Diese Phase ist ja nicht maßgeblich in der Verantwortung des Senats. Von daher können Sie dort ja nur sehr gering die Dauer und die Verfahrensbeschleunigung überhaupt beeinflussen. Sie können das aber in der ersten Phase, in der die Antragsbearbeitung durch die Behörde des Senators für Inneres stattfindet. Sie sagten in Ihrer Antwort, dass sich der Senat bemüht, die Verfahrensdauer den Standards der anderen Länder anzugleichen. Heißt das, dass Sie beim Vergleich mit den anderen Ländern festgestellt haben, dass wir eine sehr lange Wartezeit im Vergleich zu den anderen Ländern haben?
Wir liegen, wenn ich das richtig im Kopf habe, Herr Abgeordneter, im Vergleich mit den anderen Ländern weniger günstig, das heißt, wir sind im letzten Drittel.
Wenn das so ist – Sie haben angekündigt, dass der Senat noch einmal versuchen wird, das ist ein sehr altes Problem, das schon sehr lange diskutiert wird von verschiedenen Senatoren in verschiedenen Regie
Herr Abgeordneter, das kann natürlich nur im Rahmen der Personalzumessung des Ressorts insgesamt geschehen. Der Einbürgerungsbereich ist ständig verstärkt worden. Wir haben zum Beispiel Juristen mit Zeitarbeitsverträgen für ein Jahr eingestellt, wir haben Z. A.-Kräfte zusätzlich für einen längeren Zeitraum eingestellt, wir haben aus dem Stadtamt Personal überführt, das bisher andere Dinge gemacht hat. Aktuell sind in diesem Referat mit der Referatsleiterin 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Das ist im Vergleich zu den anderen Bereichen, die wir haben, sehr hoch. Ich habe Bereiche im Stadtamt, in denen Anträge nicht mehr bearbeitet werden können, weil kein Personal da ist. Ich habe bei der Polizei in der Kriminalpolizei Bereiche, durch die eine Strafverfolgung nicht mehr stattfinden kann, weil wir keine Mitarbeiter haben. In diesem Zusammenhang müssen wir einfach sehen, dass die Personalbemessung eben auch der Verhältnismäßigkeit unterliegt. Wir haben bei der Einbürgerung bereits einen Schwerpunkt gesetzt. Das ist angesichts des sehr knappen Personals in meinem Ressort eine Kraftanstrengung ersten Ranges.
Ich finde die Zahl von 15 Mitarbeitern zumindestens angemessen, wenn nicht hoch und teile Ihre Auffassung hierzu. Wenn es dennoch nur so schleppend vorangeht, woran liegt das Ihrer Meinung nach? Gibt es möglicherweise ein Motivationsproblem, gibt es ein Problem bei der Frage, ob diese Aufgabe tatsächlich eine politische Priorität im Hause darstellt, oder welche Probleme gibt es, wenn, wie Sie ausgeführt haben, die Personalstärke ausreichend oder sehr gut ist und gar nicht das Problem darstellt?
Ich glaube, dass die Dinge, die Sie benannt haben, nicht das Problem sind. Das Problem ist, dass sich durch das neue Staatsbürgerschaftsgesetz – deswegen habe ich die Zahlen mit der doppelten Staatsangehörigkeit hier auch angeführt – die Bearbeitungszeiten oder die Bearbeitungsschwierigkeit erhöht haben. Das heißt, dass nach dem Staatangehörigkeitsreformgesetz der Bearbeitungsaufwand sich einfach erhöht hat, einerseits durch Sprachtests, die wir ja wollten und wollen, aber das ist eben auch ein erhöhter Aufwand, zusätzlich durch schwer handhabbare Regelungen zur Hinnahme der Mehrstaatigkeit, vor allem hier im Zusammenhang mit den Paragraphen 87 und folgende!
Die Bearbeitungsschwere ist gestiegen, die Bearbeitungsdauer auch. Die Zahl der Anträge ist gestiegen. Es hat hier, nachdem das Staatsangehörigkeitsreformgesetz verabschiedet wurde, auch Werbeaktionen der sich gegenwärtig noch im Amt befindenden Bundesregierung gegeben, einschließlich auch der Ausländerbeauftragten.
Ich stelle das ganz neutral dar, es hat einfach solche Werbeaktionen durch Anzeigen gegeben, auch hier im Land Bremen. Das ist doch auch in Ordnung!
Das hat dazu geführt, dass es eine erhebliche Erhöhung der Anträge gegeben hat. Es hat eine Erhöhung des Personals gegeben, aber es gibt hier Schwierigkeiten, und das wissen Sie, insgesamt im Land Bremen, bestimmten Bereichen schwerpunktmäßig Personal zuzuweisen. Wir haben, ich darf das wiederholen, dies gemacht, das ist ein Schwerpunkt, aber das kann man nur im Rahmen auch der Gesamtsicht eines Ressorts verantworten.
Ja, eine letzte! Wenn Sie sagen, dass Sie jetzt noch einmal eine Anstrengung unternehmen wollen, das zu verkürzen: Gibt es eine Zielvorstellung, die das Ressort hat, auf welche Dauer man das Verfahren reduzieren will oder reduzieren könnte? Es ist, glaube ich, auch nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz bei Antragstellung eigentlich vorgesehen, dass in sechs Monaten ein Antrag an Behörden in der Regel zu erledigen ist.
Herr Abgeordneter, ich will nochmals daran erinnern, dass die Dauer des Verfahrens in der zweiten Stufe nicht nur von uns abhängig ist. Wir streben zum Beispiel durch Zurverfügungstellung von Z. A.-Kräften an, indem wir zeitlich befristet Stellen besetzen, Sie wissen, dass das schwierig ist nach dem Zeitarbeitsvertragsgesetz, hier die angefallenen Anträge zügig abzuarbeiten, so dass wir in Zukunft im Schnitt der anderen Bundesländer liegen.
Herr Senator, wie bewerten Sie die Tatsache, dass der Ausländerausschuss der Bremischen Bürgerschaft sich dafür eingesetzt hatte, die Einbürgerung in Bremerhaven auf kommunaler Ebene zu organisieren, und hat sich Ihrer Meinung nach diese Veränderung bewährt?
Meines Wissens, Frau Abgeordnete, ist nur ein Teil der Einbürgerungen in Bremerhaven auf die kommunale Ebene verlagert worden. Ob sich dies bewährt hat, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen, ich müsste nachfragen.
Der Ausländerausschuss hat in Bremerhaven einmal eine Sitzung in der Ausländerbehörde durchgeführt, und wir haben dort sehr positive Nachrichten gehört, nämlich dass das Verfahren der Einbürgerung, das sich speziell auf die türkischen Migranten bezieht, sehr viel schneller abgewickelt werden kann als in Bremen. Können Sie mir erklären, woran das liegen könnte?
Zunächst einmal, Frau Abgeordnete, will ich Ihnen sagen, dass ich es grundsätzlich für richtig halte, dass solche Durchführungsaufgaben auf kommunaler Ebene erledigt werden. Ich bin im Moment dabei – im Übrigen gegen den Widerstand der betroffenen Bereiche, aber das ist durch Senatsbeschluss jetzt so beschlossen worden –, die Einbürgerungsstelle, die einmalig in der Bundesrepublik Deutschland in einer Senatsverwaltung, sprich in einem Ministerium angesiedelt ist, in das Stadtamt zu verlagern, damit die Aufgaben dort auf kommunaler Ebene erledigt werden können. In Bremen und Bremerhaven ist es da auch richtig angesiedelt.
Ob dies dazu führt, dass die Verfahren beschleunigt werden können, vermag ich im Moment nicht zu überschauen. Es kann sein, dass das Stadtamt hier aus anderen Bereichen des Stadtamtes dann weiteres Personal in diesen Bereich hineingibt. Ich weiß nicht, ob das in Bremerhaven geschehen ist, aber grundsätzlich ist es so, dass es nicht nur von der Zahl der Bewerber abhängig ist.
Ich will nochmals darauf hinweisen, meine Damen und Herren, weil das immer wieder untergeht: Wenn ein türkischer Staatsangehöriger überhaupt erst nach einem Jahr aus der Staatsangehörigkeit des Landes entlassen wird, weil vor Ort bestimmte Papiere beigebracht werden können und müssen, das Verfahren sich also da in die Länge zieht, dann schlägt das durch auf die Zahl der Verfahren, wie ich sie hier genannt habe, dann liegt das außerhalb der Verantwortung der Einbürgerungsbehörde!
Wären Sie bereit, dem Parlament über die Dauer der Einbürgerungsverfahren im Vergleich zwischen Bremen und Bremerha
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Anschlussbeschäftigung für fertig ausgebildete junge Menschen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Ziegert, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie hat sich im Land Bremen die Zahl der jungen Menschen entwickelt, die nach erfolgreichem Abschluss ihrer Berufsausbildung keine ihrer Qualifikation entsprechende Anschlussbeschäftigung finden können?
Zweitens: Gibt es Maßnahmen und Programme, die dazu beitragen können beziehungsweise darauf zielen, möglichst allen jungen Menschen, die ihre Ausbildung in diesem Jahr abgeschlossen haben beziehungsweise abschließen, eine angemessene betriebliche Anschlussbeschäftigung zu sichern?
Drittens: Welche Schritte sollen nach Einschätzung des Senats zusätzlich unternommen werden, um zu erreichen, dass möglichst alle jungen Menschen nach Abschluss ihrer Ausbildung eine angemessene betriebliche Anschlussbeschäftigung finden?
Zu eins: Die Bilanz der letzten Monate und die Vergleiche zum Vorjahr zeigen deutliche Veränderungen bei der Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit. Eine Zunahme der Zahl der Jugendlichen, die nach erfolgreichem Abschluss ihrer Berufsausbildung zunächst keine ihrer Qualifikation entsprechende Anschlussbeschäftigung finden, ist dabei unverkennbar. So ist bei einem Vergleich der beiden Berichtsmonate Juli 2001 und Juli 2002 die Meldung arbeitsloser Jugendlicher mit abgeschlossener Ausbildung im Land Bremen um 23,7 Prozent gestie
gen. Im Arbeitsamtsbezirk Bremerhaven fällt die Zunahme mit plus 18 Prozent etwas geringer aus als im Arbeitsamtsbezirk Bremen mit plus 25,4 Prozent.
Wie in den Vorjahren ist auch in 2002 zu beobachten, dass nach der Sommerpause ab August von den Jugendlichen vermehrt neue Arbeitsverträge abgeschlossen werden können, so dass die absolute Anzahl der Arbeitslosmeldungen derzeit sinkt.
Zu zwei: Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der Bundes- und Landespolitik und aktiver Arbeitsmarktpolitik. Von den gesetzlichen Möglichkeiten des SGB III, des Job-AQTIV-Gesetzes und des Jugendsofortprogramms sind hierbei insbesondere zu nennen: Forcierung der Vermittlung in subventionsfreie Beschäftigungen, zum Beispiel Gewährung von Mobilitätshilfen, gezielte Stelleneinwerbung, Aktionen mit Arbeitgebern; Verstärkung des Profiling und Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen, die Initiative der Jugendlichen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz wird ergänzt durch eine Verpflichtung zu einer Eingliederungsvereinbarung innerhalb der ersten drei bis fünf Monate; Forcierung der Vermittlung in subventionierte Beschäftigungen durch das Instrument Lohnkostenzuschuss und die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen für private Vermittlungen. Als neues Instrument kommt die Jugendteilzeithilfe hinzu, mit der die Wiederbesetzung von Stellen durch Jugendliche bei altersbedingtem Ausscheiden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit bis zu 20 Prozent gefördert werden kann. Ergänzende Qualifizierung zum Ausbildungsberuf, wenn fachliche Defizite für einen künftige Berufstätigkeit festgestellt werden!
Drittens: Die Nutzung der oben genannten Instrumente hat dazu geführt, dass die Arbeitslosigkeit von Jugendlichen mit abgeschlossener Berufsausbildung nicht noch gravierender angestiegen ist. Weitere Schritte sollten als konzertiertes Handeln aller Akteure des Arbeitsmarktes unternommen werden. Hierbei stehen auch die Unternehmen in gesellschaftlicher Verantwortung.