Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über das Thema private Sicherheitsdienste hat dieses Haus zuletzt am 15. Mai 1997, also fast exakt vor fünf Jahren, debattiert, und man muss sich die Frage stellen: Was hat sich jetzt eigentlich verändert? Eines kann man schon einmal feststellen, beim letzten Mal ist die Große Anfrage der SPD und der CDU vom Innenressort bearbeitet worden, diesmal antwortet der Senator für Wirtschaft und Häfen. Beide Antworten, ich habe sie noch einmal verglichen, zeigen – freundlich ausgedrückt – ein gewisses Desinteresse am Thema, was wir als SPD-Fraktion nicht so ganz nachvollziehen können.
Vor ein paar Wochen war in der Presse zu lesen, dass die Sicherheitsbranche in Deutschland boomt. Nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft haben sich die privaten Wach- und Sicherheitsunternehmen in Deutschland zu Jobmaschinen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
entwickelt. Es gibt inzwischen 2700 Unternehmen mit rund 145 000 Beschäftigten, die einen Umsatz von zirka 3,6 Milliarden Euro erzielen. Im Vergleich dazu die Zahlen von 1997, da waren es noch 1400 Unternehmen mit 110 000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 4,5 Milliarden DM. Diese Zahlen muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen, denn sie dokumentieren noch etwas anderes: Sie hat inzwischen mehr Arbeitsplätze als der Bergbau oder die Stahlindustrie.
In Bremen gibt es inzwischen 52 Bewachungsunternehmen mit zirka 2500 Beschäftigten und in Bremerhaven zehn Bewachungsunternehmen mit zirka 340 Beschäftigten. Es gibt aber noch eine andere Vergleichszahl, die ich Ihnen nicht vorenthalten will. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 260 000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die Anzahl der Beschäftigten im Bewachungsgewerbe beträgt jetzt also schon über die Hälfte dieser Zahl. Im Land Bremen mit zirka 2900 Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten sind schon fast genau so viele Beschäftigte im privaten Sicherheitsgewerbe zu verzeichnen.
Was sagt uns das? Es gibt zwar ein staatliches Gewalt-, aber kein staatliches Sicherheitsmonopol. Das ist einerseits selbstverständlich, natürlich muss jeder selbst zur eigenen Sicherheit beitragen. Um es etwas polemisch zu sagen, es ist nicht die Aufgabe der Polizei, die Haustüren zuzuschließen. Es ist aus unserer Sicht relativ unproblematisch, dass nicht die Polizei, sondern private Unternehmen für die Sicherheit beispielsweise in Fußballstadien sorgen.
Es gibt andererseits aber auch eine Grauzone, wo es durchaus ein Problem ist, wenn die Abgrenzung von privater zu öffentlicher Sicherheit nicht sehr trennscharf ist. Stichworte dafür sind schwarze Sheriffs, Bürgerwehren und Ähnliches. Überall dort, wo Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen dem Bürger unmittelbar gegenüberstehen und auf diesen einwirken, ist es unerlässlich, dass beide genau wissen, wer was darf. Deshalb sind wir mit der Gewerkschaft der Polizei der Auffassung, dass klare gesetzliche Regelungen für die Zulassung privater Wachund Sicherheitsunternehmen unerlässlich sind. Ebenso besteht erheblicher gesetzgeberischer Bedarf für die Regelung der Aus- und Fortbildung sowie der fachlichen Prüfung der Beschäftigten solcher Unternehmen. Es darf keinen Zweifel geben bei der Rollenverteilung zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten.
Die Bundesregierung und der Bundestag haben endlich diese Forderung aufgegriffen und eine Gesetzesnovelle zur Neuregelung des Bewachungsgewerberechts auf den Weg gebracht. Inhalt dieser Novelle sind in erster Linie vier Punkte.
Erstens: Angesichts der Sicherheitsbedürfnisse im öffentlichen Raum muss es eine Sachkundeprüfung geben. Als Beispiel möchte ich hier die so genannte
Türsteherszene nennen, bei der es auch in Bremen in Einzelfällen zu schwerwiegenden Vorfällen, sprich Straftaten, wie Körperverletzung und Ähnlichem gekommen ist. Hier hat man manchmal den Eindruck, dass die Türsteher nicht die Lösung des Problems sind, sondern selbst ein Problem darstellen.
Zweitens: Die erforderliche Zuverlässigkeit beim Zugang zum Gewerbe muss verlässlich geprüft werden. Drittens: Es darf keine Sonderbefugnisse gegenüber Dritten, sondern nur Selbsthilferechte geben. Viertens: Das Führen von Schusswaffen ist nur bei unmittelbarer Notwendigkeit erlaubt.
Der Bundesrat hat auf Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses Ende Mai den Vermittlungsausschuss wegen einer Detailfrage, die das Vorhaben wohl insgesamt nicht in Frage stellen dürfte, angerufen. Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist die Ausbildung der Beschäftigten in den privaten Sicherheitsdiensten Dreh- und Angelpunkt. Bei der überwiegenden Zahl der Beschäftigten kann von einer Ausbildung leider keine Rede sein. Wenn man einmal vergleicht, welche umfangreiche Ausbildung beispielsweise ein Bäcker durchläuft, dann müsste es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass für Beschäftigte, die für die Sicherheit von Menschen und deren Vermögenswerten eingesetzt werden, der gleiche Anspruch formuliert wird.
Wer den Umgang mit Menschen, insbesondere das Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, erlernen soll, braucht eine umfassende Ausbildung. Ich will nicht verschweigen, dass ich schon meine Zweifel habe, ob eine Erhöhung des Ansatzes der Unterrichtsstunden von 24 auf 32 Stunden, wie jetzt vorgesehen, wirklich ausreichen kann, wenn für die Vermittlung solcher Kompetenzen im Fachhochschulstudium ganze Semester vorgesehen sind. Ich sage aber auch ausdrücklich, es fordert hier niemand, dass nur noch Akademiker diese Tätigkeiten ausüben sollten.
Es ist aber auch im Interesse der Sicherheitsunternehmen selbst, wie wir auf einer Veranstaltung der SPD-Fraktion von einem Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen erleichtert vernehmen durften, dass die Qualität ihrer Mitarbeiter unbestreitbar ist. Die SPDFraktion hält in diesem Zusammenhang den Studiengang Sicherheitsmanager/Sicherheitsfachwirt der Verwaltungsfachhochschule in Kiel-Altenholz für ein nachahmenswertes Modell und bittet den Senat, seinen Beschluss vom 23. Mai 2000 nunmehr auch umzusetzen und zu prüfen, ob und wie auch in Bremen ein solcher externer Studiengang mit dem Ar
So ist das! Dabei möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, uns geht es nicht um die Verhinderung oder gar den Abbau von Arbeitsplätzen, nein, es geht um besser qualifizierte und somit auch besser bezahlte Arbeitsplätze.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss: Es ist uns wichtig, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht das Kriterium, wer der billigste Anbieter ist, im Mittelpunkt steht, sondern dass bestimmte Qualitätsmerkmale eingehalten werden. Wir begrüßen sehr, dass dies nach der Antwort des Senats offenbar in Bremen der Fall zu sein scheint. Im Übrigen gilt als generelle Feststellung: Zu einer Ökonomisierung der inneren Sicherheit darf es nicht kommen, Sicherheit darf nicht käuflich sein! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nicht nur in Bremen, sondern auch bundesweit wird dieses Thema seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten diskutiert, insbesondere auch unter dem Eindruck, dass auf der einen Seite das Monopol bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit bei der Polizei angesiedelt ist. Auf der anderen Seite gibt es eine Branche, nämlich das Sicherheitsgewerbe, das hier zum Teil in Kooperation, aber auch zum großen Teil in Eigenverantwortung auf dem Gebiet der inneren Sicherheit schlechthin tätig wird.
Dabei sind, wie gesagt, die Sichtweisen und Lösungsansätze teilweise unterschiedlich. Nur in einem Punkt ist man sich sicherlich einig, nämlich im Punkt des Artikels 33 Absatz 4 des Grundgesetzes. Darin ist die Abgrenzungsgrundlage zu sehen, die deutlich macht, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe nur dem öffentlichen Dienst, hier also der Polizei, zusteht. Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung und die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols müssen den staatlichen Behörden, hier insbesondere der Polizei, vorbehalten bleiben. Auch da, wo Private Aufgaben wahrnehmen, bleibt die Verantwortung des Staates für die Gefahrenabwehr bestehen. So––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Nun zur Antwort des Senats auf die Große Anfrage! Die privaten Sicherheitsunternehmen befinden sich immer noch, die Kollegin Marken hat es gesagt, im wirtschaftlichen Aufwind, auch wenn die Konkurrenz unter den Unternehmen dieser Branche größer geworden ist. Bundesweit sind mehr Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe zu unterstellen, als es Polizeivollzugsbeamte gibt. Bremen zeigt diese Situation fast spiegelbildlich. Gewerbe- und Bewachungsverordnung bilden den Rechtsrahmen für die Zulassung solcher Betriebe und die Seriosität der dort Beschäftigten. Dazu darf man, glaube ich, feststellen, dass diese Vorgaben noch konkreter und verbindlicher geregelt werden sollten, um einen möglichst hohen Qualitätsstandard zu erreichen, was Zulassung und Ausübung dieses Gewerbes anbelangt. Auch dies hat die Kollegin Marken bereits ausgeführt.
Auch wenn ein Widerruf der Zulassung in Bremen nur in einem Fall stattgefunden hat, so erscheint die Realität etwas anders, nicht zuletzt ist dies sicher eine Frage der Qualifikation der Beschäftigten dieses Gewerbes. Ich komme darauf noch kurz zu sprechen.
Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch dem Umgang von Bewachungspersonal mit Schusswaffen zu. Da ist es erfreulich, dass mit der zu erwartenden Verabschiedung des neuen Waffenrechts konkrete Regelungen getroffen werden sollen, die weitestgehend den Missbrauch durch Sicherheitspersonal der Unternehmen ausschließen können. Damit wird also eine spezielle Regelung in das Waffenrecht Eingang finden, die für dieses Personal konkrete Vorgaben machen wird.
Meine Damen und Herren, dass Sicherheitsunternehmen auch vom öffentlichen Dienst in Anspruch genommen werden, kann durchaus sinnvoll sein. Ein Beispiel: Das Areal der Bereitschaftspolizei wurde Jahrzehnte rund um die Uhr von Beamten des Polizeivollzugs bewacht. Also, die Polizei bewachte sich selbst, die elf bis 15 Polizeibeamten an der Unterkunftswache wurden durch ihre Bindung an die Unterkunftswache der Bereitschaftspolizei dem täglichen Einzeldienst entzogen. Dies war eine teure Regelung. Seit 1992 hat unsere Fraktion darum gerungen, dass hier eine Änderung eintritt. Erst dem jetzigen Innensenator ist es glücklicherweise, aber auch leider, was den zeitlichen Vollzug anbelangt, gelungen, anstelle der voll ausgebildeten Beamtinnen und Beamten der Polizei private Sicherheitskräfte einzusetzen, die die Unterkunft genauso gut bewachen wie die Polizeivollzugsbeamten, allerdings wesentlich kostengünstiger.
Meine Damen und Herren, mit Verlaub, die Darstellung des Senats, höhere Entlohnung der Sicherheitsbeschäftigten sichere einen höheren Qualitäts
standard, halte ich für abwegig, schon deswegen, weil ich bezweifle, dass beurteilt werden kann, welche Kräfte besser und welche schlechter sind. Preisgünstigere Unternehmen müssen nicht zwangsläufig schlechtere Qualität bieten.
Meine Damen und Herren, private Sicherheitsunternehmen sind privatrechtlich auf Gewinnerzielung arbeitende und ausgerichtete Unternehmen. Von daher ist mir zunächst nicht klar, warum die öffentliche Hand ein Interesse daran haben könnte, dass, wie in diesem Fall, eine gemeinsame Ausbildung mit öffentlichem Dienst, hier der Polizei, angestrebt wird. Das Qualifizierungsbedürfnis der Interessenten aus dem Sicherheitsgewerbe ist sicherlich gering, wie das Beispiel Schleswig-Holstein zeigt. Es sind 20 Teilnehmer in drei Jahren zu verzeichnen.
Die Masse der 2500 Beschäftigten dieser Branche in Bremen würde mit einer solchen Ausbildung sicherlich überqualifiziert. Die Gehaltsforderungen wären dann von den Unternehmen nicht zu bewältigen, und Jedermannsrechte zu vermitteln bedarf es meines Erachtens keines Studiums. Die Führungskräfte des Sicherheitsgewerbes können sich bei den heutigen Studienangeboten sicher zielorientierter weiterqualifizieren. Wer glaubt, meine Damen und Herren, dass die Hochschulen dadurch erhebliche Mehreinnahmen erzielen, geht, glaube ich, an der Realität vorbei. Für die CDU-Fraktion ist der Sinn zurzeit nicht erkennbar, für Sicherheitspersonal Hochschulausbildung vorzusehen. Dessen unbenommen kann der Senat ja weiterhin prüfen und unter Umständen an der Hochschule Bremen einen Studiengang einrichten lassen.
Es bleibt als Ergebnis aus der Antwort des Senats festzustellen, dass die Rechtsgrundlagen über Zulassung der Betriebe, Zuverlässigkeitsprüfungen der Beschäftigten und Prüfung der Qualitätsstandards aktuell auf Änderungs- oder Ergänzungsnotwendigkeit überprüft werden müssen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung auch im privaten Sektor der bezahlten Sicherheit Rechnung tragen zu können. Überprüfungen sollten darüber hinaus auch in bestimmten Intervallen wiederholt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, der Aufgabenkatalog für private Sicherheitsdienste, nämlich Werkschutz, Personen-, Objektschutz, Wach-, Kontroll-, Schließdienste, Alarmzentralen, Begleitung von Geld- und Werttransporten, Begleitung von Schwertransporten, Einlass- und Zugangskontrollen, Nachtwachen, Ordnungsdienst bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspielen innerhalb der Stadien und so weiter, macht deutlich, wo die Grenzen zum polizeilichen Handeln, das sich an Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtsgrundlagen wie Polizeigesetz, Strafprozessordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz und anderen Nebengesetzen orientiert, liegen. Auch der Katalog der Auftraggeber wie Industrie, Handel und Gewerbe, Banken, Versicherungen und Privatpersonen,
Fußballvereine, Flughäfen und so weiter verdeutlicht den privaten, internen Sicherheitscharakter dieser Unternehmen.
Dabei muss es und gibt es durchaus Kooperationen zwischen Polizei und Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel während Bundesligafußballspielen. Die Polizei muss immer dann eingreifen, wenn ein Rechtsanspruch auf polizeiliches Einschreiten besteht. Meine Damen und Herren, die derzeitige Kriminalitätsbelastung fordert die Polizei nach wie vor stark heraus. Neben der Notwendigkeit, eine personell und materiell adäquat ausgestattete Polizei vorzuhalten, können private Sicherheitsunternehmen Polizei nicht ersetzen, allenfalls quantitative Belastungen der Polizei mindern. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass die Sicherheit von Leib und Leben und Eigentum eine Frage des Geldbeutels wird.
Meine Damen und Herren, eine ganz andere Frage ist, wie man öffentlich-rechtliche Aufgabenbelastungen der Polizei mildert. Ohne an dieser Stelle tiefer in diese Frage einsteigen zu wollen, ist doch die Antwort zu finden, ob freiwillige Sicherheitswachten, die bei Anstellung und Bezahlung im öffentlichen Dienst bestimmte Aufgaben im polizeilichen Bereich erfüllen dürfen, auch eingerichtet werden sollten. Eine Reihe von anderen Bundesländern hat damit gute Erfahrungen gemacht. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete im Mai 2002, dass die Hamburger Sozialdemokraten einen Ordnungsdienst fordern, der die Zusammenfassung aller Ordnungsdienste in Hamburg zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten zum Ziel hat. Auch darüber sollte man einmal nachdenken.
Ferner muss meines Erachtens gerade auch unter dem Eindruck des 11. September darauf hingewirkt werden, dass Bundeswehr in Katastrophenfällen und Spezialisten und Spezialgerät herangezogen werden können. Private Sicherheitsunternehmen werden jedenfalls über die nach BGB, StGB und Strafprozessordnung vorgesehenen Not- und Jedermannsrechte nicht hinauskommen, sonst wäre das sicherlich verfassungswidrig. Auch deshalb sollte über eine der oben genannten Möglichkeiten nachgedacht werden.
Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist im Grundsatz eine staatliche Aufgabe. Der Staat kann sich dieser Aufgabe nicht entziehen, wenn er seine Verpflichtung zur Sicherung des inneren Friedens und zum Schutz seiner Bürger zur Verwirklichung der Grundrechte nicht vernachlässigen und damit seine Legitimation in Frage stellen will. Nicht jede Maßnahme der Gefahrenabwehr dient der Sicherung des inneren Friedens und dem notwendigen grundrechtlich gewährleisteten Schutz der Bürger. Wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund eines vorwiegend privaten Interesses am Schutz eigener Rechte erforderlich erscheinen, kann das Interesse des Gemeinwohls so weit zurücktreten, dass dem Inhaber des priva
Soweit private Wachdienste im ausschließlich privaten Rechtskreis, etwa zum Schutz des umfriedeten Besitztums oder der Geschäftsräume, eingesetzt werden, sind sie als sinnvolle Ergänzung staatlicher Maßnahmen im öffentlichen Bereich anzusehen. Andererseits müssen die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung und die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols im öffentlichen Bereich den staatlichen Behörden, insbesondere den hierfür besonders ausgebildeten legitimierten Polizeibeamten, vorbehalten bleiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine beiden Vorrednerinnen und Vorredner haben schon sehr ausführlich zu diesem Themenkomplex Stellung genommen, und da ich Sie nicht langweilen möchte, möchte ich nur einige wenige Punkte hinzufügen und mich kurz fassen.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich die beiden Fraktionen SPD und CDU loben und mich für diese Große Anfrage bedanken, weil ich glaube, dass sie doch, und das machen die Fragen deutlich, eine ganze Menge Fachwissen und auch Herzblut in diese Anfrage gesteckt haben. Was sehr schade ist, man hat immer den Eindruck, je mehr Fachwissen und Herzblut in so eine Anfrage gesteckt wird, desto sparsamer fällt die Antwort des Senats aus. Auch hier ist das wieder der Fall. Die meisten Antworten, so deutlich muss man das, glaube ich, sagen, sind eigentlich nur als lapidar und doch sehr sparsam zu bezeichnen. Das ist schade, ich werde darauf im Einzelnen noch zurückkommen.
Ich glaube, auch hierin haben wir einen absoluten Konsens, dass es an so einer Stelle weder darum geht, die privaten Sicherheitsdienste als etwas ganz Schreckliches zu verteufeln, noch ihnen sozusagen von vornherein die Absolution zu erteilen, dass alles, was sie machen, okay ist, sondern dass man an bestimmten Schwachpunkten und bestimmten Fragen genau hinsieht und dies hier diskutiert. Wie gesagt, die Anfrage enthält dazu im Grunde genommen mehr Informationen als die Antwort, auch das muss man, glaube ich, bedauern.
Es ist von meinen Vorrednern auch gesagt worden, dass wir allein in Bremen zirka 3000 Beschäftigte in diesem Gewerbe haben, und wenn wir trotz der bestehenden Zielzahlen beim Senator für Inneres mit einer weiter schrumpfenden Beamtenschaft bei der Polizei rechnen, sind wir ja jetzt schon etwa ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.