Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

(Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Die Grünen nicht, aber Sie!)

wir sind ziemlich dynamisch, wir sind nicht nachtragend. Ich werde unseren Gesetzesantrag zurückziehen, er hat seinen Zweck erfüllt. Sie haben, nachdem wir unseren Gesetzesantrag eingereicht haben,

auch Ihren endlich am Dienstag auf den Weg gebracht. Das ist spät, aber besser spät als nie!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir nehmen die Beschlüsse ernst, die wir hier im Oktober gefällt haben. Wir haben ja beschlossen, dass es eine Vergaberegelung gibt. Ich bin auch froh, dass Herr Sieling meiner Aufforderung gefolgt ist. Ich hatte ihn im Oktober aufgefordert, sein Kopfkissen zu lüften,

(Zurufe von der SPD: Was?)

ich habe gesagt, dass Herr Sieling schon seit mindestens zwei Jahren auf einem Entwurf eines Vergabegesetzes schläft.

(Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Woher weiß sie das?)

Vielleicht sollte ich sagen, er ruhte darauf, ich habe Herrn Sieling aufgefordert, den Vergabegesetzentwurf herauszuholen, den Staub vielleicht abzupusten und damit die CDU aufzusuchen. Herr Sieling hat das ganz hervorragend gemacht. Er hat das gleich nach der Parlamentssitzung getan und ist zur CDU gegangen.

Wer hätte gedacht, dass der CDU die Einsicht in dieses wichtige Gesetzesvorhaben so überaus schwer fällt! Das schwerfällige Agieren der Koalition in dieser Frage ist für uns nicht neu, aber wir hätten uns auch als Opposition gewünscht, dass es etwas zügiger vonstatten geht. An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen, weil es im Gesetzentwurf, der uns vorgelegt ist, nicht so herauskommt, dass wir es auch weiterhin gut finden, dass Herr Sieling noch einmal die Forderung in das Gesetz aufgenommen hat, dass auch die öffentlichen Gesellschaften eingeschlossen sind. Wir fordern auch weiterhin, dass es eine zentrale Vergabestelle gibt, weil wir uns nicht damit zufrieden geben wollen, heute hier ein Gesetz zu verabschieden. Wir meinen auch, wenn wir ein Gesetz haben, müssen wir künftig alles daran setzen, dass dieses Gesetz auch gelebt wird, also dass eine effiziente Kontrolle und Vergabe stattfinden. Deshalb fordere ich an dieser Stelle noch einmal nach dem Hamburger Vorbild eine zentrale Vergabestelle für das Land Bremen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt jetzt ein Gesetzentwurf von SPD und CDU vor, dem wir als Grüne zustimmen werden. Ich denke, Herr Sieling wird in der folgenden Debatte, es ist ja sein Gesetzentwurf, den Gesetzentwurf, den er eingereicht hat, noch einmal vorstellen. Die CDU hat vorhin schon in der Europadebatte angekündigt, dass sie eigentlich gar nicht so richtig an dieses Vergabegesetz glaubt.

Wir als Grüne meinen, man ist politisch in der Verantwortung, wenn man öffentliche Aufträge vergibt, auch dafür zu sorgen, dass es einen fairen Wettbewerb gibt. Man muss sich politisch dafür entscheiden, will man einen fairen Wettbewerb, oder schaut man weg. Wir als Grüne wollen nicht weiter wegschauen, wir wollen ein Vergabegesetz für das Land Bremen!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Sieling.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich über das große Einvernehmen, das sich hier im Hause abzeichnet zu unserem Vorhaben eines Landesvergabegesetzes, auch insbesondere darüber, dass wir die Entscheidung konzentrieren können auf den Gesetzentwurf von SPD und CDU. Ich will aber gleich eine Sache ein bisschen richtig stellen.

Das Gesetz ist, glaube ich, eine Gemeinschaftsleistung ganz vieler.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Es ist ein gemeinsamer Antrag von SPD und CDU, es ist zwischen uns auch gemeinsam diskutiert worden, und ich muss sagen, es hat viele Vorbereitungen und Vorarbeiten gegeben, bei denen ich, wie ich finde, nur einen der kleinsten Beiträge geleistet habe. Ich möchte einen Kollegen noch einmal besonders benennen. Der Kollege Wolfgang Jägers bei mir aus der Fraktion hat viele Jahre für dieses Gesetz gearbeitet.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Er hat sich darum bemüht, dass das auch in die Köpfe von uns allen Parlamentarierinnen und Parlamentariern kommt. Wer im Vergabeausschuss der Baudeputation sitzt, der weiß, dass es auch an der Verwaltung nicht vorbeigehen konnte und viele Dinge schon in den vergangenen Jahren auch aufgrund des beharrlichen Drängens von Wolfgang Jägers in die Praxis Einzug genommen haben, Dinge, die wir jetzt eben stärker und gesetzmäßig abdecken. Dafür herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie reagieren wir auf ein Problem? Frau Stahmann hat es schon gesagt! Das Problem ist augenfällig insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft und auf den Baustellen. Nicht auf allen, aber auf vielen Baustellen, auch leider auf Baustellen der öffentlichen Hand oder denen Aufträge der öffentlichen Hand zugrun

de liegen, gibt es Dumping, Niedriglohn bis hin zu illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Dies, und das ist das zentrale Ziel, muss ein Ende haben, wir brauchen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und eine Absicherung der sozialen Sicherungssysteme. Wir brauchen faire Wettbewerbsbedingungen, auch faire Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft. Das ist der zentrale Punkt und das zentrale Ziel des Vergabegesetzes, das wir hier eingebracht haben.

Ich will auch deutlich machen, dass Gesetze eigentlich immer der letzte Schritt sind, wenn man zu solchen Regularien kommt. Es hat über Jahre Versuche gegeben auf freiwilliger Basis, auf der Basis von Verabredungen, dafür zu sorgen, dass die Situation auf Baustellen und im Arbeitsmarkt ordentlich wird. Es gibt eine Tariftreueerklärung, die schon aus der letzten Legislaturperiode resultiert, die immer, zumindest was die Bauvergaben des Bauressorts betraf, unterzeichnet werden musste; aber es war eben eine freiwillige Erklärung. Die Praxis, die Realität hat gezeigt, dass dies nicht ausgereicht hat. Nur deshalb verabschieden wir heute ein Gesetz, das diese Anforderungen hier durchsetzt und zur Wirklichkeit werden lässt.

Mit diesem Gesetz nehmen wir uns als öffentliche Hand doch richtig beim Wort. Wir haben, denke ich, eine besondere Aufgabe, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dafür zu sorgen, dass die Situation sowohl im wirtschaftlichen Bereich als auch auf dem Arbeitsmarkt in Ordnung ist. Ich will deshalb aus dem Paragraphen 1 des Gesetzes zitieren, der, glaube ich, das Ziel ganz direkt umschreibt: „Das Gesetz“ – so heißt es dort – „wirkt Wettbewerbsverzerrungen entgegen, die auf dem Gebiet des Bauwesens und des öffentlichen Personenverkehrs durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und mildert Belastungen für soziale Sicherungssysteme.“ Das ist das Ziel des Gesetzes, das wir heute beschließen und das mit dem Beschluss der Bürgerschaft hier dann ausweislich des Paragraphen 10 am 1. März nächsten Jahres in Kraft treten wird.

Ich will einen Punkt unterstreichen, der in der politischen Debatte wichtig war, den Frau Stahmann auch schon angesprochen hat. Dieses Gesetz umfasst alle Beteiligungen der öffentlichen Hand. Es umfasst auch die Vergaben der Gesellschaften, die gegründet worden sind, es umfasst auch Vergaben von Unternehmen, an denen Bremen zumindest überwiegend beteiligt ist. Auch das muss man hier sagen, wir greifen weit und sorgen dafür, dass diese erforderliche Wettbewerbsgleichheit gegeben ist.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Unikat. Ich finde, es ist wichtig, dass wir das an dieser Stelle auch noch einmal herausstellen. Es steht im Gleichklang mit einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die auch den Bun

destag ja schon passiert hat, die dann allerdings ein bisschen im Bundestagswahlkampf hängen geblieben ist im Bundesrat. Es gibt aber vergleichbare Gesetze in anderen Bundesländern. Ich will sie gar nicht vollständig aufzählen, aber Bayern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gehören dazu. Das war für uns jetzt noch einmal ein Anstoß zu sagen, es ist doch wichtig, dass wir in der Region Bremen und auch in dem benachbarten niedersächsischen Bundesland einheitliche Regularien haben.

Ich will deshalb auch an dieser Stelle sagen, meines Erachtens gehören mittlerweile Vergabegesetze zu einem guten Ton in der Wirtschaftspolitik und in der Arbeitsmarktpolitik.

(Beifall bei der SPD)

Es ist wichtig, dass Bremen und Bremerhaven dabei sind, weil es auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region geht, und es stärkt letztendlich auch die Wirtschaftskraft in der Region. So gesehen ist dies, man kann das vielleicht etwas pathetisch formulieren, so etwas wie ein Sanierungssicherstellungsgesetz für Bremen, weil wir damit Wirtschaftskraft hier bündeln und Arbeitsplätze hier sichern.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben dieses Gesetz sehr sorgsam vorbereitet. Ich darf daran erinnern, dass im Koalitionsvertrag von 1999 erstmalig festgehalten worden ist, dass sich die Koalition vornimmt zu prüfen, wie ein Vergabegesetz aussehen kann. Da haben wir uns schon nicht das Ob vorgenommen, sondern gemeinsam das Wie verabredet. Wir haben im Lauf dieser Legislaturperiode hier in der Bürgerschaft eine Reihe von Beschlüssen gefasst zu Problemen der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung bis hin zu einer Aufforderung und Bitte an den Senat, im Bundesrat zumindest dafür zu votieren, dass ein Bundesvergabegesetz auf den Weg gebracht wird. Auch das haben wir alles im Vorfeld getan und immer darauf gesetzt, dass sich dort etwas entwickelt.

Dies, ich habe es angesprochen, hat sich nicht so entwickelt, darum haben wir die Diskussion jetzt verdichtet, und ich will das auch gern noch einmal sagen, weil Frau Stahmann das anspach. Wir haben auch die letzten Wochen dazu genutzt, es sorgfältig zu machen, und ich finde es völlig in Ordnung, dass wir als Koalitionsfraktionen eine Anhörung organisiert haben. Das ist dann so, wenn man einen Antrag vorbereitet. Sie haben wahrscheinlich auch eine Anhörung für den Gesetzentwurf vom Bündnis 90/ Die Grünen gemacht.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber nicht mit Ihrem Entwurf!)

Ich will es auch gern benennen, weil es, glaube ich, ganz wichtig ist und die Solidität dieses Gesetzes unterstreicht. Wir haben, wie gesagt, Vertreter in einer nichtöffentlichen Anhörung der beiden Koalitionsfraktionen da gehabt, Vertreter des VDV aus Köln, des Bundesverbandes der Verkehrsbetriebe, des Bauindustrieverbandes Bremen–Niedersachsen, des Verbandes des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, des Verbandes baugewerblicher Unternehmer hier aus Bremen, der Gewerkschaft ver.di, der Gewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt sowie des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen.

Das Resultat der Anhörung war, dass aus dem Bereich der Bauwirtschaft sowohl die gewerkschaftliche Seite als auch die Seite der Wirtschaft dieses Gesetz auch in schriftlichen Stellungnahmen unterstützen und wollen, und im Bereich des ÖPNV und des Verkehrsbereichs ist es so gewesen, dass auch der VDV als Verband der öffentlichen Verkehrsbetriebe dies unterstützt hat und die Gewerkschaften sowieso. Aus dem ÖPNV-Bereich hält nur der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen wenig von einem Vergabegesetz oder, um es direkt zu sagen, der Verband lehnt es ab. Ansonsten haben wir dort eine breite Unterstützung für unser Vorhaben erhalten. Ich halte auch diesen Hinweis und dies hier noch einmal für wichtig, dass wir uns im Hause darüber bewusst sind, wie sorgsam wir dies gemacht haben.

Das Gesetz selbst basiert auf dem niedersächsischen. Wer es nebeneinander legt, sieht, dass es wenig Veränderungen gibt. Ich würde es Verbesserungen nennen, die wir vorgenommen haben, auch aus Erfahrungen und Diskussionen in Niedersachsen selbst. Da sind wir an einzelnen Punkten, was den Bauwirtschaftsteil betrifft, richtig besser geworden. Wir haben aber, das ist sicherlich so, wenn Fraktionen und Parteien zusammenarbeiten, auch ein Element des politischen Kompromisses mit in der Abweichung von Niedersachsen.

Ich will noch einmal auf den Kern des Gesetzes hinweisen, das im Kern ein Tariftreuegesetz ist, was in dem Paragraphen 4 deutlich wird. Ich darf auch da aus dem Gesetz zitieren mit Erlaubnis des Präsidenten: „Aufträge für Leistungen dürfen nur an solche Unternehmen vergeben werden,“ heißt es dort, „die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen.“ So die Kernaussage! Auf eine Modifizierung komme ich gleich noch. Wir verlangen also zukünftig bei öffentlichen Aufträgen eine solche Tariftreueerklärung, und in den Paragraphen 7 und 8 ist auch geregelt, dass es natürlich kontrolliert wird und auch bei Verstoß sanktioniert werden soll.

In dem Zusammenhang darf ich sagen, dass so etwas natürlich in der juristischen Debatte als vergabefremdes Kriterium gilt.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Ach nein!)

Darüber gibt es einen Rechtsstreit!

(Abg. T e i s e r [CDU]: Warum gibt es denn darüber noch einen Streit?)

Es gibt darüber einen Streit, zwei Juristen, drei Meinungen! Es gibt darüber einen Streit, weil es immer unterschiedliche Interessen gibt, aber die Frage des vergabefremden Kriteriums ist abgesichert durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, auf das wir uns beziehen.

Ich will in dem Zusammenhang sagen, dass es, glaube ich, nicht nur eine deutsche Debatte ist, sondern auch eine europäische Debatte. Auch dort gibt es sicherlich Stimmen dagegen, und es gibt da sicherlich noch Regelungsbedarf. Aber ich bin ziemlich sicher, der Trend auch gerade im wachsenden Europa geht zu einheitlichen Bedingungen und gleichen Wettbewerbschancen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich bin sehr überzeugt, dass das das Ergebnis sein wird, und dann lachen Sie jetzt! Wir werden das hier gemeinsam beschließen. Wenn Sie jetzt lachen, verstehe ich das so, dass Sie der Minderheitenmeinung da vielleicht nahe stehen, aber ich bin sicher, dies ist ein Gesetz, das auch rechtlich und politisch sowieso Halt hat und zusammenhält.

Herr Präsident, ich darf einen letzen Punkt ansprechen: Das Vergabegesetz gilt für den Bausektor. Dort stellen wir die Waffengleichheit her. Ich muss noch einmal kurz den ÖPNV-Bereich ansprechen, auch deshalb, weil wir lange darüber diskutiert haben, denn hier geht es um Prävention für die bevorstehende Liberalisierung, die im ÖPNV-Bereich greifen muss. Dort haben wir einen politischen Kompromiss gemacht. Die Christdemokraten treten, glaube ich, erstmalig in der Republik dafür ein, dass mit diesem Gesetz der ÖPNV in einem solchen Gesetz verankert wird. Wir haben die Ausgestaltung sehr lange diskutiert und uns dann gemeinsam entschlossen, Haustarife ab dem 1. Januar 2005 auszuschließen. Warum haben wir das getan? Wir haben das Datum 2005 deshalb gewählt, weil es bis dahin einen Kontrakt zwischen der Hansestadt Bremen, zwischen der Unternehmensleitung der Bremer Straßenbahn AG, der Gewerkschaft ver.di, dem dortigen Betriebsrat gibt. Wir waren der Auffassung, man muss vertragstreu sein, und auch die Stadt muss vertragstreu sein, von daher sollten wir ein solches Grenzdatum setzen.

Dann aber, und das ist damit verbunden und hat sicherlich zu der einen oder anderen Diskussion geführt, wird es darauf ankommen, dass wir auch für den ÖPNV-Bereich einen Spartentarifvertrag bekommen. Ich denke, das kann auch eine große Chance sein. Wir werden allerdings auch als Eigentümer der öffentlichen Straßenbahnen und ÖPNV-Gesellschaften darauf achten müssen, dass sich so etwas vernünftig entwickelt. Wir müssen dafür konstruktiv Sorge tragen, denn mir, und ich glaube, uns allen gemeinsam geht es sehr darum, vor der Liberalisierung des ÖPNV-Marktes vernünftige, im Wettbewerb bestehende Mobilitätsunternehmen hinzubekommen. Die BSAG als Beispiel und in Bremerhaven die VGB müssen zu Mobilitätskonzernen in ihrer Region werden, und dafür brauchen wir eine einheitliche Tariflandschaft, und wir brauchen auch dieses Vergabegesetz als Absicherung dafür, dass dort der Wettbewerb ordentlich herrscht.

Ich bedanke mich an dieser Stelle auch noch einmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Verkehrsbetriebe, die lange überlegt haben, ob sie auf die Straße gehen, und gesagt haben, dieser Kompromiss ist tragfähig. Ich finde das gut, dass wir gemeinsam so etwas erreicht haben, und hoffe, dass wir jetzt im Sinne von dem guten Tag für das Land Bremen, den Frau Stahmann hier angesprochen hat, zu einem gemeinsamen Votum kommen, damit das ein guter Tag wird für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land und auch für die betroffene Wirtschaft. – Danke schön!