar sind Sie nicht der Garant dafür, dass Sie immer fortschrittliche Ideen haben. Sie sind eher rückwärts gewandt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das sollten Sie vielleicht noch einmal überdenken! Wir wollen nicht in den Strafvollzug der fünfziger, sechziger Jahre zurück, denn es waren ja gerade diese verheerenden Zustände, die Sie offenbar mit den Worten Abschreckung und derlei Unfug, muss ich sagen, meinten. Lesen Sie einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1973 nach, welche Verfassungsgrundsätze dort zum Strafvollzug aufgestellt worden sind, und machen Sie sich die bitte zu Eigen! Sie sind ja auch Jurist und können diesen Text ja durchaus auch entsprechend verarbeiten. Dorthin wollen wir nicht zurück!

Wir haben eher Schwierigkeiten, diese Art von Vollzug sicherzustellen, der übrigens international anerkannt ist, das ist sicherlich keine Bremensie und auch nicht nur in Deutschland so, vor allem aus dem Grunde, weil er Rückfälle vermeidet, uns damit Kosten erspart und – wenn auch ohne Garantie, es gibt kein Patentrezept – immerhin einen erheblichen Beitrag dazu leistet, dass straffällig gewordene Menschen, insbesondere junge Menschen, wieder in der Gesellschaft Fuß fassen können, integriert werden und uns nicht als Straffällige oder völlig Ausgegliederte zur Last fallen. Ich bitte Sie daher, Ihre Position dort noch einmal zu überdenken und unsere Konzeption da entsprechend zu unterstützen!

Wir werden über die Frage, wie es im Strafvollzug weiterzugehen hat, noch eine ausführlichere Debatte zu führen haben. Ich finde die Idee des Ressorts richtig zu sagen, mit dieser alten Anstalt in Oslebshausen – und ich beziehe da strukturell übrigens Blockland auch ein, ich kenne Blockland ja sehr gut – können wir im Grunde genommen die Bedürfnisse und Erfordernisse eines Vollzugs, der diesen Erwartungen entsprechen muss, wie ich sie eben dargestellt habe, gar nicht mehr erfüllen. Wer diesen alten Knast, 120 Jahre alt, kennt, weiß das. Er ist kostenaufwendig, personalintensiv, er bietet nicht die notwendige Sicherheit geschweige denn die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten.

Deswegen, Frau Linnert, lassen Sie sich von Ihrem Kollegen Dr. Kuhn da belehren, das war heute Morgen absoluter Unsinn! Ich verstehe Sie aber, Sie sind da nun auch keine Expertin, Sie sprachen von dem unsinnigen Konzept der Idee eines Neubaus.

Diese Idee ist keineswegs unsinnig, sie wird sogar auch von Herrn Dr. Kuhn bejaht.

(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen])

Unser Streit geht womöglich nur darum, in welcher Größenordnung, in welcher Binnendifferenzierung wir solch einen Vollzug machen. Da wird in der Tat noch viel zu diskutieren sein.

Ich begrüße es aber ausdrücklich, dass hier auch mit Niedersachsen eine Kooperation angestrebt wird wie auch in anderen Bereichen. Das Landessozialgericht wurde hier schon erwähnt. Wir können das nicht allein stemmen. Wenn man hier kostenmindernd die Erfahrungen des Nachbarlandes zu Rate ziehen kann, übrigens auch bei solch einem Neubau – das ist ein schwieriges Unterfangen, solch ein gigantisches Unternehmen auf die Beine zu stellen, auch planerisch schon, wir sind ja auch auf anderen Gebieten mit ihnen gemeinsam tätig –, dann halte ich das für vernünftig, und ich hoffe, dass wir im Frühjahr dann auch hier im Hause über eine Konzeption reden können. Dann werden wir sehen, ob wir sie akzeptieren oder ob wir entsprechende Verbesserungsvorschläge machen. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Justizhaushalt hat davon profitiert, dass es diese Zwischenberatung im Haushaltsausschuss gab. Wir hatten im Senat in der Beschlusslage eine schlechtere Lage für die nächsten beiden Jahre, als sie jetzt nach dem Haushaltsausschuss Arbeitsgrundlage für die nächsten beiden Jahre wird. Dafür danke ich sehr!

Es ist eine große Hilfe, dass Inneres und Justiz, soweit Strafjustiz und soweit Strafvollzug betroffen ist, zum ersten Mal gleich behandelt worden sind. Es hat da einen großen Unterschied gegeben, muss man korrekterweise sagen, und wenn wir uns gemeinsam vornehmen, der Öffentlichkeit, den Bürgern zum Beispiel eine verlässliche Politik der inneren Sicherheit anzubieten, dann muss immer auch Justiz mitgedacht werden. Es macht keinen Sinn, dass wir sie gegeneinander spielen lassen. Es macht keinen Sinn, das vor den Leuten gegeneinander laufen zu lassen. Ich bin sehr dafür und spüre auch, dass das hier in der Bürgerschaft angenommen worden ist, dass wir da eine Parallelentwicklung machen.

Trotzdem ist es weiter ein schwieriger Haushalt, das darf ich bei dieser Beratung sagen. Es ist nicht alles bis Ende 2003 unter Dach und Fach gebracht, sondern wir haben unangenehme Aufgaben, den

sehr engen Rahmen, der nicht beliebig durch abbaubare Justizdienstleistungen umgesetzt werden kann, trotzdem einzuhalten. Wir wollen das, soweit es irgend geht, machen und nutzen auch alle erreichbaren Erkenntnisse und Beratungen.

Es hat uns sehr geholfen, obwohl es am Anfang umstritten war, dass wir ein Beratungsgremium unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Haller hatten. Es ist ungewöhnlich, dass ein Nichtjurist, ein Ökonom, in den Justizbereich hineinsieht. Ich finde, das hat geholfen, weil es sowohl nach innen als auch nach außen so etwas wie den Ansatz von Transparenz und auch so etwas wie ein neues kostenwirtschaftliches und kostenbewusstes Denken möglich macht. Die Richter, die am Anfang sehr stark dagegen waren – ich habe da eine Protestveranstaltung miterlebt –, haben sich darauf eingelassen, weil sie gemerkt haben, da gibt es eine Verständigungsschiene, auf der wir uns mit unseren eigenen Kostenproblemen und unseren eigenen Kostenstrukturen vermitteln können. Es hat geholfen.

Ich finde, es hilft auch, dass wir eng mit Niedersachsen zusammenarbeiten. Das wird von dem Kollegen in Hannover genauso gesehen, dass wir hier oben im Norden nicht die Landesgrenzen hoch halten und dann, je nachdem, auf welcher Seite der Landesgrenze man gerade mit Justiz zu tun hat, unterschiedliche Sachverhalte haben, sondern dass wir zusammenwachsen. Das wird weitgehend im Strafvollzug schon praktiziert, und ich kann mir vorstellen, dass diese enge Zusammenarbeit nicht beim Landessozialgericht ihr Ende hat.