Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (Kinderrechte in die Lan- desverfassung)
Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung vom 13. März 2003 (Drucksache 15/1411) 2. Lesung
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Kinderrechte in die Landesverfassung, vom 7. Januar 2003, Drucksache 15/1340, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 72. Sitzung am 22. Januar 2003 in erster Lesung beschlossen und an den nichtständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1411 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Als Berichterstatterin möchte ich Ihnen folgenden Bericht über unsere Beratungen geben:
Die Bürgerschaft (Landtag) beschloss in ihrer Sitzung am 22. Januar 2003 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, mit dem Titel „Kinderrechte in die Landesverfassung“ in erster Lesung.
Beantragt wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Änderung von Artikel 25 der Landesverfassung durch folgende Ergänzung, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“ Soweit der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen!
Am 22. Januar 2003 setzte die Bürgerschaft (Land- tag) einen nichtständigen Parlamentsausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung ein. Der Ausschuss hat seine Arbeit aufgenommen, und ich darf als Berichterstatterin noch darauf verweisen, dass die grüne Bürgerschaftsfraktion bereits im Vorjahr einen gleichartigen Antrag gestellt hatte, der an die Deputation für Soziales überwiesen worden ist mit dem Auftrag, dass die Deputation eine Anhörung organisiert, um für das Anliegen der Aufnahme der Kinderrechte in der Landesverfassung Meinungen und Fachmeinungen anzuhören.
Aus dem Bericht der Deputation ergibt sich, dass sich die an der Anhörung Beteiligten für eine Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung ausgesprochen haben. Der Vertreter des Senators für Justiz und Verfassung erhob gegen die Änderung der Landesverfassung aus verfassungsrechtli––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
cher Sicht keine Einwände. Er wies aber darauf hin, dass die Verfassungsänderung nicht die Lösung des Problems sei, sondern die Aufforderung beinhalte, das Problem unterhalb der Verfassungsebene anzugehen. Wo einschlägige Regelungen, insbesondere des Bundes, bereits getroffen seien, vollziehe seiner Meinung nach eine Ergänzung der Landesverfassung lediglich eine Entwicklung nach, die in Bremen ohnehin schon geltendes Recht sei.
Nach der ergänzenden Stellungnahme in der Mitteilung des Senats sieht der Senat keinen Handlungsbedarf für eine Ergänzung der Landesverfassung. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach dem Kind als Grundrechtsträger ein eigener Anspruch auf den Schutz des Staates zustehe und es eigene Menschenwürde und eigenes Recht auf Persönlichkeitsentfaltung im Sinne der Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz habe. Die Aufnahme der Kinderrechte als Staatsziel in die Landesverfassung ermögliche nicht die Geltendmachung subjektiver Rechte, die Konkretisierung erfolge vielmehr durch die Exekutive auf der Grundlage parlamentarischer Entscheidungen.
Der Ausschuss hat am 4. Februar 2003 seine Beratungen aufgenommen und die Ausschussassistenz mit der Erstellung einer Übersicht hinsichtlich der einschlägigen Regelungen in den Verfassungen der anderen Länder beauftragt. In seiner Sitzung am 25. Februar 2003 hat der Ausschuss das Ergebnis der Übersicht beraten. Wir haben festgestellt, dass gerade in den neuen Bundesländern Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen wurden und dass sich in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein weder Regelungen zum Jugendschutz noch zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Landesverfassungen wiederfinden.
Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion hatten über den Antrag der Grünen hinaus angeregt, auch noch einmal den Begriff „junge Menschen“ in die Bremische Landesverfassung mit aufzunehmen. Darüber haben wir diskutiert, aber als Ausschuss haben wir uns dann darauf verständigt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon abzusehen und uns nur für eine Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung zu entscheiden.
Der Ausschuss hat sich den von der Deputation für Soziales, Jugend und Senioren in ihrem Bericht dargelegten Begründungen für die Aufnahme der Rechte der Kinder angeschlossen und beschlossen, dem Ziel des Antrags zu entsprechen, zumal gegen eine Änderung der Landesverfassung keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben wurden.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2003 einstimmig beschlossen, der Bürgerschaft (Landtag) zu empfehlen, der Änderung der Landesverfassung zuzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt
der Bürgerschaft einstimmig, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuzustimmen. – Soweit meine Rolle als Berichterstatterin!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann hat ihren Bericht als Berichterstatterin für den Ausschuss abgegeben. Im Wesentlichen waren die Beratungen im Ausschuss auch im Konsens, so dass ich auch nicht großartig von diesem Bericht abweichen werde. Ich möchte vielleicht nur einige Akzente setzen, die in der Diskussion aufgetaucht sind.
Das Verfahren ist jetzt ausführlich beschrieben worden. Ich finde es auch richtig, dass wir es geschafft haben, nicht nur der Ausschuss, der sich jetzt mit diesem Thema zur Änderung der Landesverfassung beschäftigt hat, sondern insbesondere die zuständige Deputation, eine sehr breite Öffentlichkeit in diesem Bereich herzustellen und sehr viele verschiedene Verbände und Initiativen mit einzubinden und insbesondere auch die Kinder und Jugendlichen.
Ich glaube, dass man es bei Verfassungsänderungen möglichst schaffen sollte, einen breiten Konsens zu finden und möglichst viele frühzeitig mit einzubeziehen, und letztendlich ist auch noch einmal durch die Änderung, die dann eingetreten ist, erreicht worden, dass diese Belange wirklich mit aufgenommen werden.
Der Senat hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass es ein rechtliches Bedürfnis nicht gibt, diese Verfassung zu ändern, dass dies eigentlich nicht, um die Rechte der Kinder zu wahren, ausdrücklich in die Landesverfassung aufgenommen werden muss, weil der Schutz der Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, das heißt, als eigenständige Individuen, schon durch das Grundgesetz geregelt ist durch das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde in Artikel 1 und 2 Grundgesetz.
Wir haben uns daher im Ausschuss auch nicht so sehr mit den rein rechtlichen Fragen beschäftigt, sondern es ging einfach auch um die Frage: Wie kann man ein Signal nach außen setzen, wie kann man in der Öffentlichkeit und insbesondere auch für uns vielleicht, für unsere weiteren politischen Beratungen, noch einmal festschreiben, dass wir die Rechte von Kindern stärker berücksichtigen?
Die SPD hatte dann angeregt, ob man das nicht verallgemeinern und „junge Menschen“ schreiben soll, wo sich Kinder und Jugendliche wiederfinden können. Vor dem Hintergrund, dass wir mit dieser Verfassungsänderung gerade bezwecken, den ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Schwächsten eine Stimme mehr zu geben, also den Kindern, die sich noch schlechter als Jugendliche selbst zu Wort melden können, finde ich eigentlich die Betonung auf Kinder richtig, weil es wirklich um diejenigen geht, die nicht selbst in der Lage sind, im Außenverhältnis ihre Meinung zu artikulieren, sondern einen besonderen Schutz brauchen. Deshalb finde ich die Betonung, die wir auf die Kinder gelegt haben, richtig, wobei man darüber streiten kann, ob man nicht im Bereich Jugendschutz vielleicht die bestehende Landesverfassung noch etwas ausdehnen oder die eine oder andere schönere Formulierung finden kann als die, die bis jetzt in der Verfassung stehen. Ich glaube, das ist eine Aufgabe, der sich das neu gewählte Parlament vielleicht einmal widmen sollte. Uns ist bei einigen anderen Punkten auch aufgefallen, dass die Verfassung inzwischen durch viele Neuaufnahmen einige Brüche aufweist, so dass es sicherlich für die nächste Legislaturperiode eine interessante Aufgabe wäre, dem einmal nachzugehen, wie man die Verfassung in diesen Punkten stimmiger machen kann und das eine oder andere besser berücksichtigen kann. Ich möchte zum Abschluss meiner Rede nur kurz noch einmal betonen, dass ich es richtig finde und wir als CDU-Fraktion es richtig finden, die Kinderrechte jetzt in die Verfassung aufzunehmen, dass dies aber in erster Linie ein Signal ist, ein Signal an uns alle sein sollte und ein Signal nach außen sein sollte, die Rechte von Kindern stärker zu berücksichtigen. Auch bei politischen Entscheidungen, die vielleicht nicht in erster Linie darauf hindeuten, dass Kinder berücksichtigt werden müssten, eben vielleicht bei Entscheidungen baupolitischer Art oder aber auch bei Entscheidungen, die vielleicht in den wirtschaftspolitischen Bereich hineingehen, die aber trotzdem eine Komponente für Familien und auch für Kinder haben, sollten wir in hinterfragen, wie die Interessen von Kindern stärker berücksichtigt werden können und wie den Kindern besser Gehör verschafft werden kann. Ich hoffe, dass wir das alles in dem Sinne auch aufnehmen und nach außen weitertragen können, dass wir damit ein gutes Signal gesetzt haben, das wir auch einstimmig setzen werden und in dem Sinne in der nächsten Legislaturperiode auch weiterarbeiten werden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt hier innerhalb des Parlaments einen Tagesordnungspunkt schon zum dritten Mal. Wir hatten die erste Lesung, ich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
darf Sie daran erinnern, unterbrochen, haben dann eine Anhörung mit dem Jugendressort veranstaltet, haben dann die erste Lesung abgeschlossen und befinden uns jetzt hier in der Phase, in der wir die zweite und dritte Lesung durchführen werden. Es ist ein Tagesordnungspunkt, bei dem es politisch zwischen den demokratischen Fraktionen hier im Haus keine Kontroversen gibt, wir sind da alle einer Meinung, dass wir diesen Antrag jetzt hier auch so unterstützen wollen. Wir als SPD-Fraktion haben im Hinblick auf die Frage der Kinderrechte noch einmal die Anregung eingebracht, den Begriff der „jungen Menschen“ anstelle des Begriffs „Kinder“ einzufügen. Der Hintergrund ist gewesen, dass wir der Meinung waren, dass es eben genau ein deutlicheres Signal wäre, Kinder und Jugendliche in dem Zusammenhang zu berücksichtigen. Sie haben jetzt trotzdem ein einstimmiges Votum aus diesem Ausschuss vorliegen, weil ich denke und weil wir alle denken, dass es nicht klug ist, ein Signal der Dissonanz oder Meinungsverschiedenheit in einer solchen Frage hier in das Haus hineinzubringen, sondern weil wir der Meinung sind, dass es wichtig ist zu transportieren, dass wir alle hier geschlossen der Meinung sind, dass wir die Kinderrechte in die Landesverfassung aufnehmen wollen. Ich will allerdings noch einmal kurz auf das, was Frau Hannken hier gerade gesagt hat, eingehen, und noch einmal deutlich machen, dass ich keineswegs der Meinung bin, dass Jugendliche, nur, weil sie älter sind, ein deutlicheres Artikulationsvermögen haben und das auch geltend machen. Auch wenn man sagen kann, dass sie sich natürlich leichter artikulieren können als die Kinder, stellen wir doch fest, dass Jugendliche aus meiner Sicht in der gesellschaftlichen Wahrnehmung viel größere Schwierigkeiten haben als Kinder, und zwar genau deshalb, weil die Eltern sich in der Öffentlichkeit nicht in dem Maße für die Jugendlichen einsetzen, wie sie es für ihre kleinen Kinder tun. Wenn Sie einmal vergleichen, wie stark die Eltern beim Einsatz für die Kindertagesbetreuung organisiert sind, da würde ich mich sehr freuen, wenn wir auch eine solche Unterstützung im Hinblick auf den Einsatz für die Jugendangebote in den Stadtteilen bekommen würden,
wobei ich zugeben muss, dass auch hier das Engagement der Eltern wirklich wächst, sich auch für die Jugendlichen einzusetzen. Der Senat hat in seinem Bericht noch einmal deutlich gemacht, dass juristisch gesehen keine subjektiven Rechte aus dieser Landesverfassung für die Kinder abzuleiten sind, sondern dass es darum geht, hier über eine Konkretisierung nachzudenken, sowohl im Hinblick auf die Exekutive als auch im Hinblick auf das Parlament in Bezug auf gesetzgeberische Aktivitäten.
Wir jedenfalls wollen ein deutliches politisches Signal setzen. Wir wollen, dass deutlich wird, dass die Kinderrechte zu dem politischen Leitbild dieses Hauses hier in der Zukunft gehören. In einer Zeit, in der Kinder zunehmend zu einer Minderheit werden, nehmen wir Kinderrechte in unser politisches Leitbild auf. Dies ist eine Botschaft, die alle Menschen in der Stadt aufnehmen sollen. Die Botschaft ist auch Auftrag an die Politik, durch konkrete Maßnahmen für die Einhaltung von Kinderrechten zu sorgen und kindgerechte Lebensbedingungen zu schaffen. Das muss unser Vorsatz für die Zukunft sein. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich mich an dieser Stelle für die konstruktiven Beratungen in der Deputation und auch in dem nichtständigen Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung bedanken, weil das äußerst konstruktiv war und ich es sehr positiv finde, dass wir dieses Gesetz heute hier einstimmig dann beschließen können. Deshalb an dieser Stelle noch einmal einen Dank von mir und von der grünen Bürgerschaftsfraktion an die SPD und auch an die CDU!
Frau Hannken hat völlig Recht. Wenn man in eine Verfassung ein neues Staatsziel aufnimmt, so hat das nicht gerade gleich durchschlagende Wirkung auf den politischen Alltag, sondern wir sind als Politikerinnen und Politiker aufgefordert, dieses Staatsziel auch in unserem Herzen und nach außen zu tragen. Alle, die hier als Abgeordnete in Bremen und Bremerhaven wirken, sind aufgefordert, die Mitspracheund Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher bei ihren politischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Das ist auch aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion ein zentraler Aspekt.
Wir meinen, Bremen könnte sich stärker hervortun als ein Land, welches die Kinder- und Beteiligungsrechte ernst nimmt und auch hier neue Modelle ausprobiert und seine Vorschriften, Regelungen noch einmal durchforstet, ob die es überhaupt möglich machen, dass Kinder und Jugendliche sich beteiligen können. Das richtet sich an Beiräte, das richtet sich an uns als Stadtbürgerschaft, das richtet sich an den Landtag, das richtet sich an den Jugendhilfeausschuss, an die Deputation für Bau. Das ist ein Auftrag an uns alle, und deswegen denke ich doch, ist es nicht zu unterschätzen, dass wir es schaffen, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Bremen war im Jahr 2002 Partnerstadt von UNICEF. Ich finde, wir könnten das in ein paar Jahren ruhig noch einmal wiederholen, weil das für die Bremer Jugendprojekte und auch, denke ich, für eine gewisse Sensibilisierung gesorgt hat, was die Kinderrechte in Bremen und auch weltweit angeht. Es sind verschiedene Veranstaltungen gemacht worden. Ich finde, man kann nicht oft genug wiederholen, dass Kinderrechte nicht teilbar sind. Mein Anliegen bei der Diskussion um die Kinderrechte war auch, dass wir darauf achten, dass künftig minderjährige Flüchtlinge in Bremen die gleichen Rechte genießen wie deutsche Jugendliche. Das möchte ich hier an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich wiederholen!
Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Erziehung ohne Gewalt. Ihnen ist mit der Änderung der Landesverfassung ein besonderer Schutz vor Vernachlässigung und Ausbeutung zugesichert. Staat und Gesellschaft werden verpflichtet, für altersgerechte Lebensbedingungen zu sorgen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten, wir werden darauf gleich noch einmal bei der Debatte „Jugend im Parlament“ zurückkommen, ist für mich eine der wichtigsten Folgerungen aus der Verfassungsänderung. Frau Hannken hat schon gesagt, das neue Parlament kann sich dem mit einiger Energie widmen. Ich finde, wir können es nicht nur, wir sollen es auch. Für uns als grüne Bürgerschaftsfraktion ist es wirklich ein schöner Erfolg, dass wir es noch einmal in dieser Legislaturperiode geschafft haben, die Landesverfassung um einen weiteren wichtigen Punkt zu ergänzen.
Sie erinnern sich, die Verankerung der Gleichberechtigung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften war ein Ziel, das wir hier in dieser Legislaturperiode verfolgt haben, das wir auch erreicht haben. Ich denke, für uns als Fraktion ist es ein schöner Erfolg, dass wir jetzt die Kinderrechte in der Landesverfassung verankern können. Es ist auch ein gutes Zeichen und Signal nach draußen an diejenigen, die sich in Bremen für die Kinderrechte einsetzen. Vor allen Dingen ist es ein Signal an die Kinder und Jugendlichen, auch laut zu werden und ihre Wünsche und Bedürfnisse zu äußern und sich darauf zu berufen, dass die Politik das auch verankert hat und damit auch etwas bewirken wollte. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bis jetzt wurden in der Bundesrepublik in zehn Bundesländern Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen. Wenn wir es jetzt schaffen, dann wird morgen Bremen das elfte Bundesland sein, das diesen Weg geht. Ich begreife das auch als einen großen Schritt auf dem Weg in eine kinderfreundliche Gesellschaft.