Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den Bahnhofsvorplatz. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tittmann (DVU).
Erstens: Wie hoch sind die Gesamtkosten zu Lasten der öffentlichen Kassen, die durch den Umbau des Platzes vor dem Bremer Hauptbahnhof entstanden sind?
Drittens: Trifft es zu, dass zwecks Finanzierung des Umbaus des Bahnhofsvorplatzes zu einer Art „Finanzierungskrücke“ gegriffen wurde, wodurch die Kosten über einen Kassenkredit finanziert und über ein Konto gebucht wurden, das außerhalb des Haushalts läuft, was laut Haushaltsrecht verboten ist?
Zu Frage eins: Die bewilligten Gesamtkosten der Baumaßnahme Bahnhofsplatz Bremen Zentrum betragen 64980 Millionen DM. Die Wirtschaftsförderungsausschüsse der Deputationen für das Bauwesen, für Wirtschaft sowie der Finanzdeputation haben ebenso wie die Deputation für das Bauwesen der Maßnahme am 3. Juli 1997 zugestimmt.
Zu Frage zwei: Für das Jahr 2000 sind komplettierende Baumaßnahmen in Zusammenhang mit dem Umbau des Hauptbahnhofs geplant.
Zu Frage drei: Die Wirtschaftsförderungsausschüsse der Deputationen für das Bauwesen, für Wirtschaft und der Finanzdeputation stimmten in ihrer Sitzung am 3. Juli 1997 aufgrund eines umfangreichen Finanzierungskonzeptes einer eventuell erforderlichen Zwischenfinanzierung zu. Diese Zwischenfinanzierung war wegen einer gegenüber der Planung zeitlich abweichenden Projektabwicklung notwendig geworden. Die teilweise vorzeitig benötigten Mittel wurden in Abstimmung zwischen dem Senator für Finanzen und dem Senator für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung über ein bei der Landeshauptkasse Bremen geführtes außerhaushaltsmäßiges Konto zwischenfinanziert. Der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen hatte der Einrichtung dieses außerhaushaltsmäßigen Kontos zugestimmt. — Soweit die Antwort des Senats!
Teilt der Senat die Meinung vieler Bürger, dass nach der Umgestaltung des Platzes vor allem hinsichtlich des Grundstücks, auf dem jetzt Fahrradständer montiert sind, im Vergleich zum früheren Zustand eher Öde statt Ästhetik vorherrscht?
Was beabsichtigt der Senat, um Reisenden, die den überregionalen Busverkehr nutzen, dessen An- und Ablaufpunkt vor dem Umbau des ZOB vor dem Übersee-Museum bequemer war, Zugangsmöglichkeiten von und zu der Deutschen Bahn zu ermöglichen? Wie sehen Sie die Chance, bessere Zugangsmöglichkeiten zu ermöglichen?
Ich teile die Auffassung leider nicht! Betrachtet der Senat den derzeitigen Zustand etwa als Ideallösung?
Sie wissen, dass wir bezogen auf die Gestaltung des Platzes noch nicht am Ende der Entwicklung sind, sondern dass dieser Platz in seiner Gestaltung durch das noch ausstehende Gebäude komplettiert wird, und insofern verspreche ich mir davon, dass dann die Gesamtphilosophie, die bei der Gestaltung dieses Platzes zugrunde gelegen hat, besser zum Tragen kommt.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Asylbewerber“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Tittmann (DVU).
Erstens: Wie hoch waren die Kosten, die das Land Bremen in den Jahren 1995, 1996, 1997, 1998 und 1999 für Asylbewerber zwecks Unterkunft und Verpflegung, gegebenenfalls Hilfe zum Lebensunterhalt, gerichtlicher Verfahren und eventueller Abschiebung aufbringen musste?
Zweitens: Wie hoch war in den jeweiligen Jahren die Quote der Personen, die gerichtlich als nicht asylberechtigt erkannt wurden?
Drittens: Wie viele Asylbewerber, deren Antrag auf Asyl gerichtlich abschlägig beschieden wurde, halten sich zurzeit im Land Bremen auf?
Die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen die Kosten für alle Asylbewerber, Flüchtlinge und geduldeten Ausländer einschließlich ihrer Unterbringung. Sie betrugen 1995 104.594.000 DM, 1996 99.657.000 DM, 1997 99.997.000 DM und 1998 77.044.000 DM. Die Zah
len für 1999 liegen dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales noch nicht vor. Die übrigen Fragen können nicht beantwortet werden, da eine gesonderte statistische Erfassung für diese Personengruppe nicht erfolgt. — Soweit die Antwort des Senats!
Wie viele abschlägig beschiedene Asylbewerber befinden sich derzeit in Abschiebehaft? Vielleicht können Sie mir diese Frage ja beantworten.
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, damit Abschiebungen künftig konsequent und kurzfristig erfolgen können?
Wir werden im Rahmen der Beschlüsse der Innenministerkonferenz die Maßnahmen durchführen, die bundesweit vereinbart worden sind, das heißt, eine zügige Umsetzung der Verabredungen, die auch in anderen Ländern üblich sind.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Zuständigkeit für die Arbeitsgerichtsbarkeit im Lande Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Herr Kollege!
Wir fragen den Senat: Beabsichtigt der Senat, die Zuständigkeit für die Arbeitsgerichtsbarkeit in das Ressort des Senators für Justiz und Verfassung zu überführen?