Wir haben das Vertrauen gewonnen, wir haben in der Wirtschaft eine gute, freundliche, der großen Koalition zugewandte Stimmung. Ich darf es noch einmal sagen: Wir arbeiten in der großen Koalition pragmatisch an der Verbesserung Bremens, aber auch programmatisch an der Zukunftsausrichtung. Natürlich verschweige ich nicht, dass zumindest bei meiner Art von Temperament mir gelegentlich die Willensbildung reichlich zähflüssig ist und ich manches lieber gern schneller zusammenschieben würde. Aber, und das ist doch entscheidend: Politik und Wirtschaft haben ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten. Darauf muss man eingehen. Schließlich und endlich haben wir alle konkreten Probleme immer wieder zur Entscheidung gebracht. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich und sage: Wir haben in Bremen
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 15/1174 auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 59. Sitzung am 16. Mai 2002 in erster Lesung beschlossen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich auf die Inhalte dieses in erster Lesung beschlossenen Hilfeleistungsgesetzes eingehe, möchte ich Gelegenheit nehmen, dem Verfasser dieses fortschrittlichen, zielführenden und richtungsweisenden Gesetzentwurfs, dem zuständigen Mitarbeiter beim Senator für Inneres recht herzlich für seine von ihm gewohnte gute und präzise Arbeit zu danken!
Er hat hinter diesem Gesetz nicht nur alle Beteiligten wie Gesundheitssenator oder Innenressort, Krankenkassenverbände sowie zuständige Deputationen versammelt, sondern sicher auch inhaltlich überzeugt. Es ist damit gelungen, die bisherigen Bestimmungen des Bremischen Brandschutzgesetzes, des Bremischen Rettungsdienstgesetzes und des Bremischen Katastrophenschutzgesetzes in diesem integrierten Hilfeleistungsgesetz zu vereinen. Damit bleibt die Feuerwehr, insbesondere wegen ihrer ständigen Einsatzbereitschaft, der wichtigste Garant für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Meine Damen und Herren, alle drei genannten Bereiche, also Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, wurden von Sparmaßnahmen des Bundes, des Landes, der Kommunen und der Kostenträger im Rettungsdienst so erfasst, dass Reserven aufgebraucht sind und nur eine Verzahnung der verbliebenen Ressourcen die wichtige Aufgabenwahrnehmung auf diesem Gebiet der Gefahrenabwehr gewährleistet. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung eines funktionierenden integrierten Hilfeleistungssystems, das die in Brandschutz und technische Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz tätigen Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie weitere fachlich zuständige oder einbezogene Institutionen und Personen mit ihren personellen und materiellen Ressourcen übergreifend einbindet, um vor dem Hintergrund des stärker werdenden Kostendrucks Synergieeffekte zu erzielen und nutzen zu können. Das wird, meine Damen und Herren, durch dieses Gesetz erreicht. Beispielhaft seien hier nur genannt die Einbeziehung von Rettungsmitteln der Hilfsorganisationen in den Rettungsdienst – hier gegen Kostenerstattung –, Einsatz von Katastrophenschutzeinheiten auch unterhalb der Katastrophenschwelle, Einbeziehung der Zivilschutzausstattung des Bundes in die alltägliche Gefahrenabwehr und so weiter.
Mit dem Gesetz verpflichten sich die Stadtgemeinden, Brandschutzbedarfspläne und Rettungsbedarfspläne zur Abdeckung des allgemeinen Gefahrenrisikos entsprechend den örtlichen Verhältnissen aufzustellen und dementsprechend personelle und materielle Vorhalte sicherzustellen. Darüber hinaus erwachsen aus diesem Gesetz besondere Pflichten für Eigentümer und Betreiber besonders gefahrenträchtiger Betriebe und Anlagen, die das allgemein abzudeckende Gefahrenrisiko überschreiten. Dazu zählt zum Beispiel die Unterhaltung einer jederzeit verfügbaren Alarmierungsverbindung zur Feuerwehr und zur Rettungsleitstelle.
Meine Damen und Herren, weitere Schwerpunkte dieses Hilfeleistungsgesetzes seien hier schwerpunktmäßig auch genannt: Einführung des Verursacherprinzips bei Betrieben mit besonderem Gefahrenpotential, Einführung einer Kostenersatzpflicht für Fehlalarmierungen durch private Notrufoder Sicherheitsdienste. Die Notfallversorgung wird zum Schutz der Bürger dem auf Angebot und Nachfrage orientierten privaten Markt entzogen, damit hier die Notfallversorgung als Ordnungsaufgabe voll wahrgenommen werden kann. Die Möglichkeiten, private Unternehmer in den Rettungsdienst einzubeziehen unter Vorrang der Katastrophenschutzorganisation und dabei privater Anbieter im Rettungsdienst, dürfen das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines funktionierenden Rettungsdienstes nicht beeinträchtigen. Das ist der Hintergrund.
vom Notarzt oder Rettungspersonal erhobene Daten mit späteren Krankenhausdaten ab, so genannte Follow-up-Werte. Damit wurde in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten Bremen eine für andere Länder wegweisende Datenschutzregelung getroffen.
Das Gesetz bietet die rechtliche Grundlage für die Institutionalisierung der Funktionen Leitender Notarzt, Organisationsleiter Rettungsdienst und Errichtung von Schnell- und Einsatzgruppen aus Katastrophenschutzeinheiten. Damit ist auch gesetzlich Großschadenslagen wie seinerzeit im Geschwornenweg wohl voll Rechnung getragen. Das war schwerpunktmäßig der Inhalt dieses Gesetzes.
Die einzige Regelung, die das Gesetz noch nicht hergibt, ist die Verpflichtung zur Durchführung regelmäßiger Brandverhütungsschauen. Bremen ist das einzige Bundesland ohne Regelung. Hintergrund: Die Kostenabdeckung ist zurzeit nicht darstellbar. Unter Umständen muss dieses Thema noch einmal 2004 behandelt werden, wenn von den Verwaltungen Gebühren erhoben werden können und damit die Refinanzierung sichergestellt werden kann. Wir werden dies jedenfalls im Auge behalten.
Alles in allem, meine Damen und Herren, hat der Senator für Inneres hier ein Gesetz vorgelegt, das wegweisend den Schutz und die Hilfe für die Bevölkerung garantiert, die sowohl im Brand-, im Rettungs- als auch im Katastrophenfall erwartet werden können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es sind in diesem Parlament ja häufig die hysterischen Momente, die Aufmerksamkeit erregen, die historischen Augenblicke verblassen oft dahinter.
Das ist jetzt ein solcher historischer Augenblick. Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz in einem integrierten Gesetz, das ist, glaube ich, so noch nirgends vorhanden, da ist Bremen wieder einmal Spitze. Diese Themen sind miteinander verwoben, diese Themen haben einander zu dienen, und in der Praxis muss es gut laufen. Wir unterstützen zwar immer wieder und sagen es, aber nehmen doch oft in Kauf, dass es hinsichtlich ungeklärter gesetzlicher Regelungen dann doch manchmal hakt. Hier wird damit Schluss gemacht. Hier wird für die Praxis ein Gesetz vorgelegt, das Nägel mit Köpfen macht. Das ist nun doch nicht so oft der Fall. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch den Worten von Herrn Herderhorst anschließen und mich wirklich herzlich bei Uwe Otte bedanken, dem Mitarbeiter beim Senator für Inneres, der sein ganzes Herzblut – und das Zweite hatte ich vergessen, was wir heute in der Diskussion hatten –, seine Einsatzbereitschaft und seine Geduld in dieses Gesetz eingebracht hat, denn wir diskutieren intern nun schon lange über dieses Gesetz, es liegt schon lange vor, aber jetzt haben wir es eingebracht. Man möchte fast die gesetzlichen Regelungen zum Ruhestand abschaffen, um Leute wie Uwe Otte zu halten.
Das tun wir aber natürlich nicht, sondern er hat es sich verdient, dass wir dieses Gesetz heute verabschieden, und vielleicht kann er ja in den letzten Tagen noch das eine oder andere Schöne auf den Weg bringen. Dank gebührt aber nicht nur diesem Mitarbeiter, sondern Dank gebührt auch besonders dem Europäischen Gerichtshof, denn wir waren in der Debatte über dieses Hilfeleistungsgesetz manchmal schon wieder in unglückseliger Tradition dabei, uns zu verhakeln. Auf der einen Seite hatten wir den Wunsch, dass die Feuerwehr an diesem Rettungsdienst, am Krankentransport beteiligt wird, weil nur so die Leistungsfähigkeit und auch die Finanzierbarkeit der Berufsfeuerwehr gewährleistet ist. Auf der anderen Seite hatten wir die Kassen, die den Wunsch haben, die Entwicklung der Kosten in irgendeiner Weise begrenzen zu können oder zumindest im Rahmen zu halten. Alles kreiste um die Frage der Privatisierung des Rettungsdienstes, des Krankentransports. Wir wollten ausdrücklich keine verwilderten Zustände durch Privatisierung. Das alles war unser gemeinsames Anliegen, aber wir wussten bei vorliegenden Gerichtsurteilen nicht, wie wir das sichern können, ohne dass dieses Hilfeleistungsgesetz uns möglicherweise irgendwo abschmiert. Dann kam aber, Gott sei Dank, das Urteil des EuGH vom 25. Oktober 2001 und hat die politischen Diskussionen in vernünftige Bahnen gelenkt. Durch dieses Urteil werden Zulassungsbeschränkungen für private Krankentransportanbieter unter bestimmten Bedingungen nicht ausgeschlossen. Es ergänzt ein früheres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das als Versagungsgrund einer Zulassung auch eine kostentreibende Überversorgung auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge bestätigt hat. Wir alle haben uns oft vorgestellt, dass jemand auf der Straße zusammenbricht, und dann kommt entweder gar keiner, oder es kommen gleich drei und raufen sich darum, wer ihn denn mitnehmen darf, um ihn ins nächste Krankenhaus einzuliefern. Das sind natürlich Zustände, die wir unbedingt verhindern wollten. Die Erkenntnisse aus diesen Urteilen wurden in das vorliegende Gesetz, insbesondere in die Paragraphen 24 und 34, eingearbeitet. Das Gesetz be
tont die in dieser Diskussion durchaus strittige Prämisse, die jetzigen Leistungserbringer Feuerwehr und Hilfsorganisationen im bisherigen Umfang auch weiterhin in den Rettungsdienst einzubinden dadurch, dass im bisherigen Entwurf der Rettungsdienst als hoheitliche Aufgabe ausgestattet wird. An dieser Stelle darf man gern auch, glaube ich, auf die doppelte Bedeutung der Leistungserbringer hinweisen, denn es sind unsere Feuerwehrleute und die Mitarbeiter und Mitglieder der Hilfsorganisationen, die durch ihren hohen Standard und ihre große Leistungsbereitschaft die Qualität des Rettungsdienstes in Bremen garantieren. Dafür ist nicht zuletzt den vielen Ehrenamtlichen zu danken. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, die Regelungen über Freistellungen, Lohnfortzahlung oder Verdienstausfall zu verbessern. Neben der gerade von Innenpolitikern sehr begrüßten Festlegung des Rettungsdienstes als hoheitliche Aufgabe sind aber auch Forderungen der Kassen und auch des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales aufgenommen worden, nämlich dass dem Rettungsdienst auch die Gewährleistung des Krankentransports übertragen ist. Beide Aufgabengebiete sollen, wie heute auch, künftig in medizinisch-organisatorischer Einheit wahrgenommen werden. Gleichwohl sind die privaten Betätigungen im Krankentransport durch dieses Gesetz nicht gänzlich ausgeschlossen worden. Wir fühlten uns dazu ja auch durch Urteile verpflichtet, insbesondere unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Schwesterstadt können davon erzählen. Bei der Erfüllung der persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen ist aber die Genehmigung zu versagen, wenn die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes beeinträchtigt wird, oder sie ist zu versagen, wenn das Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB V gefährdet wird. Letztlich wird damit erst bei einem Mehrbedarf für die Abdeckung von Krankentransportleistungen die Zulassung privater Krankentransportunternehmer zu begründen sein, was dem Interesse am Erhalt des bewährten Systems entgegenkommt. Mit dem Gesetz ist ein Kompromiss gelungen, der unter besonderer Betonung auch des Wirtschaftlichkeitsgedankens einen gangbaren Weg zu dem von allen Seiten verfolgten Ziel eröffnet, den bisher bewährten Rettungsdienst in Bremen in seiner heutigen Struktur kostengünstig zu erhalten, oder mit anderen Worten: Alles bleibt, wie es ist, und das ist Klasse! (Beifall bei der SPD)
nur wegen der vorgerückten Stunde, sondern vor allen Dingen inhaltlich ganz wenig hinzuzufügen, weil ich mich im Grunde all dem, was meine beiden Vorredner gesagt haben, komplett anschließen kann. Es kommt ja relativ selten vor, dass die Grünen einmal nichts zu meckern haben. Ich habe schon gedacht, dass Sie das einmal richtig gut finden, und in dem Fall ist es wirklich so. Ich möchte mich nicht nur dem Dank an den Mitarbeiter anschließen, möchte mich nicht nur dem Lob der Inhalte anschließen, sondern möchte noch einmal auf einen Punkt zurückkommen, der, glaube ich, ganz wichtig ist. Ich möchte auch ausdrücklich noch einmal das Verfahren loben, das in dem Fall eingeschlagen worden ist.
Wir haben doch öfter einmal, und das kennen Sie gerade von den Grünen, Kritik daran, dass doch Dinge, sagen wir einmal, sehr schnell durchgezogen werden, wenig Stellungnahmen eingeholt werden, wenig im Sinne von Abstimmungen passiert und am Ende eines langen Prozesses tatsächlich zu einem guten Ergebnis kommen! Hier war das so, und ich habe den Eindruck, auch wenn ich bedenke, was die beiden Kollegen inhaltlich gesagt haben, dass dieser Erfolg, da doch noch zu so einem Kompromiss zu kommen, die Krankenkassen mit in das Boot zu holen und wirklich hier die Dinge so zu regeln, wie das beschrieben worden ist, auch das Verfahren, nämlich dass man sich die Zeit genommen hat, wirklich miteinander zu reden, die Punkte anzusprechen, auszuräumen und dann – wir haben das in der Innendeputation erlebt – zurückzustellen und später erneut aufzurufen, sich wirklich sehr bewährt haben und am Ende alle davon profitiert haben.
Wir haben ja, in der Begründung, die das Ressort vorgelegt hat, können Sie das nachlesen, noch ein paar Einwände einzelner Hilfsorganisationen. Ich glaube aber, dass die Punkte, die dort genannt sind, nicht so dramatisch sind und im Grunde genommen auch in der Begründung dann durch die Stellungnahme des Hauses abgearbeitet werden, so dass man damit gut leben kann.
Lassen Sie mich vielleicht zwei oder drei Punkte nennen, die meines Erachtens inhaltlich von besonderer Bedeutung sind! Meine beiden Vorredner haben das aber auch schon angesprochen. Man hat im Grunde genommen, und die Gefahr bestand ja durchaus, das hat Herr Kleen auch gerade gesagt, die einheitliche Organisation von Rettungsdienst und Krankentransport gewahrt. Man hat hier also das, was eigentlich lange unmöglich schien, nämlich die Privaten einerseits zuzulassen, ohne das Bewährte gleich mit dem großen Besen aus dem Haus zu kehren, doch geschafft, und zwar ohne so einen faulen Kompromiss, mit dem man jedem alles verspricht, sondern mit einer wirklich sehr guten Regelung, dieses Problem zu lösen.
Ich glaube auch, lassen Sie mich das als Zweites noch ansprechen, die Tatsache, dass es am Ende doch gelungen ist, weiterhin bei einer Bedarfspla
nung für den Rettungsdienst und den Krankentransport zu bleiben, ist ein sehr bedeutender Punkt. Das heißt ja auf gut Deutsch für die, die nicht so damit befasst sind, dass man nicht überall Rettungswachen baut und in den Rettungswachen nicht beliebig viele Fahrzeuge hat, sondern sehr wohl für Bremen und Bremerhaven plant, wie viele Rettungswachen man haben möchte, wie viele man für den Bedarf braucht, und auch die Anzahl der Fahrzeuge, die jeweils für die speziellen Einsatzgebiete gebraucht werden, dort plant.
Ich glaube, dass dies sehr notwendig ist, Herr Kleen hat das Szenario so ein bisschen beschrieben, wenn ein Unfall ist, und da stehen fünf Wagen vor der Tür. Ich glaube aber auch, ähnlich wie wir heute in der Diskussion über die privaten Sicherheitsdienste gesprochen haben, dass wir Gesundheit und Rettung aus Notlagen nicht zum Gegenstand einer wirtschaftlichen Konkurrenz vor Ort machen sollten. Das verbietet sich, glaube ich, von selbst. Auch da gibt es genügend Felder, auf denen sich der Unternehmer betätigen kann. Hier muss es nicht sein. Beim Krankentransport haben wir es einfach nur deswegen zugelassen, weil da eine Notsituation oder die dringende, eilige Rettung nicht so im Vordergrund steht, sondern im Grunde genommen auch der private Unternehmer diese Leistung erbringen kann.
Herr Herderhorst hatte auch die Frage der Brandverhütungsschauen angesprochen. Das klingt erst einmal so ganz pauschal, aber im Einzelfall ist es ja doch durchaus eine ganz brisante Frage, weil sie mit Kosten verbunden ist, und insofern finde ich die Lösung, zunächst einmal die Ermächtigung für die Rechtsverordnung zurückzustellen und diese Zeit auch noch abzuwarten, sehr gut. In der Stadt Bremen kenne ich zumindest einige Fälle, in denen diese Frage durchaus die Existenz oder Nichtexistenz von bestimmten Einrichtungen bedeuten könnte, einfach weil die Kosten da aus dem Ruder laufen.
Kurz gesagt und zusammengefasst: Wir stimmen dem Gesetz zu, danken dem Ressort, dass es sich die Zeit genommen hat, das mit allen beteiligten Institutionen so sorgfältig abzuklären, haben das Gefühl, dass jetzt wirklich auch alle in einem Boot sitzen und wir mit diesem Gesetzentwurf gut fahren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts des breiten Konsenses, der sich hier abzeichnet, und angesichts des Lobes, das das Haus auch in seiner ganzen Breite hier zum Ausdruck gebracht hat, kann ich zweierlei anmerken: Erstens möchte ich mich
ganz herzlich dafür bedanken, dass auch der Mitarbeiter, der das in der Tat hier weitgehend mit viel Akribie bewegt hat, mit sehr viel Engagement und Langmut bewegt hat, hier benannt worden ist, und zweitens möchte ich mich auch dafür bedanken, dass sich hier in diesem Hause in diesem so wichtigen Bereich ein so breiter Konsens abzeichnet.
Der Entwurf vereint und vereinheitlicht die bisherigen Bestimmungen des Bremischen Brandschutzgesetzes, des Bremischen Rettungsdienstgesetzes und des Bremischen Katastrophenschutzgesetzes in einem integrierten Hilfeleistungsgesetz. Insofern ist das vorliegende Gesetz in der Tat ein Novum, vielleicht sogar ein Beispiel in der ganzen Republik. In allen Aufgabenbereichen war und bleibt die Feuerwehr, und hier wegen ihrer ständigen Einsatzbereitschaft insbesondere die Berufsfeuerwehr, der wichtigste Garant für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in den Stadtgemeinden.
In allen drei Bereichen sind aufgrund langjähriger Bemühungen um größtmögliche Mitteleffektivität des Bundes im Zivilschutz, des Landes und der Stadtgemeinden bei den Feuerwehren und der Krankenversicherung im Rettungsdienst frühere Rationalisierungsreserven so weit erschlossen, dass nur eine Verzahnung der bestehenden und kaum vermehrbaren Ressourcen die wichtige Aufgabenwahrnehmung auf diesem Gebiet der Gefahrenabwehr gewährleistet und die Entwicklungsfähigkeit für die Zukunft zum Wohle der Menschen sicherstellt. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätigen, die hier zu Recht genannt worden sind, und die Hilfsorganisationen einen Anspruch auf klare rechtliche Grundlagen und Strukturen, Perspektiven und so weiter haben, die wir mit diesem Gesetz schaffen.
Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es deshalb, ein funktionierendes integriertes Hilfeleistungsgesetz, das Brandschutz, technische Hilfeleistung, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und so weiter zusammenfasst, hier gemeinsam zu verabschieden. Aufgrund des Kostendrucks, aber auch aufgrund der inhaltlichen Notwendigkeit ergeben sich Notwendigkeiten, die hier benannt worden sind.