Wenn wir über Serviceleistungen für Ältere sprechen, haben wir ein ganz buntes und breites Angebot in der Stadt, und ich möchte doch einige Punkte hervorheben, weil es mir wichtig ist, noch einmal die Bedeutung dieser Angebote zu betonen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass wir in Bremen schon sehr frühzeitig begonnen haben, entsprechende Angebote zu entwickeln. Das kann man auch besonders gut bei dem Thema Dienstleistungszentren deutlich machen. Seit 26 Jahren kennen wir entsprechende Dienstleistungszentren, und sie sind aus unserer Landschaft nicht mehr wegzudenken. Sie sind ein wichtiger Bestandteil unseres Versorgungsangebotes.
Natürlich gibt es da unterschiedliche Wege, die in beiden Städten gegangen worden sind. Bremerhaven hat da eine andere Tradition mit den Sozialstationen. Dies heißt aber nicht, dass das Angebot dort im Einzelfall schlechter sein muss, aber es gibt unterschiedliche Ansätze, die sich dort entwickelt haben.
Ich bin den Wohlfahrtsverbänden sehr dankbar, dass wir dieses Angebot auch in sehr schwierigen Zeiten aufrechterhalten konnten. Wenn hier der Vertrag mit den Dienstleistungszentren angesprochen worden ist, dann ist richtig, dass wir dort Kürzungen verkraften mussten, aber wir haben es geschafft, in Abstimmung mit den Trägern diese Einsparungen so zu vereinbaren, dass wir dieses Angebot in den Dienstleistungszentren bis 2005 sichern konnten, auch mit einer Sicherheit für die Träger. Das ist auch wichtig, und hier wurde keineswegs etwas aufgenötigt, sondern es war ein Vertrag, zu dem sich zwei gleichberechtigte Partner zusammengefunden haben.
Mir ist wichtig, dass wir auch durch die Ergebnisse rotgrüner Politik in Berlin jetzt unser Versorgungsangebot noch ein Stückchen ausweiten werden und auch ausweiten können. Ich nenne da besonders den Kreis der demenziell erkrankten Personen. Hier gibt es erweiterte Möglichkeiten, und wir werden sehr sorgfältig prüfen, dass wir die Möglichkeiten vor Ort mit einem entsprechenden Angebot auch darstellen können.
Was ältere Menschen im verstärkten Umfang brauchen, sind Begegnungsstätten, sind Orte der Kommunikation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit den Dienstleistungszentren auch bei den Begegnungsstätten eine längerfristige Sicherheit verankern konn
ten, dass wir diese 37 Stätten, die wir in den Stadtteilen haben, nicht nur halten können, sondern dort auch ein verstärktes Angebot machen können.
Hier wurde schon erwähnt, dass das Seniorenbüro auch eine wichtige Rolle spielt. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, im Bereich der Reisen auch die Diskussion über die steuerliche Bewertung dieser Vorgänge zu einem guten Ergebnis und Ende geführt zu haben. Hier konnten wir uns auch mit den Damen und Herren vom Seniorenbüro verständigen und auch ein einvernehmliches Ergebnis mit dem Finanzamt erzielen.
Ich nehme sehr gern auf, dass wir unsere Angebote noch stärker transportieren müssen, dass wir offensiver mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit auf die Menschen zugehen müssen. Es ist richtig, es hilft nicht, nur gute Angebote zu entwickeln, sondern wenn man Gutes tut, muss man auch darüber reden,
in diesem Fall nicht nur darüber reden, sondern auch den Betroffenen sagen, wo sie auch Angebote vorfinden können, damit besonders die, die wir nicht automatisch erreichen, diese Angebote auch tatsächlich in Anspruch nehmen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Punkt hervorheben, den ich für ganz wichtig erachte! Ich glaube, wenn wir an die Bevölkerungsentwicklung in Bremen und Bremerhaven denken, dann müssen wir uns verstärkt der Personengruppe der älteren Menschen in beiden Städten zuwenden. Wir müssen verstärkt auch überlegen, wie wir nicht nur die Bevölkerungszahl der Älteren halten können, sondern wie wir uns als Städte für ältere Menschen attraktiver machen können.
Ich habe vernommen und beobachte auch mit Interesse, dass es gerade auch bei Älteren durchaus wieder einen Zuzug in die Städte gibt. Viele ältere Menschen wollen gerade im Alter in den Innenstädten wohnen,
um hier Angebote kultureller und sozialer Art direkter und schneller in Anspruch nehmen zu können. Hier brauchen wir ein besseres Angebot im Wohnungsbau, hier brauchen wir auch Anreize.
Wir sind dabei, ein solches Konzept zu entwickeln, und ich hoffe sehr, dass wir da auch mit neuen strategischen Antworten verstärkt diese Personengruppe der Älteren erreichen, damit wir mehr ältere Bewohnerinnen und Bewohner in Bremen und Bremerhaven künftig haben werden. – Vielen Dank!
Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Bremischen Evangelischen Kirche, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode ev.-ref. Kirchen in Bayern und Nord- westdeutschland)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 52. Sitzung am 23. Januar 2002 in erster Lesung beschlossen.
Wer das Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Bremischen Evangelischen Kirche, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-reformierten Kirche, Drucksache 15/1026, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Selten hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine so große Empörung
in der deutschen Bevölkerung ausgelöst wie das Urteil vom 15. 1. 2002. Meine Damen und Herren, das ist ein Freibrief für Tierquäler, denn beim Schächten wird mit einem langen, spitzen Messer ein Schnitt quer durch die Halsschlagader, Luft- und Speiseröhre des unbetäubten Tieres geführt. Bis das Tier unter furchtbaren Qualen langsam, unter großen Schmerzen und bei vollem Bewusstsein ausgeblutet und verendet ist, dauert es oft zirka 15 Minuten. Die mit dem Schächten verbundenen Todesqualen beschränken sich aber nicht nur auf den Schnitt am Hals, sondern es beginnt schon mit dem Hereinführen der Tiere in den Schlachtraum. Es ist also ein relativ langer Zeitraum des unendlichen Leidens, den das Tier bei vollem Bewusstsein durchsteht. Das ist entsetzlich, ekelhaft, widerlich und pervers. Die Karlsruher Richter bezogen sich bei ihrem Urteilsspruch auf das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Religionsfreiheit. Nun frage ich Sie allen Ernstes, wie lange wird es wohl noch dauern, bis zum Beispiel afghanische Scharfrichter in Deutschland steinigen und Hände abhacken dürfen
oder aber afrikanische Medizinmänner in Deutschland ihren Voodooritualen nachgehen dürfen, wenn sie ihre religiösen Motive glaubhaft machen? Wozu brauchen wir denn überhaupt noch Gesetze? Lasst sie doch einfach alle machen, was sie wollen und woran sie glauben! Da laufen dann demnächst die Frauen alle in langen Säcken mit Gitterfensterchen umher, jeder Junge, jedes Mädchen wird dann beschnitten, angeklagte Satanisten werden dann freigesprochen, weil sie ja an Satan glauben, und, meine Damen und Herren, die Hexenverbrennungen im Mittelalter waren ja schließlich im Namen der Religion auch erlaubt! Ich frage Sie: Darf denn im Namen des Glaubens alles erlaubt sein? Hier sage ich eindeutig: Nein! Das hat für mich mit Religionsfreiheit nichts mehr zu tun. So geht das nicht!
Für mich sind das grausame, blutige Rituale, die durch gar nichts zu rechtfertigen sind. Hier müsste ein generelles Schächtverbot ausgesprochen werden. Ich sage im Namen der Deutschen Volksunion klar und deutlich: Wer in Deutschland lebt, hat sich auch an die deutschen Tierschutzgesetze zu halten und sonst gar nichts! Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet das Schächten und das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung. Daran hat sich jeder zu halten, basta! Für mich ist es unerträglich, dass das Leiden der Tiere, diese Tierquälerei, in Deutschland auch noch gesetzlich verankert wird.
Meine Damen und Herren, dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird von sehr vielen Menschen in Deutschland zu Recht abgelehnt. Dieses Urteil ist nicht im Namen des deutschen Volkes gesprochen worden. Dieses Urteil ist ein fürchterlicher Rückschritt ins letzte Jahrhundert, der das Leiden von tausenden Tieren nach sich ziehen wird. Wenn es erlaubt wird, dass Tieren bei vollem Bewusstsein qualvoll die Kehle durchgeschnitten wird, dann geben Sie nicht nur jenen gemäßigten Religiösen Recht, die sich hier in Deutschland integrieren wollen, sondern den Extremisten unter ihnen. Hier wird eine falsch verstandene Integrationspolitik auf die Schlachtbank gezerrt, meine Damen und Herren! Darum wird dieses Urteil eine weitere Integration von Ausländern in Deutschland sichtlich erschweren. Es wäre besser gewesen, wenn das Verfassungsgericht aus Gleichheitsgründen das Schächten generell verboten hätte.
Dieses erschreckende Urteil zeigt deutlich, dass eine Verankerung des Tierschutzgesetzes im Grundgesetz unerlässlich ist, denn nur wenn das Tierschutzgesetz im Grundgesetz verankert ist, also wenn der Tierschutz Verfassungsrang besitzt, kann eine ernsthafte Abwägung zwischen dem Tierschutz und anderen Werten der Verfassung erfolgen. Die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ist zudem auch eine wichtige Voraussetzung dafür, den Schutz der Tiere auch gegen die Ansprüche einer profitorientierten Wirtschaft durchzusetzen. Tiere sind eben keine Sache, sie sind Lebewesen und Mitgeschöpfe, die auch dementsprechend zu behandeln sind.
Meine Damen und Herren, Tierschutz hat für die Deutsche Volksunion oberste Priorität. Darum habe ich auch im Namen der Deutschen Volksunion hier schon einige Anträge für den Tierschutz eingebracht, zum Beispiel Tierschutz im Grundgesetz zu verankern, gegen die schrecklichen Tierversuche an der Universität und so weiter, die Sie alle gemeinsam zum Schaden des Tierschutzes scheinheilig abgelehnt haben. Herr Dr. Kuhn hat sich sogar noch darüber lustig gemacht! Sie waren es doch, der so großspurig behauptet hat, Tittmanns Anträge zum Tierschutz brauchen wir nicht, das wäre alles Blödsinn und Humbug.
Nun frage ich Sie, Herr Dr. Kuhn: Wie kommt es dann, dass die Grünen zirka einen Monat später einen fast wortgleichen DVU-Antrag gegen die Affenversuche an der Bremer Universität hier eingebracht haben? Wie kommt es dann, dass der Tierschutzverein auch heute noch die gleichen Forderungen stellt, zum Beispiel Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz und so weiter? Wo Sie doch damals zur Ablehnung der DVU-Anträge noch behauptet haben, das haben wir doch schon alles, das brauchen wir doch nicht, alles unnütz! Irgendetwas kann an Ihrer Begründung nicht stimmen! Deshalb rate ich Ihnen und Ihrer Fraktion, anstatt mit den letzten pazifistischen grünen Mitgliedern einen exotischen, pazi
fistischen grünen Streichelzoo einzurichten, sollten Sie lieber diesem Entschließungsantrag der Deutschen Volksunion im Sinne des Tierschutzes zustimmen! Meine Damen und Herren, das Erlauben des grausamen Schächtens ist ein Schlag ins Gesicht für jeden tierliebenden Menschen, der noch Achtung vor dem Leben unserer Mitgeschöpfe hat. Darum schauen Sie sich dieses Bild genau an, und stimmen Sie zum Wohl dieser armen, geschundenen, gequälten Kreaturen dem Antrag der Deutschen Volksunion zu!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, Sie haben ein Problem: Sie können noch so viel Kreide des Tierschützers fressen, Sie sind innerlich so von dem Gift des Antisemitismus zerfressen, dass er Ihnen doch aus allen Poren dringt.