Eine HIV-Infektion schließt eine Rückführung nicht generell aus. Entscheidend für das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses ist bei einer HIV-Infektion ebenso wie bei anderen schwerwiegenden Erkrankungen, in welchem Stadium der Erkrankung sich die Betroffenen befinden und welche Möglichkeiten der medizinischen Behandlungen im Herkunftsland gegeben und zugänglich sind.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Rückführung dann ausgeschlossen, wenn eine extreme Gefahr vorliegt und dem Ausländer bei der Rückkehr der sichere Tod oder schwerste Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit drohen und er in eine solche Gefahr alsbald nach der Rückkehr gerät. Ob dies vorliegend der Fall ist, ist durch ärztliche Gutachten nicht nachgewiesen und wird im laufenden Verfahren geklärt.
Zu Frage drei: Wie in der Antwort zu Frage zwei dargestellt, ist in jedem Einzelfall bei der Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eine sehr sorgfältige Prüfung insbesondere im Hinblick auf mögliche Abschiebungshindernisse, zum Beispiel aufgrund einer Gefährdung für Leib und Leben, erforderlich, die in der Regel durch die Verwaltungsgerichte überprüft werden.
Wenn die zuständigen Behörden auf der Grundlage der hierfür sehr detaillierten rechtlichen Regelungen und unter Heranziehung umfangreicher Er
mittlungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine Rückführungsmaßnahme verantwortbar ist, trägt hierfür selbstverständlich der Senat die Verantwortung. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe Ihrer Antwort entnommen, dass der Senat auch weiterhin der Meinung ist, dass Lebensbedrohung in der Heimat ein Abschiebehindernis aus humanitären Gründen ist!
Schwerste Erkrankungen und Bedrohungen für Leib und Leben sind nicht nur nach Auffassung des Senats, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der bremischen Verwaltungsgerichte ein Abschiebehindernis.
Wir sind auch weiterhin gemeinsam der Meinung, dass Gutachten des Gesundheitsamtes als Grundlage, um das festzustellen, tauglich sind?
In diesem Fall haben wir über die Frage, von wem welches Gutachten vorzulegen ist, nicht zu entscheiden. Sie spielen auf einen anderen Sachverhalt an. Da gibt es eine Verabredung der Innenminister, wie ich es hier auch schon berichtet habe, das grundsätzlich durch spezielle Gutachter überprüfen zu lassen. Ob und inwieweit das in Bremen erfolgen wird, ist noch nicht abschließend geklärt.
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Herr Senator, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten, so dass wir gleich in die Aussprache eintreten können!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Internationalisierung der Lehrerausbildung klingt abstrakt, ist aber von großer Bedeutung für die Universität Bremen und auch deren Reformfähigkeit. Worüber reden wir? Wir reden über einen der größten Bereiche an den bremischen Hochschulen, wir reden hier über mehr als 4000 Studierende, die sich mit dem Gedanken tragen, Lehrer zu werden, und das Ganze verbunden mit einem nahezu vollständigen Personalwechsel der Lehrkräfte in den nächsten Jahren. Das zeigt im Grunde genommen Chance und Risiko gleichermaßen auf.
Wir haben uns als CDU und als SPD mit einer Großen Anfrage hier an den Senat gewandt, weil lange Zeit unklar war, wie weit wir welche Schritte gehen werden. Der Bericht ließ in der Deputation zunächst auf sich warten. Inzwischen haben wir das nachgeholt. Wir haben bereits in der Deputation eine ausführliche inhaltliche Debatte geführt, so dass wir uns heute nur noch einmal auf wenige politische Punkte reduzieren können. Wenn wir hier also nicht im Detail die fachliche Debatte führen, dann heißt das nicht, dass wir das nicht können, sondern wir haben das schon getan. Es gibt da ja besonders bei allen, die selbst Lehrer sind und im Parlament sitzen, Erwartungen, in die Tiefe der Diskussion einzusteigen. Das wollen wir nicht tun! ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Meine Damen und Herren, es war die grundsätzliche Frage: Machen wir eine Reform in der Reform bei der Lehrerausbildung, oder legen wir den Hebel um? Gehen wir den Weg des Prozesses von Bologna, und gehen wir den Weg der Internationalisierung in Richtung Bachelor und Master? Die Umstellung in Richtung Modularisierung ist deutschlandweit durchaus auch mit Ängsten versehen. Wir haben unterschiedliche Traditionen in der Lehrerausbildung. In den südlichen Bundesländern gibt es noch pädagogische Hochschulen, da geht man ganz anders mit dem Thema um als bei uns. Das ist nicht nur eine Frage, ob man sozusagen eher links- oder eher mitteorientiert ist und welche Schulpolitik man da vertritt. Da geht es in der Republik bunt durcheinander, das haben die letzten Monate gezeigt. Wenn es nun etwas länger gedauert hat in der Deputation, so bin ich doch froh, Herr Lemke, dass es Ihnen gelungen ist, die norddeutschen Länder hier zusammenzuführen und Bremen keinen Alleingang macht.
Meine Damen und Herren, das ist wichtig, das haben wir aus den Debatten der vergangenen Jahre hier gelernt: Alleingänge in Bremen gehören der Vergangenheit an. Wir müssen im Gleichschritt mit anderen gehen, und wir müssen vor allen Dingen um die Anerkennung der Studienabschlüsse im Sinne der 4000 Studierenden kämpfen, die jetzt da sind, und derjenigen, die da kommen wollen. Insofern machen Sie weiter an der Stelle, Herr Senator, dass Sie um diese Anerkennung und Verbindlichkeit kämpfen! Die ersten norddeutschen Länder sind der erste Schritt. Jetzt muss es auch gelingen, bei den süddeutschen Ländern diese Chancen im Sinne der Studierenden einzufordern. Herzlichen Dank dafür!
Meine Damen und Herren, ich will nur spiegelstrichartig einige Schlaglichter werfen und nicht das Thema vollständig erschlagen, aber ein erster bemerkenswerter Punkt steht hier in der Mitteilung des Senats. Dort heißt es, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Um den schulstrukturellen Veränderungen des bremischen Schulsystems Rechnung zu tragen, wird die Stufenlehrerausbildung aufgegeben.“ Herzlichen Glückwunsch, Herr Senator! Diese Sätze hätten wir uns früher erwartet. Meine Vorredner haben sich an dieser Stelle lange dafür eingesetzt. Viele haben dafür gekämpft. Jetzt ist es einmal so weit. Dass wir darin solch einen Satz lesen, ist nicht selbstverständlich, das sage ich vorweg, auch mit Bezug auf den Antrag der Grünen, den wir hier gleich noch diskutieren müssen.
Ich sage auch noch etwas! Die öffentliche Wahrnehmung ist ja mit dem Thema Lehrerausbildung auch konfrontiert worden, weil sozusagen die
Themen „Wie lange studieren eigentlich diejenigen, die Lehrer werden wollen?“ und „Welche Berufschancen hat diese Anzahl der Langzeitstudierenden?“ diskutiert werden. In der Tat, uns kann wenig beruhigen, dass das ein bundesweites Problem ist. Wenn über 406 Studierende schon über acht Jahre im Studium sind, über 846 Studierende zehneinhalb Jahre länger studieren, dann muss man den Finger in die Wunde legen. Das heißt nicht, dass das alle faule Studenten sind, aber man muss sich mit den Ursachen auseinander setzen, und da ist jetzt der richtige Zeitpunkt, an dem wir den Hebel in der Lehrerausbildung umlegen wollen und darüber reden, damit sich diese Fehler nicht wiederholen.
Ich rate uns schon – ich will das nicht mit einem Antrag versehen –, Herr Senator, dass wir uns aber bei aller Autonomie der Hochschulen darum kümmern, nach den Ursachen zu fragen, warum da so lange studiert wird. Ich glaube nicht, dass das alles soziale Härtefälle sind, ich glaube nicht, dass da alle Kinder erziehen, sondern das hat auch etwas mit grundsätzlichen Problemen, mit Orientierungslosigkeit, mit Fächerstrukturierungen, mit dem Studienangebot zu tun.
Ich darf einmal daran erinnern, wir haben im Bremischen Hochschulgesetz beschlossen, wir wollen Musterstudienpläne, wir wollen darlegen, ob ein Student auch wirklich die Chance hat, sein Studium in der Regelstudienzeit zu beenden. Diese Dinge gehören auf die Tagesordnung, und deshalb müssen wir uns darum kümmern. Die Frage also: Welche Ursachen hat das, aber auch, was tun wir für die über 800 Studierenden, um sie vielleicht doch noch zu einem Abschluss zu bewegen? Ob mit dem Ziel, Lehrer zu werden oder nicht, am Ende können wir aber nicht tatenlos zusehen, dass hier auch gerade im Lehrerbereich Langzeitstudierende produziert werden!
Drittens begrüßen wir, dass die Fächerkombination eingeschränkt wird. Möglicherweise gehen auch manche Langzeitstudierende darauf zurück, dass wir diese orchideenhaften – wobei Orchideen teuer sind, also eigentlich etwas Angenehmes sind – Fächerkombinationen abschaffen müssen, weil dafür erstens keine Nachfrage in den Schulen besteht und wir ja auf der anderen Seite Schwierigkeiten haben, überhaupt Klassenlehrer zu finden, gerade im Bereich der Grundschule. Dass hier die Fächerkombination eingeschränkt und mehr Orientierung geschaffen wird, halten wir für richtig.
Wir finden richtig, dass es mit dem Zentrum für Lehrerausbildung künftig klarere Verantwortung und Kompetenzen gibt. In der Tat fehlt doch immer ein Ansprechpartner. Selbst für uns als Politiker ist immer die Frage: Wen sprechen wir eigentlich an in der Lehrerausbildung? Mein Eindruck ist manchmal,
es ist ein Wirrwarr von Unzuständigkeiten und nicht von Zuständigkeiten. Auch hier besteht eine Chance, nicht nur in der Institution, sondern auch in der Frage der Personen, die berufen werden, klare Verantwortlichkeiten darzustellen.
Meine Damen und Herren, es gibt eine Reihe von Fragen, die wir noch stellen müssen: Wie ist es eigentlich mit dem Verfallen des Staatsexamens? Wann hat man Ansprüche auf Referendariate, auf Einstellung in den Schuldienst und wann nicht? Wir müssen darüber diskutieren, wie und in welchem Verhältnis das LIS eigentlich in dieser ganzen Gemengelage zur Universität steht. Wir müssen noch einmal über die Transparenz des Studienverlaufs reden. Das ist ein Punkt, aber das ist der einzige Punkt, mit dem ich bei dem Antrag der Grünen Sympathie habe, dass wir sozusagen auch dort die Finger in die Wunde legen müssen.
In der Tat, wenn man manche Studenten hört, die fragen sich: Was diskutiert ihr eigentlich? Kennt ihr gar nicht die Probleme unseres Fachbereichs? Natürlich wissen wir, dass die Probleme komplizierter sind als das, was wir hier im Parlament diskutieren. Wir gehen auch da die richtigen Schritte, aber die ernsthafte Auseinandersetzung und Debatte darüber, auch über die Inhalte, was wir von Lehrern erwarten, Diagnosefähigkeit und so weiter, werden wir dann beim Lehrerausbildungsgesetz, was uns in nächster Zeit noch ereilen wird, hier diskutieren. Das will ich hier heute nicht machen.
Meine Damen und Herren, die Grünen fordern hier, dass für alle Bachelor-Studenten der Zugang zum Masterstudium eröffnet wird.
Ja, was ist erfolgreich? Das hätten Sie erklären müssen! Gerade die Modularisierung zeichnet sich dadurch aus, dass nicht jeder, der einen Bachelor macht, automatisch in die Masterphase übergeht. Wenn wir eine gestufte Ausbildung wollen, dann müssen wir sie auch mit Leben erfüllen. Insofern ist hier als Hausaufgabe eher zu definieren, welche Voraussetzungen es denn sein sollen, um Lehrer zu werden, und was die Bachelor-Studenten, die ihren Abschluss haben, nachweisen müssen, um in einen Masterstudiengang überzugehen. Das müssen wir in der Tat schnell klären, denn wenn es 2005 losgehen soll, dann können wir diese Kriterien nicht erst nach zwei Jahren definieren, sondern wir müssen sie am Anfang des Studiums darlegen. Das heißt, da ist Handlungsbedarf, aber einen Automatismus von Bachelor in Richtung Masterstudium sehen wir als CDU nicht.
Die Frage des Halbjahrespraktikums ist hier in den vergangenen Jahren von anderen häufiger diskutiert worden. Wir hatten den Wunsch und haben das