Protokoll der Sitzung vom 10.11.2004

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der Senat bestätigt, dass in seinen Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der CDU vom 14. und 17. September 2004 – einschließlich des ergänzenden Schreibens des Präsidenten des Senats an den Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft vom 5. Oktober 2004 – sämtliche ihm bekannten Leistungen der in dieser Frage benannten Stellen an die

Günter-Grass-Stiftung nach Art und Umfang bereits umfassend dargestellt worden sind. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gehört es eigentlich zu den Aufgaben zum Beispiel der nordmedia, Spenden an Vereine beziehungsweise Stiftungen zu geben? Wir hatten kürzlich einen wunderschönen Bericht über die Tätigkeit der nordmedia und die Finanzierung der nordmedia. Nun konnte man der Presse entnehmen, dass aus dieser Quelle auch Spenden an die Günter-Grass-Stiftung geflossen sind.

Bitte, Herr Bürgermeister!

Nein, gespendet wurde da nichts, sondern die haben auf Antrag Projekte gefördert. Lieber Herr Wedler, wir haben darüber gründlich geredet, wir haben alles vorgelegt, Sie haben das alles bekommen, und eigentlich gibt es nichts Neues in diesem inzwischen für alle bekannten Sachverhalt. Warum wollen Sie jetzt noch einmal die Beratung verlängern, nur weil Sie damals keine Fragen gestellt haben und ohne neue Informationen, einfach nur, weil Sie sagen wollen, ich bin auch da? Die Antworten liegen auf dem Tisch mit allem, was Sie an Vor- und Nachteilen und an Vorwürfen haben können. Das ist nichts Neues.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Sie mit mir der Meinung, dass die Kleine Anfrage der CDU sich auf die öffentlichen Haushalte bezog und dass meine Frage sehr viel weitergehender ist als die Kleine Anfrage und die Antwort, die Sie dazu gegeben haben? Sind Sie dann der Meinung, dass die Antwort, die Sie eben hier gegeben haben, dass Sie alles erschöpfend hier beantwortet haben, richtig ist?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ich bin nicht der Meinung, dass das etwas anderes ist, sondern es ist genau die gleiche Sache. Wir haben alles, was wir haben, vorgelegt. Es ist nichts Neues passiert, es ist nichts verheimlicht worden, und darum gibt es keinen neuen Anlass für Ihre Anfrage. Ich jedenfalls sehe den nicht. Ich darf ja nicht kommentieren, wenn Abgeordnete anfragen, aber ich darf doch sagen, dass mir nichts Neues dazu einfällt und meinen Mitarbeitern auch nicht. Es liegt alles auf dem Tisch.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich darf zusammenfassen: Es gibt nichts Neues, haben Sie eben gesagt. Das gilt also auch für die in meiner Frage genannten vielen Stiftungen, zum Geschäftsbereich gehörenden Dienststellen, Einrichtungen, Betrieben, Eigenbetrieben, einschließlich der Gesellschaften?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Ja!

Eine weitere Zusatzfrage? Frau Kollegin Linnert, Sie haben eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, ist es Rechtsauffassung des Senats, dass es zulässig ist, dass der Senat hier Abgeordneten gegenüber die Antwort verweigert mit dem Hinweis auf früher erfolgte Antworten gegenüber dem Haus, gegenüber dem Haushaltsausschuss oder gegenüber anderen parlamentarischen Gremien?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Das hat mit Rechtsauffassung überhaupt nichts zu tun, sondern es ist einfach die Frage, ob Sie durch das schlichte Wiederholen exakt und genau der gleichen Sache die Beratung hier verlängern wollen, und ich habe mir, seit ich hier in diesem Hause bin, immer herausgenommen zu sagen, ich beziehe mich auf die Antwort vom letzten Mal. Mir ist einmal in einem Untersuchungsausschussverfahren von einem Kollegen von Herrn Wedler zwölfmal die gleiche Frage gestellt worden, und ich habe zwölfmal gesagt, ich beziehe mich auf meine Antwort zu eins, und zum Schluss haben alle begriffen, dass das Wiederholen ein und desselben Sachverhalts nicht sachdienlich ist. Das darf ich sagen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es ist also Ihre Rechtsauffassung, dass es in der Befugnis des Senats liegt, die Frage von Abgeordneten zu bewerten, auf ihre Sinnhaftigkeit oder Redundanz zu überprüfen und dementsprechend dann danach die Antwort zu gestalten?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Darum geht es nicht! Wir sagen, wir haben alles beantwortet, und beziehen uns auf unsere Antwort. Es ist nichts Neues mitzuteilen. Es ist die Antwort, und sie ist korrekt.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich da anderer Auffassung bin! Ich bin der Auffassung, dass unabhängig davon, wie der Senat bewertet, ob es nervt oder redundant ist oder sich wiederholt, der Senat verpflichtet ist, hier auf Fragen zu antworten, und zwar vollständig und wahrheitsgemäß. So sieht es die Verfassung auch vor.

Weitere Zusatzfragen liegen zu dieser Anfrage nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Europaassistent/Europaassistentin im Handwerk“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Ziegert, Nalazek, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Ziegert!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat das Projekt „Europaassistent/Europaassistentin im Handwerk“ aus den Bereichen der Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster bekannt, das jungen Auszubildenden im Handwerk internationale Zusatzqualifikationen, etwa im Kennenlernen von Betriebsabläufen in anderen europäischen Ländern, vermittelt?

Zweitens: Gibt es in Bremen ähnliche Programme, die der Senat fördert oder beabsichtigt zu fördern?

Drittens: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, über solche oder ähnliche Projekte das fachliche Wissen der Auszubildenden zu erweitern und zugleich Handwerksberufe für junge Leute attraktiver zu gestalten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Dem Senat ist bekannt, dass im Projekt „Europaassistentinnen und Europaassistenten“ des Westdeutschen Handwerkskammertages mit den Projektpartnerkammern Dortmund, Düsseldorf und Münster eine Zusatzqualifikation für die duale Erstausbildung entwickelt und erprobt wird. Gegenstand der Erprobung ist die Durchführung von Betriebspraktika im europäischen Ausland. Die Mitarbeiter im Handwerk sollen handwerksspezifische Unterschiede kennen lernen, sich in einer Fremdsprache fortbilden und interkulturelle Kompetenzen erwerben. Vorgesehen ist, dass die zukünftigen Europaassistentinnen und -assistenten speziellen interkulturellen Unterricht besuchen. Das Curriculum hierfür entwickelt der Westdeutsche Handwerkskammertag zusammen mit Lehrkräften aus Berufskollegs. Nach erfolgreicher Zusatzprüfung am Ende

der Ausbildung erhalten die Gesellinnen und Gesellen ein Zertifikat der Handwerkskammer. Diese Fortbildung findet somit während der Ausbildung statt.

Zu Frage zwei: Der Senator für Bildung und Wissenschaft unterstützt die beruflichen Schulen bei der Planung und Umsetzung von Auslandspraktika der Auszubildenden im Rahmen der verschiedenen Mobilitätsprogramme wie zum Beispiel Leonardo da Vinci und Deutsch-Französisches Jugendwerk. Zentrales Thema hierbei sind praktische Arbeitserfahrungen in Betrieben. Teilweise wird flankierend Berufsschulunterricht erteilt. Darüber hinaus haben die Jugendlichen Gelegenheit, das Gastland kennen zu lernen und Kontakte zu knüpfen.

Allein in der Stadtgemeinde Bremen wurden im Schuljahr 2003/2004 Auslandspraktika mit 15 Ländern durchgeführt im Umfang von einer Woche bis zu zehn Wochen. Daran haben 392 Berufsschülerinnen und Berufsschüler teilgenommen. Die Anzahl dieser Projekte nimmt zu, da verstärkt Lehrkräfte für die Durchführung dieser Projekte gewonnen werden konnten.

In Bremerhaven werden die beruflichen Schulen vom Magistrat unterstützt.

Parallel dazu können die Auszubildenden anerkannte KMK-Fremdsprachenzertifikate an den beruflichen Schulen erwerben.

Daneben unterhält die Handwerkskammer Bremen mit dem holettgymnasiet in Trenas/Mittelschweden seit 1994 eine Partnerschaft, in deren Rahmen jährlich wiederkehrend Austauschfahrten für Betriebsinhaber oder Ausbilder und Auszubildende stattfinden.

Zu Frage drei: Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft und die europäische Integration hin zu einem europäischen Wirtschafts-, Arbeits- und Bildungsraum haben deutliche Auswirkungen auch auf die handwerkliche Berufsbildung. Die Notwendigkeit, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern sowie Europakompetenz und Mobilität zu fördern und Teile der Berufsausbildung ins Ausland zu verlagern, erlangt zunehmende Bedeutung. Der Senat hat deshalb großes Interesse daran, dass Auszubildende ihr fachliches Wissen dadurch steigern, dass sie andere Betriebsabläufe und Be- und Verarbeitungsmethoden kennen lernen und ihre kulturelle Kompetenz im Ausland erweitern.

Damit Auslandsaufenthalte für den beruflichen Werdegang attraktiver werden, unterstützt der Senat die Bestrebungen auf EU-Ebene, diese Aufenthalte, Fremdsprachenkompetenzen und Zeugniserläuterungen EU-weit einheitlich zu dokumentieren. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Sie haben ja darauf hingewiesen, welche große Bedeutung der Senat dem zumisst, dass auch im Handwerk eine stärkere europäische, übernationale Orientierung stattfindet. Sie haben auch gesagt, Sie haben großes Interesse daran. Sieht der Senat Möglichkeiten, dieses Interesse auch noch stärker zu dokumentieren, noch stärker anzuregen, zu unterstützen, dass so etwas in Bremen über die Unterstützung oder die Einforderung von entsprechenden europäischen Aktivitäten hinaus stattfindet?

Bitte, Herr Senator!

Ich habe ja in der Antwort berichtet über die vielfältigen Abläufe, die wir momentan haben, und ich kann Ihnen versichern, dass wir, wenn Schulen, Innungen oder Kammern an uns herantreten, wir diese nachdrücklich weiterhin unterstützen werden.

Eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es müsste also die Handwerkskammer oder müssten die Innungen auf Sie zukommen? Sie sehen keine Möglichkeit – es ist natürlich eine Frage der Selbstverwaltung –, dies stärker anzuregen? Sie haben ja eben von den Aktivitäten der Berufsschulen gesprochen. Es ist natürlich auch das, wo unmittelbare Einwirkungsmöglichkeiten bestehen. Man könnte ja aber vielleicht nach dem Vorbild der IHK Dortmund und Düsseldorf und so weiter auch einmal anregen, dass die hiesige Kammer da stärker aktiv wird.

Bitte, Herr Senator!

Ich stimme Ihnen absolut zu, dass es auch sinnvoll wäre, mit der Kammer noch einmal speziell dieses Programm anzusprechen. Allerdings weise ich darauf hin, dass man dann, wenn man es auch entsprechend anregt, die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen, die hier sehr umfassend sein werden, auch berücksichtigen muss, und in der Regel kann man ja nur das anpacken, was man auch anschließend realisieren kann. Ich gebe Ihnen aber Recht, es wäre sicherlich vernünftig, mit den Kammern oder mit der Kammer hier zu sprechen, mit den Innungen zu sprechen, um diesen sehr, sehr positiven Ansatz weiter zu verstärken.