Protokoll der Sitzung vom 10.11.2004

Bitte, Herr Bürgermeister!

Kann sein, ja!

(Heiterkeit)

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, Sie beziehen sich in der Antwort zu Frage eins unter anderem auf den Masterplan für den Osthafen. Ich kann mich nicht erinnern, dass dieser Masterplan in den Gremien, die sich mit der Hafenpolitik Bremens beschäftigen, vorgestellt worden ist. Sind Sie mit mir einig, dass Sie dies dringend nachholen müssten?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Er wird dann vorgestellt, wenn ich ihn gelesen und genehmigt habe – das geht auch in den nächsten Tagen heraus – und natürlich, wenn der Senat ihn gesehen hat!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Soviel ich weiß, ist dieser Masterplan schon seit längerem fertig, und insofern möchte ich als Hafendeputierter dringend darum bitten, dass dies auch bald geschieht und nicht vielleicht erst im nächsten Jahr. Ich weiß ja nicht, wie viel Zeit Sie zum Lesen haben.

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich habe einige Zeit zum Lesen! Er ist dann zur Vorstellung fertig, wenn der Senat ihn gebilligt hat, und das wird baldmöglichst passieren.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne einen Kurs „Start ab 35“. Seien Sie ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Inkasso Team Moskau – ITM“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Grotheer, Tschöpe, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Tschöpe!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat den im „Spiegel“ berichteten Vorfall, wonach in Bremen ein „Rollkommando“, das sich zuvor schriftlich als „Inkasso-Team Moskau – ITM“ angekündigt hatte, im Auftrag eines angeblichen Gläubigers einen Anwalt aufgesucht hat, um wegen der Eintreibung einer angeblichen Forderung gegenüber einem Mandanten zu „verhandeln“?

Zweitens: Liegen den für die Zulassung von Inkassounternehmen zuständigen Stellen in Bremen über diesen Einzelfall hinaus Beschwerden über illegale Inkassomethoden vor?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dem Auftreten derartiger Praktiken zu begegnen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft liegen Erkenntnisse zum Auftreten eines so genannten Rollkommandos mit der Bezeichnung „Inkasso-Team Moskau – ITM“ in Bremen und Bremerhaven vor. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz nicht in Bremen.

Zu Frage zwei: Die Überprüfung vereinzelter Beschwerden über die Handlungen von Inkassounternehmen hat keine Erkenntnisse über illegale Inkassomethoden ergeben.

Zu Frage drei: Bei etwaigen Erkenntnissen über illegale Inkassomethoden kann gegebenenfalls die Zulassung entzogen werden. Gegebenenfalls sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren einzuleiten.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich setze voraus, dass dem Bürgermeister der Artikel im „Spiegel“ bekannt ist. Wie beurteilt der Senat die dort geschilderten Geschäftspraktiken des Moskauer Inkasso-Teams, und hält er Ermittlungen der Staatsanwaltschaft für angezeigt?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Mir geht es so ähnlich wie Herrn Röwekamp vorhin, als er nach den ETA

Aktivitäten befragt worden ist. Wir haben in dieser Sache keine besonderen Vorgänge. Es gibt niemanden bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft, der sich mit diesen Sachen beschäftigt hat, und wir prüfen natürlich nicht Artikel des „Spiegel“ einfach nur, weil wir so scharf hinter Journalisten her sind. Ich persönlich halte das, unterstellt, das ist richtig, für rechtswidrig.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich sehe ja schon einen gewissen Unterschied zwischen Zugang zu Verfassungsschutzquellen und Berichterstattungen im „Spiegel“, auf die aufsetzend die Staatsanwaltschaft sehr wohl Ermittlungen ergreifen könnte, aber unterstellter Artikel im „Spiegel“ gibt die Realität wieder. Wird der Senat bei der für den Sitz des Unternehmens zuständigen Inkassoaufsichtsbehörde anregen, dass diesem Inkassounternehmen die Erlaubnis entzogen wird, beziehungsweise wenn es keine Erlaubnis hat, wird er selbst für die Tätigkeiten, die es augenscheinlich hier ausgeübt hat, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Nein, es hat sie eben nicht ausgeübt. Das ist zwar dem „Spiegel“ eingefallen, aber wir haben keine Anzeige und auch sonst nichts. Ich kann doch nicht auf eine Presseinformation hin ein Verfahren in Gang setzen. Es gibt keinen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vorgang. Einfach einmal so den „Spiegel“ nach Initiativen anderer Länder durchzusehen ist nicht meine Aufgabe.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Um das abzuschließen: Ist sozusagen die Antwort des Senats, dass er keine Erkenntnisse darüber hat, die ihn zu weiterem Handeln veranlassen?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Genauso ist es!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Letzte Frage! Unabhängig von den Erkenntnissen des Senats in dieser oder anderen Angelegenheiten: Sieht der Senat denn Ansätze dafür, dass der Einzug von Forderungen im legalen Umfeld zu verbessern ist, um solchen dubiosen Geschäftspraktiken von Inkassounternehmen Einhalt zu gebieten?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Wir müssen sehr aufpassen mit unseren rechtlichen Möglichkeiten, dass dort kein Missbrauch geschieht, das ist richtig, aber wir können das nicht spekulativ machen, sondern wir müssen das konkret bearbeiten. Wenn wirklich Missbrauch passiert, den ich prinzipiell nicht ausschließe, müssen wir uns bitte sehr mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln entsprechend dagegen einsetzen. Ich finde es wirksam, wenn man dem Inkassounternehmen, das solche Methoden möglicherweise praktiziert, die Zulassung entzieht, dann hat es keine rechtliche Basis mehr, sein Geschäft zu betreiben. Das ist jederzeit möglich, wenn man einen konkreten Vorgang hat. Im Übrigen haben wir strafrechtliche und auch ordnungswidrigkeitenrechtliche Möglichkeiten, gegen diese Unternehmen vorzugehen. Das machen wir, da gibt es keine Dickfälligkeit, keine Nachlässigkeit, sondern darauf sind wir eingerichtet.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Zuwendungen an die Grass-Stiftung“. Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Wedler.

Bitte, Herr Kollege Wedler!

Ich frage den Senat:

Aus welchen senatorischen Behörden und den ihnen nachgeordneten oder zugeordneten oder zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden Dienststellen, Einrichtungen, Betrieben, Eigenbetrieben, Gesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sind Zuwendungen – finanzieller und materieller Art – an die Günter-Grass-Stiftung erfolgt?

In welcher Art und welchem finanziellen Umfang erstreckten sich die Zuwendungen jeweils und insgesamt?

Was waren die jeweiligen Gründe für die Zuwendungen, und mit welcher politischen Legitimation sind sie jeweils erfolgt?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: