Protokoll der Sitzung vom 20.03.2002

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, danke!)

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Marken!

Herr Senator, Sie haben festgestellt, dass wir, was die Leitstelle betrifft, handlungsfähig sind. Gilt dies auch für das Havariekommando? Gibt es Zusagen des Bundeslandes Bremen wegen einer Beteiligung? Das hätte ich noch gern von Ihnen gewusst.

Bitte, Herr Senator!

Auch beim Havariekommando gibt es hinsichtlich der Möglichkeit, dass es arbeitet, dass es funktioniert, keine Probleme. Wir werden das einhalten, was wir bei den Verhandlungen eingebracht haben, und für den Fall, dass Niedersachsen unsere Aufgaben auf dem niedersächsischen Hoheitsgebiet der Außenweser übernehmen sollte, wird Niedersachsen dann diese Aufgaben Bremens mit übernehmen. Es gibt gegenwärtig meines Wissens keine Probleme.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Darf ich noch einmal nachfragen: Gibt es eine personelle Beteiligung Bremens am Havariekommando, oder haben Sie so entschieden, weil das alles nicht geklärt ist, wird Bremen sich da vorerst nicht beteiligen? Ist das richtig?

Bitte, Herr Senator!

Nein! Das Havariekommando baut ja auf dem Leitstellenabkommen auf. Das Havariekommando ist eine Einrichtung des Bundes. Die Leiterposition ist ausgeschrieben und, wie Ihnen bekannt ist, mit einem Mitarbeiter des höheren Dienstes aus der Wasserschutzpolizei Bremen besetzt worden. Es geht darum, dass ein Vierundzwanzigstundendienst in der Leitstelle eingerichtet wird, auch dies ist eine Voraussetzung für das Arbeiten des Havariekommandos. Ich darf das wiederholen, nach meinem Wissen gibt es, und ich war im letzten Jahr selbst da und habe mir das vor Ort angeschaut, keine Probleme.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Kastendiek!

Herr Senator, teilen Sie meine Einschätzung, dass es bisher nur darum ging, eine Gleichstellung zwischen Bremen und Hamburg hinsichtlich der Beteiligung Niedersachsens an den Kosten der Wasserschutzpolizei zu erreichen, denn in Hamburg ist es ja so, dass Hamburg auf der Unterelbe Wasserschutzpolizeidienste für das Land Niedersachsen leistet und sich das Bundesland Niedersachsen daran beteiligt und dass das hier auf der Unterweser beziehungsweise auf der Außenweser nicht erfolgt? Das ist doch das Prinzip der Gleichberechtigung zwischen Bremen und Hamburg, was die Behandlung Niedersachsens angeht, dass hier diese Verhandlungen erst einmal unter dieser Prämisse geführt werden, und so ist es ja auch von Ihrem Vertreter im Landeshafenausschuss erklärt worden, dass diese Prämisse nicht zu kritisieren, sondern im Gegenteil erst einmal zu begrüßen ist.

Bitte, Herr Senator!

Die Empfehlungen, die der Lenkungsausschuss Berger zur Polizei gefasst hat, beinhalten mehrere Fragestellungen und Varianten, darunter die, warum es ein Abkommen zwischen Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg zur wasserschutzpolizeilichen Überwachung der Elbe gibt und warum in diesem Abkommen geregelt ist, dass die beiden Länder – die Aufgaben dort werden ja von Hamburg für die gesamte Elbe mit übernommen – Niedersachsen und Schleswig-Holstein einen Anteil, nicht die gesamten Kosten, der wasserschutzpolizeilichen Kosten Hamburgs entrichten und warum dies auf der Weser nach diesem Vertrag von 1952 nicht geschieht.

Die Empfehlungen von Berger sahen weiter vor zu überprüfen, ob diese Aufgaben von Niedersachsen übernommen werden, ganz oder teilweise, auch in der Variante Unterweser, Außenweser, ob Niedersachsen bezahlt oder es selbst macht. All diese Fragen sind nun auf Verwaltungsebene von Niedersachsen beantwortet worden und bedürfen der weiteren Klärung, zum Beispiel hinsichtlich der Frage – auch mit dem niedersächsischen Innenminister, und Herr Bartling und ich sind für Ende April, Anfang Mai, vorher war es nicht möglich, verabredet –, ob denn zum Beispiel auch die Qualität der wasserschutzpolizeilichen Arbeit auf der Außenweser dadurch gewährleistet ist, dass Niedersachsen eines der beiden Küstenboote, die es gegenwärtig in Wilhelmshaven stationiert hat, nach Nordenham verlegt, oder ob hier nicht genuine Aufgaben, die auch ein Standortvorteil für Bremerhaven sein können, besser von den Bremern selbst erledigt werden können. Wir müssen jetzt aufgrund der schriftlichen Antworten beraten und zu einer Übereinkunft kommen, die wir dann hier den zuständigen Gremien vorlegen werden.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich die ganze Diskussion, die sich ja hier im Parlament wiederholt hat, denn in der Innendeputation und im Landeshafenausschuss sind die gleichen Fragen ja auch schon einmal gestellt worden, so richtig verstanden, dass wir uns erstens mitten in Verhandlungen befinden, zweitens noch nichts entschieden ist und drittens die hafenpolitischen Punkte, die insbesondere eben schon einmal erwähnt worden sind, in die Entscheidungen stark einfließen werden?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, das haben Sie alles so richtig verstanden.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Gott sei Dank!)

Ich kann nur bestätigen, was Sie gesagt haben.

(Beifall bei der CDU)

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Beckmeyer!

Herr Senator Böse, nach welchen fachlichen Kriterien werden Sie als Innensenator diese staatspolitische Frage entscheiden?

Bitte, Herr Senator!

Die Fragen, Herr Abgeordneter, die mich interessieren, sind zunächst einmal die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben. Hier hat Berger in seinen Darlegungen erfasst, wie viele Mitarbeiter der Wasserschutzpolizei in welchen Bereichen welche Aufgaben übernehmen, ob diese Aufgaben wasserschutzpolizeilicher Art oder möglicherweise anderer Art sind, ob sie Bremen oder Niedersachsen dienen, ob die Qualität der Arbeit darunter leidet.

Ich werde meine Entscheidungen, die ich zur Gesamtentscheidung beizutragen habe, daran orientieren, ob die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben, die sich einerseits aus bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen, andererseits zum Beispiel aber auch aus dem Marpol-Abkommen herleiten, in der gleichen Qualität wie vorher erledigt werden können, ob es hier möglicherweise eine Verschlechterung gibt oder möglicherweise eine Verbesserung dieser Aufgabenerfüllung notwendig und möglich ist. Das sind die Kriterien, die ich als Innensenator begutachten und entscheiden kann.

Hafenpolitische Fragestellungen müssen selbstverständlich von denjenigen entschieden werden, die hierfür kompetent sind, und nach der Zuständigkeitsregelung des Landes Bremen werden sie auch von den hierfür Zuständigen dann entschieden werden.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich denke, wir sind dann einer Meinung, dass die staatspolitischen Fragen nicht von Roland Berger, sondern vom Bremer Senat entschieden werden.

(Beifall bei der SPD)

Bitte, Herr Senator!

Ich darf darauf antworten, dass dieser Anspruch von niemandem zu irgendeiner Zeit gestellt worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Schiffskontrollen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Schramm!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Bei wie vielen Schiffen in den bremischen Häfen wird das Öltagebuch zum Verbleib von ölhaltigen Reststoffen kontrolliert?

Zweitens: Wie bewertet der Senat das Resultat dieser Kontrollen hinsichtlich der Sicherheit und des Umweltschutzes in den Häfen und hinsichtlich der zu erwartenden Strafgelder?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Dr. Böse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Die Wasserschutzpolizeidirektion Bremen kontrolliert regelmäßig Seeschiffe in den Häfen von Bremen, Bremerhaven, Brake und Nordenham hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, kurz Marpol. Aufgrund des hierfür erforderlichen Spezialwissens werden die Überprüfungen von besonders geschulten Beamten eines hierfür eingerichteten Sachgebiets durchgeführt. Diese Beamten begutachten die täglich einlaufenden Schiffe nach bestimmten Verdachtskriterien und wählen die zu kontrollierenden Schiffe aus. Dabei werden insbesondere die Öltagebücher kontrolliert.

In den Jahren 2000 und 2001 wurden dabei folgende Kontrollergebnisse erreicht, es folgt eine kleine Statistik, die wiederholt kommt, es ging nicht anders: kontrollierte Öltagebücher 2000 772, 2001 714, festgestellte Verstöße 2000 583, 2001 565. Die Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Öltagebuchführung wurden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Dabei wurden von den Beamten der Wasserschutzpolizeidirektion Bremen folgende Maßnahmen durchgeführt: Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 2000 124, 2001 54, Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 2000 293, 2001 399, gefertigte Ordnungswidrigkeitenanzeigen 2000 166, 2001 112.

Sofern die Verstöße als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht wurden, erfolgte die weitere Bearbeitung zuständigkeitshalber durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg. Von dort werden Bußgelder festgesetzt, die nach Art und Höhe den Summen des Verwarngeld

kataloges Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen entsprechen.

Zu zwei: Die Anzahl der zu erwartenden Bußgelder ergibt sich aus der Zahl der angezeigten Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe richtet sich nach den Summen des Verwarngeldkataloges Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen. Die höchsten Bußgelder werden für den fehlenden Nachweis im Öltagebuch über den Verbleib von ölhaltigen Rückständen festgesetzt. Je nach Menge des fehlenden Nachweises werden Bußgelder von 500 bis 12 500 Euro erhoben.

Die Kontrolldichte bei der Kontrolle von Öltagebüchern ergibt sich aus dem Verhältnis der Seeschiffsankünfte in den Häfen Bremen, Bremerhaven, Brake und Nordenham zu der Anzahl der durchgeführten Kontrollen. Dies waren Seeschiffsankünfte im Jahr 2000 11 203, Kontrollen 772. Im Jahr 2001 waren es 10 921 Ankünfte und 714 Kontrollen. Prozentual ausgedrückt wurden somit im Jahr 2000 die Öltagebücher von 6,9 Prozent der ankommenden Seeschiffe kontrolliert. Im Jahr 2001 betrug diese Zahl 6,5 Prozent.

Diese Zahlen sind jedoch zu relativieren, da viele der ankommenden Schiffe die Weserhäfen mehrmals im Jahr anlaufen. Die Kontrolldichte bezogen auf unbekannte oder bereits verdächtige Schiffe ist daher weit höher. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nahezu jedes Schiff der allgemeinen schifffahrtspolizeilichen beziehungsweise der grenzpolizeilichen Kontrolle unterliegt. In jedem Fall werden auch Verstöße nach dem Umweltschutzrecht geprüft und gegebenenfalls das zuständige Sachgebiet hinzugezogen. Insgesamt ist die Kontrolldichte daher angemessen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, die Fülle der Zahlen jetzt aus dem Stand zu beurteilen ist natürlich etwas schwierig. Meinen Sie nicht, dass eine Prüfquote in Höhe von 6,9 Prozent doch relativ gering ist und durchaus Potential für weitere Überprüfungen in diesen Zahlen steckt? Was schlagen Sie vor zu unternehmen, um diese Quote zu erhöhen und damit zu mehr Einkünften auch für den Haushalt zu kommen?

Bitte, Herr Senator!