Die vierte Anfrage betrifft Gefahrguttransporte. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Bergen, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Welche Informationsstruktur besteht bei den zuständigen Behörden im Land Bremen, und welche Sicherheitskräfte können bereitgestellt werden, damit den Gefahren des Austritts von Chemikalien, brennbaren Flüssigkeiten und anderen gefährlichen Stoffen, die auf der Straße, Schiene und auf dem Wasserweg transportiert werden, frühzeitig vorgebeugt werden kann?
Wie viele Unfälle mit Gefahrgut haben sich im Jahr 2000 in Bremen und Bremerhaven ereignet, und wurden dabei Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten oder andere gefährliche Stoffe freigesetzt?
Wie viele Kontrollen wurden in dem oben angeführten Zeitraum durch die zuständigen Behörden durchgeführt, und welche Beanstandungen wurden dabei festgestellt?
Die Gefahrgutüberwachung auf der Straße und den Wasserstraßen wird von den Polizeibehörden durchgeführt. Im Bereich der Häfen wird zusätzlich die Hafenbehörde bei der Gefahrgutüberwachung tätig. In den Betrieben der Stadtgemeinde Bremen erfolgt die Gefahrgutüberwachung durch die Hafenbehörde. In den Betrieben der Stadtgemeinde Bremerhaven, ausgenommen stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven, wird die Gefahrgutüberwachung vom Magistrat, Ortspolizeibehörde, der Stadt Bremerhaven wahrgenommen. Die Koordinierung der an der Gefahrgutüberwachung beteiligten Behörden wird von der obersten Landesbehörde, Senator für Wirtschaft und Häfen, vorgenommen.
Die Informationsstruktur in den Häfen beruht auf den Regelungen der Bremischen Hafenordnung. Gefährliche Güter, die in das Hafengebiet eingebracht werden, müssen der Hafenbehörde elektronisch gemeldet werden. Gleiches gilt für die Bereitstellung und Ortsveränderung verpackter gefährlicher Güter. Die Bereitstellung gefährlicher Güter ist nur auf den von der Hafenbehörde zugelassenen Plätzen zulässig. Aufgrund dieser Bestimmungen verfügt die Hafenbehörde über eine Datei, in der die Einzelheiten der an Bord der Schiffe und auf den Bereitstellungsplätzen befindlichen gefährlichen Güter ersichtlich sind.
Unfälle müssen durch die jeweils Beteiligten an die Hafenbehörde und die Feuerwehr gemeldet werden. Bei der Polizei Bremen, Verkehrsbereitschaft, sind zwei Polizeivollzugsbeamte für Gefahrguttransporte speziell ausgebildet. Diese sprechen sich im Einzelfall mit den Beamten der Feuerwehr ab. Die Einsatzdauerdienste der Polizei und der Feuerwehr informieren sich untereinander. Die Feuerwehr ver
Die Gefahrenabwehr erfolgt durch speziell für Gefahrguteinsätze ausgebildete und ausgerüstete Einsatzkräfte der Feuerwehr. Die Feuerwehr in Bremerhaven verfügt über 17 speziell für die Gefahrgutbekämpfung ausgebildete Einsatzkräfte und zwei spezielle Gefahrgutbekämpfungsfahrzeuge. Die Feuerwehr in Bremen verfügt über 55 speziell für die Gefahrgutbekämpfung ausgebildete Einsatzkräfte und sechs spezielle Gefahrgutbekämpfungsfahrzeuge.
In Bremen ereigneten sich im Jahr 2000 547 Unfälle mit Gefahrgut. Im Einsatzgebiet der Feuerwehr Bremerhaven wurden 235 Einsätze mit Austritt von Gefahrgut registriert. Bei den Unfällen mit Austritt von Gefahrgut handelt es sich überwiegend um Straßenverkehrsunfälle mit Austritt von Kraftstoffen oder sonstige Unfälle mit geringen Schadstoffaustritten.
Im Jahr 2000 wurden in den Häfen 738 mit Gefahrgut beladene Container kontrolliert. Dabei wurden Mängel bei der Kennzeichnung und Beschriftung der Container, Ladungssicherung, den Beförderungspapieren, bei Verpackung und Kennzeichnung der Versandstücke und den Gebinden festgestellt. Auf der Straße wurden 527 Gefahrgutfahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden Mängel bei der Ausrüstung, Kennzeichnung, Begleitpapieren, Ladungssicherung, Fahrschulung und Zulassungsbescheinigung festgestellt. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Winther, Ihnen ist ja bekannt, dass kürzlich vier Gefahrguttransporte mit Plutonium über Bremerhaven und Bremen stattgefunden haben. Sind Sie der Ansicht, dass diese ausreichend kontrolliert und gesichert wurden?
Ja, nach meinen Kenntnissen sind sie gut kontrolliert und gesichert worden. Ich darf ergänzend hinzufügen, dass die Vorgaben, wie diese Transporte zu sichern sind, vom Bundesamt für Strahlenschutz erlassen werden. Für den Hafenbereich nimmt das Hafenamt die Kontrollen vor und für den Transport die Innenbehörde, aber diese Vorgaben werden, wie gesagt, auch von der Rechtsaufsichtsbehörde – das ist der Bundesumweltminister – kontrolliert und vom Bundesamt für Strahlenschutz erlassen. Ich darf noch zu der Frage, die Sie
vielleicht im Hinterkopf haben, sagen: Teil dieser Kontrollmaßnahmen war, vorgegeben durch dieses Bundesamt, in einem Abstand von acht bis neun Metern Strahlungen zu messen. Dies ist geschehen, dort wurden keine Gefährdungen festgestellt. Der Abstand zur Presse und zu den Besuchern hat 20 bis 25 Meter betragen.
Ihre Antwort hat sich ja im Wesentlichen auf die Übergabe aus den Ro-ro-Schiffen und auf das Hafengelände bezogen. Ich möchte noch eine Frage stellen, denn ich habe es direkt vor Ort erlebt: Halten Sie es für hinreichend sicher, dass dieser Transport über die A 27 fährt und dort lediglich dadurch gesichert wird, dass ein Polizeiauto da hinterherfährt, und das unter dem Gesichtspunkt, dass das waffenfähiges Plutonium ist?
Liebe Frau Dr. Mathes, diese Vorgaben kommen vom Bundesamt für Strahlenschutz. Der Präsident dieses Bundesamtes ist Mitglied Ihrer Partei. Ich bin ganz sicher, dass gerade dieses Bundesamt höchstmögliche Sicherheit vorgibt, ansonsten wäre ich Ihnen für Unterstützung dankbar, wenn es nicht so wäre!
Sicherlich ist das die eine Komponente, eine Bundesangelegenheit, aber würden Sie mir nicht zustimmen, dass das Land auch eine Verpflichtung hat, dafür zu sorgen, dass das, was im Bremer Landesgebiet passiert, hinreichend sicher ist im Sinne des Schutzes der Bevölkerung?
Wir handeln nach den Vorschriften, die wir von diesem Bundesamt bekommen, und diese Vorschriften werden sehr rigoros beachtet.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Nachteile des Europäischen Freiwilligendienstes für Jugendliche. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeord
Erstens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über mögliche finanzielle Nachteile, verursacht durch fehlende Übereinkünfte wie die Streichung des Kindergeldes oder der Waisenrente, durch die Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst, der im April 2000 durch das EU-Aktionsprogramm Jugend gestartet wurde?
Zweitens: In welcher Weise werden Jugendliche, die eine Teilnahme an diesem Programm erwägen, auf finanzielle Nachteile hingewiesen?
Drittens: Welche Maßnahmen hat oder wird der Senat ergreifen, um auf eine Beseitigung dieser Nachteile hinzuwirken?
Durch das Familienförderungsgesetz wurde zum 1. 1. 2000 der Europäische Freiwilligendienst im Rahmen des Paragraphen 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 d Einkommensteuergesetz dem freiwilligen sozialen Jahr und dem freiwilligen ökologischen Jahr gleichgestellt. Seither wird Kindergeld auch für die Zeit, in der junge Menschen am Europäischen Freiwilligendienst des EU-Aktionsprogramms Jugend teilnehmen, gezahlt.
Noch nicht abschließend gelöst ist die Gleichstellung der EFD-Freiwilligen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres im Bereich der Waisen- oder Halbwaisenrente der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung. Die Bundesregierung hat angekündigt, die sozialrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit einem Allgemeinen-Freiwilligendienst-Gesetz vergleichbar dem FSJG beziehungsweise dem FÖJG regeln zu wollen.
An einem Europäischen Freiwilligendienst interessierte junge Menschen werden im Lande Bremen durch Angebote der Jugendinformation, wie zum Beispiel das Service-Bureau Internationale Jugendkontakte oder die Jugendämter, aber auch durch die Entsendeorganisationen über die inhaltlichen und versicherungsrechtlichen Bedingungen des EFJ informiert.
Die hinsichtlich einer vollständigen Gleichstellung im Bereich der Waisen- oder Halbwaisenrente eventuell noch erforderlichen Maßnahmen werden im Ge
setzgebungsverfahren des Bundes durch den Senat im Bundesrat mitgestaltet. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, wann können wir denn mit diesem Gesetz rechnen? Haben Sie da schon irgendwelche Zeitvorgaben?