Zu Frage eins: Weil das gesetzliche Regelwerk eine Anpassung beziehungsweise Nachrüstung der Lärmschutzeinrichtungen aufgrund zwischenzeitlich geänderter Richtlinien, Vorschriften oder aufgrund eines erhöhten Verkehrsaufkommens nicht vorsieht, besteht keine Verpflichtung zur Anpassung der Lärmschutzeinrichtungen durch den Baulastträger.
Aus heutiger Sicht besteht ausschließlich die Möglichkeit der freiwilligen Lärmsanierung durch den Baulastträger, soweit eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte von tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) gegeben ist. Eine aktuelle Lärmabschätzung ergibt eine geringfügige Überschreitung des Nachtgrenzwertes für einige Gebäude im Bereich des Streckenzuges, hervorgerufen durch das sehr hohe Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt der BAB A 1.
Zu Frage zwei: Vor dem Hintergrund des „Programms zur Lärmsanierung an bestehenden Bundesautobahnen“, vergleiche Seite 44 der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vom 16. 10. 2002, bereitet die oberste Landesstraßenbaubehörde einen Antrag beim Bundesminister für Bau, Verkehr und Wohnungswesen vor, den Lärmschutz in dem in Rede stehenden Streckenabschnitt zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern.
Zu Frage drei: Bei Berücksichtigung in diesem Programm wird aktiver Lärmschutz zu 100 Prozent vom Straßenbaulastträger finanziert. Bei passiven Maßnahmen, Einbau von Lärmschutzfenstern oder Ähnlichem, würde der Baulastträger 70 Prozent der anfallenden Kosten übernehmen. Der verbleibende restliche Anteil von 30 Prozent wäre vom jeweils begünstigten Eigentümer zu tragen. Zu den möglichen Kosten kann heute keine Aussage getroffen werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, ich habe das aber richtig verstanden, dass der Senat sehr wohl der Meinung ist, dass hier dringend eine Lärmschutzwand erforderlich ist?
Wir haben Ihnen gesagt, wie ich eben zitiert habe, dass wir an den Bund einen Antrag stellen wollen, damit es hier zu Nachbesserungen kommen kann.
ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hoch, Mützelburg, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Erstens: Durch welche Regelungen stellt der Senat sicher, dass in den neuen Ganztagsschulen nahrhaftes und gesundes Mittagessen serviert wird?
Zweitens: Wie gewährleistet der Senat, dass die Qualität des Mittagessens mit Schulleitungen, den Kindertageseinrichtungen, der Behörde und den Eltern abgestimmt wird?
Drittens: In welcher Weise fließen die bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt „Kita-Küche der kurzen Wege“ in die Essensversorgung der Schulkinder ein?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Fragen eins und zwei: In allen offenen Ganztagsschulen werden durch den Bau von Auf- und Endbereitungsküchen und die Einrichtung mit moderner Küchentechnik die Voraussetzungen geschaffen, um qualitativ hochwertige Mahlzeiten frisch servieren zu können. Dabei werden ernährungsphysiologische und hygienische Gesichtspunkte ebenso berücksichtigt wie die wirtschaftlichen Aspekte.
In den Grundschulen ist vorgesehen, die warme Mittagsmahlzeit für die Schule von der Küche des benachbarten und kooperierenden Kindertagesheims herstellen zu lassen, wo das möglich ist. Auch bei anderen in Frage kommenden Zubereitungskonzepten von kindgerechten Mahlzeiten wie zum Beispiel bei der Endbereitung von tiefgekühlten Komponenten werden Vitamin- und Nährstoffverluste durch zeit- und bedarfsgenaue Herstellung vermieden. Über die Auswahl eines standortangemessenen Verpflegungssystems wird in der Schule unter Beteiligung der Mitarbeiter des Hortes und der Eltern entschieden.
In den Schulen des Sekundarbereichs I entscheidet die Schule in Zusammenarbeit mit dem Träger des offenen Ganztagsangebots über das Verpflegungskonzept. Auch hier steht die Qualität des Essens für die Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Standortbezogen geplant ist unter anderem auch die Einbeziehung sozialer Betriebe oder die Beteiligung eines Trägers von Qualifizierungsmaßnahmen in die Essensversorgung einer Schule. Die Möglichkeit, zumindest an einigen Wochentagen im Rahmen des Arbeitslehreunterrichts die Mittages
Zu Frage drei: Durch die enge Zusammenarbeit bei der Planung der Ganztagsangebote mit den jeweiligen Horten fließen die Erfahrungen mit dem Projekt „Kita-Küche der kurzen Wege“ in die Essensversorgung der Schulkinder ein. – Soweit die Antwort des Senats!
Sind Ihnen Projekte bekannt, wo auch die Krankenkasse mit Schulen zusammen als Präventionsansatz die Zubereitung gesunder Nahrungsmittel in der Schule fördert, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es solche Projekte, dass da als Präventionsaufgabe auch Geld investiert wird?
Auf jeden Fall! Wenn das Konzepte sind, die sinnvoll zu kopieren sind, werden die auf jeden Fall mit einfließen.
Im Januar 2001 haben wir damals Frau Adolf gefragt, ob sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht hat, Beschaffungsrichtlinien für die Ernährung in Schulen und Kindertagesstätten zu erlassen. Sie hat damals zugesagt, das zu prüfen. Ist Ihnen davon etwas bekannt?
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf „Präventionsarbeit bei Sportveranstaltungen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Gerling, Knäpper, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Wo werden in Bremen und Bremerhaven Polizeibeamte als szenekundige Beamte bei Sportveranstaltungen eingesetzt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen eins bis drei: Bundesweit – und damit auch in Bremen – wurden mit Beginn der neunziger Jahre verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Hooligan-Unwesens bei Fußballspielen ergriffen. So setzen alle Polizeibehörden, in deren Zuständigkeitsbereich Fußballvereine der ersten und zweiten Bundesliga und – seit dem Jahr 2000 – auch der Regionalligen ansässig sind, so genannte szenekundige Beamte ein. In anderen Sportarten werden bislang keine szenekundigen Beamten eingesetzt.