Ja, dann wollen wir einmal weitermachen! Teilt denn der Senat die Auffassung, dass deutsche Soldaten unter keinen Umständen für völkerrechtswidrige Eroberungskriege eingesetzt und für die US-Weltmachtinteressen geopfert werden dürfen, zumal sich Deutschland zur Beteiligung am Krieg gegen Völker, die unserem Volk bislang mit Sympathie gegenüberstanden, den Hass dieser Völker ins Haus holt?
auch der muss sich daran halten, dass nach dem Grundgesetz wir nicht die richtige Adresse für solche Anfragen sind!
(Beifall bei der SPD und bei der CDU – Abg. T i t t m a n n [DVU]: Aber es wäre doch einmal interessant, Stellungnahme des Se- nats, hinsichtlich der Entwicklung jetzt!)
Wir sind hier kein Debattierclub, und auch Sie machen uns nicht zu einem Debattierclub, sondern wir sind ein Verfassungsorgan!
(Beifall bei der SPD und bei der CDU – Abg. T i t t m a n n [DVU]: Ich mache Sie nicht zu einem Debattierclub, Sie sind ein De- battierclub! Ich danke Ihnen!)
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Fahrtauglichkeit bei Alkohol- und Drogenkonsum“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Herderhorst, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Welches Konzept hat der Senat, um alkohol- und drogenbedingte schwere Unfälle wirksamer zu verhindern, und wie beurteilt der Senat die Forderung des Deutschen Anwaltsvereins und des 40. Deutschen Verkehrsgerichtstages vom 23. Januar 2002 nach Festlegung von Drogenwerten für die Fahrtauglichkeit und geeigneter Kriterien bei der Durchführung von Polizeikontrollen?
Inwieweit wird die Polizei in Bremen und Bremerhaven bei Drogensündern im Zuge von Polizeikontrollen wie in Niedersachsen die Teststreifen „Drug Wipe“ einführen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Knäpper! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Wie der Senat mit seiner Antwort auf die Große Anfrage von CDU und SPD zum Thema „Verkehrssicherheit im Lande Bremen stärken“ vom 29. Januar 2002, Drucksache 15/1050, bereits deutlich mach
te, wird an den Maßnahmen der Verkehrserziehung und -aufklärung einschließlich weiterer Aktivitäten festgehalten. Bei der Bekämpfung des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist und bleibt ein möglichst hoher Kontrolldruck ausschlaggebend. Der Senat weist darauf hin, dass schwere Unfälle im Land Bremen unter Alkoholeinwirkung im Jahr 2002 bis einschließlich Juli im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11,1 Prozent abgenommen haben. Das führt der Senat auf diese erfolgreiche polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit zurück, die schon deshalb mit Konsequenz fortzusetzen ist.
Die Empfehlung des 40. Deutschen Verkehrssicherheitstages, alle Daten der Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten und Toten unter dem Gesichtspunkt des nachgewiesenen aktuellen Konsums von Drogen und von anderen berauschenden Mitteln systematisch zu erfassen, wird ebenso vom Senat unterstützt wie der Vorschlag, die möglichst frühzeitig einsetzenden Informationen und die Aufklärung über die Risiken des Drogenkonsums zu intensivieren, auch hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen, wie zum Beispiel einem Führerscheinentzug.
Die Polizei des Landes Bremen hat seit 1998 verschiedene Modelle von so genannten Drogenvortestgeräten in der Praxis eingesetzt. Nach Abschluss der Überprüfungen, zum Beispiel zur Messgenauigkeit der Gerätemuster, hat die Polizei Bremen sich im August 2002 für die Beschaffung des weiterentwickelten Vortestgerätes „Drug Wipe“ entschieden. Der Senat verspricht sich von der Einführung, dass dieses Gerät die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei in diesem Segment nachhaltig unterstützt und den Gefahren des Drogenmissbrauchs im Straßenverkehr wirkungsvoller als bisher begegnet werden kann. In Bremerhaven wird zurzeit noch geprüft, ob ebenfalls das Vortestgerät „Drug Wipe“ beschafft werden soll.
Herr Senator, können Sie sich vorstellen, dass, um die Unfallhäufigkeit noch zu senken, für Fahranfänger eine 0,0Promille-Grenze eingeführt werden kann?
Können Sie mir dann erklären, warum die CDU-Fraktion diesem, unserem Wunsche immer nicht nachkommt? Ich glaube, gerade weil hier so viele Jugendliche sind, würde es sich gut machen, wenn wir hier deutlich ma
Frau Abgeordnete, die Diskussionen hierzu finden, weil es Bundesregelungen bedarf, auf Bundesebene in den zuständigen Gremien statt. Ich glaube, dass es hier zwar eine Meinungsbildung geben kann, dass aber die Diskussion auf Bundesebene ausschlaggebend ist.
Ich darf aber Ihre persönliche Meinung mitnehmen, dass Sie sich für eine 0,0-Promille-Grenze mit einsetzen würden, wenn wir dies auf Bundesratsebene anschieben würden?
Bitte, Herr Senator! Senator Dr. Böse: Frau Abgeordnete, ich habe in der Diskussion in der Innenministerkonferenz immer diese Position eingenommen, weil, wie Sie vielleicht bemerkt haben, wir jetzt gerade eine Verkehrssicherheitsoffensive in Bremen durchführen. Die Zahl der Verkehrsopfer, der Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol eine Rolle spielt, ist meiner Ansicht nach zu hoch, und wir müssen diese Zahl ganz dringend senken.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die siebte Anfrage bezieht sich auf antiisraelische Propaganda an der Universität Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Herderhorst, Eckhoff und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Herderhorst!
Wir fragen den Senat: Wie schätzt der Senat die durch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 16. August 2002 berichteten Aktivitäten des als Verwaltungsangestellten an der Universität Bremen – Institut für Umweltverfahrenstechnik – als Oberingenieur tätigen Ö. ein, und hält er die von seinem Arbeitsplatz versendete E-Mail, die die Islamische Republik Iran verherrlicht, mit seiner Dienststellung für vereinbar? Inwieweit werden nach Meinung des Senats durch diese Aktivitäten die Integrationsziele des Senats konterkariert?
Zu Frage eins: Die zitierten Aktivitäten des an der Universität Bremen beschäftigten Mitarbeiters Ö. bestehen in einer vor mehr als sieben Jahren versandten E-Mail und auch derzeit noch von Herrn Ö. privat betriebenen Internetseiten. Die zuständigen Organe haben keinen Anlass zu weiteren Ermittlungen gesehen.
Zu Frage zwei: Die Aktivitäten des Herrn Ö. stehen in vollständigem Widerspruch zur Politik des Senats. Sie vermögen jedoch nicht die Umsetzung der Integrationsziele des Senats zu behindern.
Zu Frage drei: Der Betroffene wurde von der Universitätsleitung ermahnt und eindringlich darauf hingewiesen, dass er dienstliche und private Angelegenheiten streng zu trennen hat und sich in seiner politischen Meinungsäußerung als Angestellter des öffentlichen Dienstes, auch wenn er nicht Beamter ist, zurückzuhalten hat. Das hat der Betroffene uneingeschränkt zugesichert. Weiter gehende arbeitsrechtliche Konsequenzen sind nicht angezeigt.
Herr Staatsrat, laut Meldungen der Medien, der Printmedien insbesondere, hat die Universität nach eigenen Bekundungen damals die Absicht gehabt, eine Untersuchungskommission einzusetzen und diesen Vorgang entsprechend zu untersuchen. Wenn es so war, welches Ergebnis hat diese Untersuchung gehabt?
Ich bin nur darüber informiert, dass sich das Rektorat damit befasst hat und es die notwendigen Konsequenzen gezogen hat, indem sie Herrn Ö. auf seine Verpflichtungen aus seiner öffentlichen Beschäftigung hingewiesen hat.