Protokoll der Sitzung vom 23.01.2002

In welcher Weise wird sichergestellt, dass die Inhalte dieser Sendungen nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Die Gesamtsendezeit in den Offenen Kanälen Bremen und Bremerhaven beträgt im Hörfunk jeweils 168, im Fernsehen jeweils 84 Wochenstunden. Der Anteil fremdsprachiger Sendungen variiert durchschnittlich zwischen drei und 3,5 Prozent der Gesamtsendezeit im OK Bremen sowie acht bis zehn Prozent im OK Bremerhaven im Hörfunk. Im Fernsehen liegt der Anteil zwischen zwölf und 14 Prozent in Bremen und sieben und neun Prozent in Bremerhaven. Die Sendungen in ausländischer Sprache sind in der Regel Reihen und keine Einzelbeiträge.

Zu zwei: Der Senat sieht in der Veranstaltung der Offenen Kanäle einen wichtigen Baustein, um in Bremen lebende ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihren Integrationsbemühungen zu unterstützen. Fremdsprachige Sendungen im Offenen Kanal decken ein Bedürfnis von Teilen der Ausländerinnen und Ausländer nach muttersprachlichen Sendungen ab.

Zu drei: Die freiheitliche demokratische Grundordnung garantiert die Teilhabe an der Rundfunkfreiheit auch für Sendungen ausländischer Mitbürger in deren Muttersprache. Die Landesmedienanstalt, in deren Rechtsträgerschaft die Offenen Kanäle veranstaltet werden, unterstellt auch bei ausländischen OK-Nutzern die grundsätzliche Rechtstreue.

Die Aufsicht der Landesmedienanstalt über diese Sendungen hat das Zensurverbot des Artikels 5 Grundgesetz zu beachten. Da es sich bei den fremdsprachlichen Sendungen im Offenen Kanal nur in wenigen Fällen um Einzelbeiträge handelt, sondern regelmäßig um Sendereihen auf festen Sendeplätzen, sind die Inhalte der einzelnen Sendungen dem

aufsichtsführenden Personal der Landesmedienanstalt strukturell bekannt. Die Landesmedienanstalt verlangt darüber hinaus, dass die einzelnen Beiträge im Wesentlichen von den Nutzern selbst produziert werden müssen.

Trotz dieser und weiterer Maßnahmen kann es vorkommen, dass in einer einzelnen Sendung ein Verstoß stattfindet. Die Landesmedienanstalt ist bekannt dafür, dass sie solche Verstöße, sofern sie strafrechtlich relevant sein könnten, unmittelbar zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bringt. Diese seit Jahren geübte Praxis hat dazu geführt, dass rechtlich relevante Verstöße in Beiträgen im Offenen Kanal kaum stattfinden. Die Landesmedienanstalt beschränkt sich daher bei Fremdsprachensendungen auf stichprobenartige Überwachung. – Soweit die Antwort des Senats!

Sind Zusatzfragen gewünscht?

(Abg. Karl Uwe O p p e r m a n n [CDU]: Nein, bei dieser kompetenten Antwort nicht!)

Meine Damen und Herren, die siebte Anfrage, die sich auf die Änderung der Steuergesetzgebung bezieht, wurde vom Fragesteller zurückgezogen.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Ökologische Anreizsysteme im Seeverkehr – Nachfrage“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte den Fragesteller, den Abgeordneten Schramm, die Anfrage zu stellen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie weit sind seit dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 23. März 2001 die Bemühungen des Senats gediehen, ökologische Anreizsysteme für den Schiffsverkehr in den bremischen Häfen einzuführen?

Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Übernahme des vom Bund mitfinanzierten ökologischen Modellvorhabens der sogenannten Port Feeder Barge auf die bremischen Häfen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Hattig.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Aufbauend auf einem Bericht des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik über ökonomische Anreizsysteme für einen umweltfreundlichen Seeverkehr ist ein Auftrag für ein Pilotprojekt

zur Entwicklung eines Modells für ein integratives und international einsetzbares Bonussystem Quality Shipping vergeben worden. Der endgültige Bericht wird im Februar dieses Jahres vorgelegt werden. Die Ergebnisse sollen im März/April dieses Jahres in einem internationalen Workshop mit Experten diskutiert werden.

Zu zwei: Das Modellvorhaben „Port Feeder Barge“ in Hamburg soll zur Entlastung des Straßenverkehrs beitragen, indem Containertransporte innerhalb des Hafens auf dem Wasserwege erfolgen. Dieser Ansatz der Verkehrsverlagerung auf das Wasser wird vom Senat sehr positiv beurteilt. Das Verfahren ist innerhalb der bremischen Häfen seit etlichen Jahren gängige Praxis. Siebenmal wöchentlich verkehren Schiffe zwischen den Hafengruppen BremenStadt und Bremerhaven und bewältigten dabei im Jahr 2001 ein Transportvolumen von zuletzt 18 500 Binnenschiffscontainern ohne staatliche Zuschüsse. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Bearbeitung von Anfragen ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Dr. Trüpel, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Ich bitte den Fragesteller Dr. Kuhn, die Anfrage zu stellen!

Wir fragen den Senat:

Wie wird der Senat sicherstellen, dass Anfragen ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter an das Staatsarchiv Bremen im Zusammenhang mit Anträgen auf Entschädigung umgehend bearbeitet und beantwortet werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Böse.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Das Staatsarchiv hat gemäß dem Bundesgesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vom 2. August 2000 die Aufgabe, Arbeitsnachweise für ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen zu erbringen, die während des Zweiten Weltkrieges in Bremen gearbeitet haben. Damit sichergestellt ist, dass die noch zirka 3000 zu erwartenden Anfragen zeitgerecht bearbeitet werden, wird eine zusätzliche Kraft ab dem 1. Februar 2002 bis 31. Januar 2003 zur Verfügung gestellt.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Dr. Kuhn!

Herr Senator, wie war es möglich, dass gerade in einer ganz sensiblen Zeit, nämlich kurz vor dem Auslaufen der ursprünglichen Antragsfrist zum Ende vergangenen Jahres, zum 1. Dezember, der längere Zeit eingearbeitete, sehr erfahrene Mitarbeiter aufhören musste?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, nach den mir vorliegenden Informationen ist es so, das einmal vorausgeschickt, dass gerade das Staatsarchiv hier in Bremen Vorreiter war, Anfragen dieser Art bereits zu beantworten, als andere Staatsarchive dies noch nicht gemacht haben, bis es dann so viele wurden, dass in der Tat ein Mitarbeiter befristet eingestellt wurde. Die Befristung endete, und eine Ersatzkraft, eine Mitarbeiterin, die dies weiterführt, ist aus hierfür zur Verfügung gestellten Personalmitteln des Finanzsenators finanziert worden und beginnt jetzt ab 1. Februar. Das heißt, es ist keine oder nur eine geringfügige zeitliche Lücke entstanden. Die Hintergründe, warum der bisherige Vertrag nicht verlängert wurde, sind mir nicht bekannt.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Danach wollte ich Sie eigentlich fragen! Meine Frage ist, Herr Senator: Warum war es nicht möglich, einen Vertrag, auch einen befristeten Vertrag so zu gestalten, das sichergestellt war, dass man über den ursprünglichen Antragstermin hinwegkommt, oder dass man den Vertrag von vornherein länger gestaltet? Wenn er schon so gestaltet war und die Antragsverlängerung nun gekommen ist, warum hat man nicht einen Weg gefunden, einen sehr erfahrenen und eingearbeiteten Mitarbeiter behalten zu können?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, ich glaube, die Zielsetzung der Frage ging doch dahin, dass die Anfragen bearbeitet werden. Dies ist sichergestellt. Ich kann hier nur spekulieren, weil ich die personalwirtschaftliche Situation im Kulturbereich kenne, auch im Staatsarchiv, dass eigene Mittel nicht mehr zur Verfügung standen und dass deswegen Mittel aus einem Pool beim Finanzsenator zur Verfügung gestellt wurden. Dies ist aber kein gesichertes Wissen, sondern eine Vermutung, die sich aus meiner Kenntnis über die personalwirtschaftliche Situation im Bereich der Kultur ableitet.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, fänden Sie es nicht doch gut, wenn Sie als Senator, der für den Senat antworten soll, mit gesichertem Wissen in die Bürgerschaft kommen?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, ist es nicht so, dass die Zielsetzung der Frage war, wie wird sichergestellt, dass die Anträge bearbeitet werden! Es ist doch so, dass ich mitgeteilt habe, dass eine Beantwortung der Anfragen sichergestellt ist.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie verstehen, dass man in einer sehr schwierigen Situation kurz vor Antragschluss sehr sorgfältig aufpassen muss, dass keine Lücke entsteht und dass von vornherein sichergestellt wird, dass die Anfragen qualifiziert und schnell bearbeitet werden, was möglicherweise durch einen neuen Mitarbeiter, der erst eingearbeitet werden muss, nicht möglich ist, und dass es besser gewesen wäre, die Kontinuität zu wahren?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, diese Frage beruht auf einer Unterstellung, dass Mitarbeiter, die dazukommen, etwas nicht so bearbeiten können, wie es möglicherweise andere getan haben. Ich kann Ihnen versichern, dass die Qualität der Beantwortung der Anfragen nicht darunter leiden wird, dass eine andere neue Mitarbeiterin diese Aufgabe übernommen hat.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich bedanke mich bei Herrn Senator Dr. Böse. Die zehnte Anfrage, die unter der Überschrift „PCB-Untersuchungsprogramm endlich beginnen!“ steht, und die elfte Anfrage, die sich auf die Umsetzung des Gender Mainstreaming in der bremischen Verwaltung bezieht, wurden von den Fragestellern zurückgezogen. Die zwölfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Auswirkung der Änderung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften auf landwirtschaftliche Betriebe in Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Imhoff, Eckhoff und Fraktion der CDU. Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat: Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Grenzwerte im Immissionsschutzrecht für landwirtschaftliche Betriebe im Lande Bremen?

Wie beurteilt der Senat die Entwicklungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Betrieben unter dem Gesichtspunkt der Änderungen, gerade auch zur Umweltverträglichkeitsprüfung?

Wie beurteilt der Senat die Situation in den landwirtschaftlichen Betrieben in Bremen, und hält der Senat die Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen weit über den EU-Standard hinaus auch unter diesem Gesichtspunkt für gerechtfertigt?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Wischer.