Nun komme ich einmal zu dem Gebiet Hollerland. Da haben wir ja diesen Lebensraumtyp Binnensalzstelle und den Graben für Schlammpeitzger, über den wir uns ja auch schon öfter einmal unterhalten haben, den nur nie jemand gesehen hat, das haben wir damals auch schon festgestellt.
Da hat Herr Dr. Schuster mir noch geraten, man sollte da so eine Elektrode in den Schlamm hineinstecken, weil die dann nämlich aufgeschreckt werden und man sie dann sehen könnte, aber das wollte ich nun nicht, weil ich ja kein Tierquäler sein will.
Da gibt es, was den Schlammpeitzger betrifft, die ganz klare Aussage, dass wegen des Schammpeitzgers das Hollerland auf keinen Fall gemeldet werden muss. Es gibt keine wissenschaftlich eindeutigen Nachweise, dass der Schlammpeitzger im Hollerland zwingend zur Artenerhaltung in Europa gemeldet werden muss. Seine Populationsgröße in Relation zu dem Gesamtvorkommen in der Bundesrepublik lässt sich wegen der mangelhaften Datenlage nicht eindeutig bestimmen. Wir wissen aus Nie
dersachsen und aus Hamburg, dass mehrere Gebiete gemeldet worden sind, wo Schlammpeitzgervorkommen sind, und in Schleswig-Holstein ist der Schlammpeitzger sogar in der Roten Liste in einer geringeren Gefährdungskategorie als in den übrigen norddeutschen Bundesländern, was darauf schließen lässt, dass er dort weit verbreitet ist. Es ist also kein Grund, nur weil es ein paar Schlammpeitzger im Hollerland gibt, das gleich deswegen nach der FFHRichtlinie zu melden. Bremen trägt also hier nicht die alleinige Verantwortung.
Dann kommen wir einmal zu dieser prioritären Binnensalzstelle Panlake. Da gibt es ja auch zwei unterschiedliche Auffassungen und zwei unterschiedliche Gutachten. Die einen sagen, insbesondere natürlich auch der Senator für Umwelt, das muss man ja auch ganz klar sagen, die Panlake ist ganz eindeutig prioritärer Lebensraum und muss deswegen gemeldet werden. Wir haben andere, dazu gehört das Wirtschaftsressort, die sagen aufgrund der Untersuchung, die Professor Wilken gemacht hat, die Panlake ist keine Binnensalzstelle, ist sie noch nicht, könnte sie vielleicht werden. Jetzt ist es eine Brackstelle und in ihrer jetzigen Ausprägung nicht eindeutig dem Anhang der FFH-Richtlinie zuzuordnen. Aber er hat auch gesagt, sie kann sich dahin entwickeln, wenn man sie denn hegt und pflegt. Es ist eben so, dass sie es jetzt, auf natürliche Art, nicht ist.
Nun wird man sich auf jeden Fall auf irgendetwas einigen müssen, und ich glaube auch, dass man sagen kann, wir melden das Hollerland nicht vollständig, aber diese Binnensalzstelle, wenn wir sie denn noch ein bisschen pflegen und aufpäppeln, melden wir. Das könnte ja ein Kompromiss sein. Da höre ich natürlich gleich von anderer Seite, dann werden wir uns eben überhaupt nicht einigen. Das ist natürlich klar. Wir geben nicht ein ganzes Gebiet auf, wo gar nichts ist. In meinem Garten sind fast mehr Vögel als im Hollerland
Dann kommt jetzt Weddewarden. Weddewarden ist auch angesprochen worden. Da müssen wir einmal eben schauen, was wir da alles haben. Da ist ja nun dieser Lebensraumtyp Ästuar, und es gibt den Wanderfisch Finte, und eine Brutvogelart gibt es da auch, nämlich das Blaukehlchen, und Rastvogelarten gibt es auch, Pfuhlschnepfe, Säbelschnäbler, Fluss- und Küstenseeschwalbe und alle möglichen weiteren Zugvogelarten.
Das ist auch in mehreren Gutachten untersucht worden. Der eine hält die Fläche für meldewürdig, der andere hält sie nicht für meldewürdig. Insbesondere dieser Lebensraumtyp Ästuar ist in dieser Fläche nicht entwickelbar, sagen alle, weil die Flä
che zu klein ist. Außerdem ist Küsten- und Deichschutz erforderlich, so dass sich der natürliche, von menschlichen Einflüssen weitgehend unbeeinflusste Lebensraumtyp Ästuar nicht entwickeln lässt. Wenn er sich nicht entwickeln lässt, warum muss man das dann melden? Die Erhaltung der Wanderfischart Finte hat für das Gebiet überhaupt keine Bedeutung, weil die Gebietspopulation zu klein ist. Ja, meine Damen und Herren, nicht nur Sie beschäftigen sich mit Vögeln und mit Fischen!
Dann gibt es ja noch die genannten Brutvogelarten Blaukehlchen und Rastvogelarten sowie einige andere Zugvogelarten, die das Gebiet zählt. Die haben aber für die ganze Artenerhaltung in diesem Gebiet gar keine Bedeutung, weil die Arten dort ja nicht bleiben, sie ziehen weg und können woanders hinziehen. Das heißt also, warum soll dieses Gebiet nach der FFH-Richtlinie gemeldet werden? Über andere Gebiete wird es vielleicht eine Einigung in reduzierter Form geben wie beim Werderland oder beim Blockland, in reduzierter Form, aber der Meinungsprozess ist nicht abgeschlossen.
Wir verhalten uns auch nicht rechtswidrig, Frau Dr. Mathes! Wir wollen nur in einem ausgewogenen, intensiven Prozess das Beste für alle Beteiligten herausholen, und dabei dürfen wir die wirtschaftliche Komponente unseres Sanierungslandes nicht aus den Augen lassen, meine Damen und Herren. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde es begeisternd, dass sich Herr Focke auch mit Fischen und Vögeln befasst. Ich glaube aber, da würden noch ein paar Nachhilfestunden nicht schaden, um wirklich alles zu begreifen, auch wie so eine Binnensalzstelle eingebunden ist in einen Gesamtzusammenhang, in ein Gewässersystem. Dies würde nicht schaden. Dann käme auch die Frage auf, inwieweit es Sinn macht, nur einen Hektar zu melden, oder ob man nicht doch etwas größere Gebiete melden sollte. Das ist fachlich durchaus interessant. Ich merke, dass Sie dabei sind, auch in diesem Bereich zu lernen, und das finde ich erst einmal gut.
(Beifall bei der SPD – Abg. F o c k e [CDU]: Danke schön! – Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Jawohl, Herr Lehrer!)
darum geht, irgendwelche Kompromisse auszuhandeln, sondern es geht darum, was aufgrund der EURichtlinie, die auch in deutsches Gesetz umgesetzt ist, erforderlich ist. Da ist die Rechtsauffassung der SPD-Fraktion eindeutig. Die EU-Richtlinie sagt eindeutig, wenn bestimmte Voraussetzungen und Kriterien gegeben sind, egal wie viele Fische da im Einzelnen ganz genau leben, dann ist dieses Gebiet in einer ersten Runde zu melden, und danach beginnt ein Abwägungsprozess, ob dies wirklich zu einem FFH-Gebiet wird. Dies wird aber gemeinsam mit der Europäischen Union gemacht und mit der Kommission. Danach wird sich entscheiden, ob es jetzt ein FFH-Gebiet ist oder nicht.
Sie hatten selbst schon gesagt, da gibt es diese Fische. Wie viele es woanders gibt, das überlasse ich getrost den Fachleuten, die wissen das besser als ich. Es gibt im Moment viele Anzeichen dafür, dass die EU der Meinung ist, dass wir nicht ganz vollständig gemeldet haben und insbesondere das Hollerland fachlich nachzumelden ist. Ich gehe felsenfest davon aus, dass dies ein FFH-Gebiet wird, weil es alle die Kriterien erfüllt, die erfüllt werden müssen, und ökologisch hoch wertvoll ist.
Etwas zur juristischen Ebene! Ob es rechtswidrig ist, was wir machen oder nicht, das entscheide ich nicht als Parlamentarier. Das, finde ich, ist auch überflüssig, dafür haben wir Gerichte, die dies feststellen werden. Es hat bisher ein Verwaltungsgericht gesagt: Das ist höchst zweifelhaft, was da gemacht wurde. Fachlich halten wir als SPD-Fraktion die Gründe für gegeben, dass mehr Gebiete gemeldet werden müssen. Ob dies Bestand haben wird oder nicht und wie die EU sich letztendlich verhalten wird, wird man sehen. Das ist meines Erachtens im Moment nicht das Dramatische. Deswegen würde ich mich auch nicht anschließen, dass der Senat da unbedingt Rechtsbruch begeht. Das werden wir sehen, wie die Gerichte das klären. Diese Ebene ist auch nicht die Ebene, auf der wir uns hier im Parlament streiten müssen. Wie gesagt, dafür gibt es Gerichte, die so etwas feststellen.
Aus meiner Sicht, und da kommen wir dann eigentlich zum Kernproblem, ist es ein politisches Problem, wie die Mehrheit des Senats sich verhält. Es geht nämlich im Kern um die Abwägung zwischen ökologischen Notwendigkeiten und Anforderungen und ökonomischen Erfordernissen. Das ist ja der Kern der Auseinandersetzung. Ich glaube, da wird sehr schnell die Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie so definiert, und zwar insbesondere von Seiten der CDU, aber auch von der Mehrheit des Senats, dass, sobald ökonomische Anforderungen da
die auch nichts mit Zukunftsfähigkeit zu tun hat und die unter Umständen, das kann man bei Naturschutzfragen nicht genau sagen, weil es keine direkten Kausalbeziehungen gibt, sehr katastrophale Folgen haben kann, das ist das eigentliche politische Problem. Wir sollten doch vielmehr vernünftig darüber nachdenken, ob die Nutzung des Hollerlandes ökonomisch erforderlich ist, auch wenn man es hundertmal sagt und wenn Haller das zweihundertmal aufschreibt in irgendwelchen Gutachten, dass er unbedingt in das Hollerland will und da irgendetwas bebauen will, ob das wirklich notwendig ist, auch wenn wir wenig Flächen haben.
Es gibt nach wie vor gute Gründe, diese Debatte wird ja noch genauer anhand eines weiteren Gutachtens, weswegen man die ökonomischen Anforderungen anders erfüllen kann. Vor so einem Hintergrund sollten wir Naturschutz nicht als irgendetwas behandeln, was man einmal eben machen muss, weil da irgendwelche Ökospinner einmal so ein Gesetz in die Welt gesetzt haben. Es geht im Prinzip um das ökologische Gleichgewicht, was natürlich empfindlich gestört wird, je mehr Arten auf dieser Welt verschwinden, und es verschwinden täglich Arten. Insofern haben wir eine Verantwortung, die Artenvielfalt zu erhalten.
Wir wissen nicht, ob es jemals einen richtigen Schaden geben wird. Es kann aber gravierende Schäden geben, wenn die Artenvielfalt reduziert wird, beispielsweise dass sich ganz andere Krankheiten ausbreiten, als das heute der Fall ist. Ökologische Zusammenhänge sind sehr komplex. Vieles ist möglich, und wir sollten potentielle Gefahren nicht herunterspielen. Wie schlimm unterlassener Umweltschutz und Naturschutz sein kann, das haben wir jetzt bei der Flutkatastrophe gemerkt.
Wo man jahrelang einem Wahn erlegen ist, wir können alles nach menschlichem Gutdünken formen, und dann wird schon nichts passieren, das ist eine Fehleinschätzung. Die Natur ist zu komplex, als dass wir uns zutrauen sollten, alles zu begreifen
und zu meinen, wir könnten es beliebig steuern. Das ist das politisch Fatale. Ich glaube, dass die Mehrheit dieses Senats nicht in der Lage ist, dieses wichtige Zukunftsthema wirklich zu erkennen. Das ist das große Defizit, und das ist politisch ein Problem.
Dennoch werden wir nicht – nicht, weil wir unsere Verantwortung nicht wahrnehmen – diesem Antrag als SPD-Fraktion zustimmen. Wir hüpfen nicht über jedes Stöckchen, das uns hingehalten wird. Es ist materiell und juristisch bisher kein Schaden dadurch eingetreten, dass der Senat aus meiner Sicht eine falsche Meldung, eine unzureichende Meldung herausgegeben hat. Materiell ist in den Gebieten nichts passiert, beziehungsweise in Bezug auf CT IV werden die Ausnahmemöglichkeiten gemäß der FFHRichtlinie geprüft. Juristisch ist bisher kein Schaden eingetreten.
Wir wissen alle ganz genau, dass die EU letztendlich auch eine sehr politische Institution ist, die natürlich auch Möglichkeiten zur verspäteten politischen Einsicht bietet. Das wird so kommen. Ich gehe auch davon aus, dass der Senat eines Tages bereit sein wird, alles entsprechend fachlich ordentlich zu melden. Da brauchen wir, glaube ich, nicht das Schreckgespenst von 750 000 Euro pro Tag an die Wand zu malen. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Deswegen ist materiell und juristisch bisher kein Schaden eingetreten, und solange der nicht eintritt, ist es für uns kein Grund, einen formalen Koalitionsbruch zu begehen und zusammen mit der Opposition die CDU zu überstimmen. Ich hoffe darauf, dass alle dafür Verständnis haben, dass wir solche formalen Koalitionsbrüche nicht begehen, wenn kein Schaden entstanden ist. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich zwei Punkte ansprechen betreffend den Vorredner, Herrn Dr. Schuster.
Der eine ist der, dass klar ist, dass die Europäische Kommission qua Konferenz der atlantischen Region gefordert hat, bis Ende September nachzumelden. Es muss, und vielleicht kann das dann Frau Wischer ergänzen, hier deutlich gemacht werden, ob Bremen
weiter die entsprechend zu meldenden Gebiete verleugnen wird oder Sie jetzt entsprechend der Aufforderung der Europäischen Kommission diese auch nachmelden werden!
Der zweite Punkt ist der Standpunkt, irgendwann werden wir melden, deswegen machen wir jetzt keinen Koalitionsbruch, irgendwann werden diese Androhungen wahr gemacht, und sie werden auch wahr gemacht werden, indem nämlich sicherlich die Strukturfondsgelder und Agrarfondsgelder gestoppt werden. Warum machen Sie es dann nicht jetzt? Auch hierzu können wir vielleicht eine Antwort von Frau Wischer bekommen.
Herr Focke, das können Sie vielleicht tun. Ich finde es sehr mutig, wie weit Sie sich in ökologische Begründungen begeben haben, aber es ist schon erstaunlich. Nehmen wir einmal das eine Beispiel, alle Arten des Anhangs der FFH-Richtlinie aufzuzählen und dann zu sagen, wir haben ja nur drei oder vier davon! Die können gar nicht alle irgendwie zusammenleben, sondern es geht hier in Europa um diejenigen Arten, die vom Aussterben bedroht sind. Bei uns ist es unter anderen dieser Schlammpeitzger. Der lebt eben nur in dieser Region,