Protokoll der Sitzung vom 04.06.2004

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das gehört mit zu den netten Seiten dieser ganz großen Koalition, die Opposition wächst notgedrungen auch über sich hinaus. Dass sich in diesem Haus kein Kollege von der SPD und der CDU findet, der bereit und in der Lage ist, dem Haus zu erklären, um welches Gesetz es jetzt hier eigentlich geht und was hier verändert werden soll, ich weiß nicht, ob Feigheit ein parlamentarischer Ausdruck ist, wenn nicht, dann nehme ich es sofort zurück!

(Zuruf des Abg. Karl Uwe O p p e r - m a n n [CDU])

Sie sind überrascht! Gut, dann ist es keine Feigheit, sondern die Koalition blickt einfach nur nicht durch. Das ist übrigens auch Sinn dieses Gesetzentwurfs gewesen. Es macht die Sache nicht besser, Herr Oppermann!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich werde jetzt also meinen Redebeitrag zum Teil dafür verwenden zu erklären, worum es hier geht! Der Senat legt dem Plenum einen Gesetzentwurf vor, der auch heute beschlossen werden soll, in dem es darum geht, einen Staatsvertrag mit allen anderen Bundesländern abzuschließen –

(Abg. Frau W i e d e m e y e r [SPD]: Zwei!)

zwei Staatsverträge, richtig, Frau Wiedemeyer blickt doch durch, dann kann ich mich ja freuen! –, zwei Staatsverträge abzuschließen, in denen es darum geht, mit anderen Bundesländern einheitlichere Verfahren für die Genehmigung von Wetten zu vereinbaren. Das ist ein sinnvolles Ziel, und es geht darum, dass man darauf reagieren will, dass sich bei der Verteilung der Wettmittel Verschiebungen zwischen den Bundesländern dadurch ergeben, dass bestimmte Wettgemeinschaften in bestimmten Bundesländern vorrangig rangieren und dass es damit dann zu Einnahmeverzerrungen kommt. Es ist auch sinnvoll, dies in einem Staatsvertrag zu regeln. Da findet eine Art von kleinem Finanzausgleich über die Einnahmen der Wettmittel statt. Das ist sinnvoll, darüber will ich jetzt auch nicht reden. Der Staatsvertrag ist für uns in Ordnung.

Nicht in Ordnung ist aber, dass versteckt in einer dicken Vorlage über den Staatsvertrag eine Änderung, die eigentlich auch gar nicht im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag steht, des Wettmittelgesetzes in Bremen verborgen ist, die im Koalitionsvertrag unter den die große Koalition tragenden Fraktionen beziehungsweise Parteien annähernd ver––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

einbart worden ist, die aber sozialpolitisch, jugendpolitisch und kulturpolitisch doch sehr weitreichende Auswirkungen haben, weil man nämlich die in der Stadt bekannten und in weiten Kreisen beliebten Wettmittel so stark verändern wird, dass sie nämlich ihre Zweckbindung – was das ist, das erkläre ich gleich – einbüßen und man in Zukunft ganz schlicht und einfach davon ausgehen kann, dass es die Wettmittel in ihrer bisherigen Gestalt in Bremen nicht mehr geben wird. Das ist falsch, und das wollen wir hier nicht!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Bisher ist es so, was auch in vielen anderen Bundesländern so ist, die Zweckbindung für Wettmittel wurde deshalb beschlossen, weil man davon ausgegangen ist, dass der Staat keinen Vorteil haben soll, wenn viel Glücksspiel stattfindet. Es gibt also eine spezifische Abgabe auf das Glücksspiel, und diese Abgabe sollte bisher – das ist dann die so genannte Zweckbindung – gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zur Verfügung stehen, jedenfalls zu einem großen Teil.

Die Kolleginnen und Kollegen, die hier eher mit den weichen Politikbereichen befasst sind, also Kultur, Soziales, Jugend, wissen, dass all das, was wir während des laufenden Haushaltsjahres gemacht haben für Initiativen und für Projekte in Bremen, sehr stark wettmittelbasiert war. Das war zum Teil auch ein Problem, aber die Deputationen konnten über diese Wettmittel beschließen und an diese Projekte und Initiativen Geld verteilen, auch im laufenden Haushaltsjahr. Wir waren dort also nicht an die Jährlichkeit gebunden, und ich sage einmal, wenn es nirgendwo mehr weiterging, dann konnten Projekte und Initiativen, zum Teil auch beraten durch das Netzwerk oder durch die Verwaltung selbst, immer noch einen Antrag stellen.

Die ziemlich peinlichen Impulsgelder, bei denen man sich noch nicht einmal entblödet, eine Presseerklärung herauszugeben, in der steht, dass sich die Fraktionsvorsitzenden – man höre und staune! – auf die Vergabe von Impulsgeldern in Höhe von 1,5 Millionen Euro geeinigt haben, sind jedenfalls kein Ersatz für die bisherigen Wettmittel, die sich im Großen und Ganzen bewährt haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Zweckbindung bedeutete also, es soll für besondere Dinge gemacht werden. Der Staat soll es nicht für Regelaufgaben einsetzen, er soll kein Interesse daran haben, keine Vorteile davon haben, dass Menschen spielen und dass er diese Einnahmen hat, und es war klar durch das Gesetz, dass diese Wettmittel nicht für Regelaufgaben eingesetzt werden dürfen. Dass das längst nicht mehr der Fall ist, außer in diesem bevorzugten Bereich Sport, wis

sen wir alle. Die Verwaltung im Sozialressort hat zum Beispiel in den letzten Jahren immer forsch von Haushaltsergänzungsmitteln gesprochen. Damit war klar, im Grunde wird das Gesetz nicht mehr eingehalten, was natürlich möglicherweise auch ein Argument dafür ist zu sagen, man muss es dann eben auch verändern.

Bei den Wettmitteln ungewöhnlich ist auch das Verfahren, wie sie beschlossen werden, und zwar bekommt der zuständige Senator, die zuständige Senatorin diese Mittel und soll sie dann im Einvernehmen mit der Deputation vergeben. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass dies eine rechtliche Konstruktion ist, die der Opposition deutlich mehr Möglichkeiten gibt als das normale Haushaltsverfahren, in dem eine Mehrheit beschließt, was eine Minderheit dann irgendwie zu schlucken hat.

Bei der Vergabe der Wettmittel ist zumindest in den Ressorts, in denen die Zusammenarbeit halbwegs funktionierte, auch immer darauf geachtet worden, dass es dort zwischen den Interessen einen Ausgleich gibt, dass es eine reine Sache der Mehrheitsentscheidung – –. Herr Kleen schaut ganz kritisch, davon hat er noch nie etwas gehört, schade!

(Abg. K l e e n [SPD]: Quatsch!)

Lesen Sie den Gesetzestext, darin steht: Der Senator bekommt das Geld und soll Einvernehmen mit der Deputation herstellen. Dieses Einvernehmen heißt auf keinen Fall, es darf immer eine Mehrheit beschließen, was eine Minderheit zu schlucken hat. Das ist doch wohl, Sie sind doch juristisch vorgebildet, klar. Darauf haben wir bestanden. Im Sozialressort hat das auch im Großen und Ganzen funktioniert, und damit waren die Wettmittel ein Bereich, in dem es eine hohe Kompetenz und viele Möglichkeiten für die Einwirkung der Deputation gegeben hat.

Jetzt wird das nicht mehr so sein. Das soll das Parlament hier heute beschließen. Der Senat hat tricky meiner Meinung nach versucht, der Öffentlichkeit das geheim zu halten. Ich glaube auch, dass viele Kolleginnen und Kollegen hier im Hause nicht wissen, was sie heute gleich tun werden. Sie werden damit noch eine Menge Ärger haben, und es ist auch schade, dass das hier heute so schlankweg gemacht werden soll.

Sie müssen wissen, dass Dienstleistungszentren und Altentagesstätten, Museen, Theater, Selbsthilfe-, Frauen- und Gesundheitsprojekte über viele Jahre hinweg sich von Wettmitteln ernährt haben, sich darüber entwickeln konnten und dass es auch immer ein Notnagel während der laufenden Haushaltsberatungen war.

Jetzt ist dieses Geld nicht weg, werden Sie mir gleich sagen. Das ist erst einmal richtig. Nichts weiter tun Sie gleich, als die Zweckbindung, nämlich

es soll nur für mildtätige und gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden, zu streichen. Sie machen es in Zukunft zu einem Teil des Haushalts. Die Wettmittel waren für die Ressorts, die weiß Gott hier nicht besonders prall ausgestattet sind, wie das Sozialressort, immer auch eine Möglichkeit, noch einmal die größten Notlagen auszugleichen. Diese Wettmittel werden in Zukunft den jährlichen konsumtiven Kürzungsquoten, ich erinnere noch einmal daran, in 2004 und 2005 jeweils 5,3 Prozent, unterworfen werden, und damit sind sie Teil des Haushalts.

Dann, ehrlich gesagt, muss man dieses ganze Theater, das nur der Gesichtswahrung dient, auch nicht mehr machen. Wenn man meint, sich die Wettmittel so nicht mehr leisten zu können, weil sie in den Länderfinanzausgleich eingerechnet werden, dann streichen Sie sie richtig! Haben Sie den Mut, das zu machen! Das ist etwas völlig anderes als dieser Murks, der im Grunde nur Sand in die Augen streuen soll. Das Verwaltungsverfahren bleibt kompliziert, und es wird in Zukunft so sein, dass sie natürlich wie Haushaltsmittel behandelt werden, weil nur im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen ein Bild über die Frage entstehen kann, welche Projekte und Initiativen eigentlich Geld bekommen haben.

Insofern wird auch in der Senatsvorlage Sand in die Augen gestreut, wenn gesagt wird, das ganze Verfahren bleibt erhalten, und in der Deputation wird einzeln beschlossen. Es ist natürlich völlig blödsinnig. Man wird es im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen entscheiden müssen, und ob man dann noch Verwaltungsressourcen dafür aus dem Fenster werfen muss, indem dann für jede einzelne Wettmittelvergabe noch eine eigene Vorlage gemacht werden muss. Aus meiner Sicht kann man sich das, wenn Sie das hier nun schon unbedingt so machen wollen, schenken.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Man kann auch noch sagen, dass man nicht jede Zweckbindung aufhebt. Auch das wissen wahrscheinlich nicht viele Kolleginnen und Kollegen hier im Haus. Die Zweckbindung für die so genannten Schwerpunktmittel innerhalb des Lottogesetzes bleibt. Davon profitiert vor allem der Bürgerpark, dagegen haben wir überhaupt nichts. Davon profitiert der Senator für Bau und Umwelt für Wohnumfeldverbesserung und das Landesgrünprogramm, und, wer hätte es gedacht, der dritte Bereich, für den die Zweckbindung nicht aufgehoben wird, ist der Sportbereich.

Das sind die Gewinner dieses Deals. Die Verlierer sind Jugend, Gesundheit, Soziales und Kultur. Herzlichen Glückwunsch an die Sozialdemokraten! Da haben Sie wirklich wieder super aufgepasst und toll verhandelt.

Es bleibt Abbau der Rechte der Deputationen, es wird unflexibler im laufenden Haushaltsverfahren.

Wenn man das ausgleichen will, dann muss man Verfügungstöpfe in den Haushalt einstellen. Dazu werden Sie bei den Haushaltsberatungen gar nicht die Kraft haben, und die ganze Sache geht zu Lasten weicher Politikbereiche. Der einzige damit verbundene Vorteil, nämlich eine Verkürzung des Verwaltungsverfahrens, den haben Sie nicht hinbekommen, weil Sie im Grunde Ihrer eigenen Basis und Ihren eigenen Abgeordneten gegenüber so tun müssen, als hätte sich nichts verändert. Diese Sache ist großer Murks, und wir werden sie hier in erster und zweiter Lesung ablehnen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Linnert, selbstverständlich weise ich erst einmal die Kritik zurück, dass wir nicht wissen, worum es hier geht. Es gab lediglich Irritationen darüber, dass nicht allen bekannt war, dass interfraktionell die Reihenfolge verschiedener Tagesordnungspunkte verändert wurde. Das hat zu kleinen Irritationen geführt.

Ich gehe auch davon aus, dass alle meine Kollegen sehr wohl wissen, wie viele verschiedene Teile wir heute hier beschließen. Es handelt sich nämlich um zwei Staatsverträge. Der erste Staatsvertrag soll das Lotteriewesen in Deutschland regeln, und wir finden es gut und richtig und begrüßen es ausdrücklich, dass es hier eine einheitliche Regelung über alle Bundesländer gibt. Wir wissen alle, und wir haben es auch schon in diesem Hause in der vergangenen Legislaturperiode diskutiert, um die Gefahren, die mit Spielen und Spieltrieb und so weiter verbunden sind, und wir denken, dass es an der Zeit ist, hier auch in einem Staatsvertrag Regelungen zu treffen, die einheitlich für alle gelten.

Der zweite Staatsvertrag, Sie haben es erwähnt, beschäftigt sich mit der Regionalisierung. Hier konnte man feststellen, dass es eben durch neue Verfahren eine Ungleichbehandlung geben kann, und hier soll ein kleiner Ausgleich, wie wir es schon an anderen Stellen in diesem föderalen System kennen, dafür sorgen, dass auch alle regional entsprechend an den Mitteln, die da übrig bleiben, beteiligt werden.

Wir haben dann, und ich finde, inhaltlich passt das durchaus dazu, in dieses Gesetz eingebaut die Änderung des Gesetzes über Wetten und Lotterien hier im Land Bremen, und es geht hier auch oder vor allen Dingen um die Punkte, die Sie eben angesprochen haben. Das Ganze ist nicht neu. Wir haben die Diskussion darüber nicht zuletzt bei den Koalitionsverhandlungen im letzten Jahr geführt, und Sie alle wissen, dass wir in den vergangenen Jahren immer ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

wieder auf die Wettmittel gestoßen sind, vor allen Dingen dann, wenn es auch um Probleme im Haushalt ging.

Die Zweckbindung wird hier in Teilen aufgehoben, in einigen Teilen bleibt sie bestehen. Darüber mag man nun streiten. Ich würde nicht sagen, dass wir da über den Tisch gezogen worden sind, sondern ich würde sagen, dass wir gemeinsam mit unseren Fachpolitikern eben zu der Erkenntnis gekommen sind, dass es für bestimmte Bereiche, hier möchte ich insbesondere den Sportbereich hervorheben, doch großen Sinn macht, hier bei der Zweckbindung zu bleiben.

Wir werden weiterhin die Abgaben, die uns aus den Spielen hier im öffentlichen Haushalt erreichen, für gemeinnützige und mildtätige Zwecke ausgeben, und das ändert auch überhaupt nichts daran, dass diese Zweckbindung aufgehoben wurde. Die Deputationen werden über diese Mittel entscheiden, und es wird weiterhin Einnahmepositionen in den einzelnen Haushalten geben. Da werden sie jetzt nämlich direkt hineinverteilt, die dann heißen Wettmittel, und Deputationen werden über die Verwendung entscheiden. Ich bin mir ganz sicher, dass unsere Deputierten selbstbewusst genug sind, darauf zu achten, dass diese Mittel dann auch dem gedachten Zweck zugeführt werden.

Sie haben, und da haben Sie sich selbst ein wenig widersprochen, erst so getan, als wäre bis heute die Welt in Ordnung gewesen bei den Wettmitteln und dies immer ein schönes Bonbon gewesen wäre, das alle Deputierten gemeinsam obendrein irgendwann hätten verteilen können im Laufe des Haushaltsvollzugs. Das ist bei weitem nicht der Fall. Wenn ich die Diskussion nicht nur im Haushaltsausschuss, sondern auch im Vollzug der letzten Jahre richtig in Erinnerung habe, waren auch die Wettmittel eigentlich immer in diesem Spiel Haushaltmittel mit enthalten.

Mehr als einmal konnte man erleben, dass auch Senatsvorlagen und Deputationsvorlagen einen Hinweis erhielten, man streicht originäre Haushaltsmittel, und dafür soll es dann durch Wettmittel kompensiert werden. Es ist schon lange so, dass ein bestimmter Teil der Wettmittel schlichtweg Haushaltsersatzmittel sind. Das heißt aber nicht, dass sie nicht dennoch für mildtätige und gemeinnützige Zwecke eingesetzt wurden, denn diese Mittel sind immer Vereinen und Institutionen zugute gekommen und nicht den Pflichtaufgaben des Staats. Ich bin mir sicher, das wird auch zukünftig so bleiben.

Sie selbst haben übrigens diese Tatsache erwähnt, indem Sie darauf hingewiesen haben, dass sie schon immer ein Notnagel waren bei den Haushaltsberatungen, und nichts anderes drückt das aus. Ich finde, mit dieser Änderung des Gesetzes über Wetten und Lotterien passen wir den Umgang mit diesen Mitteln, wie er sich in den letzten Jahren schon dargestellt hat, der Realität an.

Ich glaube nicht, dass es eine adäquate Lösung wäre, diese Wettmittel zu streichen. Ich finde es richtig, wenn sie weiterhin als Wettmittel ausgewiesen werden, wenn auch ein bewusster Umgang damit in den Deputationen stattfindet, und ich bin mir sicher, dass unsere Deputierten gemeinsam, und zwar die aller Fraktionen, darüber beschließen werden. Auch das ist keine Frage von Minderheiten oder Mehrheiten, sondern diese Mittel unterliegen den gleichen Kriterien wie andere auch bei der Vergabe. Sie haben vorhin schon mehrfach darauf hingewiesen, was parlamentarische Gepflogenheiten sind, und dazu gehört natürlich auch die Frage von Mehrheiten bei der Abstimmung über Verwendung von Mitteln.

Sie sind herzlich eingeladen, mit uns gemeinsam in den Fachdeputationen zu diskutieren und zu entscheiden, wohin diese Mittel fließen. Ich bin mir sicher, dass sie weiterhin für gemeinnützige und mildtätige Zwecke verwandt werden, und unsere Deputierten stehen dafür, dass sie genau darauf achten werden.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich möchte das vom Präsidium doch noch einmal richtig stellen, weil es zum zweiten Mal angesprochen worden ist und hier Unruhe im Plenum herrscht. Sie haben beschlossen, und zwar waren Sie gestern alle zugegen, dass nach Punkt 13 dieser Punkt 17 aufgerufen wird. Ich könnte Ihnen das noch einmal vorlesen. Ich glaube, es ist mit den Geschäftsführern und mit den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen worden. Aus dem Grund haben wir Punkt 17 aufgerufen. Ich hoffe, dass das jetzt geklärt ist.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Pflugradt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist richtig, was Sie hier eben ausgeführt haben, trotzdem bin ich davon ausgegangen, weil ich eine andere Information hatte, dass es erst heute Nachmittag an die Reihe kommt. Insofern sind die Missverständnisse ausgeräumt.

Frau Wiedemeyer hat all das ausgeführt, was ich auch ausführen wollte. Ich kann das von A bis Z unterschreiben und will das deswegen nicht wiederholen. Ich will nur ergänzend darauf hinweisen, die Frage der Regionalisierung ist ein Kompromiss der Ministerpräsidenten gewesen, Niedersachsen musste etwas abgeben, es sind, glaube ich, über 18 Millionen, und von einem Teil davon partizipieren wir. Das ist auch gar nicht schlecht.