Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

Der Landespressesprecher saugt sich nichts aus den Fingern.

(Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Dann haben Sie also doch mit ihm geredet?)

Als Landespressesprecher! Er hat eine Presseerklärung für mich herausgegeben. Das ist doch etwas anderes. Aber nicht in dem Zusammenhang, sondern in anderem Zusammenhang! Insofern, denke ich, bringen Sie hier etwas durcheinander. Was er mit der „Bild“-Zeitung zu tun hat, weiß ich erst seit gestern oder vorgestern. Er macht da ein Praktikum als Student. Das muss man sich auch überlegen. Insofern möchte ich einmal sagen, das ist an den Haaren herbeigezogen worden. Ich kenne im Übrigen den Artikel nicht, und ich denke, wenn Sie mich hier auf diese Weise auch noch persönlich in Misskredit bringen wollen, muss ich das ausdrücklich zurückweisen. – Vielen Dank!

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Nachtragshaushaltsplan 2004 abstimmen.

Wer dem Nachtragshaushaltsplan 2004 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Nachtragshaushaltsplan 2004 zu.

Jetzt lasse ich über den Nachtragshaushalt für den Produktgruppenhaushalt für das Jahr 2004 abstimmen.

Wer dem Nachtragshaushalt für den Produktgruppenhaushalt für das Jahr 2004 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Nachtragshaushalt für den Produktgruppenhaushalt für das Jahr 2004 zu.

Nunmehr lasse ich über das Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2004 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2004 mit der Drucksachen-Nummer 16/459 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Nachtragshaushaltsgesetz 2004 in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Nichtständiger Ausschuss „Überprüfung einer Wahlrechtsnovellierung im Land Bremen“

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie des Abgeordneten Wedler (FDP) vom 30. November 2004 (Drucksache 16/479)

Wir verbinden hiermit:

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des nichtständigen Ausschusses „Überprüfung einer Wahlrechtsnovellierung im Land Bremen“

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Röwekamp.

Meine Damen und Herren, die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hannken.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschließen heute in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft, einen nichtständigen Ausschuss einzusetzen mit dem Thema „Überprüfung einer Wahlrechtsnovellierung im Land Bremen“. Aufgabe dieses Ausschusses wird es sein, zu prüfen und darzustellen, welche Möglichkeiten es gibt, das derzeit geltende Wahlrecht in Bremen zu novellieren, insbesondere im Hinblick auf eine Stärkung der Rechte der Wählerinnen und Wähler bei den Wahlen.

Nun mag sich der eine oder andere Abgeordnete in diesem Haus sicherlich denken, so schlecht ist das Wahlrecht ja gar nicht, denn schließlich sitze ich ja auch hier. Das kann sich natürlich beim neuen Wahlrecht ändern. Genau das macht es aber ja auch so spannend, und deshalb glaube ich, dass wir sehr engagiert in diese Diskussion einsteigen sollten. Sie bietet für uns alle, aber insbesondere auch für die Wähler viele Möglichkeiten, sich zu beteiligen, sich zu engagieren und den Abgeordneten auszuwählen, von dem er denkt, dass er seine Interessen richtig und gut in diesem Haus vertritt.

Es geht nicht nur darum, wie wir uns als Abgeordnete vielleicht ganz wohl fühlen, wie wir uns das Ganze in den Parteien nett gemacht haben, für die Wahl zur Bürgerschaft kandidieren und auch gewählt werden, sondern es geht darum, eine große Akzeptanz bei der Bevölkerung zu finden für die Bürgerschaft, für die Politik, die in diesem Hause gemacht wird, für die Politik, die wir gemeinsam für das Land Bremen machen wollen. Es gilt darum, die Bürger mehr zu beteiligen, denn auch wenn wir uns in unserer Rolle hier vielleicht ganz wohl fühlen, müssen wir uns doch mit den Vorbehalten auseinander setzen, die derzeit in der Bevölkerung sehr stark artikuliert werden.

Das Thema Politikverdrossenheit ist in erster Linie eine Parteiverdrossenheit. All das ist uns bekannt, das ist nichts Neues. Jetzt gilt es auch, zu handeln und diesen Vorbehalten entgegenzuwirken.

Ich denke, dass es richtig ist, dass wir für ein Wahlrecht kämpfen, das transparent ist, das so demokratisch wie möglich ist und das den Bürgern weitestgehende Möglichkeiten gibt, selbst zu bestimmen, wie die Politik in diesem Haus gestaltet wird. Ich glaube auch, dass kein Abgeordneter Angst davor haben sollte, sich den Wählern direkt zu stellen, sich in die direkte Auseinandersetzung mit den Wählern ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft

zu begeben und seine Arbeit und seine Einstellungen zu rechtfertigen, auch wenn sie nicht immer populär sein mögen, denn dass wir in diesem Haus nicht nur populäre Entscheidungen treffen, egal, ob wir in der Regierung oder Opposition sind, das, glaube ich, können wir alle sagen. Wir müssen sie aber vermitteln. Wir müssen unsere Politik vor Ort vertreten, und da ist es richtig, den Bürgern auch die größtmögliche Einflussmöglichkeit zu geben.

Ich glaube auch, dass es dem Parlament insgesamt gut bekommen wird, ein bisschen lebendiger zu sein, ein bisschen mehr Leben zu bekommen und vielleicht auch eine interessantere Gestaltung. Andere Bundesländer haben bereits diese Erfahrung. Sie haben andere Wahlsysteme, die dort auch sehr gut funktionieren. Das Wahlsystem, über das wir heute diskutieren oder das im Mittelpunkt der Diskussion hier steht, wird zwar meistens auf kommunaler Ebene praktiziert, aber warum soll es nicht auch auf einer Landtagsebene gehen? Das hat uns Hamburg jetzt ja schon vorgemacht.

Der Vorschlag, der auch die Grundlage für unsere Diskussion im Ausschuss sein wird, ist der Vorschlag von Mehr Demokratie e. V. Ich denke, dass es jedem Abgeordneten bekannt sein wird, dass er sich damit schon einmal auseinander gesetzt hat, was dies bedeuten wird. Dieser Vorschlag basiert auf dem Hamburger Wahlsystem. Schon dort hat Mehr Demokratie e. V. ein neues Wahlrecht durchgesetzt.

Das starre Verhältniswahlrecht, welches wir auch hier in Bremen haben, mit den gebundenen Landeslisten ist dort abgeschafft worden und ist durch ein neues Wahlrecht ergänzt worden, welches vorsieht, einen Teil der Abgeordneten – den größeren Teil der Abgeordneten – über Direktmandate in die Bürgerschaft zu wählen. Es sind dort Wahlkreise gebildet worden. Aus diesen Wahlkreisen können mehrere Abgeordnete in die Bürgerschaft geschickt werden. Es sind so genannte Mehrmandatswahlkreise. Der Wähler hat dafür fünf Stimmen, mit denen er die Abgeordneten direkt wählen kann. Die anderen Abgeordneten, die nicht über die Direktwahlkreise in die Bürgerschaft gewählt werden, werden über eine Landesliste gewählt. Auf dieser Landesliste wählt man jedoch nicht die Partei, sondern man wählt den Abgeordneten, den man gern in der Bürgerschaft sehen möchte. Dabei ist es vollkommen unabhängig, ob der Abgeordnete von der SPD, von der CDU oder welcher Partei auch immer sein mag, sondern man hat fünf Stimmen und kann frei wählen.

Wenn man zum Beispiel der Meinung ist – ich schaue einmal, wer gerade nicht im Raum ist –, man möchte die interessanten bildungspolitischen Debatten von Herrn Rohmeyer und Frau Hövelmann in diesem Haus erhalten, weil sie das Parlament insgesamt beleben, dann wählt man mit der einen Stimme Frau Hövelmann und mit der anderen Stimme Herrn Rohmeyer und kann damit sicherstellen, dass