Herr Bürgermeister, heißt das, dass das Vorhaben, das dem Rechtsausschuss im Februar 2000 angekündigt worden ist, dass es im Herbst 2000 spruchreif sei, jetzt doch auf eine längere Zeitschiene geschoben worden ist, dass man also abwartet, was in Niedersachsen, vermutlich nach mehreren Jahren Praxis, herauskommt, und dass wir in Bremen so lange nicht mit einem eigenen Vorschlag zur Entwicklung eines Verfahrens rechnen können?
Ja, so sehe ich das! Die Einschätzung ist die, dass wir, wenn wir in Bremen etwas machen, sehr viel Geld in die Hand nehmen müssen, das wir im Augenblick nicht haben, und dass wir darum klug beraten sind, wenn wir diesen sehr aufwendigen Versuch nutzen, den die Niedersachsen starten. Sie lassen uns dabei voll in die Karten schauen. Wir haben kein Geld für diese aufwendige Untersuchung, diese aufwendige Forschungsbegleitung und Schulung. Wir überlegen uns dann aufgrund der niedersächsischen Ergebnisse, ob es ratsam ist, dies auch zu übernehmen.
Ja! Die bremischen Richter können allerdings belegen, dass sie selbst überdurchschnittlich viele Streitfälle ohne Urteilsverkündung und ohne Urteilsabfassung beenden. Das ist ja auch eine Leistung. Wir können uns bundesweit sehen lassen mit unserem eigenen Bearbeitungsstandard. Das ist eine gute Rückmeldung.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Einsetzung von Herrn Kahnert als Ermittlungsführer“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tittmann, DVU.
Trifft es zu, dass der Magistrat der Stadt Bremerhaven den Beamten Herrn Kahnert beim Senator für Finanzen als Ermittlungsführer in der Disziplinarangelegenheit „Leiter des Rechnungsprüfungsamtes in Bremerhaven“ einsetzen wollte, und aus welchen Gründen ist dies nicht geschehen?
Ist damit die Aussage des Bremerhavener Oberbürgermeisters Schulz falsch, der erklärt hat, Herr Kahnert wurde um Rechtsauskunft in diesem Verfahren gebeten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Dem Senat sind mögliche Absichten des Magistrats der Stadt Bremerhaven im Zusammenhang mit der erwähnten Disziplinarangelegenheit nicht bekannt. Verständlicherweise kann er auch keine Auskunft darüber geben, aus welchen Gründen mögliche Absichten des Magistrats nicht realisiert worden sind.
Der erwähnte Beamte beim Senator für Finanzen ist Leiter des Referats Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Personalvertretungsrecht beim Senator für Finanzen. Er ist in dieser Eigenschaft ständig mit Rechtsfragen aus dem Bereich des öffentlichen Dienstrechts befasst und wird regelmäßig von Dienststellen, die mit dem Vollzug des bremischen Dienstrechts befasst sind, um Rechtsauskünfte gebeten. Dies gehört zu den Aufgaben des Beamten. In diesem Rahmen hat es auch einen Meinungsaustausch zwischen Bediensteten des Magistrats der Stadt Bremerhaven und dem erwähnten Beamten beim Senator für Finanzen gegeben. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, meines Wissens darf nach dem Bremischen Beamtengesetz, Paragraph 61, kein Außenstehender über Personalangelegenheiten unterrichtet werden. Es gilt also gemäß des Beamtengesetzes der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Ist der Senat nicht auch der Auffassung, dass durch die Weitergabe der vertraulichen und personenbezogenen Unterlagen dieser Grundsatz, also diese Vorgabe des Bremischen Datenschutzgesetzes, verletzt worden ist?
Herr Abgeordneter, wenn wir ernsthaft Fachtelefonate, die mit unseren Fachleuten geführt werden und in denen Rechtsauskunft erbeten wird, protokollieren wollten, um zu prüfen, ob irgendeiner der Gesprächspartner möglicherweise in irgendeinem seiner Beiträge gegen das Datenschutzrecht verstoßen haben sollte, dann hätten wir ganz furchtbar viel zu tun. Ich glaube nicht, dass solche Sachverhalte vorliegen. Es gibt überhaupt keinen Anlass, das zu vermuten. Unsere Mitarbeiter sind dazu da, dass sie kundenfreundlich über das geltende Recht Rechtsauskunft geben.
Was unsere Mitarbeiter nicht tun, ist, dass sie Personalbewertungen abgeben. Das können sie gar nicht, und das tun sie auch nicht. Ich finde es eher etwas merkwürdig, dass sich die Bremische Bürgerschaft über Fragen der Inhalte von Fachtelefonaten
in einen Diskussionsprozess über einzelne Beamte begibt. Ich will hier aber keine Stilfragediskussion führen.
Die vierte Anfrage steht unter der Überschrift „Verdacht der versuchten Nötigung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes in Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Tittmann, DVU.
Erstens: Wird der Senat als Kommunalaufsicht in der Angelegenheit des Verdachts der versuchten Nötigung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes Bremerhaven durch den Oberbürgermeister Schulz, den Stadtverordnetenvorsteher Beneken und den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Rosche tätig werden?
Zweitens: Warum ist der Senat bisher nicht tätig geworden, obwohl doch bereits eine Prüfung bei der Staatsanwaltschaft vorliegt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Es handelt sich um gegebenenfalls strafrechtlich relevante Vorwürfe. Für solche Vorwürfe sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach gegenwärtigem Sachstand wird die Kommunalaufsicht des Senats nicht tätig. – Soweit die Antwort des Senats!
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Tätigkeit von Herrn Senatsrat Musiol bei der Privatisierung der BEG in Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Tittmann, DVU.
Ich frage den Senat: Erstens: In wessen Auftrag hat der Senatsrat Musiol an der Privatisierung der BEG in Bremerhaven mitgewirkt? Zweitens: Während welchem Zeitraum wurde Senatsrat Musiol vom Dienst für diese Tätigkeit beurlaubt, welche Art der Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit hat er generell oder für diesen Vorgang erhalten, und in welchem Umfang hat die Stadt Bremerhaven einen Landesbeamten für seine Beratung bezahlt? Drittens: Wäre auch die Möglichkeit gegeben gewesen, Herrn Musiol in Amtshilfe, also unter Freistellung vom Dienst unter Fortgewährung seiner Amtsbezüge, unentgeltlich für die Stadt Bremerhaven tätig werden zu lassen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu eins und zwei: Herr Musiol ist vom Magistrat Bremerhaven gebeten worden, die Projektleitung für die Privatisierung der dortigen kommunalen Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung zu übernehmen. Herr Musiol verfügt seit dem Jahr 1999 über eine Nebentätigkeitsgenehmigung, die auch die Übernahme der in Rede stehenden Projektleitung abdeckt. Die zwischen dem Magistrat Bremerhaven und Herrn Musiol abgeschlossene Honorarvereinbarung sieht eine Abrechnung auf Stundenbasis vor. Die Abrechnung ist bisher noch nicht erfolgt. Senatsseitig finden die Anforderungen aus Nebentätigkeitsverordnung und erteilter Nebentätigkeitsgenehmigung auch weiterhin selbstverständlich Beachtung. Zu drei: Die Möglichkeit einer Abordnung von Herrn Musiol an die Stadt Bremerhaven kam hier nicht in Betracht, da einerseits der Anschein einer Interessenkollision für Herrn Musiol vermieden werden sollte und andererseits die Weiterführung der dienstlichen Aufgaben in der senatorischen Dienststelle in vollem Umfang durch ihn unverzichtbar war. Da gleichwohl auch aus Sicht des Landes ein erhebliches Interesse daran bestand, dass mit der Veräußerung der Anteile der BEG ein bedeutsames Verwaltungsreformprojekt in der Stadt Bremerhaven erfolgreich abgeschlossen wird, wurde der zwischen dem Magistrat Bremerhaven und Herrn Musiol vereinbarten Wahrnehmung der Projektleitung im Wege der Nebentätigkeit zugestimmt. – Soweit die Antwort des Senats!
Zusatzfragen liegen nicht vor. Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Sendungen im Offenen Kanal“. Die Anfrage ist unter
Wie groß ist der Anteil von Sendungen im Offenen Kanal, die von Migrantengruppen in deren Muttersprache ausgestrahlt werden, an der Gesamtsendezeit des Offenen Kanals?
Inwiefern bewertet der Senat diese Sendungen als Beitrag zur Integration in Bremen lebender ausländischer Menschen?
In welcher Weise wird sichergestellt, dass die Inhalte dieser Sendungen nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen?