Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/404, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht, dass wir hier heute in der ersten Lesung eines Gesetzentwurfes auch diskutieren wollen und sollen. Das war ursprünglich so nicht vorgesehen. Mein Verständnis einer Gesetzesberatung ist eigentlich, dass wir bei ersten Lesungen diskutieren und dass wir in der Zwischenzeit bis zur zweiten Lesung über die Argumente, die gefallen sind, nachdenken und wie dann bei der zweiten Lesung mit zwischenzeitlicher Ausschussberatung vielleicht ohne Debatte auskommen. Deswegen habe ich darauf beharrt, dass wir heute debattieren und ich dann auch von meinem Rederecht in dem Zusammenhang Gebrauch mache.
Ich gehöre nicht dem Rechtsausschuss an, das ist ein weiteres Argument in diesem Zusammenhang, denn die Diskussionen, die hinter dieser Gesetzesvorlage stehen, habe ich nicht mitverfolgen können. Auch aus diesem Grund habe ich natürlich ein Bedürfnis, dass wir hier darüber diskutieren. Ich möchte einige Anmerkungen zu dem Gesetzesvorschlag machen, und ich möchte zugleich auch einige Anmerkungen und Bemerkungen zur Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit ganz allgemein machen.
Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bundesland Bremen soll das eigenständige Arbeitsgericht in Bremerhaven aufgehoben werden. Stattdessen soll es eine bis mehrere auswärtige Kammern des neu strukturierten Arbeitsgerichts Bremen/Bremerhaven geben, die ihren Sitz in Bremerhaven haben sollen. Im Ergebnis bedeutet das, dass nicht nur eine Präsidialabteilung, sprich Leitungsebene, eingespart wird, zufälligerweise einmal wieder, muss ich leider sagen, in Bremerhaven. Es bedeutet auch, dass es nach Bremerhaven abgeordnete Richter geben kann.
Ich habe nichts gegen die Abordnung von bremischen Beamten und Richtern nach Bremerhaven, ganz im Gegenteil. Ich habe auch nichts gegen die Neustrukturierung von Verwaltungen und Gerichten, ich habe aber etwas dagegen, dass solche Entscheidungen ohne sichtbares Gesamtkonzept und ohne Rücksichtnahme auf die besonderen Strukturprobleme in unserem Bundesland getroffen werden. Allein ressortbezogene Gesichtspunkte spielen in diesem Fall offensichtlich eine Rolle.
Es ist im Übrigen auch nicht das erste Mal. Allein in dem einen Jahr, in dem ich hier tätig bin, hatten wir es schon mit mehreren Fällen dieser Art zu tun. Mit der Justizvollzugsanstalt ging es in Bremerhaven los, mit dem Hafengesundheitsamt und der Gewerbeaufsicht ging es weiter, jetzt ist das Arbeitsgericht an der Reihe. Veterinäramt, Eichamt sowie die Wasserschutzpolizei sind ebenfalls im Spiel. Wir können den Katalog möglicherweise auch bald fort
setzen, denn wenn wir im November in der nächsten Sitzung debattieren, können wir vielleicht noch andere Behörden nennen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen.
Nichts gegen das Sparen, aber dieses eng ressortbezogene, konzeptionslose und, wie ich finde, bremerhavenlastige Sparen ist von Übel. Besser als mit solchen Entscheidungen können dieser Senat und diese Koalition ihr angebliches Engagement für Bremerhaven nicht dokumentieren. Als Bremerhavener glaube ich schon lange nicht mehr an Zufall und an Unbedachtsamkeit, das ist, muss ich leider feststellen, System, System zu Lasten Bremerhavens.
Das liegt im Übrigen auf der gleichen Linie wie die ständigen Ausflüchte, wenn es um die Hoheitsfrage bei den stadtbremischen Hafengebieten in Bremerhaven geht. Das werden wir nachher sicherlich auch noch einmal thematisieren, aber das hängt alles offensichtlich zusammen. Das ganze Gerede von der besonderen Fürsorge und Stärkung Bremerhavens entlarvt sich hier als heiße Luft.
Sie wissen, dass für uns als FDP das Sparen einen großen Stellenwert hat. Mit Ihrem Vorschlag zur Aufhebung des eigenständigen Arbeitsgerichts Bremerhaven leisten Sie zugegebenermaßen einen Sparbeitrag. Er könnte aber, und das sage ich in Richtung Justizsenator und Finanzsenator, die beide jetzt nicht hier sind, noch viel größer sein, dann nämlich, wenn die Arbeitsgerichte als Fachgerichte bei den ordentlichen Gerichten angesiedelt würden, dann würde man nämlich drei Präsidialabteilungen einsparen, eine in Bremen, eine in Bremerhaven und zusätzlich auch noch beim Landesarbeitsgericht. Man könnte viel besser mit den Arbeitsmengen bei den betroffenen Gerichtszweigen umgehen. Es gibt heute, im Jahre 2004, nach meiner Auffassung keinen Grund mehr für eine eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit, das hat sich, für mein Verständnis, längst überholt.
Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen einstimmig, also auch mit den Stimmen Bremens, zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen die Organisationsstrukturen im Bereich der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit grundlegend geändert werden sollen. Darin ist vorgesehen, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, die Gerichte der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit zu einer einheitlichen Fachgerichtsbarkeit zusammenzulegen. Nun ist der Bundestag am Zug, und ich hoffe, dass dort die beiden Gesetzentwürfe des Bundesrates zur Zusammenfassung der drei Fachgerichte eine Mehrheit finden werden. Dann kann die bremische Gesetzgebung dazu stattfinden.
Wie ich der Presse entnommen habe, will der Senat diesen Weg gehen, das heißt, die drei Gerichte zu einer einheitlichen Gerichtsbarkeit zusammenfassen, und das, finde ich, ist ein richtiger Weg, der hoffentlich auch bald möglich wird, wenn der Bundesgesetzgeber entschieden hat.
Leider hat der Bundesrat sich nicht mit dem Vorschlag anfreunden können, die Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit zu integrieren, das heißt, die beiden Gesetzentwürfe entsprechend zu erweitern. Wir von der FDP bedauern dies, weil wir schon lange der Auffassung sind, dass die Arbeitsgerichte zur Justiz und zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören. Die gleichen Argumente, die man für die Zusammenlegung der drei genannten Fachgerichte ins Feld führt oder führen kann, gelten nach meiner Auffassung auch für die Integration der Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit: Man kann die Arbeitslast besser steuern, man kann Kosten sparen, und man kann Synergieeffekte erzielen. Das würde auch unserem kleinen Bundesland Bremen sehr gut tun. Man könnte damit auch, glaube ich, das Problem der ungleichen Verteilung von Behörden im Bundesland Bremen, an dieser Stelle zumindest, vielleicht nicht beseitigen, aber zumindest entspannen.
Auch vor dem Hintergrund des immer enger werdenden Europas ist es sinnvoll, die verschiedenen parallel laufenden Gerichtsbarkeiten enger zusammenzufassen. Ein Blick nach Europa zeigt nämlich, dass unsere derzeitige gerichtliche Vielgestaltigkeit nicht mehr zeitgemäß ist und dringend der Anpassung bedarf.
In der Vorbereitung auf diese Debatte hatte ich einen eigenen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Lande Bremen mit unserem Zusammenfassungsgedanken vorbereitet. Nachdem der Bundesrat sich aber auf die Seite derjenigen geschlagen hat, die der Auffassung sind, dass das Grundgesetz für die Zusammenfassung von Gerichtsbarkeiten geändert werden muss, verzichte ich auf die Einbringung meines Antrags. Stattdessen habe ich den Antrag gestellt, der Ihnen allen vorliegt und den wir nach den Absprachen im Vorfeld heute nicht weiter debattieren, sondern in der nächsten Sitzung behandeln werden.
Dem Gesetzentwurf des Senats werde ich aufgrund der verfassungsrechtlichen Festlegung des Bundesrates jetzt zwar zustimmen, ich halte die darin gefundene Lösung zur Zusammenfassung der beiden Arbeitsgerichte allerdings nicht für optimal, auch nicht unter regionalpolitischen Gesichtspunkten. Das Thema Eingliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit bleibt auf der Tagesordnung, und deswegen betrachte ich diesen Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, auch nur als Zwischenstation für eine nachfolgende, weitergehende Lösung die diesen Zusammenfassungsgedanken vielleicht mit beinhaltet. Damit möchte ich schließen und mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wedler, ich bin schon sehr überrascht, gestern ziehen Sie Ihren Dringlichkeitsantrag zurück, und heute nutzen Sie die Debatte, um inhaltlich über diesen Dringlichkeitsantrag zu reden, über die Zusammenlegung beziehungsweise die Öffnungsklausel, die im Bundesrat verhandelt wurde, also, das finde ich schon reichlich seltsam. Ich denke, heute geht es um eine ganz andere Geschichte. Ich bin darüber wirklich sehr verwundert.
Dann haben Sie die Debatte dazu benutzt, über die vielen Verlagerungen von Ämtern nach Bremen und Bremerhaven, die Aufteilung zu reden. Sie wissen, auch ich bin als Bremerhavenerin sehr darüber verärgert, insbesondere über das Gewerbeaufsichtsamt, aber ich denke, das Thema heute ist nicht dazu geeignet, um darüber zu diskutieren. Diese Verlagerung von Ämtern muss man jetzt einmal näher beleuchten, gerade in dieser Situation, über die wir heute reden.
Heute geht es um die Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Bremen und Bremerhaven. Worum geht es? Wir haben zwei Arbeitsgerichte mit unterschiedlicher Auslastung. In Bremerhaven sind nicht so viele Klagen eingereicht worden wie in Bremen, von daher ist die Arbeitsbelastung unterschiedlich. In Bremerhaven haben wir nur eineinhalb Richterstellen. Dazu kommt, dass seit dem 31. Mai 2003 im Rahmen der Altersteilzeit der Direktor des Arbeitsgerichts in Bremerhaven freigestellt worden ist, und dankenswerterweise übernimmt der Direktor des Arbeitsgerichtes in Bremen diese Aufgabe.
Wie Sie wohl wissen, ist es nicht üblich, dass man Richter von einem Gericht zum anderen einfach abordnen kann. Innerhalb eines Gerichts ist so etwas möglich, aber nicht von einem Gericht zum anderen. Wir brauchen die Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Bremen, um die Arbeit effektiver auf beide Gerichte zu verteilen. Das finde ich auch sinnvoll, gerade wenn solche Engpässe beispielsweise durch Elternzeit entstehen, und das finde ich einfach auch vernünftig.
Mich hat schon ein bisschen geärgert, dass Sie die Debatte hier benutzen, um zu sagen, die Ämter müssen gerechter aufgeteilt werden. Sie tauchen hier sozusagen als Robin Hood von Bremerhaven auf, um dieses Thema dazu zu nutzen.
Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir ihn für sinnvoll halten. Wie gesagt, es handelt sich um einen Ausgleich der Arbeitsbelastung zwischen den Ämtern, und das finde ich auch richtig. Diese Gesetzesgrundlage brauchen wir, um die Arbeit auch gerecht zu verteilen. Deshalb finde ich es ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Fast möchte ich im Anschluss an meine Vorrednerin sagen, lieber Kollege Robin Hood aus Bremerhaven, die SPD-Fraktion hat sich gerade vor 14 Tagen auf einer Sitzung in Bremerhaven mit den Strukturproblemen in dieser Stadt besonders beschäftigt und hat Vorschläge gemacht, wie man einen gerechten Anteil an den Führungspositionen der wichtigen öffentlichen Einrichtungen auch für Bremerhaven sichern kann. Die Überlegung, die Vorschläge zu überprüfen, ob man im Rahmen der Neuordnung etwa das Statistische Landesamt oder das Landesamt für Verfassungsschutz nach Bremerhaven verlegen könnte, ist ja Ausfluss dieser Gedanken. Das, was Sie hier zum Arbeitsgericht ausgeführt haben, Herr Wedler, liegt völlig neben der Spur. Das passt überhaupt nicht zu diesem Thema.
Die Arbeitsgerichte haben eine ganz wichtige gesellschaftliche Funktion, und wir denken gar nicht daran, hier eine Umorganisation zu Lasten Bremerhavens durchzuführen. Die Arbeitsgerichte sind bekanntermaßen zuständig für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien, zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, über Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsgesetz anfallen, und für viele andere wichtige Dinge mehr. Wir wollen die Funktionsfähigkeit dieser Gerichtsbarkeit auch für Bremerhaven selbstverständlich sicherstellen. Sie sehen schon an dieser Aufzählung, wie wichtig die Arbeitsgerichte sind. Übrigens betreffen 60 Prozent aller Verfahren vor den Arbeitsgerichten Kündigungsschutzverfahren.
Nun ist es so, dass die Anzahl der Verfahren im Land Bremen sehr ungleichmäßig verteilt ist, Frau Hoch hat es erwähnt. In Bremen sind es pro Jahr etwas über 5000 Eingänge, und zwar relativ gleichmäßig über die Jahre verteilt. In Bremerhaven gibt es sehr starke Schwankungen zwischen den einzelnen Geschäftsjahren, und deshalb hatten wir in Bremerhaven Probleme, das Gericht zeitweise richtig auszulasten, zum Teil gab es auch Personalmangel im Richterbereich. Die Personaldecke bei den Arbeitsgerichten im Land Bremen reichte insgesamt übrigens gerade aus, die anfallenden Verfahren zu erledigen.
Nun stellt sich die Frage, wie man diese Probleme löst. Die Lösung ist ganz schlicht und verblüffend einfach, nämlich dass die beiden Arbeitsgerichte Bremerhaven und Bremen zu einem Gericht zu
sammengefasst werden. Dann muss man nämlich nicht bei schwankenden Eingangszahlen Richter versetzen oder abordnen, sondern dann ist es eine Einrichtung, die intern entscheidet, wie sie ihre Arbeit organisiert.
Künftig wird es so sein, dass es eine oder mehrere Kammern, je nachdem, wie es notwendig ist, des Arbeitsgerichts Bremen/Bremerhaven in Bremerhaven geben wird. Es wird in Bremerhaven auch eine Rechtsantragsstelle geben, und dies ist die beste Lösung, die man sich auch für Bremerhaven überhaupt vorstellen kann. Sie wissen bestimmt, Herr Wedler, dass es ja auch für andere Gerichtsbarkeiten besondere Vorkehrungen für die Arbeit in Bremerhaven gibt. Das Landgericht Bremen hat eine auswärtige Kammer, die zwar hier in Bremen sitzt, aber Sitzungen in Bremerhaven durchführt. Das ist auch eine gute Lösung. Es gibt eine auswärtige Strafkammer des Landgerichts in Bremerhaven, und auch die anderen Gerichte, also das Verwaltungs- und das Sozialgericht, halten Sitzungstage in Bremerhaven ab.
Es ist eben nicht möglich, dass in einem Bundesland wie Bremen alle Einrichtungen gleichermaßen in Bremen und Bremerhaven bestehen. Da muss man günstige und effektive Lösungen finden, und das ist hier der Fall. Deshalb ist es ein guter Gesetzesvorschlag, der hier aus dem Haus des Justizsenators auf den Tisch gekommen ist.
Ich möchte noch Folgendes erwähnen, um deutlich zu machen, dass wir uns sehr wohl auch in der Justizpolitik um Bremerhaven ganz besonders kümmern. Wir haben ja in Bremen diese schöne neue Einrichtung des Justizzentrums, in dem die Fachgerichte zusammengefasst werden und zusammengefasst worden sind, das wird noch weiter ausgebaut. Auch für Bremerhaven sind wir nicht untätig, sondern wir sorgen dafür, dass in Bremerhaven das alte Rathaus in Lehe zu einem kleinen Justizzentrum ausgebaut wird, in dem dann auch die auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Bremen/Bremerhaven in einer besseren und attraktiveren Lage ihre Arbeit tun wird. Wir tun dort etwas, was dem Wunsch der Stadt Bremerhaven entspricht und was auch gut für die Prozessparteien ist, die dieses Gericht in Anspruch nehmen. Ich glaube, dass dies eine gute Lösung ist, die wir hier für Bremerhaven finden, und ebenso eine gute Nutzung für das vorhandene Gebäude und für das Gericht.
Das, was Sie hier angesprochen haben, nämlich die Eingliederung der Arbeitsgerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit, ist ein ganz anderes Thema, das mit unseren bremischen Problemen zunächst einmal nichts zu tun hat, denn es ist ja eine Entscheidung, die auf Bundesebene getroffen werden müsste. Sie wissen, dass die Mehrheit der Bundesländer die Eingliederung der Arbeitsgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit ablehnt, und ich meine auch, dass das so richtig ist. Es mag sein, dass aus Sicht der FDP die Arbeitsgerichte vielleicht über
flüssig sind. Es mag auch sein, dass Sie vielleicht sogar das ganze Arbeitsrecht für überflüssig halten, weil es sich ja weitestgehend auch um Schutzrechte für Arbeitnehmer handelt. Wir sehen das aber ganz anders.
Es gibt auch überhaupt keinen Grund, eine solche Lösung auf Bremen bezogen ins Auge zu fassen. Wir haben in Bremen ein Amtsgericht, an dem etwa 50 Richter tätig sind. Es gibt ein Amtsgericht in Bremerhaven, das eine sehr effektive Größe hat, wir haben dort acht bis neun Richter im Einsatz, es gibt ein sehr effektiv arbeitendes Amtsgericht in Bremen-Blumenthal mit auch etwa acht Richtern. Diese Größe von Amtsgerichten ist arbeitsfähig, und die bremischen Ergebnisse lassen sich im Bundesvergleich immer sehen. Welchen Sinn macht es dann, das Arbeitsgericht Bremen/Bremerhaven, das auch acht Richter umfasst, in das Amtsgericht in Bremen zu integrieren? Das hat überhaupt keine Effektivitätsgewinne und sonstigen Vorteile.
Diese beiden Themen miteinander zu verbinden, halte ich nur – dass muss ich an dieser Stelle so sagen, Herr Wedler – für Schaumschlägerei! – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt haben wir schon relativ lange über eine Sache gesprochen, die eigentlich in diesem Hause gar nicht streitig ist, und ich glaube nicht, dass es dem Parlamentarismus dient, lange Debatten über Punkte zu führen, über die zwischen allen Fraktionen Einigkeit herrscht.