Ich glaube, es ist sinnvoll, in diesem, wie Sie wissen, schon sehr lange anhängigen Verfahren am Ende alle Beteiligten überzeugt zu haben, dass dies eine sinnvolle Sache ist.
Da es nicht in meinem Haus gehandelt wird, bitte ich um Verzeihung, dass ich nicht sagen kann, wann endgültig die Ergebnisse vorliegen. Aber ich hoffe, dass das im Verlauf dieses Jahres der Fall sein wird.
Ist es richtig, dass Sie nicht befürchten, dass es auch in dieser Legislaturperiode nicht gelingt, die entsprechende Ausweisung des Wasserschutzgebietes vorzunehmen? Sie sind also weiterhin optimistisch, wie die letzten zwei Jahre, obwohl es in der Tat in der politischen Endlosschleife ist?
Dann darf ich Sie jetzt beim Wort nehmen, dass dieses Jahr noch entschieden wird über diesen Antrag der swb, der 1996 gestellt wurde?
Sie können meine Hoffnung als Wort nehmen, dass ich es hoffe. Sagen kann ich es Ihnen ja definitiv nicht. Das habe ich Ihnen eben gesagt. Ich hoffe, dass wir es hinbekommen.
Die vierte Anfrage steht unter dem Betreff „Wie geht es weiter mit dem Stadtinformationssystem bremen.de?“. Die Anfrage ist unterschrieben
von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bitte, Frau Kollegin Stahmann!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie weit sind die Pläne des Senats vorangeschritten, das Stadtinformationssystem bremen.de an ein privates Konsortium zu vergeben und damit einen Verkaufserlös zu erzielen? Zweitens: Welche weiteren Schritte plant der Senat auch unter Einbeziehung Dritter in welchem Zeitraum bei der Weiterentwicklung von bremen.de?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Absicht des Senats war es, den Betrieb von „bremen.online“ einer Public private partnership mit bremischer Mehrheitsbeteiligung zu übertragen und in diese das bestehende System einzubringen; ein Verkaufserlös war nicht beabsichtigt. Die Ansprüche, die die Freie Hansestadt Bremen an den Betrieb des Stadtinformationssystems unter privater Beteiligung aufgestellt hat, waren aufgrund der veränderten Marktsituation nicht mit den Erwartungen und der Risikobereitschaft der Interessenten in Einklang zu bringen. Das Verfahren konnte daher nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Der Senat überlegt für die Weiterentwicklung des Systems zunächst die Gründung einer städtischen Gesellschaft. Sie soll die Kommerzialisierung des Systems einleiten, dabei soll jedoch der Charakter eines Stadtinformationssystems für alle an Bremen Interessierten bewahrt bleiben. Die Bereitschaft Dritter, mit der Freien Hansestadt Bremen beim Stadtinformationssystem zusammenzuarbeiten, soll vor allem durch den Abschluss von Kooperationsverträgen genutzt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator Perschau, wird die Nutzung des Stadtinformationssystems weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei bleiben?
Sie bleibt kostenfrei, so ist es festgelegt worden, und weil sie kostenfrei bleiben wird, werden wir dafür natürlich auch einen Beitrag entrichten und müssen versuchen, eine Refinanzierung über Mehrwertmaßnahmen und Initiativen zu erreichen.
Welche Abteilung, welches Ressort ist federführend zuständig dafür, das Stadtinformationssystem bremen.de in eine medienpolitische Gesamtstrategie des Senats einzubinden?
Was den konkreten Bereich des E-Government angeht, ist das Finanzressort zuständig. Wir haben hier eine Kooperation, die im Grunde genommen zwischen Wirtschaft, Finanzen und der Senatskanzlei durchgeführt wird. Die Senatskanzlei hat eine gewisse Federführung für bestimmte Entwicklungskonzepte im gesamten IT-Bereich, aber das E-Government ist eindeutig beheimatet beim Senator für Finanzen.
Welche Rolle wird künftig die Gesellschaft bos, bremen.online-services bei der Weiterentwicklung des Stadtinformationssystems spielen?
Bremen.online-services wird eine Art Geschäftsbesorgungsvertrag bekommen für die Geschäftsführung von bremen.online. Diese Gesellschaft werden wir gründen, damit wir in diesem Kommerzialisierungsprozess private Partner mit Kooperationen einbeziehen können. Ich glaube, dass bremen.online-services das größte Knowhow hat, hier auch eine Geschäftsführung zu übernehmen.
Dann habe ich Sie richtig verstanden, dass einer der Geschäftsführer von bremen.online-services, wie Sie richtig gesagt haben, künftig auch dann kooperiert oder beim Stadtinformationssystem dann federführend mit einem Teil der Arbeitszeit mitarbeitet?
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Artikel 53 und 107 der UN-Charta (Feindstaatenklausel). Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tittmann (DVU).
Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass die Artikel 53 und 107 der UN-Charta, Feindstaatenklausel, nach wie vor Gültigkeit besitzen und die Bundesrepublik Deutschland, die im Rahmen von Bündnissen vor allem im Interesse der USA für weltweite Kriegseinsätze mit Bundeswehrsoldaten bereitsteht, von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges weiterhin als „Feindstaat“ betrachtet und behandelt werden kann?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund eine denkbare Beteiligung Deutschlands an einem erneuten Angriffskrieg gegen den Irak, wie von den USA offenbar geplant und vorbereitet?
Gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten und den Einsatz der Bundeswehr ausschließlich beim Bund. Der Fragesteller hat deshalb den falschen Adressaten gewählt.