Protokoll der Sitzung vom 23.01.2002

Für die Wahl eines Schriftführers ist von der SPDFraktion der Abgeordnete Frank Schildt vorgeschlagen worden.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, diese Wahl gemäß Paragraph 58 unserer Geschäftsordnung als geheime Wahl in Wahlkabinen durchzuführen. Ich gebe Ihnen jetzt einige Regularien für den Ablauf der Wahl bekannt.

Meine Damen und Herren, die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch rechts neben den Wahlkabinen. Bitte gehen Sie dann mit Ihrem Stimmzettel in eine der beiden Wahlkabinen und vermerken dort Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel! Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie den Stimmzettel, und stecken Sie ihn in den mitgegebenen Wahlumschlag! Es wird gebeten, den Umschlag nicht zuzukleben. Werfen Sie dann den Stimmzettel in die Wahlurne!

Ich weise noch darauf hin, dass die Schriftführerinnen Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden, drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich

in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht. Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Person des Wählers erkennbar wird. Sollte sich ein Abgeordneter beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er bei den Schriftführerinnen gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten. Wir kommen zur Wahl. Der Wahlgang ist eröffnet. Ich rufe jetzt die einzelnen Abgeordneten auf.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten einen Stimmzettel abgegeben haben. – Das ist der Fall. Ich stelle fest, alle Abgeordneten haben einen Stimmzettel abgegeben. Damit ist der Wahlgang geschlossen. Ich bitte die Schriftführerinnen, die Auszählung vorzunehmen! Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag), bis das Auszählungsergebnis vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 10.26 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 10.33 Uhr.

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Ich gebe Ihnen das Wahlergebnis der Wahl eines Schriftführers bekannt: abgegebene Stimmzettel 93, mit Ja haben gestimmt 75, mit Nein 14, Enthaltungen vier. Meine Damen und Herren, damit stelle ich fest, dass der Abgeordnete Frank Schildt die Mehrheit der Stimmen erreicht hat, die nach Paragraph 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung erforderlich ist. Ich frage den Abgeordneten Frank Schildt, ob er die Wahl annimmt. Herr Abgeordneter, nehmen Sie die Wahl an?

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Ja!)

Herr Schildt, ich gratuliere Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl, und ich freue mich auf eine konstruktive und förderliche Arbeit im Vorstand der Bremischen Bürgerschaft.

(Beifall)

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfragen Nummer sieben, zehn und elf wurden zwischenzeitlich von den Fragestellern zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Einklagen in Studiengänge“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Wie viele Studierende an den bremischen Hochschulen klagten sich im laufenden Wintersemester erfolgreich in welchen Studiengang, absolut und Prozentzahl der Studienanfänger, ein, beziehungsweise wie viele erlangen durch ein Vergleichsverfahren einen Studienplatz?

Inwieweit werden dadurch die Qualität der Lehre und die Studienbedingungen beeinträchtigt?

Welche Maßnahmen werden der Senat und die Hochschulen ergreifen, um dem Problem des Klageweges zur Erlangung eines Studienplatzes wirksam zu begegnen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Von Klagefällen zur Erlangung eines Studienplatzes sind im laufenden Wintersemester die Hochschule Bremen und die Universität Bremen betroffen. Die beiden ersten Fragen werden zusammenhängend beantwortet.

An der Hochschule Bremen haben durch Vergleich sieben Studienbewerber einen Studienplatz erhalten: Im Studiengang Betriebswirtschaft einer, das sind 0,6 Prozent, im Internationalen Studiengang Tourismusmanagement einer, das sind 2,3 Prozent, im Studiengang Medieninformatik fünf, das sind 16,7 Prozent. Eine Beeinträchtigung der Studienbedingungen bei diesen Studiengängen ist hierdurch nicht eingetreten.

(Vizepräsident R a v e n s übernimmt den Vorsitz.)

Aufgrund gerichtlicher Entscheidung im Eilverfahren wurden im Internationalen Studiengang Angewandte Freizeitwissenschaft zehn Bewerber, gleich 21,3 Prozent, im Studiengang Sozialpädagogik/Sozialarbeit 35 Bewerber, gleich 30,7 Prozent, zuge

lassen. Von den 35 Klagefällen sind noch drei Klageverfahren anhängig, die das Eilverfahren nicht mehr erreicht haben. Die Hochschule Bremen wird, um unnötige Zeitverluste für diese Kläger zu vermeiden, auch diese drei Bewerber zum Studium zulassen.

Durch die zusätzlichen Zulassungen können die in den Curricularwertberechnungen vorgesehenen Gruppengrößen nicht mehr durchgängig eingehalten werden, so dass negative Auswirkungen auf die Ausbildungsqualität, insbesondere in den anwendungsbezogenen Fächern, von der Hochschule Bremen nicht ausgeschlossen werden.

An der Universität ist lediglich der Studiengang Psychologie betroffen. Es wurden aufgrund gerichtlicher Eilentscheidungen acht Bewerber, gleich 4,5 Prozent, zugelassen. Für die verbliebenen 41 Studienbewerber, die aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts keine Zulassung erstreiten konnten, hat die Rechtsvertretung dieser Bewerber angekündigt, das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten weiter betreiben zu wollen.

Negative Auswirkungen auf die Qualität der Lehre oder Studienbedingungen wegen der zusätzlichen acht Studienanfänger wurden von der Universität nicht vorgetragen. Gleichwohl beklagt die Universität, dass durch die „bewerberfreundlichen“ Entscheidungen des Gerichts in den vergangenen Jahren die Zulassungszahlen von ursprünglich 132 zum Wintersemester 1996/97 nunmehr auf 184 zum Wintersemester 2001/02 hochgedrückt worden sind, ohne dass eine adäquate Steigerung der personellen Ausbildungskapazität stattfinden konnte. Aus dem Umstand, dass der empirisch zu ermittelnde Schwundfaktor in den letzten Jahren ständig angestiegen ist, lässt sich schließen, dass vermehrt Studierende wegen der sich verschlechternden Studienbedingungen den Studiengang ohne Abschluss verlassen.

Die Hochschulen sind bemüht, durch immer genauere Rechnungen sowohl bei der Ermittlung des Curricularnormwertes für die einzelnen Studiengänge als auch bei den jährlich zu erstellenden Kapazitätsberichten den restriktiven Anforderungen des Gerichts zu folgen. Insbesondere für den Studiengang Sozialpädagogik/Sozialarbeit, in dem seit Jahren eine Vielzahl abgewiesener Studienbewerber das Klageverfahren betreibt, wird im Zuge der von der Hochschule Bremen in diesem Wintersemester für diesen Studiengang eingeleiteten Studienreform im Zusammenwirken mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft eine rechtlich unangreifbare Neufestsetzung des Curricularnormwertes angestrebt.

Eine weitere Entlastung bei den Studienbewerberzahlen, insbesondere für diesen Studiengang, wird durch die zum 1. April 2002 wirksam werdende neue Regelung des Bremischen Hochschulgesetzes erwartet. Konnte man bisher mit dem Bestehen

der Zwischenprüfung die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für die Universität erlangen, beschränkt sich nunmehr die Zugangsberechtigung auf die entsprechende Fachrichtung.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Jäger!

Herr Senator, Sie haben von bewerberfreundlichen Gerichtsentscheidungen gesprochen. Ist es richtig, dass die „Dunkelziffer“ derjenigen, die zum Studium aufgenommen werden, aber formal nicht die Kriterien erfüllen, sondern erst auf dem Gerichtswege, Vergleichswege oder, jetzt frage ich, auf dem dritten Weg, und zwar durch Androhung einer Klage, aufgenommen werden, in Wirklichkeit noch relativ höher ist, Sie aber unter der Vermeidung möglicher Gerichtsverfahren bereits durch die Androhung entscheiden, Bewerber aufzunehmen?

Bitte, Herr Senator!

Nein, das kann ich so nicht bestätigen! Das müsste ich Ihnen in der Deputation nach Klärung durch das Haus vortragen. Das kann ich Ihnen so nicht bestätigen.

(Abg. J ä g e r [CDU]: Danke!)

Die zweite Anfrage ist überschrieben mit „,Schlichten statt Richten‘ auch in Bremen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wird Bremen mit dem Niedersächsischen Justizministerium bei dem Modellversuch „Schlichten statt Richten“ zusammenarbeiten, in dem ab Frühjahr 2002 an sechs Gerichten erprobt werden soll, ob die Mediation durch geschulte Vermittler eine Alternative zum herkömmlichen Gerichtsverfahren darstellen kann, um so möglichst viele Gerichtsverfahren schneller, kostengünstiger und zur größeren Zufriedenheit der streitenden Parteien abzuschließen?

Zweitens: Wenn nicht, wann wird der Senat den ersten Schritt auf dem im Februar 2000 angekündigten eigenen bremischen Weg zur Entwicklung eines Schiedsverfahrens machen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Kuhn, Ihre Fragen beantworte ich für den Senat wie folgt:

Zu eins: Dem Senat ist bekannt, dass in Niedersachsen in einem ab dem Frühjahr 2002 beginnenden und von Forschung begleiteten Modellversuch erprobt werden soll, ob die Mediation durch geschulte Vermittler eine Alternative zum herkömmlichen Gerichtsverfahren darstellen kann. Das Projekt des Niedersächsischen Justizministeriums wird hier mit Interesse verfolgt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem Senator für Justiz und Verfassung und dem Niedersächsischen Justizministerium wird es auch zu diesem Vorhaben einen engen Informationsaustausch geben. Ob in Bremen ein solches Projekt unternommen werden soll, wird nach Auswertung der in Niedersachsen beabsichtigten wissenschaftlichen Auswertung des Modellversuchs zu entscheiden sein.

Zu zwei: Die in Bremen angestellten Überlegungen zu einem gerichtsverbundenen Streitschlichtungsmodell haben ergeben, dass ein solcher Modellversuch nur mit sorgfältiger wissenschaftlicher Begleitung und Auswertung sinnvoll ist und zudem eine entsprechende Schulung der mitwirkenden Personen voraussetzt. Bremen könnte dies nicht in gleichem Umfang wie Niedersachsen realisieren. An den Ergebnissen aus dem niedersächsischen Vorhaben besteht hier darum ein besonderes Interesse

Die Überlegungen zu einem bremischen Weg haben außerdem ergeben, dass vor den bremischen Amtsgerichten im Bundesvergleich Gerichtsverfahren weit überdurchschnittlich oft gütlich, also ohne streitige Entscheidung, beendet werden. Die Gerichte in Bremen haben insofern bereits selbst ein ausgeprägt hohes Streitschlichtungspotential. Die Verfahren werden bei den bremischen Amtsgerichten auch überdurchschnittlich schnell erledigt. Ob daneben in Bremen ein alternatives Streitschlichtungsverfahren noch mehr gütliche Einigungen und ein zudem schnelleres und kostengünstigeres Verfahren bieten würde, bedarf deshalb besonders genauer Prüfung. Auch dazu erwarten wir Aufschlüsse aus der Auswertung des niedersächsischen Projekts.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr, Herr Dr. Kuhn!