Aufgrund des Artikelgesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur Integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, IVU-Richtlinie, und der UVP-Änderungsrichtlinie sowie weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz wurden unter anderem das UVP-Gesetz und die Verordnung über die genehmigungsbedürftigen Anlagen im Jahr 2001 geändert. Hierbei wurden auch die Vorschriften für Tierhaltungsanlagen neu gefasst.
Die Änderung der oben genannten Vorschriften, mit der das Kriterium der Flächenbindung der Tierhaltung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen verankert wurde, war Bestandteil einer Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik aufgrund der BSE-Krise, ebenso wie die Aufnahme großer Betriebe zur Rinderhaltung in die genannten Vorschriften. Dass dabei eine Verschärfung gegenüber dem EU-Recht erfolgt, war aufgrund der bestehenden Probleme bei der Massentierhaltung politischer Wille.
Die Neufassung wurde auch vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unterstützt. So hat die Agrarministerkonferenz am 23. März 2001 in Cottbus unter Tagesordnungspunkt 4.1.1 einstimmig beschlossen, dass unter anderem Maßnahmen für eine stärkere Flächenbindung der Tierhaltung getroffen werden müssen. Die in Kraft getretenen Änderungen tragen diesem Anliegen Rechnung.
Es wurden neben Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Rindern, die bereits bis 1996 schon einmal einer Genehmigungspflicht unterlagen, auch Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren mit Plätzen für 50 Großvieheinheiten je Hektar neu als Genehmigungstatbestand in das Bundesimmissionsschutzgesetz aufgenommen. Ob es Betriebe in der Freien Hansestadt Bremen gibt, die unter diesen Tatbestand fallen, ist derzeit nicht bekannt. Die Gewerbeaufsichtsämter befinden sich noch in der Phase der Prüfung, ob zum Beispiel Reitvereine
unter diese Regelung fallen und nach Paragraph 67 des Bundesimmissionsschutzgesetzes anzuzeigen waren.
Für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Freien Hansestadt Bremen hatte die Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes bisher keine erkennbaren negativen Auswirkungen. Es gibt derzeit keinen einzigen landwirtschaftlichen Betrieb, der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt wurde, da mit der Änderung der Verordnung der einzige bis dahin vorhandene Betrieb für die Aufzucht und Haltung von Hennen aufgrund der Anhebung der Mengenschwelle von 7000 auf 15 000 Hennenplätze aus der Genehmigungspflicht herausgefallen ist.
Es ist nicht auszuschließen, dass künftig bei der Erweiterung eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, zum Beispiel zur Haltung von Rindern, beim Überschreiten der Genehmigungsschwelle von 250 Rindern die Genehmigungspflicht ausgelöst wird. In diesem Fall kann auch im Rahmen einer Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen ein UVP-Verfahren notwendig werden. Ab 350 Rindern ist in jedem Fall ein UVP-Verfahren notwendig. Dies ist in Anbetracht der Größe der Betriebe und der damit einhergehenden Umweltbelastungen geboten und entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Frau Senatorin, Sie sprechen in Ihrer Antwort von Massentierhaltung. Sind Sie mit mir der Meinung, dass wir in Bremen mit der Massentierhaltung im Bereich der Rindviehhaltung keine Probleme haben?
Wie bewertet der Senat die Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU durch immer weiter gehende und schärfere Gesetze in Deutschland und die daraus folgende Problematik, dass in Deutschland immer mehr Lebensmittel aus Ländern mit geringeren Produktionsstandards eingeführt werden?
Ich weiß nicht, ob ich hier die ganze Tiefe Ihrer Frage beantworten kann. Ich will nur darauf hinweisen, wenn Sie sie im Zusammenhang mit Ihrer eigentlichen Anfrage stellen, in der
von Ihnen auch darauf hingewiesen wird, dass es eine Verschärfung gegenüber der EU gibt, dass gerade in Anbetracht der Probleme, die wir im letzten Jahr im landwirtschaftlichen Bereich diskutiert haben, auch andere Länder, wie zum Beispiel Frankreich, Niederlande, ich glaube, Dänemark ist auch dabei, in besonderen Bereichen eben auch über die EU-Norm hinausgehen und insofern etwas dafür tun, dass die Landwirtschaft aus meiner Sicht, wenn sie auch naturverträglich die Kreisläufe mit beeinflusst, auch eine höhere Akzeptanz bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern findet. Insofern ist es im Grunde positiv für landwirtschaftliche Betriebe und nicht negativ.
Ich habe noch eine Frage: Ist dem Senat bekannt – Sie sprachen eben von 50 Großvieheinheiten pro Hektar, die genehmigungspflichtig sind, das wäre praktisch wie bei den Hennen, das kann eigentlich nicht stimmen –, dass es 50 Großvieheinheiten pro Betrieb und zwei Großvieheinheiten pro Hektar heißen muss? Des Weiteren möchte ich fragen: Ist Ihnen bekannt, dass nicht 250 Rinder genehmigungspflichtig sind, sondern 250 Rindviehplätze? Das ist ein großer Unterschied!
Ich nehme das gern noch einmal auf und werde Ihnen dann in der Deputation gern berichten, ob es so ist oder nicht. Sie sind der Landwirt, ich würde da gern noch einmal nachfragen.
Die dreizehnte Anfrage trägt die Überschrift „Kürzung der Mittel durch die rotgrüne Bundesregierung für den Regionalverkehr“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kastendiek, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Wie beurteilt der Senat die Pläne der rotgrünen Bundesregierung, die so genannten Regionalisierungsmittel drastisch zu kürzen, mit denen die Länder die Leistungen der Bahnen im Nahverkehr kaufen?
Inwieweit teilt der Senat die Auffassung, dass der Bund mit seinen geplanten drastischen Einsparungen die Attraktivität des Personennahverkehrs weiter erheblich einschränkt?
Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat den Ländern vorab einen Referentenentwurf vom 9. Januar 2002 zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes übermittelt, der zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Der Referentenentwurf erfüllt in Bezug auf die Höhe der Regionalisierungsmittel für das Basisjahr 2002 und wegen der fehlenden Dynamisierung nicht die Vorstellungen der Länder.
Die Verkehrsministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 10./11. Oktober 2001 in Dresden unter anderem folgende Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Regionalisierungsmittel beschlossen:
„Die Verkehrsminister und -senatoren fordern den Bund auf, auf der Grundlage einer notwendigen Finanzausstattung nach Paragraph 8 Absatz 1 und Absatz 2 Regionalisierungsgesetz in Höhe von 13,8 Milliarden DM im Basisjahr 2002 seine Vorstellungen für eine Finanzreform nach Paragraph 5 Regionalisierungsgesetz unverzüglich vorzubereiten und das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes einzuleiten.
Die Dynamisierung nach der derzeitigen Regelung gemäß Paragraph 5 Absatz 2 Regionalisierungsgesetz entsprechend der Umsatzsteuerentwicklung wird beibehalten.
Die Verkehrsminister und -senatoren sind bereit, die Verteilung der Beträge für das Grundangebot fünf Jahre nach In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes einer erneuten Sachrevision zu unterziehen.“
Zur Sicherung und Steigerung der Attraktivität des Schienenpersonennahverkehrs wird der Senat gemeinsam mit den übrigen Ländern im Sinne des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz gegenüber dem Bund Position beziehen. – Soweit die Antwort des Senats!
Gibt es in Ihrem Hause schon Überlegungen beziehungsweise Ermittlungen, was es für die Region Bremen bedeuten würde, wenn die Pläne der rotgrünen Bundesregierung umgesetzt würden?
Bezogen auf das, was im Vorschlag des Referentenentwurfs steht, der sich darauf bezieht, dass im Grunde die Umsatzsteuerent
wicklung im Jahr 2001 nicht in der zunächst veranschlagten Höhe gelegen hat, ist aus unserer Sicht der Teil der Regionalisierungsmittel eher erträglich. Wir können allerdings nicht akzeptieren – und das wäre ein Problem –, wenn die Dynamisierung für die nächsten Jahre fortfällt. Das ist ein Problem, das wir auch vortragen werden.
Würde das denn bedeuten, wenn ich jetzt einmal Ihre Antwort interpretiere, dass es schon Auswirkungen auf die Region Bremen hat, dass Wünsche aus den Regionen, aus den Stadtteilen diesbezüglich an die Bahn dann auch nicht mehr umgesetzt werden können? Ich gebe einmal ein Stichwort: zum Beispiel die Umsteigemöglichkeit von Bremen-Nord nach Bremerhaven am Bahnhof Burg.
Ich kann es Ihnen im Detail noch nicht sagen, wir müssen es abwarten. Es ist ja ein Referentenentwurf, der noch diskutiert wird. Ich verweise auf die Antwort, die wir Ihnen gegeben haben. Unser Interesse wird es natürlich sein, gegenüber dem Bund die Wünsche der Länder, und dazu gehören auch unsere Wünsche, noch in den Verhandlungen nach vorn zu bringen.
Betriebsprüfung im Land Bremen Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 13. November 2001 (Drucksache 15/904)