Herr Staatsrat, würden Sie mir Recht geben, wenn ich sage, dass diese Frage sich zunächst darauf ausrichtet festzustellen, ob gegen Anzeigen dieser Art in den Zeitungen vorgegangen werden kann?
Das kann ich Ihnen bestätigen, und ich glaube, dass ich das in meiner mündlichen Antwort auch deutlich gemacht habe.
Wäre es demzufolge auch richtig, dass man dann bei den Zeitungsverlegern vielleicht einmal entsprechende Gespräche führen sollte, um solche Anzeigen unter Umständen aus den Zeitungen herauszubekommen?
Herr Staatsrat, würden Sie mir auch beipflichten, wenn ich sage, dass die bloßen Anzeigen in den Zeitungen noch keinen Verdacht im strafprozessualen Sinn hervorbringen können?
Auch das kann ich Ihnen bestätigen. Es handelt sich hierbei im besten Fall lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, ausschließlich unter diesem Aspekt könnte theoretisch eine solche Veröffentlichung verfolgt werden. Dies ist allerdings nach hinlänglicher Meinung, die in der gesamten Bundesrepublik geteilt wird, mittlerweile nicht mehr als verhältnismäßig anzusehen.
Herr Staatsrat, würden Sie mir auch beipflichten, wenn ich sage, dass zum Beispiel Verkaufsanzeigen von Automobilen, wenn die Anbieter entsprechende Firmennamen haben, nicht leicht unterstellt werden kann, dass es sich da möglicherweise um gestohlene Fahrzeuge handelt?
(Zurufe von der SPD – Abg. B ö h r n s e n [SPD]: Verharmloser! – Abg. K l e e n [SPD]: Lass lieber die starken Frauen ran!)
Herr Staatsrat, würden Sie mit mir übereinstimmen, dass solche Anzeigen gar nicht in der Zeitung stehen würden, wenn es nicht eine so große Nachfrage der Herren geben würde?
Vielleicht noch eine ganz kurze Bemerkung: Ich möchte mich bedanken, dass die Polizei und der Senator für Inneres diese Arbeitsgruppe jetzt verstärkt haben und dass auch vermehrt darauf eingegangen wird. Ich glaube, das muss hier auch einmal gesagt werden, dass wir in der letzten Legislaturperiode auch eine ganze Menge dafür getan haben, dass das bekämpft wird.
Ich habe in meiner Verantwortung deutlich gemacht, dass die Polizei hier mit einem sehr hohen Kräfteaufwand tätig ist und dieses Phänomen der Zwangsprostitution mit allen Mitteln bekämpfen wird und hier auch verstärkt das Mittel der Gewinnabschöpfung einsetzen wird.
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Situation des Polizeivollzugsdienstes“. Die Anfrage ist unterzeichnet vom Abgeordneten Henkel.
Erstens: Wie viele Stellen im Polizeivollzugsdienst des Landes Bremen gab es 1997, und wie viele gibt es heute?
Zweitens: Wie viele der derzeit vorhandenen Stellen im Polizeivollzugsdienst des Landes Bremen sind zurzeit nicht besetzt?
Drittens: Sind im Haushalt entsprechende Mittel für die 90 zusätzlichen Stellen ausgewiesen, deren Einrichtung nach den Terroranschlägen vom 11. September beschlossen worden ist?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Die Stellenpläne wiesen 1997 3131 Stellen, davon 2604 für die Polizei Bremen, und 2003 2966,88 Stellen, davon 2480,88 für die Polizei Bremen, im Polizeivollzugsdienst des Landes Bremen aus. Beide Zahlen sind nicht miteinander vergleichbar, weil mit dem Haushalt 2002 die Planstellen an das im Haushalt finanzierte Beschäftigungssoll angepasst wurden. Vergleichbar wäre die Zielzahl der Polizei Bremen, die 1997 2491 Beamte und 2003 2397 betrug. Diese Zielzahlreduzierungen resultieren aus Beschlüssen zum Ausgleich der Tarifeffekte und Zielzahlsenkungen zur Gegenfinanzierung der zweigeteilten Laufbahn. Die Zielzahlreduzierungen bedeuten insofern nicht etwa allgemeine Personal
einsparungen im Rahmen der Personalentwicklungsquote, PEP, wie sie in den meisten Verwaltungen üblich ist und auf die Polizei keine Anwendung findet, sondern dienten der Verbesserung der Tarif- und Laufbahnstruktur im Sinne und Interesse der Polizisten.
Eine personelle Entlastung für den Bereich der Vollzugspolizei wurde durch folgende Maßnahmen erzielt: Privatisierung der Bewachung des Geländes der Bereitschaftspolizei, zusätzliche Einstellung von Tarifpersonal aufgrund der Beschlüsse der Antiterrormaßnahmen sowie Übergabe der Aufgaben der Wasserschutzpolizei auf der Unterweser an Niedersachsen. Das ist die Aufgabe der Station in Brake.
Zu zwei: Zurzeit besteht in Bremen eine Unterschreitung der Zielzahl von 52 und in Bremerhaven von zwei. Im zweiten Halbjahr wird sich diese Unterschreitung wie in jedem Jahr durch die Übernahme des Studienjahrgangs 2003 verringern.
Zu drei: Die im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 16. Oktober 2001 beschlossenen zusätzlichen Einstellungen von jährlich bis zu 30 Polizeianwärterinnen und -anwärtern für die Ausbildungsjahrgänge ab 2001 bis 2003 sind im laufenden Haushalt finanziert. Über die weitere Finanzierung wird im Rahmen der Fortschreibung der Finanzplanung beziehungsweise Aufstellung der Haushalte 2004/2005 entschieden, weil die eingestellten Anwärter erst dann sukzessive im Polizeidienst eingesetzt werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Wie bewerten Sie, Herr Staatsrat, dann die Aussagen des Vertreters der GdP am 27. Februar 2003 im „Weser-Kurier“ unter der Überschrift „Personalbewertungssystem der Polizei“? Er hat folgende Zahlen gegenübergestellt: 1997 hatte der Vollzugsdienst noch 2615 Stellen, heute sind es noch 2388 Stellen, wobei nur 2321 Stellen tatsächlich besetzt sind. Er kommt dann zu einem Abbau von 227 Stellen. Ist diese Zahl jetzt zutreffend oder nicht?
Diese Zahl ist so nicht zutreffend, weil ich Ihnen gesagt habe, dass die Unterschreitung der Zielzahl zurzeit 52 für Bremen und zwei für Bremerhaven ausmacht. Diese Unterschreitung wollen wir mit der zusätzlichen Einstellung, die im Rahmen der Terrorismusbeschlüsse beschlossen worden ist, möglichst schnell ausgleichen, und dies wird sukzessive auch gelingen.
Herr Staatsrat, in der polizeilichen Kriminalstatistik ist ausgewiesen, dass im Land Bremen bis 1999 die Zahl der Straftaten sank und danach ein kontinuierlicher Anstieg bis 2002 zu verzeichnen ist. Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der personellen Ausstattung der Polizei und dieser Entwicklung in der Statistik?
Nein, einen solchen Zusammenhang sehe ich nicht. Die Leistungsfähigkeit der Polizei ist ausgesprochen hoch. Ich habe Ihnen dargestellt, dass die reine Zahl der verfügbaren Beamten noch nichts darüber aussagt, inwieweit die Polizei leistungsfähig ist, inwieweit die Polizei tatsächlich im Vollzugsbereich eingesetzt wird. Wir haben alle Anstrengungen unternommen, und diese greifen auch, dass die Polizisten tatsächlich im Polizeivollzugsdienst eingesetzt werden. Insofern ist in diesem Betrieb vor Ort eine Verstärkung erfolgt.
Die Erhöhung der polizeilichen Kriminalstatistik ist im Übrigen keine bremische Besonderheit. Sie trifft auf viele Bereiche in der Bundesrepublik, insbesondere auch auf den Umfeldbereich Bremens in Niedersachsen zu, und da ist sie zum Teil noch erheblich höher.