Ich habe damit kein Problem. Es hat natürlich im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Rahmenkonzepts diese Gespräche gegeben. Es werden jetzt selbstverständlich in der Erstellung dieser neuen Handreichung, die wir für die einzelnen Ressorts machen, in denen wir jetzt über das Rahmenkonzept hinaus für die einzelnen Ressorts spezifisch anwendbare Anwendungen – man nennt das heute Methodenkoffer als Terminus
technicus – geschaffen, die im Grunde genommen den besonderen Erfordernissen der einzelnen Dienststellen und Behörden gerecht werden. Dies machen wir. Ich habe hier bisher nur in dem Verfahren keinen großen Dissens zwischen den Behördenleitungen und dem Personalrat festgestellt. Auch über dieses wichtige Feld wird natürlich auch in Personalversammlungen und natürlich auch in Gesprächen, die wir mit dem Personalrat führen, immer wieder gesprochen, ohne dass es dazu jetzt besondere fixierte Kontrakte gibt.
Herr Bürgermeister, ich habe doch richtig verstanden, die Ressortverantwortung sagt doch, dass das Ressort jeweils allein tätig werden muss? Ist das richtig?
Dann habe ich doch auch richtig verstanden, Herr Senator, dass wir als Abgeordnete in den jeweiligen Fachdeputationen das Ressort und die Senatoren auffordern dürfen, dann die Gesundheitsförderung auch auf den Weg zu bringen, natürlich immer in enger Zusammenarbeit mit dem Personalrat?
Ich werde dann sehr gern in der nächsten Sitzung der Deputation für Gesundheit einen Antrag stellen, dies zu unterstützen, und ich hoffe, Herr Bürgermeister, dies findet auch Ihre Unterstützung!
Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, möchte ich die eingetroffenen Schulklassen, ich vermute, dass es die drei zehnten Klassen der Butjadinger Straße sind, eine Gruppe Auszubildender und eine Gruppe der Erwachsenenschule Bremen begrüßen. – Herzlich willkommen!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Information an die Betroffenen über Datenweitergabe bei Rasterfahndung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Stahmann, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Trifft es zu, dass eine Information an die Betroffenen über die Weitergabe von Daten an Dritte im Rahmen des „Datenabgleichs mit anderen Dateien“ nach Bremischem Polizeigesetz, Paragraph 36 i, Rasterfahndung, rechtlich zulässig ist?
Zweitens: Werden solche Auskünfte von den bremischen Hochschulen auf entsprechende Nachfragen von Studierenden erteilt, und wie wird mit Auskunftsersuchen im Falle der späteren Löschung der Daten verfahren?
Drittens: Wie gedenkt der Senat, im Falle der Hochschulen, aber auch anderer datenweitergebender Institutionen mit solchen Auskunftsersuchen umzugehen, und wird es gegebenenfalls eine offensive Informationspolitik dieser Institutionen geben?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Dr. Güldner! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Im Rahmen des allgemeinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach Paragraph 19 Bremisches Datenschutzgesetz wird einem Betroffenen von der speichernden Stelle Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt. Diese Auskunft schließt auch den Empfänger von Übermittlungen ein, soweit dies festgehalten wird.
Zu zwei: Die Hochschulen werden den Betroffenen auf Antrag Auskunft über die gespeicherten Daten und über die Übermittlung dieser Daten an andere Stellen im Rahmen des Paragraphen 19 des Bre
mischen Datenschutzgesetzes erteilen. Eine spätere Löschung der übermittelten personenbezogenen Daten beim Empfänger hat auf den Auskunftsanspruch keinen Einfluss.
Zu drei: Der Senat tritt dafür ein, dass die Polizei im gesetzlichen Rahmen die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten erhält. Gleichzeitig wird der Senat über seine Fachressorts dafür Sorge tragen, dass den Rechten der Betroffenen, insbesondere auch dem Anspruch auf Auskunft nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften, Rechnung getragen wird. Es ist eine eigene Angelegenheit der Hochschulen, über die Frage allgemeiner Informationen an die Studenten zu befinden.
Herr Senator, wie erklären Sie sich nach der Auskunft, die Sie gerade gegeben haben, die ich rechtlich für korrekt halte und auch sehr begrüße, dass bisher bei entsprechenden Nachfragen an den bremischen Hochschulen den Studierenden mitgeteilt worden ist, dass sie eine solche Auskunft nicht bekommen können?
Das vermag ich mir nicht zu erklären. Das müssen die Hochschulen klären, warum sie dies sagen. Aber auf der anderen Seite wissen Sie, Sie sind ja Mitglied des parlamentarischen Kontrollausschusses, dass der Datenabgleich läuft, dass hier wahrscheinlich noch gar keine gesicherten Antworten gegeben werden können.
Wir sind ja in einem Stadium, in dem zum Beispiel, wenn wir die Hochschulen nehmen, die Daten bereits weitergegeben wurden. Insofern, so habe ich hier auch Ihre Ausführungen verstanden, könnte die Hochschule ja oder müsste sie auf individuelle Nachfrage genau über diesen Vorgang der Weitergabe von individuellen Daten an Dritte Auskunft geben. Es hat einzelne Ersuchen an der Universität, aber auch an der Hochschule gegeben, und dort wurde gesagt, speziell auf Bitte des Senators für Inneres könnte man eine solche Weitergabe der Daten nicht verantworten, und die Studierenden wurden nicht informiert. Wie erklären Sie sich das?
Das kann ich mir nicht erklären, Herr Abgeordneter. Wenn Sie mir diese Information hätten früher zukommen lassen, dann hätte
Kann man nach dieser Erörterung oder nach diesen Einlassungen jetzt davon ausgehen, dass der Senat insgesamt, das betrifft ja mehrere Fachressorts, nun dieses Verhalten ändern wird und diese Informationen auf entsprechende Nachfragen ab heute, sagen wir einmal, an die Studierenden geben wird?
Herr Abgeordneter, ich habe die Rechtsgrundlage dargestellt, Paragraph 19 des Bremischen Datenschutzgesetzes. Das kennen auch andere Institutionen. Um etwas abstellen zu können, muss ich erst einmal herausfinden, ob das, was dargestellt wurde, den Tatsachen entspricht. Wenn es den Tatsachen entspricht, kann man das auch abstellen. Die Rechtsgrundlage ist eindeutig, Paragraph 19 Datenschutzgesetz, und Sie haben Paragraph 36 i des Polizeigesetzes, glaube ich, mit den entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen genannt. Das Gesetz ist veröffentlicht, es kann jeder einsehen, und jeder muss im öffentlichen Bereich danach handeln.
Eine Letzte! Der Senator für Bildung und Wissenschaft ist hier auch anwesend. Darf ich davon ausgehen, dass Sie das innerhalb des Senats mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft insoweit klären können, dass er noch einmal die Hochschulen über seine Behörde darüber informiert, dass dies die aktuelle Gesetzeslage ist?
Herr Abgeordneter, die Beantwortung Ihrer Anfrage ist vom Senat beschlossen worden, von allen Senatsmitgliedern, daher gehe ich davon aus, dass dies in den jeweiligen Ressorts auch so bekannt ist.
Die vierte Anfrage betrifft Gefahrguttransporte. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Bergen, Eckhoff und Fraktion der CDU.