Protokoll der Sitzung vom 26.01.2000

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksachen-Nummer 15/166, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Betrieblicher Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung im Land Bremen

Große Anfrage der Fraktion der SPD vom 30. November 1999 (Drucksache 15/130)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 11. Januar 2000

(Drucksache 15/167)

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Adolf, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Knigge.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Frau Senatorin, ich frage Sie, ob Sie dies möchten. — Das ist nicht der Fall.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich gehe davon aus, dass dies der Fall ist.

Die Aussprache ist eröffnet.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Ziegert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist sicher ungewöhnlich, dass die Frage des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung in der Bürgerschaft erörtert wird. Das Bewusstsein über die Notwendigkeit von Arbeits- und Gesundheitsschutz hat sich zwar in den letzten Jahren gesteigert, ist aber immer noch _______

) Von der Rednerin nicht überprüft.

nicht in breitere Öffentlichkeit vorgedrungen, im Gegenteil, ins öffentliche Bewusstsein rückt die Notwendigkeit betrieblichen Arbeitsschutzes vor allen Dingen dann, wenn er misslungen ist und wir in den Zeitungen lesen, wie kürzlich vor etwa zwei Wochen, dass wieder einmal ein tödlicher Arbeitsunfall stattgefunden hat.

Weniger schlagzeilenträchtig sind die vielen Fälle von vorübergehenden oder dauernden Gesundheitsschädigungen, die in vielfältiger Weise durch Arbeit verursacht werden. Nur ein Drittel, und ich glaube, das ist gar nicht so bewusst, eines Arbeitnehmerjahrganges erreicht heute einigermaßen gesund das Rentenalter. Ein Drittel scheidet vorher arbeitsbedingt aus, und ein Drittel verstirbt sogar während des Arbeitslebens. Dabei hat der Wandel beziehungsweise die Ersetzung schwerer körperlicher Arbeit durch zum Teil Kontroll-, Regelungs- oder Steuerfunktionen keineswegs zu einer Entspannung oder Entlastung geführt. Stress und psychische Belastungen spielen eine immer größere Rolle. In Bremen sind zum Beispiel über 25 Prozent der Frühverrentungen durch psychische Erkrankungen bedingt. Schließlich sind auch 30 Prozent der Krebserkrankungen arbeitsbedingt. Ein Großteil von ihnen führt zur Frühverrentung. Dies sind jetzt einfach nur Zahlen, dahinter aber stehen Schicksale von Menschen.

Wenn man mit Menschen, mit Kolleginnen und Kollegen zu tun hat, die sich im Beruf kaputtgearbeitet haben, die 40 oder 50 Jahre alt sind und für die dann die Frühverrentung keineswegs irgendwie den goldenen Ruhestand, sondern die Fortsetzung ihrer Krankheit bedeutet, ich glaube, dann kann man der Forderung zustimmen, wir müssen mehr als bisher dafür tun, dass Arbeit nicht mehr krank macht!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, im Übrigen sollte der vorbeugende Arbeitsschutz auch im Interesse der Arbeitgeber liegen. Schließlich verursachten die Kosten für Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit bundesweit im vergangenen Jahr 47 Milliarden DM. Vorbeugen ist besser als klagen, nämlich über die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das ist das, was man den Arbeitgebern in einer Abwandlung des berühmten Sprichwortes eigentlich ins Stammbuch schreiben müsste.

Auch die Gesundheitsreform der Bundesregierung gibt ja dem Präventionsgedanken erfreulicherweise einen höheren Stellenwert, als dies bisher der Fall gewesen ist. Nun haben wir für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, ich weiß gar nicht, ob das hier so in das Bewusstsein gedrungen ist, bereits eine sehr gute gesetzliche Grundlage. Seit 1996, noch durch die alte Bundesregierung in Erfüllung einer EU-Richtlinie und mit großer Verspätung und offensichtlich widerwillig, aber immerhin in

Kraft gesetzt, gibt es ein neues Arbeitsschutzgesetz, das dieser Notwendigkeit, vorbeugend präventiv tätig zu werden, Rechnung trägt und gleichzeitig allen Beteiligten mehr Rechte und Verantwortung zuweist. Dies ist eigentlich der Punkt, um den es mir heute in erster Linie geht.

Grundbedingung für einen wirkungsvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist heute mehr denn je die Kooperation aller Beteiligten. Ich will einmal deutlich machen, welche Bereiche dies umfasst, damit das auch klar wird. Die Berufsgenossenschaften, die Arbeitsschutzbehörden, Haus- und Betriebsärzte, Krankenkassen, Ingenieure, Arbeitsorganisateure, Arbeitswissenschaftler und nicht zuletzt die Beschäftigten selbst und ihre Interessenvertretungen müssen ihre Kenntnisse zusammenführen, damit angesichts des ständigen Wandels in der Arbeitswelt neue Gesundheitsgefahren durch neue Technologien, Arbeitsstoffe oder Ähnliches überhaupt erst einmal erkannt und dann gemeinsame Maßnahmen zu ihrer Verhütung entwickelt werden können.

Ich will auch noch ein weiteres Beispiel nennen, auch deswegen, weil ich aus der Antwort auf unsere Anfrage so ein bisschen den Eindruck gewonnen habe, dass noch zu sehr in diesen alten Strukturen des Arbeitsschutzes gedacht wird. Bei der Verhütung zum Beispiel von Muskel-Skelett-Erkrankungen, und die stehen auch in Bremen mit an vorderster Stelle bei den Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung, geht es um eine ganz komplexe Reihe von Ursachen und Fragen, zum Beispiel die Frage der körperlichen Belastbarkeit des Einzelnen, der Körperhaltung und damit auch der Gestaltung des Arbeitsplatzes, der sportlichen Ausgleichsgymnastik, der Arbeitsorganisation und der Pausen- und Arbeitszeitregelungen.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Dies sind alles Dinge, die ohne großen Kostenund Organisationsaufwand zu verbessern sind. Man muss aber die richtigen Fachleute zusammenführen, um dann auch entsprechende Lösungen zu finden.

Es sind deswegen in mehreren Städten und Regionen, zum Beispiel in Hamburg, im Saarland und anderen Städten, Netzwerke zum Arbeits- und Gesundheitsschutz entstanden, in denen Zusammenarbeit, Informations- und Erfahrungsaustausch organisiert werden soll. Ich glaube, dass auch wir im Land Bremen, das sich zu Recht, meine ich, seiner Überschaubarkeit und der Möglichkeit zur Kooperation rühmt, zur Umsetzung der Zukunftsaufgabe Arbeits- und Gesundheitsschutz diese Art von Kooperation haben sollten, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes von 1996 in den Bremer Betrieben bisher noch sehr zu wünschen übrig lässt.

Mir liegen zwar keine flächendeckenden Untersuchungen vor, aber nach den Erfahrungen, die ich gemacht habe, ist es so, dass wir zwar in Großbetrieben die Umsetzung weitgehend konstatieren können, und es gibt auch viele Betriebe, wo Unternehmensleitung und Betriebs- und Personalräte sehr engagiert daran arbeiten, Arbeitsschutz mit Leben zu erfüllen, wir haben uns selbst als SPD-Deputierte der Deputation für Arbeit und Gesundheit jüngst im Zentralkrankenhaus Sankt-Jürgen-Straße davon überzeugen können, aber anders sieht es in Kleinund Mittelbetrieben aus.

Da scheint es doch so zu sein, dass viele noch gar nichts davon gehört haben. Die IG Metall hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Sie hat 1998 konstatiert, dass erst in einem Drittel der Kleinbetriebe überhaupt die Gefahrenanalyse vorgenommen worden ist, die ja Grundlage für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist. In 50 Prozent der Kleinund Mittelbetriebe sind die Beschäftigten überhaupt nicht darüber informiert worden, dass es so etwas gibt. Viele kleinere Betriebe sehen sich vielfach überfordert, den neuen Anforderungen nachzukommen, und sie sehen nicht die Vorteile für ihren Betrieb, sondern für sie ist es nur eine weitere bürokratische Belastung, die ihnen da von außen auferlegt wird.

Ich glaube, hier ist nicht so sehr Zwang und Kontrolle gefordert, sondern es ist dringend erforderlich, gerade diesen Betrieben Unterstützung und Information zu geben, damit Arbeitnehmer in solchen Betrieben nicht Arbeitnehmer zweiter Klasse werden.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben übrigens auch gute Erfahrungen gemacht. Der Senator für Arbeit hat einen Modellversuch des Kooperationsbereichs Universität und Arbeiterkammer unterstützt, und es hat sich gezeigt, dass bei entsprechender Beratung und Unterstützung auch gute Ergebnisse in diesen Bereichen erzielt werden können. Ein Modellversuch in Begleitung des Netzwerkes, wie wir das in unserer Anfrage angeregt haben, wird meines Erachtens nicht dazu führen, die Umsetzung dieses Netzwerks zu verzögern, sondern ein Modellversuch wird ein solches Netzwerk begleiten, fördern und voranbringen. Ich glaube, dass da vielleicht auch Missverständnisse bei der Beantwortung dieser Frage vorgelegen haben, die sicherlich noch ausgeräumt werden können.

Mein Fazit ist, dass die bisherigen Aktivitäten noch nicht ausreichen, um der Zukunftsaufgabe betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz gerecht zu werden. Damit will ich in keiner Weise das Engagement der Vielen und die vielen guten und nützlichen Aktivitäten der Beteiligten, etwa der Gewerbeaufsicht, etwa der Berufsgenossenschaften, etwa der Krankenkassen, von Arbeitsschützern, von Ar

beitsmedizinern, nicht zuletzt ja auch die Bemühungen der Betriebs- und Personalräte in Abrede stellen. Aber ich glaube, wir müssen in die Zukunft sehen. Angesichts einer alternden Gesellschaft wird der pflegliche Umgang mit den arbeitenden Menschen, oder wie der fragwürdige Ausdruck ja heißt, mit dem Humankapital in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Ich glaube, wir müssen uns endlich angewöhnen, nicht nur mit Energie und Rohstoffen pfleglich umzugehen, sondern auch mit Menschen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Arbeitsschutzgesetz bietet auf diesem Gebiet auch und gerade für die Politik eine große Chance. Nicht zuletzt durch den neuen Ressortzuschnitt im Bereich Arbeit, Gesundheit und Soziales, der ja diese drei Bereiche vereint, sind, glaube ich, ganz gute Voraussetzungen gegeben, diese Aufgabe auch als Querschnittsaufgabe aktiv anzugehen. Herkömmliche Strukturen müssen allerdings der neuen Aufgabenstellung angepasst werden. Wenn, wie aus der Antwort des Ressorts auf unsere Anfrage hervorgeht, der Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit zu einem solchen neuen Netzwerk Arbeits- und Gesundheitsschutz mutieren soll in der Aufgabenstellung, die ich eben skizziert habe, dann muss er in eine zeitgemäße Struktur überführt werden. Dieser Arbeitskreis ist schließlich 1972 eingerichtet worden, um den Arbeitssenator in Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu beraten. Dazu bedarf es neuer Aufgabenstellungen, einer neuen Arbeitsweise, einer neuen Zusammensetzung, die das große Potential an Engagement, an Sachverstand, das wir schließlich hier in dieser Region haben, auch einbezieht. Zusammengefasst, ein Netzwerk ins Leben zu rufen bedeutet nicht den Aufbau aufwendiger und kostenträchtiger staatlicher Strukturen. Das würde heute auch gar nicht mehr in die Zeit passen. Was wir brauchen, ist aber ein Umdenken, das Verlassen eingefahrener Strukturen. In Bremen sind erste Schritte in diese Richtung gemacht worden. Es kommt jetzt darauf an, dass sie nicht durch passives Abwarten versanden, sondern dass aktiv die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Beteiligten zu festeren und wirkungsvolleren Kooperationen zusammenzuführen. Ich will nicht verhehlen, dass mich die Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage in dieser Hinsicht nicht ohne Hoffnung, aber auch etwas unbefriedigt lässt. — Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Henkel.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ziegert, ich glaube nicht, dass das so stimmt, wie Sie es

eben dargestellt haben, oder ich habe Sie gründlich missverstanden. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist es so, dass von den 100 Prozent, die in das Erwerbsleben eintreten, ein Drittel verstirbt, ein Drittel vorzeitig ausscheidet und ein Drittel die Rente erreicht, und das alles arbeitsbedingt. Also, die Quelle würde ich gern sehen, zumal ich denke, dass die Frage der Erkrankungen, ob jemand krank wird und warum er krank wird, eine ziemlich komplizierte Geschichte ist. Wir wissen doch zum Beispiel, Sie haben es selbst angesprochen, Skelettprobleme hat schon ein Teil derjenigen, die in das Arbeitsleben eintreten, schon von der Schule her aus den unterschiedlichsten Gründen, weil sie möglicherweise nicht optimale Voraussetzungen mitbringen. Ich denke einmal, es ist zu komplex, dass man da so vereinfachend sagen kann, die Arbeit ist für ein Drittel aller Beteiligten tödlich und für ein weiteres Drittel so erheblich gesundheitsschädigend, wie Sie das dargestellt haben.

Die Große Anfrage der SPD-Fraktion hat aus unserer Sicht ganz offensichtlich eher zum Ziel, und das wird ja auch am Ende der Anfrage ganz deutlich, neben dem bestehenden Landesarbeitskreis ein weiteres Gremium zu schaffen, ob man das Netzwerk nennt oder wie auch immer, um die Aktivitäten aller Beteiligten auf den Feldern Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz zu koordinieren, wobei das ja auch gleichzeitig denjenigen, die im jetzigen Landesarbeitskreis tätig sind, die Fähigkeit abspricht, dies hinreichend zu tun. Darauf werden wir vielleicht gleich noch einmal zurückkommen.

Im Unterschied zur SPD-Fraktion sehen wir als CDU-Fraktion genauso wie der Senat keinen Handlungsbedarf, sondern halten den Landesarbeitskreis für die richtige Institution, um die Bemühungen aller Beteiligten zu bündeln und abzustimmen, und können Ihnen dafür auch ein paar Gründe nennen.

Der Bericht des Gewerbeaufsichtsamtes aus dem letzten Jahr, von 1999, der auch die ausdrückliche Anerkennung der SPD gefunden hat, wenn ich das in der Deputation richtig verstanden habe, weist aus, dass die Zahl der Arbeitsunfälle seit Jahren kontinuierlich zurückgeht. Um aber alle Zweifel auszuschließen, haben wir uns in einer kurzen Umfrage an zehn Berufsgenossenschaften gewandt, die im Lande Bremen vertreten sind. Sieben davon haben uns geantwortet. Sechs Berufsgenossenschaften haben uns auf die entsprechende Frage bestätigt, dass in den letzten fünf Jahren die Zahl der Arbeitsunfälle ohne Berücksichtigung der so genannten Wegeunfälle, also Unfälle, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause anfallen, gesunken ist. Dabei fällt übrigens auf, dass die einzige Berufsgenossenschaft, die eine etwa gleich bleibende Zahl von Arbeitsunfällen angibt, im Gegensatz zu den anderen Befragten nun ausgerechnet eine ist, die kaum

Klein- und Mittelbetriebe vertreten dürfte, die Sie ja gezielt angesprochen haben. — Zwischenfrage?

(Abg. Frau Z i e g e r t [SPD]: Darf ich?)

Ja, bitte!

Bitte, Frau Ziegert!

Herr Abgeordneter Henkel, sind Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass das neue Arbeitsschutzgesetz weit über den herkömmlichen Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit hinausgeht und eben präventiv und integrativ Arbeits- und Gesundheitsschutz vereinigen will und es insofern überhaupt keine Kritik an der bisherigen Arbeit des Landesarbeitskreises ist, sondern eine Aufgabenerweiterung, die durch entsprechende Hinzuziehung weiterer sachkundiger Personen dann erfüllt werden muss?

Ich glaube, über die Zielsetzung sind wir uns völlig einig, dass selbstverständlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unheimlich wichtig sind, sowohl aus humanitären als auch aus volkswirtschaftlichen Gründen. Die Frage, in der wir anscheinend Dissens haben, ist, wie man herangeht, ob man da nun zusätzliche Gremien oder Ähnliches schafft in diesem, wie ich meine, recht kompetent besetzten Landesarbeitskreis oder ob man erst einmal die Möglichkeiten in diesem Landesarbeitskreis, dem wir ja beide angehören, nutzen sollte, um dann die Initiativen zu ergreifen, die möglicherweise Sie oder ich oder wer auch immer für notwendig erachten. Über die Zielrichtung sind wir uns sicherlich einig. Es geht auch hier wieder um den Weg und die Methoden.

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Ja, bitte!