Herr Wedler, Sie haben selbst zum Abschluss Ihrer Rede gesagt, dass Sie dem Gesetzentwurf in der ersten Lesung zustimmen werden. Insofern sollten Sie sich auch selbst fragen, ob Sie sich in diesem Hause beliebt machen, wobei ich nicht weiß, ob es erstrebenswert ist, sich in diesem Hause beliebt zu machen, aber Sie haben auch keine guten Chancen dafür.
Ich weiß auch nicht, ob es so erstrebenswert ist, eine Debatte über einen Punkt anzustrengen, über den Einigkeit herrscht, und hier vorzugaukeln, dass Bremerhaven etwas weggenommen wird. Genau dies ist nicht der Fall! Bremerhaven wird nichts weggenommen! Die Arbeitsgerichtsbarkeit bleibt in Bremerhaven bestehen. Die Bürger haben genauso wei––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
terhin die Möglichkeit, in Bremerhaven ihre Klagen einzureichen und ihre Prozesse zu führen. Sie müssen deswegen nicht nach Bremen fahren und sich auch nicht mit anderen Richtern auseinander setzen, außer dass eben ständig ein Wechsel im Gericht stattfinden kann, und das, denke ich, gehört nun einmal zur normalen Gerichtsbarkeit.
Es wird Flexibilität erreicht, und es ist kostengünstiger, und ich glaube, dass wir das in der heutigen Situation, in der sich das Land Bremen befindet, eben auch berücksichtigen müssen und dann nicht aus reiner – ich finde jetzt kein nett umschreibendes Wort dafür – Egomanie hier eine Debatte anzustrengen, die wirklich zu nichts führen wird. Ich glaube, wir sollten uns wirklich in der Sache auseinander setzen, und da gibt es viele Punkte im Justizbereich, die sehr wohl streitig sind, und es gibt auch sehr viele Punkte, die man aus Bremerhavener Sicht mehr in den Vordergrund rücken kann.
Herr Kollege Grotheer hat das Justizzentrum in Bremerhaven angesprochen. Das, finde ich, ist ein wichtiger Punkt, damit Bremerhaven mit seiner Gerichtsbarkeit in den Vordergrund kommen kann, und es ist eine wichtige Initiative für Bremerhaven, dort weiter voranzukommen. Die Beschlüsse sind hierzu im Senat und auch in der Bürgerschaft entsprechend gefasst worden. Ich glaube, es ist da viel wichtiger, dass wir unsere Kraft gemeinsam darauf richten, wirklich etwas für Bremerhaven zu tun, was Bremerhaven auch nützt, und nicht an Punkten, wo es Bremerhaven eigentlich nichts bringen wird, weil sich an dem Zustand nichts ändert.
In Ihrer Rede haben Sie auch deutlich gemacht, dass es Ihnen im Prinzip gar nicht um diesen Punkt ging, sondern Sie wollten Ihren Antrag hier begründen, den Sie zu spät eingereicht haben und der deshalb nicht mehr auf der Tagesordnung der regulären Sitzung der Bürgerschaft steht. Deshalb war auch der Schwerpunkt Ihres Beitrags darauf gerichtet, inwieweit die Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert werden kann.
Herr Wedler, ich finde, man sollte niemals Debatten auf einem fundierten Halbwissen führen. Ich finde, dass das zu relativ wenig führt. Man kann sich in der Sache mit Themen auseinander setzen, und man kann sich in der Sache auch mit der Initiative, die im Bundesrat gelaufen ist, auseinander setzen, aber mir nichts dir nichts innerhalb von ein paar Tagen einen Antrag einzureichen, der eine Grundgesetzänderung nötig macht, zu der eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist, und den einmal hier schlankweg abstimmen und debattieren zu lassen, ist, wie ich finde, der Sache nicht angemessen und dient auch nicht dem Parlamentarismus in der Bremischen Bürgerschaft. Ich finde, Sie sollten die Debatten wirklich etwas fundierter mit etwas mehr Wissen führen.
Wir werden uns im Rechtsausschuss sicherlich mit dieser Thematik noch weiter auseinander setzen. Wir haben das Thema bereits erörtert, das die Zusammenlegung von Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten anbetrifft, und die Debatte ist sehr eingehend geführt worden und wird auch noch weiter im Rechtsausschuss geführt. Darüber hinaus kann man über Sachen streiten, aber ich finde, nicht auf dieser Basis.
Ich finde, dass es sich auch nicht gehört, das in dieser Art und Weise zu tun. Sie selbst betonen ja immer Ihre Rechte. Sie betonen, dass Sie sich als Abgeordneter, und das ist auch vollkommen verständlich, hier nicht mit Anträgen auseinander setzen können, die Sie erst einen Tag vor den Debatten bekommen haben. es ist Ihr gutes Recht, hier anzuführen, dass Sie längere Vorbereitungszeiten brauchen. Aber ich finde, genauso sollten Sie dieses Parlament nicht dazu missbrauchen, eine Rede zu diesem Tagesordnungspunkt zu halten, die mit diesem Tagesordnungspunkt im Prinzip nichts zu tun hat, weil Ihr Debattenpunkt heute nicht mehr an die Reihe kommt. Ich finde, das gehört auch nicht zum Parlamentarismus.
Wenn wir dieses Thema im Rechtsausschuss diskutieren werden, und da wird es sicherlich auch hingehören und diskutiert werden können, sind Sie natürlich herzlich eingeladen, sich an dieser Debatte zu beteiligen und sie auch dort zu führen, aber dann, wie schon gesagt, in einem ordnungsgemäßen Verfahren, so wie es sich gehört.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zu einigen Punkten, die mir gegenüber hier so vorwurfsvoll vorgetragen worden sind, Bemerkungen machen. Die Verknüpfung der beiden Tagesordnungspunkte, erste Lesung dieses Gesetzesvorhabens und mein Dringlichkeitsantrag zu der, wie ich fand, gleichen Thematik, habe ich ja nicht vorgeschlagen, weil ich die Argumentation, die Sie vorgetragen haben, dass Sie sich gründlicher vorbereiten wollen und auch müssen, eingesehen habe. Deshalb habe ich ja gestern Morgen diesen Verbindungsantrag gar nicht gestellt. Insofern geht dieser Vorwurf, den Sie mir da machen, an der Sache vorbei.
Die Dringlichkeit für meinen Antrag bestand deswegen, weil sein Thema Gegenstand der ordentlichen Debatte, also der ersten Lesung dieses Gesetz
entwurfes war. Das ist ja auch nichts Ungewöhnliches in diesem Hause, das machen andere Fraktionen genauso. Insofern, denke ich, war das legitim. Wie gesagt, ich habe mich der Argumentation, dass man diese Themen, schwierige Themen, zugegeben, auseinander ziehen sollte, ja nicht verschlossen. Wir befinden uns in der ersten Lesung, und da muss es legitim sein, dass man auch debattiert. So verstehe ich jedenfalls Gesetzesberatungen.
Insofern bin ich natürlich etwas irritiert, wenn jetzt kritisiert wird, dass ich hier die Debatte verlängere oder mich unparlamentarisch verhalte. Ich bilde mir ein, mich sehr parlamentarisch verhalten zu haben, indem ich eben diese Trennung akzeptiert habe und indem ich auch versuche, hier etwas bei der ersten Lesung zu sagen. Bei der zweiten Lesung kann das durchaus anders aussehen, dass man dann tatsächlich ohne Debatte, weil zwischenzeitlich alles geklärt ist, dieses Thema weiter diskutieren kann.
Den Vorwurf der reinen Egomanie möchte ich zurückweisen. Ich will das nicht bewerten, aber dieser Vorwurf ist falsch. Das hat mit Egomanie gar nichts zu tun. Es ist schlicht und einfach meine Überlegung, dass man, wenn man ein Gesetz in erster Lesung debattiert, dann auch debattiert und es nicht einfach ohne Debatte durchwinkt und bei der zweiten Lesung vielleicht das Gleiche macht und dann ein Gesetz ohne Debatte über die Bühne geht. Das kann nicht richtig sein!
Wenn „Robin Hood von Bremerhaven“ ein Vorwurf gewesen sein soll, dann verstehe ich diese Bezeichnung nicht. Wenn er ein Kompliment gewesen ist, dann nehme ich ihn gern entgegen. Ich bin Landtagsabgeordneter aus Bremerhaven, insofern bin ich dem Land insgesamt verpflichtet und fühle mich dann natürlich auch entsprechend hier in meinem Engagement bestärkt. „Robin Hood“ kann ich als Kompliment entgegennehmen, aber nicht als Vorwurf.
Ich komme noch einmal zu dem Justizzentrum und zu den anderen Punkten! Sie wissen, dass der Oberbürgermeister von Bremerhaven andere Vorstellungen öffentlich geäußert hat, die die Arbeitsgerichtsbarkeit angehen. Er hat nämlich die andere Überlegung gehabt, die Gerichtsbezirke über die Landesgrenze hinaus auszudehnen, um zu größerer Auslastung zu kommen.
Das ist ein anderer Vorschlag, der nicht auf der Linie dessen liegt, was ich Ihnen hier vorgetragen habe. Ich möchte innerhalb des Landes bleiben und
habe überlegt, wie ich die schwankenden oder zu geringen Fallzahlen besser ausgleichen kann. Dann gibt es eben den Gedanken, Arbeitsgerichte als Fachgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit zu integrieren. Das ist auch kein neuer Gedanke, denn er wird bei uns schon lange diskutiert, und deswegen habe ich ihn aufgenommen und hier entsprechend vorgetragen.
Ich und meine Partei, um den Vorwurf von Herrn Grotheer aufzunehmen, haben überhaupt nichts gegen die Arbeitsgerichte. Es geht auch nicht um die Abschaffung oder das Überflüssigmachen der Arbeitsgerichte. Das ist ein falscher Vorwurf, der an der Sache vorbeigeht, sondern mein oder unser Gedanke ist ja, die Arbeitsgerichte als Fachgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit zu integrieren, also die Arbeitsgerichtsbarkeit der Justiz zuzuordnen und sie in die ordentliche Gerichtsbarkeit zu integrieren. Das sind die Grundgedanken. Das ist das Gegenteil von dem, was Abschaffung oder Überflüssigmachen oder so etwas anbetrifft. Insofern möchte ich diesen Vorwurf nicht gelten lassen.
Das ist eine ernsthafte Debatte, das will ich gern zugestehen, und das ist auch streitig in der Diskussion in meiner Partei. Nur hier in Bremen haben wir uns mehrheitlich auf diesen Tenor festgelegt. Das möchte ich hier zur Erwiderung sagen. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz über die Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Bremen, Drucksachen-Nummer 16/369, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Die Anfrage „Entwicklung der BLG Logistics Group“ der CDU-Fraktion ist, glaube ich, eine Anfrage, die auch in der Diskussion, die gerade entsteht, zur richtigen Zeit kommt, nämlich in der Diskussion zwischen Bremen und Bremerhaven, wie der Kollege Wedler es gerade wieder angesprochen hat. Hier zeigt es sich, dass die große Koalition in Bremen vernünftige Entscheidungen getroffen hat, vernünftige Entscheidungen für Bremen, aber auch wichtige Entscheidungen für Bremerhaven. Ich denke, das zeigt die gute Zusammenarbeit. Insofern ist der Streit, der hier immer wieder angeführt wird, eigentlich keiner. Es geht nur gemeinsam, und gerade die Antwort auf diese Anfrage zeigt das deutlich auf.