Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zwölf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Programm Bildungsurlaub Herbst 2002 der Wirtschafts- und Sozialakademie“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Rohmeyer, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat die für den Herbst 2002 angebotenen Seminare der Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen GmbH, wie zum Beispiel „Formel eins, Fußball, Profiliga“ am 14. Oktober 2002, „Vom Horrorszenario zum Sexsymbol“ am 28. Oktober 2002 oder „Musst du ein Schwein sein in dieser Welt?“ am 7. Oktober 2002, die im Rahmen des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes als Bildungsurlaub anerkannt werden?
Welche politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung nach Paragraph 1 Absatz 1 Bremisches Bildungsurlaubsgesetz verknüpft der Senat mit der Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an derartigen Angeboten?
Inwieweit hält es der Senat für angebracht, die Angebote der Wirtschafts- und Sozialakademie einer Überprüfung im Rahmen des Bremischen Bildungsurlaubsgesetzes und des Weiterbildungsgesetzes zu unterziehen?
Durch die in der Anfrage aufgeführten Titel der Bildungsurlaubsveranstaltungen wird der Eindruck erweckt, die Wirtschafts- und Sozialakademie böte reine Freizeitveranstaltungen als Bildungsurlaube an. Bereits die in der Anfrage nicht mehr zitierten Untertitel und die ebenfalls veröffentlichten Semi
narbeschreibungen belegen aber, dass es in den Seminaren um die Bearbeitung gesellschaftlicher Entwicklungen und Phänomene im Sinne einer emanzipatorischen Arbeitnehmerbildung geht.
Diese Zielsetzung deckt sich mit den Zielen des Bildungsurlaubsgesetzes, das hier ausdrücklich auf das Bremische Weiterbildungsgesetz verweist: „Weiterbildung soll insbesondere dazu befähigen, soziale und kulturelle Erfahrungen, Kenntnisse und Vorstellungen kritisch zu verarbeiten, um die gesellschaftliche Wirklichkeit und Stellung in ihr zu begreifen und verändern zu können“, Bremisches Weiterbildungsgesetz Paragraph 2 Absatz 1 Satz 2! Sie deckt sich ebenfalls mit den vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Zielen der Arbeitnehmerweiterbildung, indem sie bezweckt, „das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in seinem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern“.
Der Bildungsurlaub „Formel eins, Fußball, Profiliga“ trägt den Untertitel „Das Geschäft mit dem Sport“ und thematisiert die gesellschaftliche Bedeutung des Sports und der damit verbundenen wirtschaftlichen Interessen. Der Bildungsurlaub „Vom Horrorszenario zum Sexsymbol“, Untertitel „Über die Manipulation durch Bilder“, bearbeitet die Frage öffentlicher Manipulation und reflektiert mögliche Gefahren für den demokratischen Meinungsbildungsprozess. Der Bildungsurlaub „Musst du ein Schwein sein in dieser Welt?“, Untertitel „Ethik und Moral in der modernen Gesellschaft“, stellt die Frage nach einem möglichen Werteverfall in unserer Gesellschaft und erarbeitet Möglichkeiten der Vereinbarkeit kooperativen Verhaltens mit individuellen Zielen.
Die dem zuständigen Ressort vorliegenden Konzepte zeigen, dass die Veranstaltungen auch den zeitlichen und sachlichen Anforderungen des Bildungsurlaubsgesetzes gerecht werden. Die Notwendigkeit einer gesonderten Überprüfung dieses Anbieters sieht der Senat deshalb nicht.
Lebenslanges Lernen ist von steigender Bedeutung. Die Belastung der Arbeitgeber mit den Entgeltfortzahlungskosten – –.
Meine Damen und Herren, ich bitte doch, den Ausführungen von Herrn Staatsrat Köttgen zu folgen! Ich bitte um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit für den Redner!
Lebenslanges Lernen ist von steigender Bedeutung. Die Belastung der Arbeitgeber mit den Entgeltfortzahlungskosten bei Bildungsurlauben verpflichtet die Anbieter aber zu einer besonders sorgfältigen Auswahl der Qualifizierungsinhalte. Bildungsurlaub ist nicht Urlaub, sondern Bildung. Reißerische Titel tragen aber dazu bei, missbräuchlichen Umgang zu mutmaßen. Der Senat wird die Anbieter von Bildungsurlaub deshalb auffordern, ihre Bildungsurlaubsveranstaltungen sachbezogener zu betiteln.
(Abg. R o h m e y e r (CDU): Da insbesondere die Ausführungen des letzten Absatzes dort sehr eindeutig sind, nicht, Herr Präsident, vielen Dank!)
Zusatzfragen liegen nicht vor. Die zweite Anfrage trägt den Titel „Gentechnisch verunreinigtes Saatgut“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Kollegin Mathes!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wird, wie vom Senat zugesagt, seit diesem Jahr das über die Bremer Häfen importierte beziehungsweise transportierte Saatgut auf gentechnische Verunreinigungen kontrolliert? Zweitens: Wie häufig und nach welchem Untersuchungsplan finden Kontrollen des umgeschlagenen Saatguts auf Verunreinigungen mit gentechnisch manipuliertem Saatgut statt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu eins: Die Zuständigkeit für das Saatgutrecht und die Überwachung des Verkehrs mit Saatgut in Bremen ist noch nicht geregelt. Die Frage wird zurzeit geklärt. Zu zwei: Ein Untersuchungsplan kann erst von der zuständigen Stelle erarbeitet werden, die über die für das Saatgutrecht und die Überwachung des Verkehrs mit Saatgut erforderliche Fachkompetenz verfügen wird. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Ihnen ist sicherlich bewusst, dass die Frage Verunreinigung von Saatgut und dass dies
dann auch in den Anbau gelangt, von erheblicher Bedeutung für die Biodiversität ist. Es wurde ja hier an dieser Stelle in diesem Hause voriges Jahr zugesagt, dass man entsprechende Kontrollen auch durchführt. Warum ist das immer noch nicht der Fall, trotz der erheblichen Bedeutung dieser Frage für den Umweltschutz?
Die Frage ist durchaus berechtigt, es hat in der Tat eine Frage von Ihnen gegeben, ich glaube, im Juni letzten Jahres. Ich kann dazu nur so viel sagen: Es gibt einen so genannten negativen Kompetenzkonflikt zwischen drei betroffenen Ressorts. Diese Ressorts haben diese Kompetenzfrage bis jetzt nicht klären können. Wir haben uns als Senat aber vorgenommen, es innerhalb der nächsten vier Wochen zu schaffen. Die Frage muss dringend einer Lösung zugeführt werden, das sehe ich genauso wie Sie.
(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein, das ist ja klar und deut- lich gewesen!)
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Ausweisung des Wasserschutzgebietes Bremen-Vegesack“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Auswirkungen auf die in Bremen geförderte Trinkwassermenge hat die Tatsache, dass der Senat nicht in der Lage ist, seinen wasserrechtlichen Auftrag zu erfüllen und die Verordnung gemäß Paragraph 47 Bremisches Wassergesetz über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Bremen-Vegesack zu erlassen?
eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Bremen-Vegesack noch keine Schutzverordnung erlassen wurde, hat bisher keine Auswirkungen auf die in Bremen geförderte Grundwassermenge zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung.
Zu zwei: In der 54. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 21. Februar 2002 wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Ausweisung des Wasserschutzgebietes Bremen-Vegesack an die staatliche Deputation für Wirtschaft überwiesen.
In einem Gespräch zwischen dem Wirtschaftsressort und der swb AG am 11. April 2002 wurde seitens der swb AG die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen einer Schutzgebietsausweisung vorgeschlagen. Die im Schutzgebiet ansässigen Unternehmen haben der beabsichtigten Vorgehensweise zugestimmt. Es wurde mit den Firmen vereinbart, dass diese dem Senator für Wirtschaft und Häfen ihre voraussichtlichen Mehraufwendungen für beabsichtigte Investitionsvorhaben in einem Wasserschutzgebiet, Zone III, quantifizieren. Dem Senator für Wirtschaft und Häfen liegt ein entsprechendes Papier seit dem 19. August 2002 vor.
Darüber hinaus wurde eine betriebswirtschaftliche Beurteilung avisiert, die in Kürze vorliegen soll. Nach Eingang dieser Unterlagen ist die Auswahl eines unabhängigen Sachverständigen zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen vorgesehen. Nach Vorlage dieses Gutachtens wird sich der Senat erneut mit der Ausweisung des Wasserschutzgebietes befassen. – Soweit die Antwort des Senats!
Zunächst, Frau Senatorin, würden Sie mir zustimmen, dass das Wesen dieser Verordnung ja nicht im Verbot liegt, sondern in der Überwachung, von daher per se keine Einschränkung einer städtebaulichen und gewerblichen Entwicklung stattfindet, wie das auch andere Städte zeigen?