Protokoll der Sitzung vom 02.04.2003

Erstens: Wie viele Hektar Fläche wurden seit 1995 aus dem Landschaftsschutz herausgenommen?

Zweitens: Wie viele Hektar Fläche wurden in diesem Zeitraum neu unter Landschaftsschutz gestellt?

Drittens: Für wie viele Hektar Fläche würde nach den derzeitigen Planungen des Senats – Osterholzer Feldmark, Galopprennbahn – der Schutzstatus aufgehoben werden müssen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im oben genannten Zeitraum wurde für insgesamt 336,58 Hektar der Landschaftsschutz aufgehoben. Zusätzlich zu diesen Flächen, deren Schutzstatus aufgrund anderweitiger Nutzungen aufgehoben werden musste, wurden insgesamt zirka 541 Hektar Landschaftsschutzgebiet im Zuge der Ausweisung von neuen Naturschutzgebieten in einen naturschutzfachlich höherwertigen Schutzstatus überführt.

Zu Frage zwei: In diesem Zeitraum wurden keine weiteren Flächen als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

Zu Frage drei: Nach den derzeitig konkretisierten Planungen müsste für zirka 496 Hektar der Landschaftsschutz aufgehoben werden.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte!

Also 300 Hektar plus zirka 500 Hektar, das heißt, insgesamt um die 800 Hektar werden nicht mehr im Landschaftsschutz sein nach der Zeit der großen Koalition. Finden Sie nicht, dass das eine exorbitante Anteilsfläche ist, die hier auch aus dem Schutzstatus entnommen wurde, entsprechend entwidmet wurde?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich denke, Sie müssen es in Bezug zu dem stellen, was man an Projekten in diesen Gebieten entwickeln will und was man tut. Unter naturschutzfachlicher Sicht ist jede Fläche, die herausgeht, für mich natürlich kein einfaches Unterfangen. Aber, wie in all diesen Fragen insgesamt, es gilt immer eine Abwägung zu treffen. Wenn ich Ihnen gesagt habe, dass bisher eben von den damals 8400 Hektar, die 1995 grob in der Planung waren, zum Beispiel auch 541 Hektar in einen höheren Schutzstatus gehoben worden sind, dann ist das auch eine gute Botschaft, dass man nicht nur aufgehoben hat, sondern auch höheren Schutz eingeräumt hat im Sinne von Naturschutzgebieten.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dennoch verbleiben diese 800 Hektar, die für andere Zwecke in Anspruch genommen wurden oder werden sollen. Wie erklären Sie sich, dass dies auf der gültigen Rechtslage möglich ist, obwohl die Aufhebung des Landschaftsschutzes erfordert, dass die Inanspruchnahme der Fläche für anderweitige Vorhaben von allgemeinem öffentlichen Interesse ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich habe es eben schon gesagt, Frau Dr. Mathes, dass es immer in diesen Fragen, und die Vorlagen, die wir Ihnen zukommen lassen, betonen das auch, am Ende um Abwägungen geht: Was ist das ausschlaggebende öffentliche Interesse, welche Vor- und Nachteile muss man abwägen, um nach einem sorgfältigen Prüfverfahren dann auch zu Ergebnissen zu kommen? Ich denke, wenn Sie Bereiche wie die Osterholzer Feldmark ansprechen oder eben, was auch mit zu den potentiell noch aufzuhebenden Flächen dazugehört, Teile der Trainingsrennbahn, dann ist damit nicht verbunden, dass die ganze Fläche nun nicht mehr Landschaft ist, sondern Sie wissen genau, in der Osterholzer Feldmark sind große Teile dieser Fläche letztendlich immer noch Landschaft und werden nicht dadurch zerstört, dass wir einen solchen Plan darüber gelegt haben.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das ist klar, dass es eine Abwägung gibt mit anderen Interessen. Die fällt aber immer so aus, dass letztendlich das Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes den Kürzeren zieht. Können Sie mir vielleicht noch einmal erklären, welches das allgemeine öffentliche Interesse für die Aufhebung des Landschaftsschutzes bei der Trainingsrennbahn ist?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben diese Diskussion um die Trainingsrennbahn hier in der Bürgerschaft hinreichend geführt zu den Fragen, ob es sinnvoll ist, am Standort in der Vahr, Sebaldsbrück eine veränderte Konzeption zu haben, den Belangen der Rennbahn dort Rechnung zu tragen und gleichzeitig eben diese Trainingsrennbahn zu haben, um hier auch diesem Sport eine Zukunftschance zu geben.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Muss denn Ihr Haus nicht aufgrund der Tatsache, dass nachweislich die Wirtschaftlichkeit des Vorhaben nicht gegeben ist, zu einer Neubewertung kommen?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist mir jetzt nicht bekannt, dass das nun nicht wirtschaftlich ist.

(Abg. S c h r a m m [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das weiß ja jeder!)

Ich gehe noch davon aus, dass dieses Vorhaben insgesamt am Ende dann zum Wohl Bremens beiträgt.

Zusatzfrage?

(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Planungen für einen Science-Park in Bremen-Grohn“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Welche Erkenntnisse liegen dem Senat inzwischen vor zu den folgenden, im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Science-Parks an der Internationalen Universität Bremen stehenden Fragen: Anforderung an Qualität und Quantität der Flächen, die für die Realisierung eines Science-Parks an der IUB gestellt werden; zeitliche Perspektive und Abfolge für den Bedarf an solchen Flächen; Beurteilung der von der Steingut angekauften Fläche, der von der Steingut und der BTF Textilwerke genutzten Fläche sowie der zwischen diesen und der IUB liegenden Flächen unter diesen Gesichtpunkten und schließlich zu weiteren Alternativen für die Realisierung eines Science-Parks in Bremen-Nord?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Wischer.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Mit der Beantwortung der Fragen wurden die Institute Ernst Basler und Partner aus Zürich sowie das Institut für Wirtschaftsforschung GmbH, BAW, beauftragt. Die Gutachterergebnisse werden voraussichtlich im Juni vorliegen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte!

Wenn Sie zu diesen Fragen heute dem Haus keinen Bericht geben können, weil noch keine Ergebnisse vorliegen,

können Sie dann schon einmal die Aussage bestätigen, die die Bürgerinitiative vor Ort aus der Kenntnis des Kaufvertrages zwischen Bund und Bremen geschlossen hat, dass nämlich keine finanziellen oder rechtlichen Hindernisse bestehen, die im Norden der IUB gelegene so genannte Reservefläche etwa für ein Gründerzentrum oder für dort anzusiedelnde Forschungsinstitute zu nutzen, weil der Senat zunächst argumentiert hat, das ginge aus kaufrechtlichen Gründen nicht?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich bin in dieser Frage nicht so informiert, dass ich Ihnen eine ordentliche Antwort geben kann. Ich würde Ihnen das gern nachtragen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wo wollen Sie mir das nachtragen?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich werde Ihnen diese Frage dann schriftlich beantworten, wenn Sie das wünschen, sonst mündlich, ich kann sie jetzt nicht beantworten.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das habe ich verstanden! Ich würde mich für eine schriftliche Beantwortung be- danken, noch vor der Wahl!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft das Landesvergabegesetz. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jägers, Dr. Sieling, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Warum wurde die Rechtsverordnung zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes vom Senat nicht rechtzeitig vorgelegt?