Zu Frage drei: Für die Altlastensanierung/-sicherung auf dem Vulkan-Gelände sind 23,275 Millionen DM bereitgestellt worden. Von diesen Haushaltsmitteln werden 6,377 Millionen DM eingesetzt für Baggerung und Entsorgung des Baggergutes aus dem Bereich vor der Kaje und der Zufahrt zum Dockvorhafen, die insgesamt in Höhe von 7,54 Millionen DM einschließlich Mehrwertsteuer veranschlagt sind. Diese Mittel reichen auch bei der vorhande
Sie haben zu Anfang gesagt, dass die Gehalte in nicht nennenswerter Höhe vorliegen. Was heißt für Sie nicht nennenswerte Höhe?
Das ist eine Formulierung des Gutachters. Er schätzt ein — entschuldigen Sie, wenn ich jetzt nicht auf die technischen Details eingehe! —, ob das nennenswert ist, ob der festgestellte Gehalt eine weitere Prüfung oder andere Behandlung notwendig macht, und das hat er verneint.
Herr Senator, ich möchte doch noch einmal wissen: Wir hatten ja diese Umwidmung des Vulkan-Geländes in den Wirtschaftsförderungsausschüssen und in den Vermögensausschüssen, und nach meiner Erinnerung haben Sie für die Entsorgung des Baggergutes an der Stelle, wo es um das Projekt ging, keine Mittel eingestellt. Mich würde doch interessieren, wann Sie die Mittel dann für diese konkreten Projekte einstellen werden!
Ich darf wiederholen: Insgesamt sind abgerundet rund 23,3 Millionen DM dort zur Verfügung gestellt worden, und die sind ausreichend. Ich bitte um Nachsicht, wenn ich Ihnen jetzt nicht auf jedes Einzelsegment die Aufteilung dieser Summe hier noch einmal erläutern kann, aber wir gehen davon aus, dass wir damit auskommen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Notifizierungsverfahren Space-Park“. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Hat der Senat das Notifizierungsverfahren für den Space-Park bei der EU-Kommission beantragt, und wenn ja, mit welchem Datum ist es bei der EU eingegangen?
Nein, der Senat hat ein Notifizierungsverfahren für den Space-Park bei der EU-Kommission nicht beantragt. In der Beihilfeangelegenheit der SpacePark-Center Betriebs GmbH und Co KG zur Errichtung des Space-Centers im Space-Park sind die Unterlagen entsprechend dem multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben am 23. Dezember 1999 dem Bundesministerium der Finanzen zur Notifizierung bei der EU-Kommission übersandt worden. Das Bundesfinanzministerium hat das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission am 10. Januar 2000 eingeleitet. — Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, sehen Sie noch eine theoretische Möglichkeit, dass die EU-Kommission das Notifizierungsverfahren für das Space-Center ablehnen könnte?
Theoretisch, Frau Abgeordnete, kann ich da kein kräftiges Nein sagen, weil ich nicht der EU-Kommission vorgreifen kann, aber alle Erfahrung und alle praktische Auswertung sprechen dafür, dass das nicht der Fall sein wird.
Dann würde ich gern noch einmal nachfragen, Herr Senator. Das Problem ist doch, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die EU-Kommission, man erwartet ungefähr im Mai dieses Jahres, über diesen Notifizierungsantrag in Bezug auf das Space-Center entscheiden wird, Bremen-Stadt aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr in der Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe vorhanden sein wird. Es gibt doch jetzt die Möglichkeit, dass die Kommission sagt, sie entscheidet die Sach- und Rechtslage zu dem Zeitpunkt, wenn sie selbst entscheidet und nicht wann der Antrag eingereicht wurde. Wie bewerten Sie dieses Problem?
Das Problem existiert generell, aber es existiert nicht für solche Anträge, die rechtzeitig gestellt worden sind, und dieser Vorgang liegt vor der jetzt in Augenschein zu nehmenden Rechtslage.
Aber Sie gestehen zu, dass es zumindest einen juristischen Streit oder unterschiedliche juristische Positionen zu der Frage des Zeitpunktes gibt?
Die gegenwärtige Rechtslage ist unterschiedlich zu bewerten, aber die Rechtslage für den Antrag, den wir gestellt haben, ist aus unserer Sicht eindeutig.
Nur für den theoretischen Fall, Herr Senator, dass die EU-Kommission das Space-Center nicht genehmigen würde, würden Sie dann die Weiterplanungen des Space-Parks vorantreiben?
Frau Dr. Trüpel, es gibt Theorien, über die man sich besser praktisch nicht äußert. Erlauben Sie mir, dass ich mich auf den Satz zurückziehe!
Eine Zusatzfrage bitte noch! Herr Senator, ist Ihnen klar, dass sich für den Fall, dass das Space-Center nicht genehmigt werden sollte und der Space-Park, also insbesondere das Einkaufszentrum, dann aber noch zur Debatte stünde, die Lage für den Einzelhandel in Bremen noch einmal wieder ganz neu darstellen würde? Man hat ja den Einzelhändlern gegenüber damit argumentiert, dass man ihnen keine besondere Konkurrenz zumuten würde, dass man besonders viele Besucher durch das Space-Center anlocken würde.
Wir haben eine Gesamtentscheidung getroffen, und ich bleibe dabei, diese Gesamtentscheidung ist vernünftig, ist wirtschaftlich und wird wahrscheinlich auch, und das Wahrscheinlich reflektiert Ihre theoretischen Überlegungen, genehmigt werden.
(Abg. Frau D r. T r ü p e l [Bündnis 90/Die Grünen]: Dann warten wir das einmal ab und sehen weiter!)
Die vierte Anfrage betrifft das ehemalige Polizeihaus Am Wall. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tittmann (DVU).
Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich einer künftigen Nutzung des ehemaligen Polizeihauses Am Wall?
In welcher Weise wurde hinsichtlich des Verkaufs des historischen Gebäudes dahingehend Vorsorge getroffen, dass die einzigartige Architektur des Baumeisters Börnstein aus dem Jahre 1903 auch im Inneren erhalten bleibt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Über die künftige Nutzung wird mit dem zukünftigen Eigentümer verhandelt. Es sind Nutzungen für die Stadtbibliothek, die Volkshochschule und die Wache Innenstadt vorgesehen.
Es ist vorgesehen, in dem noch abzuschließenden Kaufvertrag die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.