Protokoll der Sitzung vom 14.05.2003

ten gegeben, so dass wir sie nicht besetzen konnten. Das betrifft nicht nur die Ingenieurwissenschaften, sondern insgesamt alle zurzeit laufenden Ausschreibungen. Das heißt, bei ungefähr zehn Prozent der ausgeschriebenen Stellen haben wir Probleme. Wir sind erstmalig dabei, dieses Verfahren nach dem HRG umzusetzen, und brauchen sicherlich noch Erfahrung. Es kann auch durchaus sein, dass wir in dem einen oder anderen Fachbereich vielleicht andere Wege gehen müssen, wie wir es jetzt konkret gemacht haben, dass wir gesagt haben, wir bekommen das nicht hin, dass wir diese Stellen auch mit attraktiven Bewerbern besetzen können. Darauf müssen wir reagieren. In diesem Fall haben wir reagiert, indem wir C-3-Stellen geschaffen haben, beziehungsweise bei einer Stelle im Bereich der Sportwissenschaften haben wir eine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle daraus gemacht, weil das Alter des Kandidaten die Besetzung nicht zuließ. Ich denke, wir müssen hier flexibel reagieren, und wenn wir tatsächlich feststellen, dass wir in einem Bereich, so wie Sie das in Ihrer Fragestellung andeuten, damit nicht vernünftig liegen, dann muss man auch konsequent sein und einen anderen Weg beschreiten dürfen, wie wir das jetzt auch konkret flexibel umgesetzt haben.

(Abg. B ü r g e r [CDU]: Danke schön!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Pflegenotstand wegen fehlender Zivis?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schnakenberg, Karl Uwe Oppermann, Eckhoff und Fraktion der CDU. Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat: Welche Folgen haben die Kürzungen von Zuschüssen an die Träger von Zivildienststellen und die Veränderungen bei der Einberufungspraxis, die entsprechend auch für den Zivildienst gelten, für die sozialen Einrichtungen im Land Bremen? Inwieweit können nach Einschätzung des Senats durch diese Änderungen bei sozialen Trägern Engpässe in der Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen auftreten, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, dies zu vermeiden?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Mit dem ersten Zivildienständerungsgesetz werden ab 1. April 2003 die Zuschüsse des Bundes für die Kosten einer Zivildienststelle von 70 auf 50 Prozent gesenkt. Pro Platz entstehen für den Träger, der den Zivildienstleistenden einsetzt, Mehrkosten in Höhe von zirka 66 Euro pro Monat. Es ist denkbar, dass insbesondere kleinere soziale Einrichtungen, die diese Mittel nicht aufbringen können oder wollen, dann auf den Einsatz eines Zivildienstleistenden verzichten. Eine entsprechende quantitative Auswertung wird erst nach Ablauf des Jahres möglich sein.

Bei entgeltfinanzierten Einrichtungen im Bereich der Versorgung alter, behinderter oder kranker Menschen wird abzuwarten sein, ob die Träger die Kostensteigerungen auffangen oder in die jährlich zu führenden Entgeltverhandlungen einbringen. Engpässe in der Versorgung alter, kranker und behinderter Menschen sind derzeit nicht erkennbar. Der Senat wird bemüht sein, diese auch für die Zukunft zu vermeiden und mit den Trägern einrichtungsspezifische Lösungen zu entwickeln. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?

(Abg. Frau S c h n a k e n b e r g [CDU]: Nein, danke!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „‚Model’-Anzeigen in den örtlichen Zeitungen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Kleen, Frau Wulff, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Sieht der Senat Möglichkeiten, gegen die zunehmende Zahl so genannter Model-Anzeigen in den örtlichen Zeitungen vorzugehen, die wegen der Betonung der ausländischen Herkunft der dort genannten Frauen den Verdacht von Menschenhandel und Zwangsprostitution begründen können?

Nutzt der Senat die in diesen Anzeigen enthaltenen Angaben für polizeiliche Ermittlungen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Dr. vom Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Die Ausübung der Prostitution in Deutschland ist gesetzlich nicht verboten. Mit dem am 1. Januar 2001 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten wurde die

rechtliche und soziale Situation von Prostituierten verbessert. Die in den örtlichen Zeitungen aufgegebenen „Model“-Anzeigen begründen allein aufgrund ihres Hinweises auf die ausländische Herkunft der genannten Prostituierten keinen Anfangsverdacht in Bezug auf Menschenhandel und Zwangsprostitution. Es liegen kriminalpolizeiliche Erkenntnisse darüber vor, dass deutsche Prostituierte für ihre Tätigkeit einen ausländischen Namen annehmen, unter dem sie arbeiten. Des Weiteren wurde festgestellt, dass nicht selten sowohl ausländische Frauen, die aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen, als auch mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratete Frauen ausländischer Herkunft ohne Zwangseinwirkung der Prostitution in „Model“-Wohnungen nachgehen.

Zu zwei: Die in den Anzeigen der örtlichen Zeitungen veröffentlichten Daten und Informationen fließen in die deliktspezifische Lagebeurteilung und Maßnahmenplanung der Kriminalpolizei Bremen und Bremerhaven ein.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, teilen Sie meine Einschätzung, dass die Antwort des Senats auf unsere Anfrage eine kaum zu überbietende Verharmlosung der Situation darstellt,

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

die der Situation der betroffenen Frauen in keiner Weise gerecht wird?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Abgeordneter, die Antwort des Senats bezieht sich nicht auf eine Bewertung des Phänomens des Deliktbereichs Zwangsprostitution und Menschenhandel, sondern nur auf die darauf bezogenen Anzeigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Deliktbereich der so genannten Zwangsprostitution auch nur zum Teil in diesen so genannten Model-Wohnungen stattfindet und dass dies auch in Bordellen oder bordellähnlichen Bereichen stattfindet. Der Senat hat seine tiefe Abscheu gegenüber Zwangsprostitution und Menschenhandel in dem Bericht deutlich gemacht, der der Bürgerschaft für diese Sitzung vorliegt. Insofern teile ich Ihre Auffassung diesbezüglich nicht.

(Beifall bei der CDU)

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, wären Sie bereit, meinen Rat anzunehmen, sich über das Thema Model-Anzeigen auch einmal mit dem Polizeipräsi

denten zu unterhalten, der uns gegenüber ganz andere Dinge geäußert hat als die, die Sie hier genannt haben?

(Abg. B o r t t s c h e l l e r [CDU]: Wie wäre es denn einmal mit den Redaktionen der Zeitungen, Herr Kleen?)

Wie Sie wissen, sind die Redaktionen für den Anzeigenteil nicht zuständig, Herr Borttscheller, aber selbstverständlich! Ich kann mir nicht vorstellen – –.

Herr Abgeordneter Kleen, Sie haben eine Frage gestellt, die vom Staatsrat beantwortet wird. – Bitte, Herr Staatsrat!

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe: Ich bin selbstverständlich immer gern bereit, sämtliche Ratschläge in Empfang zu nehmen und auch umzusetzen. Sie können allerdings versichert sein, dass wir diesbezüglich in einem engen Kontakt zur Polizei stehen und diese Bewertung nach meiner Kenntnis in keiner Weise von der Bewertung der Polizei abweicht. Aber das mit der Polizei gemeinsam erneut zu thematisieren, das ist sicherlich möglich, gut und richtig.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Eine kleine noch! Herr Staatsrat, kann es sein, weil es einfach schwer zu finden war, dass es sich bei dem hier von Ihnen genannten Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 1. Januar 2001 um das Gesetz vom 20. Dezember 2001 handelt, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist?

Bitte, Herr Staatsrat!

Es kann sein, dass es sich hier um einen redaktionellen Fehler handelt.

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Schwarz!

Vorweg möchte ich mich bei meinem Kollegen Kleen bedanken, der auf die Bedeutung der Problematik hingewiesen hat, denn die Antwort des Senats hat mich auch in keiner Weise zufrieden gestellt.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Meine Fragen beziehen sich auf Detailprobleme, und zwar zur Antwort auf die Frage zwei. Könnten Sie, Herr Staatsrat, uns erklären, was deliktspezifische Lagebeurteilung bedeutet?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das bezieht sich auf die Ermittlungstätigkeit der Polizei in diesem Bereich, die sich auch durch die entsprechenden Veröffentlichungen ein Gesamtbild der Situation in Bremen verschafft und aufgrund dieses Lagebildes, das dadurch für die gesamte Stadt oder das gesamte Land entsteht, gegebenenfalls entsprechende Gegenmaßnahmen ergreift.

Ich hatte Ihnen bereits gesagt, dass die Polizei, der Senator für Inneres und der Senat insgesamt diesen Bereich sehr ernst nehmen. Das kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass das entsprechende Fachkommissariat personell erheblich verstärkt worden ist. Insofern kann ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, dass wir diesen Bereich sehr ernst nehmen, ihn für tief menschenverachtend halten, aber das ist nicht der Ausgangspunkt der Beantwortung dieser Frage, die sich lediglich auf die Anzeigen, nicht auf den Deliktbereich insgesamt bezieht.

(Beifall bei der CDU)

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Schwarz!

Diese Maßnahmenplanung, ich zitiere jetzt, ergibt sich dann aus dieser Lagebeurteilung. Habe ich das richtig verstanden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das haben Sie richtig verstanden.