Ich habe schon vorhin darauf hingewiesen, dass wir bei den Wahlen im Lande Bremen Schablonen für sehbehinderte und blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger eingeführt haben. Mit diesem Gesetz werden wir dazu kommen, dass Bescheide für sehbehinderte oder blinde Menschen in Kassettenform, in Brailleschriftform, in Brailleschrift über PC verschickt werden können – bremen.de wird selbstverständlich barrierefrei sein –, so dass wir auch in diesem Fall etwas machen, was schon möglich ist und was, wie ich hoffe und wir alle hoffen, in wenigen Jahren ganz selbstverständlich sein wird, dass jeder auch in Brailleschrift, wenn er diese Schrift beherrscht – das sind leider nicht sehr viele Blinde, habe ich mir bei der Diskussion über die Schablonen sagen lassen –, dann auch diese rechtskräftigen Bescheide so zugestellt bekommen kann.
Meine Damen und Herren, das Gesetz, das wir verabschieden werden, besteht aus 13 Paragraphen, aber es strahlt auf alle Gesetze in Bremen aus, weil alle Gesetze Bremens sich jetzt danach richten müssen, was in diesem Gleichstellungsgesetz vorgeschrieben ist, welche Definitionen dort sind. Das schließt Prüfungsordnungen für Lehrlinge und an
Hochschulen mit ein, das betrifft das Landesstraßengesetz, und es betrifft auch den Personennahverkehr, der sich danach richten muss. Diese Beispiele machen deutlich, welche Auswirkungen dieses Gesetz auf alle Dinge des täglichen Lebens hat, wenn wir es heute beschließen.
Nun ernten wir nicht nur Lob für dieses Gesetz. Die Kritiker führen im Wesentlichen den Haushaltsvorbehalt, das ihrer Meinung nach nicht weitgehende Verbandsklagerecht, die Nichtübertragung auf die Gesellschaften der Freien Hansestadt Bremen und die fehlenden Aussagen zu dem Behindertenbeauftragten an. Auf diese Vorwürfe will ich für die CDU gern eingehen.
Die Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen ist jedem hier im Haus bewusst, auch der Opposition. Frau Linnert ist Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses und damit mit den Finanzen der Freien Hansestadt Bremen bestens vertraut. Dieses Haus beschließt den Haushalt und legt fest, wofür wie viel Geld ausgegeben werden soll und darf. Das ist die Lage der Verfassung. Als Haushaltsgesetzgeber müssen wir auch darauf achten, dass wir nur Gesetze beschließen, die reell finanziert werden können.
Dass wir ein Haushaltsnotstandsland sind, können und dürfen wir nicht vergessen. Deshalb können wir Christdemokraten mit diesem Haushaltsvorbehalt zurzeit leben. Das macht mir als Sozialpolitiker und meinen sozialpolitischen Kollegen aus der Deputation keine besondere Freude, aber wir haben die Hoffnung, dass in einer späteren Legislaturperiode eventuell darauf verzichtet werden kann, wenn die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes vielleicht weiter gegangen ist, als wir uns heute vorstellen. Hoffnung kostet nichts, und Hoffnung darf man auch in der Weihnachtszeit immer sehr viel haben.
Meine Damen und Herren, ein Gesetz muss auch umgesetzt werden, seine Auswirkungen müssen auch einklagbar sein. Die CDU-Fraktion vertritt den Standpunkt, dass das hier vorgesehene Verbandsklagerecht ausreicht, um Verstöße gegen das Gesetz zu ahnden. Gegen einen Dachverband mit Verbandsklagerecht haben sich die Vertreter der LAG ausgesprochen mit einer Begründung, über die man, wie ich meine, auch noch einmal nachdenken muss. Es wurde formuliert, sie wollen nicht von denen vertreten werden, die mit ihnen und an ihnen Geld verdienen.
Die Erfahrungen in Berlin mit dem Verbandsklagerecht und mit dem Bundesgleichstellungsgesetz sind allerdings so, dass man sagen kann, die Verbände gehen sehr vernünftig mit diesen Möglichkeiten um.
Die Übertragung der Gesetze auf die Gesellschaften der Freien Hansestadt Bremen wurde im Ausschuss kontrovers diskutiert. Sie findet sich im Gesetz nicht wieder. Lassen Sie uns in Ruhe die Berichte, die vorgesehen sind, und die Wirksamkeit des Gesetzes abwarten! Kein Gesetz bleibt über lange Zeit unverändert. Dies wird auch für dieses Gesetz sicherlich seine Gültigkeit haben. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, ich kann hier für die SPD-Fraktion deutlich sagen, es ist ein Erfolg, dass jetzt hier ein solches Gesetz vorliegt und auch beschlossen wird. Wir müssen aber auch deutlich sagen, es ist nicht in erster Linie ein Erfolg, der hier auf die Bremische Bürgerschaft zurückgeht, sondern es ist ein Erfolg, den wir auf der Grundlage der Bundesbeschlussfassung jetzt hier im Land umsetzen. Der wirkliche Durchbruch im Zusammenhang mit diesem Gesetz ist auf Bundesebene, vor allen Dingen durch Karl-Hermann Haack, den Bundesbehindertenbeauftragten, zusammen mit den Regierungsfraktionen in Berlin geleistet worden, und dafür an dieser Stelle auch noch einmal vielen Dank!
Wir bekommen es gerade noch eben so hin, sozusagen auf den letzten Drücker, hier das Gesetz zu beschließen, so dass es zum 1. Januar 2004 in Kraft tritt. Wir beschließen es also noch im Europäischen Jahr der Behinderten. Ich möchte aber auch noch einmal deutlich machen, dass wir an einer Stelle in diesem Gesetz durchaus noch Bedarf sehen, dies weiterzuentwickeln. Ich werde darauf gleich noch eingehen. Ich gehe davon aus, dass Herr Oppermann gerade wegen der Redezeit nicht die Möglichkeit hatte, seine Position zu dieser Frage darzustellen.
Herr Oppermann hat schon ganz deutlich darauf hingewiesen: Wenn wir jetzt hier ein solches Gesetz debattieren und beschließen, müssen wir wissen, Bremen fängt keineswegs bei Null an. Wir haben ein sehr ausgebautes System, um den Menschen mit Behinderungen das Leben zu erleichtern. Wenn wir uns im Großstädtevergleich bestimmte Maßnahmen anschauen, dann hat Bremen ein relativ hohes Entwicklungsniveau. Ich will nur einige Beispiele bringen. Der öffentliche Nahverkehr hat ein sehr hohes Niveau, die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen ist
deutlich überdurchschnittlich. Das kann uns nicht zufrieden machen, aber darauf können wir auch mit einem gewissen Selbstbewusstsein schauen.
Das Ziel dieses Gesetzes ist, dass wir für behinderte Menschen Teilhabe ermöglichen wollen und dass wir Benachteiligung verhindern wollen, dass wir die Alltagserfahrung, die behinderte Menschen haben, zur Grundlage unseres Gesetzes machen, dass sie eben nicht mehr als Bittsteller auftreten müssen, wenn sie Probleme haben, wenn sie durch eine Situation behindert werden, sondern dass sie mit Selbstbewusstsein auftreten können und sagen, hier ist ein Problem, von dem wir den Anspruch haben, dass es gelöst werden muss.
Frau Linnert hat in einer Rede vor elf Monaten die Intention dieses Gesetzes, wie ich finde, sehr, sehr überzeugend noch einmal dargestellt. Ich habe mir diese Rede gestern Abend noch einmal durchgelesen, und ich möchte mich dafür noch einmal bei Ihnen bedanken, weil Sie sehr deutlich herausgearbeitet haben, wie wichtig ein solches Gesetz ist, um eine Anspruchshaltung von behinderten Menschen gegenüber der Restgesellschaft zu rechtfertigen, diese Anspruchshaltung auch zu dokumentieren, und dass die Restgesellschaft auch dann sich selbst zur Aufgabe machen muss, diese Behinderungen abzubauen. Dazu wollen wir mit diesem Gesetz einen Beitrag leisten.
Die Opposition legt, wenn ich das richtig gesehen habe, mit ihrem eigenen Gesetzentwurf jenen Entwurf vor, der auch in dem Deputationsausschuss so diskutiert worden ist, dann aber noch einmal um die grüne Version des Behindertenbeauftragten ergänzt wurde. Ich gehe davon aus, dass damit nicht nur eine inhaltliche Kritik mit dem verbunden ist, was letztlich bei dem Gesetz herausgekommen ist, sondern auch eine inhaltliche Kritik mit dem, was an Verfahren stattgefunden hat.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen, wir haben in diesem Ausschuss der Deputation verschiedene Streitpunkte dieses Gesetzentwurfs beraten und sind zu bestimmten Ergebnissen gekommen, die dann aber auch zum Teil noch strittig gestellt worden sind. Diese strittig gestellten Punkte sind dann ja auch in diesem Gesetzentwurf in einer Weise zum Ausdruck gekommen, dazu komme ich gleich noch, zum Teil natürlich auch so, wie Frau Linnert das natürlich nicht gern hätte. Wir allerdings müssen auch deutlich sagen: Bei einem solchen Gesetzentwurf
müssen wir eben nicht nur die behindertenpolitischen Ambitionen, sondern auch unsere finanzpolitischen Spielräume betrachten.
Das Gesetz ist ganz klar ein Kompromiss von zwei Fraktionen, die in einzelnen Punkten unterschiedliche Auffassungen hatten. Es ist genau ein Kompromiss zwischen dieser behindertenpolitischen Ambition, die wir haben, und dem, was wir uns selbst auch angesichts der vorhandenen Haushaltslage zutrauen. Aus diesem Gesetz ergeben sich hier Verpflichtungen für dieses Land und für die Kommunen, und wir sind, um das noch einmal deutlich zu sagen, gleichzeitig in einer Situation, in der sich die Haushaltslage in einer Weise entwickelt, dass wir sogar darüber diskutieren müssen, ob ein Nachtragshaushalt notwendig wird, in der die Sozialleistungen in einer Art und Weise hoch gehen, wie wir das in den vergangenen Jahren selten gehabt haben. Deswegen, glaube ich, ist auch der finanzpolitische Gegendruck bei einem solchen Gesetz ganz deutlich und kommt durchaus zum Ausdruck, das muss ich zugestehen.
Ich will hier noch zu einigen Punkten Stellung nehmen, die, wenn man die beiden Gesetzentwürfe vergleicht, eine gewisse Rolle spielen. Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass wir im ersten Artikel gegenüber dem ursprünglichen Gesetz noch einmal deutlich gemacht haben, dass wir auch besonderen Bedürfnissen von behinderten Menschen Rechnung tragen. Das ist eine Passage, die hinzugekommen ist, von der ich allerdings auch erwarte, dass sie aus Sicht der Opposition nicht strittig ist. Darin kommt zum Ausdruck, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen auch besondere Unterstützung benötigen, und wir fanden es richtig, dass man dies auch in diesen Paragraphen übernimmt.
Die Barrierefreiheit ist meiner Meinung nach entsprechend dem, was auch schon im Bundesgesetz niedergeschrieben worden ist, ein qualitativer Sprung. Barrierefreiheit wird eben nicht mehr nur als eine zu schmale Tür begriffen, als eine Treppe, die man nicht überwinden kann, sondern Barrierefreiheit wird als alles, was es gibt, was Zugang verhindert, begriffen, also auch den Zugang zu Informationen, alles, was verhindert, dass Informationen richtig verstanden werden. Das Gesetz formuliert diesen Anspruch sehr deutlich, dass in Zukunft alles getan werden muss, um dafür zu sorgen, dass solche Barrieren überwunden werden. Das finden wir richtig.
Ein wichtiger elementarer Bestandteil dieser Barrierefreiheit ist natürlich trotzdem, dass die baulichen Maßnahmen in Zukunft so gestaltet werden müssen, dass sie auch den Bedürfnissen behinderter Menschen gerecht werden. Wir haben hier im Parlament schon die Landesbauordnung vor einigen Monaten beschlossen, und man muss sagen, dass
im Hinblick auf die Landesbauordnung im Vergleich zu anderen Bundesländern das Ergebnis relativ fortschrittlich ist.
Einer der größten Konflikte ist nach meiner Einschätzung innerhalb des Paragraphen des Geltungsbereichs die Formulierung, die beschreibt, dass das gesamte Gesetz nur unter einem Haushaltsvorbehalt gilt. Das ist genau die finanzpolitische Konzession, die ich vorhin schon geschildert habe. Eine weitere kritische Frage wird sicherlich sein, inwiefern Gesellschaften von diesem Gesetz betroffen sind, auch solche Gesellschaften, wie sie durch das Land Bremen oder die Stadtgemeinden gegründet worden sind.
Dazu muss man noch einmal deutlich sagen: Im Rahmen der Aufgaben, für die die Gesellschaften von der Hansestadt Bremen beliehen worden sind, gilt im Rahmen dieser Aufgaben für die Gesellschaften selbstverständlich auch dieses Gleichstellungsgesetz. Das heißt, die Gesellschaften müssen sich daran auch orientieren. Es ist keineswegs so, dass man sagen kann, für sämtliche Gesellschaften Bremens und damit für einen großen Teil der öffentlichen Verwaltung gilt dieses Gesetz sowieso nicht. So ist es nicht, sondern für den beliehenen Teil gilt es.
Die Opposition fordert hier darüber hinaus noch, das war ja in der gesamten Beratung auch strittig, dass man für sämtliche institutionell geförderten Zuwendungsempfänger auch dieses Gesetz zur Anwendung bringen will. Wir halten das angesichts der Handlungsspielräume, die für die Zuwendungsempfänger bestehen, für schwierig, dass man das Gesetz in reiner Form dann auch dort zur Anwendung bringt. Allerdings sind wir durchaus der Auffassung und erwarten schon, dass der Geist dieses Gesetzes umgesetzt wird. Wir werden schauen, ob wir das nicht auch in einer anderen Art und Weise hinbekommen, als es jetzt hier im Gesetz so niederzuschreiben, dass die Zuwendungsempfänger das so umsetzen müssen.
Im Hinblick auf die Passage bezogen auf die behinderten Frauen gibt es einen kleinen Unterschied. Da ist meiner Meinung nach die vorliegende Fassung von uns etwas fortschrittlicher, weil sie eben nicht nur formuliert, dass bestimmte Maßnahmen, die den besonderen Belangen von behinderten Frauen Rechnung tragen, zulässig sind, sondern in der Formulierung von uns wird beschrieben, dass solche Maßnahmen explizit gewollt sind. Das finden wir richtig.
Dann möchte ich auch etwas zur Barrierefreiheit sagen, noch eine Konkretisierung: Bei Bau und Verkehr, bei sämtlichen neuen Anlagen wird in Zukunft die Barrierefreiheit gewährleistet sein müssen. Bei Um- und Erweiterungsarbeiten wird dies im Grundsatz auch barrierefrei sein. Jetzt gibt es eine unterschiedliche Formulierung, und da sind die Grünen
durchaus auch mit ihrer Position eher noch eine Idee verschwommener, weil sie die Formulierung „so weit wie möglich“ gewählt haben. Meiner Meinung nach geht der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen etwas weiter mit der Formulierung „unverhältnismäßiger Mehraufwand“ und orientiert sich auch stärker an dem, was andere Landesgesetze formuliert haben.
Das Verbandsklagerecht, das hat Herr Oppermann schon geschildert, ist ein wichtiger Punkt für die Behinderten, weil das Verbandsklagerecht überhaupt die Möglichkeit für Behinderte schafft, sich juristisch durchsetzen zu können und ihre Interessen geltend machen zu können. Wie oft ist es so, dass man, wenn man Missverhältnisse sieht, als Einzelner, als Individuum keine Möglichkeiten sieht, seine eigenen Interessen juristisch durchzusetzen! Es ist ein sehr, sehr großer Schritt, hier das Verbandsklagerecht einzuführen, auch für das Land Bremen, obwohl es viele Skeptiker gegeben hat. Man muss aber auch sagen, in diesem Verbandsklagerecht gibt es Einschränkungen, die von den Behindertenverbänden kritisiert worden sind, allerdings war an dieser Stelle nicht mehr durchsetzbar.
Nun möchte ich noch einige Worte zum Landesbehindertenbeauftragten sagen. Dies ist eines der wichtigsten Themen gewesen, das wir im Rahmen der Beratungen auch sehr ausführlich erörtert haben. Wir haben sogar einige Behindertenbeauftragte selbst angehört. Wir haben dazu eine SPD-Position entwickelt, die deutlich sagt: Wir wollen einen solchen Landesbehindertenbeauftragten. Wir haben als SPD-Fraktion gesagt, wir möchten, dass dieser organisatorisch an das Sozialressort angebunden, jedoch nicht weisungsgebunden ist.
Die CDU hatte im Hinblick auf den Landesbehindertenbeauftragten eine andere Positionierung, aber keineswegs so, dass dieser kategorisch abgelehnt wurde, sondern es ist immer noch so gewesen, dass sich die CDU damals so erklärt hat, dass der Behindertenbeauftragte ein parlamentarischer sein soll.
Sie werden, wenn Sie in das Gesetz schauen, feststellen, es gibt noch keine Formulierung zu diesem Behindertenbeauftragten. Das ist ein Ausdruck davon, dass es im Moment noch keine abschließende Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen gegeben hat. Es gibt Skeptiker, die gibt es in meiner Fraktion, die gibt es auch in der CDU-Fraktion, und wenn ich die Skepsis richtig verstanden habe, geht es darum, dass in einem Bundesland, in dem wir ein so dichtes Netz an politischer Interessenvertretung haben, wie wir es sonst kaum irgendwo haben, dass da die Frage formuliert wird, ob dann genau der Behindertenbeauftragte als zusätzliches Organ in einer solchen Situation wie im Land Bremen unbedingt nötig ist.
tern zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Ich glaube, es macht Sinn, wenn wir es hinbekommen, den Behindertenbeauftragten hier auch im Land Bremen zu installieren, auch wenn ich der Meinung bin, dass es keineswegs sicher ist, dass man einen solchen Behindertenbeauftragten immer braucht. Man kann sich aus meiner Sicht durchaus vorstellen, dass man über eine Befristung nachdenkt. Ich glaube, im Moment macht es Sinn, einen solchen Behindertenbeauftragten deswegen einzuführen, weil man den Prozess, das Gesetz in das alltägliche Handeln von allen Verwaltungen zu implementieren, massiv ansteuern muss. Dann kann eine solche Instanz eines Behindertenbeauftragten ein wirksames Instrument sein, weil es machtvoll versucht, den Geist dieses Gesetzes allen hineinzudrücken.
Wir haben sehr viele Erfahrungen damit, dass sich Verwaltungen und manchmal auch die Politik sehr schwer tun, sich auch dem Geist eines solchen Gesetzes zu unterwerfen oder sich den Geist im eigenen Handeln zu Eigen zu machen. Deswegen kann ich noch einmal sagen, ich gehe davon aus, dass wir hier eine produktive Lösung mit den Koalitionsfraktionen bis Ostern hinbekommen werden, die wir dann hier im Parlament sicherlich auch noch einmal diskutieren. Abschließend: Wir sind mit diesem Gesetz keineswegs allen Ansprüchen nachgekommen. Es gibt auch noch viel Unzufriedenheit, insbesondere im Hinblick auf die formulierten Punkte. Ich bin aber trotzdem der Auffassung, dass es sich dabei um ein sehr fortschrittliches Gesetz handelt, auch in der vorliegenden Fassung, deswegen werden wir es auch beschließen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde eine andere Rede halten als Sie, Herr Oppermann, und als Sie, Herr Pietrzok! Ich werde keine große Soße darüber gießen, keine allgemeinen Stellungnahmen darüber abgeben, wie toll wir sind, sondern ich werde diesen Senat für das, was er hier heute vorlegt, scharf angreifen, auch wenn Sie – das fand ich auch nett von Ihnen, Herr Pietrzok – sich eben auf meine Rede von vor ein paar Monaten bezogen haben. Da gab es ja auch noch die Hoffnung, dass man zu einer vernünftigen Lösung kommt. Dafür bedanke ich mich, aber milde stimmen können Sie mich hier heute damit nicht.