Es ist von meinen Vorrednern auch gesagt worden, dass wir allein in Bremen zirka 3000 Beschäftigte in diesem Gewerbe haben, und wenn wir trotz der bestehenden Zielzahlen beim Senator für Inneres mit einer weiter schrumpfenden Beamtenschaft bei der Polizei rechnen, sind wir ja jetzt schon etwa ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
pari und dürften demnächst einen leichten Überhang bei den privaten Sicherheitskräften haben gegenüber den staatlichen Polizeibeamten.
Nun muss man sich den Unterschied, einiges ist ja schon gesagt worden, ich muss das nicht wiederholen, in puncto Aufgabenstellung deutlich machen. Aber die Frage ist, ob die unterschiedliche Aufgabenstellung, die der Kollege Herderhorst und die Kollegin Marken angesprochen haben, wirklich diesen großen Unterschied in der Ausbildung rechtfertigt. Meine Antwort für meine Fraktion wäre, ich glaube nicht. Natürlich haben wir unterschiedliche Aufgaben auf beiden Seiten, private Sicherheitsdienste und Polizei, aber wenn man nun davon ausgeht, dass wir auf der einen Seite die Anforderung der Fachhochschulreife plus in Zukunft bei der zweigeteilten Laufbahn, die wir ja auch alle gewollt haben, ein Studium an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung haben, und auf der anderen Seite ein Tag ein Schnellkurs sozusagen in der Ausbildung ausreicht, dann muss man ganz deutlich sagen, und ich glaube, das ist auch der zentrale Punkt, dass die unterschiedliche Aufgabenstellung diese krassen Unterschiede bei der Ausbildung nicht rechtfertigt. Hier muss bei der Ausbildung der im privaten Sicherheitsgewerbe Beschäftigten deutlich nachgebessert werden.
Es ist schon etwas gesagt worden zu den verschiedenen Einsatzorten der privaten Sicherheitskräfte, dass ja selbst die Polizei heute dazu gehört, nicht nur bei der Bereitschaftspolizei in Huckelriede, sondern auch das Polizeipräsidium in der Vahr wird von einem privaten Sicherheitsdienst bewacht. Dies, glaube ich, wird in Zukunft mehr zur Normalität gehören und gehört ja auch eher zu den Bereichen, die unproblematisch sind.
In der Frage sind allerdings doch mehrere Problembereiche angeschnitten, bei denen ich mir gewünscht hätte – Staatsrat Färber wird nachher dazu reden, ich bin mir nicht ganz sicher, ob er darauf eingehen wird –, dass wir hier eine bessere und ausführlichere Antwort des Senats bekommen hätten. Der erste Punkt war ja, dass zwischen Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe immer im Verhältnis austariert werden muss, dass man prüft, welche Aufgaben, welche Rechte, welche Möglichkeiten hat der eine und welche der andere, und die Frage impliziert meines Erachtens zu Recht, dass es hier immer noch nicht unerhebliche Meinungs- und Interessenunterschiede gibt.
Wenn man die Antwort liest, sofern da überhaupt etwas zu den einzelnen Fragen steht, dann hat man den Eindruck, das gibt es alles nicht, diese Probleme sind irgendwie von den Fragestellern herbeigeredet. Wenn man aber dann wieder auf Versammlungen der Polizei, der GdP und anderer Organisationen ist, dann wird deutlich, dass es da schon ein Thema gibt, das immer wieder angesprochen wird.
Insofern, finde ich, macht der Senat es sich etwas einfach, wenn er das insgesamt pauschal dementiert.
Ich hatte schon gesagt, die Ausbildungsfrage ist natürlich ein großes Problem. Man darf nicht vergessen, es wurde auch von meinen Vorrednern angesprochen, immerhin haben wir es hier teilweise mit waffentragenden Sicherheitskräften zu tun, die doch ein gewisses Eingriffsrecht haben, und man kann fast gar nichts, heutzutage schon gar nicht in Deutschland, machen, indem man nur 24 Stunden oder einen Tag daraufhin ausgebildet wird. Kann es wirklich sein, dass wir in dem sensiblen Bereich, gerade bei denen, die nun auch Waffen tragen und hier in bestimmten Situationen eingreifen, so eine Schmalspurausbildung haben? Ich würde sagen, hier muss man zu deutlichen Verbesserungen kommen.
Der dritte Punkt, der hier eine Rolle spielt, ist die Vergabepraxis der öffentlichen Hand. Auch hier ist interessant, dass im Grunde genommen die Fragesteller Probleme ansprechen, die dann in der Antwort des Senats gar nicht mehr auftauchen. Nun kann man sich fragen, ob sich die Fragesteller das denn nun so vollständig aus den Fingern gesogen und ausgedacht haben, oder ob der Senat sich schlichtweg geweigert hat, auf die berechtigten Fragen der Großen Anfrage einzugehen. Hier wäre schon noch einmal interessant, und vielleicht müssen wir das dann an anderer Stelle, in der Innendeputation oder wo auch immer, vielleicht auch noch einmal durch eine andere Form hier in diesem Hause, ansprechen, wie der Senat sich zu diesen Punkten verhält.
Ich glaube, wenn wir jetzt einmal auf einzelne Punkte in dieser Anfrage eingehen, dass die Antwort des Senats sicherlich sehr unzufriedenstellend ist in den Punkten, welche Standards, welche Kriterien eigentlich angelegt werden. Hier wird zwar pauschal gesagt, es gibt Handbücher, und danach richten wir uns, wenn dann aber von den Fragestellern konkret nachgefragt wird, dann kommt im Prinzip die Auskunft, alles keine Probleme, alles ist in Ordnung. Irgendwie muss das mit dem Ressort Wirtschaft und Häfen, glaube ich, zu tun haben, dass man so eine Art Standardantwort schon hat: Alles keine Probleme, alles ist in Ordnung.
Ich glaube, wenn wir hier federführend den Senator für Inneres gehabt hätten, hätte man sich doch etwas qualifizierter mit diesen Punkten auseinander setzen können. Deswegen ist das an dieser Stelle wirklich schwer, sich mit der Antwort auseinander zu setzen, auch wenn bei den Ausschreibungen zum Beispiel gesagt wird, ganz überwiegend wird auf Ausschreibungen zurückgegriffen, und es wird nur auf diese Frage billigster Anbieter oder qualitätsvollstes Angebot eingegangen. Es wird in der Antwort letztendlich nicht deutlich, nach welchen Kriterien der Senat beziehungsweise die dafür zuständigen Gesellschaften, vor allen Dingen die FMB, die Facility Management Bremen, nun diese Auf
träge vergeben. Auch da hätte man sich gewünscht, dass die Fragesteller hier eine entsprechende Antwort erhalten.
Wenn wir vielleicht noch einen Punkt ansprechen können, weil es hier offensichtlich doch größere Meinungsverschiedenheiten gibt, dann ist das die Frage der Ausbildung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Bremen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass der Senat uns in dieser Frage damit zufrieden stellen will, dass er sagt, wir haben einen Beschluss gefasst, dass wir so etwas im Prinzip machen wollen. Es scheint irgendwie doch gang und gäbe zu sein, dass man solche Beschlüsse fasst und dann über Jahrzehnte nie wieder etwas davon hört.
Hier hätte ich mir auch gewünscht, und wir haben ja gestern bei der Debatte um die Laufbahn auch gelernt, dass klare Worte zur rechten Zeit immer hilfreich sind, um zukünftige Schwierigkeiten zu vermeiden, dass man rechtzeitig sagt, man will das nicht, und man bläst das ab, oder man möchte das, und dann bereitet man es auch konkret vor. Der Hinweis, wir haben es zwar beschlossen, wir machen es aber nicht, hat mich doch an gestern erinnert. Ich finde, hier ist diesem Thema ein Bärendienst erwiesen worden. Ich möchte gern vom Senat wissen, ob dieser Beschluss denn auch umgesetzt wird, ob daran gedacht wird, ihn umzusetzen, oder ob man ihn in der Zwischenzeit verworfen hat.
Zur Änderung des Waffenrechts kann ich mich Herrn Herderhorst voll und ganz anschließen. Ich glaube, dass wir durch das Vermittlungsverfahren im Bundesrat/Bundestag da zu einer guten Lösung kommen werden, die von einer übergroßen Mehrheit im Bundestag und auch einer Mehrheit der Länder mitgetragen wird. Ich hatte es eingangs gesagt, es kann eigentlich nicht sein, dass man auf Schützenvereine und alle möglichen Leute schaut, aber dass man auf Leute, die im Dienst eine Waffe tragen, die sie eventuell benutzen könnten, nicht schaut. Nein, es ist vollkommen richtig und muss auch überlegt werden, ob im Vermittlungsverfahren vielleicht hier noch etwas nachzubessern ist, dass in das Waffenrecht jetzt auch ein solcher Passus aufgenommen wird. Wenn das im breiten Konsens aller auf der Bundesebene kommt, dann ist es umso besser.
Abschließend kann man vielleicht nicht viel mehr sagen als: Vorhang zu und viele Fragen offen! Die Anfrage war sehr berechtigt, die Diskussion ist qualitätsvoll, es gibt sowohl in der Bevölkerung als auch vor allem bei der Polizei genug Fragen, die hier gestellt werden, genug Bedenken auch. Ich glaube, wir tun gerade dem privaten Sicherheitsgewerbe einen außerordentlichen Gefallen, wenn wir diese Fragen zügig beantworten, wenn wir sie nicht einfach negieren, sondern wenn wir die Problembereiche, die
Eine weitergehende Privatisierung von Sicherheit, meine Damen und Herren, kann es nach meiner Auffassung nur sehr schwer geben. Sicherheit ist etwas anderes als Post, Bahn oder Strom, wo man vielleicht sagen kann, das kann der Staat zur Verfügung stellen, das können aber auch Private zur Verfügung stellen. Wir haben nicht umsonst das staatliche Gewaltmonopol sehr klar verankert. Ich glaube, dass man auch nicht Ecken aus diesem Gewaltmonopol herausbrechen sollte, um sie Privaten zu übertragen, dafür sind Leib, Leben und Gesundheit der Bevölkerung viel zu wichtig, um hier von diesem Grundsatz, der sich sehr bewährt hat in dieser Republik, abzuweichen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Private Sicherheitsdienste stehen hier im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dabei hat sich das Augenmerk von den negativen Aspekten wie dem Begriff schwarzer Sheriff, die damit verbunden waren, denke ich, verlagert auf den Aspekt eines insgesamt gewachsenen Sicherheitsbedürfnisses, woraus sich wiederum ein deutlich wachsender Markt ergeben hat. Ich denke, das war der Hauptgrund für die Antwort, die Ihnen hier weder der Senator für Wirtschaft noch der Senator für Inneres gegeben hat, sondern der Senat, die aber federführend vom Senator für Wirtschaft erarbeitet wurde, weshalb ich auch hier heute stehe.
Ich betone noch einmal, dass konkrete Fragen gestellt wurden, die auch konkret und sachlich beantwortet wurden. Um das vorauszuschicken: Missstände, denke ich, sind ganz deutlich hier nicht festzustellen. Das Gewaltmonopol des Staates ist nach wie vor außerhalb jeder Diskussion, dennoch sind Sicherheitsdienste oder, wie es gewerberechtlich heißt, das Bewachungsgewerbe wichtig und interessant genug, um sich auch in diesem Hause damit zu beschäftigen.
Vorweg möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass zeitgleich im Bund ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, nämlich das Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts, diskutiert wird. Dieser Gesetzentwurf erhöht die Anforderungen für die Ausübung dieses Gewerbes in Teilbereichen, fordert für die Ausübung im öffentlich zugänglichen Bereich eine Sachkundeprüfung von den Wachleuten und Gewerbetreibenden und setzt die Stundenzahl der Unterrichtsnachweise für diesen Personenkreis herauf. Außerdem sollen den zuständigen Behörden größere Informationsrechte
Dieser Entwurf wird in einigen wenigen Aspekten, wie ich das sehe, kontrovers diskutiert und ist deshalb an den Vermittlungsausschuss überwiesen worden, dessen Beratungsergebnis von heute nun noch nicht in unsere Antwort eingearbeitet werden kann und mir auch nicht bekannt ist.
Ich möchte Ihnen die wesentlichen Antworten hier nicht noch einmal vortragen. Ich denke, es ist von den Rednern hinreichend gewürdigt worden, welche wirtschaftliche Bedeutung, welche Dimension das private Bewachungsgewerbe hier inzwischen erreicht hat. Auch die Pikanterie für mich, dass die Polizei ihre Liegenschaften ebenfalls privat bewachen lässt, ist hier angesprochen worden.
(Abg. K l e e n [SPD]: Was ist daran pi- kant? – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist doch nicht pikant!)
Hier wurde aber auch deutlich darauf abgestellt, dass eben doch Qualifikationsunterschiede gegeben sind bei den eigentlichen polizeilichen Aufgaben und der Bewachung von Objekten, wobei ich Ihnen gern eingestehe, dass der Widerspruch zwischen einer begrenzten Stundenzahl einer Ausbildung für private Wachleute und im Gegensatz dazu einer Hochschulausbildung sicherlich ein großer ist. Aber Sie sehen, dass sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung in die Richtung bewegt, hier die Anforderungen zu erhöhen.
Ich darf noch einmal zurückkommen auf Ihre Frage bezüglich des Studiengangs! Ich kann da ganz simpel nur auf die Antwort zu Frage 14 verweisen, da ist Ihnen die Antwort gegeben.
Wenn ich zusammenfasse, betone ich noch einmal, dass besondere Probleme hier für uns nicht ersichtlich sind, aber dennoch sollte man das im Weiteren verfolgen. – In diesem Sinne bedanke ich mich!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 15/1160, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gesundheitliche Prävention und Gesundheitsförderung sind, wie wir alle wissen, zwei grundlegende Säulen unseres Gesundheitswesens. Wenn wir uns das einmal bildlich vorstellen, dass unser Gesundheitswesen eine sichere und sich ständig verbessernde und auch bezahlbare Schutzbedachung für uns alle ist, dann sind Prävention und Gesundheitsförderung zwei grundlegende Säulen, die dieses Dach, das Gesundheitswesen heißt, tragen und auch stützen. Wir wissen aber auch, dass ein Dach nur so tragfähig ist wie seine schwächste Säule. Unsere Schutzbedachung und ihre Säulen müssen gewartet, gepflegt, verbessert und manchmal auch erneuert werden. Das ist gut so!
Doch wenn wir bei unserem Bild bleiben, dann dürfen die politisch Verantwortlichen zwei Fehler nicht machen. Erstens, sie dürfen als Architekten oder als Projektleiter dieser unserer Schutzbedachung Gesundheitswesen sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sich nicht als zuschauendes Publikum begreifen. Zweitens, die politisch Verantwortlichen müssen sich als kompetente Architekten erweisen, die nicht auf widersprüchliche Baupläne hereinfallen, die kaum zur Stabilisierung von tragenden Säulen beitragen. Für beide Fehlerquellen finden wir vom Bündnis 90/Die Grünen leider zahlreiche Hinweise, und das ist wahrlich von uns sehr konstruktiv gemeint, meine Damen und Herren.
Die grüne Fraktion hat schon immer die Prävention und Gesundheitsförderung als eine ganz wichtige Säule in der Gesundheitspolitik angesehen,
(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Wir auch!) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. nicht nur verbal, sondern auch durch konkrete gesundheitspolitische Handlungsvorschläge. Wir haben Ihnen hier in den letzten Monaten und Jahren eine Reihe von Anträgen vorgelegt, die genau das zum Ziel hatten, nämlich die Verbesserung der Prävention und der Gesundheitsförderung der Bürgerinnen und Bürger im Lande Bremen, von Fachkreisen überwiegend unterstützt und gelobt, von Ihnen überwiegend abgelehnt. Doch konkret zur Großen Anfrage! Schon die erste Frage an den Senat löst Verwunderung aus. Gefragt wird: Welche Bedeutung misst der Senat der Prävention und der Gesundheitsförderung zu? Ich denke, Aufgabe des Parlamentes ist es, durch Beschlüsse und durch Handeln Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Sie von der großen Koalition müssen hier aktiv sein: Punkte setzen, Richtungen angeben, Baupläne für tragfähige Säulen entwerfen! Es genügt eben nicht, sich in die Rolle des zuschauenden Publikums des Akteurs Senat zu begeben. Architekten sollten nicht zuschauen! Oder kommen wir zum Projekt MammographieScreening! Hier wird unkritisch verschwiegen, welche Kontroversen es bei dem Projekt gibt, Kontroversen, die dazu führten, das haben wir ja heute Morgen gehört, dass das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin gerade aus diesem Projekt ausgestiegen ist. In der Senatsmitteilung gibt es leider keine geschlechtsspezifische Darstellung und Bewertung. Das Konzept des Gender Mainstreaming unter Einbeziehung von Lebenswelt und Lebensphase von Männern und Frauen ist ein wesentlicher Grundgedanke bei Prävention und Gesundheitsförderung. Dieser Aspekt fehlt hier leider völlig. Natürlich darf Prävention sich nicht auf einzelne Projekte beschränken, meine Damen und Herren. Die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland, das ist Prävention mit Nachhaltigkeit. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)