Protokoll der Sitzung vom 23.02.2005

Von den verbleibenden 158 Gesetzen und Rechtsverordnungen werden 40 als entbehrlich angesehen und sollen entfallen. Bei 72 Normen sieht man die Ausnahmekategorien als erfüllt an, das heißt, sie sollen ohne Befristung weiter gelten. Bei den restlichen 46 Normen sollen zeitliche Befristungen eingeführt werden. Schaut man sich den Gesetzentwurf zur Bereinigung des bremischen Rechts etwas näher an, dann fällt auf, dass insgesamt nur 35 alte Gesetze und Rechtsverordnungen aufgehoben werden sollen. Im Bericht werden aber 40 als entbehrlich angesehen. Es bleibt ein für mich nicht erklärlicher Schwund. Wie lässt sich diese Differenz eigentlich erklären? Darüber würde ich auch gern etwas erfahren.

Bei den 35 aufzuhebenden Regelungen handelt es sich im Übrigen durchweg um Gesetze und Rechtsverordnungen, die längst durch anderes Recht ersetzt oder durch Zeitablauf obsolet geworden sind und bei denen man sich fragt, warum sie nicht schon längst bei früheren Rechtsbereinigungen mit entfernt wurden. Für die Verwaltung hatten diese Regelungen, wenn ich es richtig sehe, in aller Regel keine Bedeutung. Unter dem Stichwort Bürokratieabbau dürften sie deshalb nach meiner Auffassung auch nicht verbucht werden. In 42 Fällen soll eine zeitliche Befristung der jeweiligen Rechtsnorm eingeführt werden, wobei es sich zum Teil um Vorschriften handelt, die ebenfalls etwas abseits liegen oder überholt sind und die die Verwaltung heute nicht mehr belasten.

Bei einigen Rechtsnormen, zum Beispiel beim Bremischen Beamtengesetz, der Verordnung zur

Arbeitszeit der Beamten, beim Senatsgesetz oder der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz, kann man schon heute Zweifel haben, dass die Befristung ernst gemeint ist. Sie dürfte zu gegebener Zeit entweder aufgehoben, verlängert oder durch eine Normänderung an anderer Stelle kompensiert werden. Jedenfalls sind das meine Erfahrungen mit solchen Regelungen. Bürokratieabbau ist das nach meinem Verständnis jedenfalls nicht.

Das beste Beispiel für diese Verfahrensweise können wir bei dem Änderungsantrag, der heute auf den Tisch gekommen ist, sehen, da werden von den vorgeschlagenen Befristungen wieder zwei Ausnahmen gemacht. Das ist das beste Beispiel dafür, dass man hier im Grunde genommen schon an den Einschränkungen bohrt. Im Übrigen noch ein Hinweis! Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, das in dieser Sitzung ohne Debatte in zweiter Lesung behandelt werden soll, soll in Artikel 2 auch die Verordnung zur Arbeitszeit der Beamten geändert werden. Möglicherweise weiß die eine Hand nicht genau über die Aktivitäten der anderen Bescheid.

Die im zweiten Bericht des Senats und insbesondere in dem Gesetzentwurf zur Bereinigung des bremischen Rechts zum Ausdruck kommenden Bemühungen zum Abbau von überflüssigen Regelungen und Vorschriften finde ich lobenswert. Sie sind nach meiner Auffassung aber nicht ausreichend. Die angekündigten nächsten Bereinigungsstufen müssen kommen, und zwar möglichst bald, und sie müssen nach meiner Auffassung dann auch substantieller sein.

Gerade vor dem Hintergrund unserer haushaltsund finanzpolitischen Situation ist eine gründliche Überprüfung aller staatlichen Aufgaben hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit, der Regelungsdichte und ihres Vollzugs dringend angebracht. Vielleicht sollte der Senat uns jedes Jahr ein möglichst umfangreiches Rechtsbereinigungsgesetz vorlegen und dabei auch die beiden Kommunen mit in die Pflicht nehmen.

Ein Letztes noch: Gesetze und Rechtsverordnungen werden nicht von der Verwaltung gemacht, sondern vom Gesetzgeber. Das sind in aller Regel wir hier in diesem Parlament oder bei Rechtsverordnungen ein Teil von uns. Wir haben es also selbst in der Hand, die Regelungswut der Verwaltung zu dämpfen oder gänzlich zu stoppen.

Wenn ich mir die heutige Tagesordnung anschaue, dann stehen da sechs Gesetze an, das Bereinigungsgesetz eingeschlossen. Keines hat zum Beispiel eine Befristungsregelung oder eine Anmerkung, warum es unbefristet gelten soll. Wenn ich mir die letzte Bürgerschaftssitzung anschaue, dann war es dort nicht viel anders. Es gab im Januar sogar einen interfraktionellen Antrag, in dem der Senat zur Vor

lage eines Gesetzentwurfs aufgefordert wurde, mit anderen Worten, ein Antrag zur Schaffung von Bürokratie. Das war das genaue Gegenteil von dem, was wir heute diskutieren und was wir eigentlich alle wollen.

Ein anderes aktuelles Beispiel: Die CDU-Fraktion ist mit einem Mittelstandsförderungsgesetz vorgeprescht und stützt sich dabei auf Überlegungen in den Kammern. Wir sind der Auffassung, dass wir ein gesondertes Mittelstandsförderungsgesetz nicht benötigen,

(Zurufe von der CDU: Aha!)

nicht weil wir etwas gegen den Mittelstand haben, ganz im Gegenteil, Mittelstandstandsfreundlichkeit dokumentiert man nicht durch ein unnötiges Gesetz, sondern durch eine entsprechende Wirtschaftsund Finanzpolitik. Es ist doch geradezu paradox, auf der einen Seite über die üppige Bürokratie und den lähmenden bürokratischen Dschungel zu klagen, auf der anderen Seite dann aber neue Gesetze und Regelungen zu schaffen, die zu mehr bürokratischem Aufwand führen. Das passt nicht zusammen.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, wir müssen uns hier in diesem Hause an die eigene Nase fassen und dürfen nicht immer nur auf die Verwaltung, auf die Bürokratie oder auf bürokratische Strukturen schimpfen. Die landes- und ortsrechtlichen Normen werden hier gemacht, allerdings unter maßgeblichem Einfluss der Verwaltung. Deshalb sitzt natürlich die Verwaltung stets mit im Boot.

Zum Schluss noch ein Zitat aus einem Artikel der „Nordsee-Zeitung“ vom 4. Februar dieses Jahres! In dem Artikel wird über einen Vortrag des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier berichtet, in dem er die Gesetzesflut in Deutschland anprangert und darauf hinweist, dass die stetig fortschreitende Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Menschen überfordere und lähme. „Mehr Recht ist nicht gleichbedeutend mit besserem Recht“, wird Herr Papier in dem Artikel zitiert, und weiter, ich darf zitieren: „Über ein vernünftiges und notwendiges Maß an Recht habe sich eine Schicht aus Mehltau von Überregulierungen gelegt. Es gelte daher, sich wieder auf die eigentliche Funktion des Rechts zu besinnen, nämlich Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu stärken“, so Papier weiter. „Zu viele Gesetze brächten die Gefahr mit sich, die Handlungsfreiheit einzuschränken und die Selbstbestimmung zu ersticken. Das Recht bietet keine Vollkaskoversicherung.“ Ich glaube, dem muss ich hier nichts hinzufügen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir uns ansehen, mit welch großem Anspruch der Senat und die große Koalition die Entrümpelungsinitiative im März 2003 gestartet haben, und es dann mit dem vergleichen, was jetzt vorliegt, dann kann man eigentlich nur entsetzt sein. Es ging um die Eigeninitiative der Bürger, die gestärkt werden sollte, und um Wachstumshemmnisse für die Wirtschaft, die beseitigt werden sollten. Wir werden zwar gleich eine große Zahl von Vorschriften aufheben und nicht wenige befristen, aber mit Stärkung von Eigeninitiative und dem Abbau von Wachstumshemmnissen hat das alles überhaupt nichts zu tun.

Aufgehoben werden Vorschriften, die entweder schon längst überholt sind, weil andere Normen an ihre Stelle getreten sind oder bislang nur die formal notwendige Aufhebung unterblieb oder weil zum Beispiel der Regelungsgegenstand obsolet ist, zum Beispiel beim Gesetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 12. Mai 1920. Lediglich ein paar ganz skurrile Vorschriften werden wir los wie zum Beispiel die Grabmals- und Bepflanzungsordnung für die städtischen Friedhöfe, Herr Kollege Möhle hatte sich letztes Mal entsprechend dazu geäußert, oder auch die Verordnung der Polizeidirektion über Abfüllen, Aufbewahren und Verausgaben von Ballons in Geschäftshäusern. Man muss jetzt aber andererseits auch nicht sagen, dass laufend, dauernd, das Abfüllen, Aufbewahren und Verausgaben von Ballons in Geschäftshäusern der Haupttätigkeitsschwerpunkt der Gewerbeaufsicht gewesen ist.

Wenn man also sagt, man hebt solche skurrilen Vorschriften auf, ist es schön, nett und lustig und so. In Wirklichkeit wird aber keine Verwaltung entbürokratisiert.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wenn wir diese Vorschriften gleich in erster Lesung aufheben, dann hat es eben nicht zur Folge, dass beschnittene Freiheitsräume von Bürgerinnen und Bürgern erweitert werden. Kein Quäntchen Wachstum entsteht durch die Initiative der großen Koalition. Wenn die Verordnung über die wissenschaftliche Vogelberingung aufgehoben wird, dann kräht danach eben kein Hahn!

Mit anderen Worten: Ob wir die vorgeschlagenen Vorschriften aufheben oder nicht, ist egal, es hat keine Konsequenzen in der Wirklichkeit. Das genau macht Bürokratie aus. Es ist völlig egal, ob diese Vorschriften existieren oder nicht. Wir beschäftigen uns dank dieser Entrümpelungsinitiative mit ihnen. Ich glaube, Bremen hat zurzeit gewichtigere

Probleme, als dass wir uns mit Vorschriften beschäftigen sollten, die keiner mehr kennt und die nichts mehr regeln.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auch die nachträgliche Befristung zahlreicher Vorschriften löst kein Problem. Es handelt sich entweder um verwaltungsinterne Vorschriften oder um Vorschriften, die nur einen klitzekleinen Lebensbereich für eine winzige Zahl von Menschen regeln. Ein Großteil der Vorschriften, die wir nach dem Vorschlag des Senats befristen sollen, regelt Bereiche, die nach dem bürokratischen System einfach irgendwie geregelt werden müssen. Wenn die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten 2009 ersatzlos entfällt, dann weiß im Prinzip keiner, was passiert. Kann dann jeder so viel arbeiten, wie er will?

Ich gehe jedenfalls felsenfest davon aus, nicht nur durch die Änderungen, die der Kollege Wedler angesprochen hat, sondern wenn es zu wesentlichen Veränderungen in der Arbeitszeitverordnung für Beamte kommt, dann hat es mit der Verfügung, Wiedervorlage im Jahr 2009, die wir hier heute beschließen werden, nun wirklich überhaupt nichts zu tun.

Noch ein Problem! Herr Kollege Kastendiek, ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass es überhaupt keinen Sinn macht, das Senatsgesetz zu befristen, dass man da am besten auch nicht auf die Idee kommen sollte. Nun entnehme ich dieser Vorlage, dass wir gleich alle, wahrscheinlich einstimmig, genau dieses Gesetz befristen werden, das ist Nummer 31. Es macht unter dem Strich keinen Sinn, Vorschriften zu befristen, sie einfach nur auf Wiedervorlage zu legen, sondern man muss eine Perspektive haben, was man eigentlich insgesamt will.

Das erkenne ich in der Tat nicht, ich erkenne in der Tat nicht den Sinn, warum man das Senatsgesetz befristen soll. Wenn Veränderungen in der Versorgung oder was weiß ich was beabsichtigt sind, dann muss man eben von diesem Gesichtspunkt aus an die Sache herangehen und nicht von der Norm, die hier eben wieder als Ausgangspunkt genommen wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Gerade das ist nämlich Bürokratie, das Denken in der Kategorie von Gesetzen und Verordnungen statt in der Kategorie von Lebenssachverhalten, die es in der Wirklichkeit gibt, von Verwaltungsprozessen, wie man sie vernünftig gestaltet, aber vor allem unter dem Gesichtspunkt von den Nutzerinteressen von Verwaltungen oder auch anders genannt: Kundeninteressen. Was in der Wirklichkeit passiert, kann völlig egal sein, die Bürokratie funktioniert autark. Das haben wir beim Senatsgesetz gesehen.

Wenn wir uns die große Zahl von Vorschriften anschauen, darauf ist Herr Kastendiek eingegangen, dann sehen wir nur das Ergebnis von langen Abläufen, an deren Ende erst das Ergebnis steht, dass diese Vorschrift gemacht wird. Wir müssen uns, wenn wir dieses Problems Herr werden wollen, dem widmen, dass ja erst einmal jemand auf die Idee gekommen sein muss, dass jemand zum Beispiel eine Verordnung der Polizeidirektion betreffend Aufbewahrung und Lagerung von Nutzholz und Brennstoffen benötigt. Wenn wir einen institutionellen Ansatz wählen wollen, dann geht es eben nicht darum, dass wir alle paar Jahre immer wieder die Vorschriften durchforsten, sondern es geht darum, dass wir Verwaltung insgesamt so verändern, so reformieren, dass es gar nicht erst dazu kommt, solche Vorschriften zu erlassen, die überhaupt nicht notwendig sind.

Da geht es eben um wesentlich mehr als nur um einen Blick allein von der Norm her, sondern es geht darum, dass wir in Bezug auf Verwaltungsmodernisierung einen umfassenden Blick haben.

Es ist manchmal eine Illusion, komplizierte Lebenssachverhalte mit einem Federstrich lösen zu wollen. Da kommt man dann schnell zu einer Steuererklärung auf dem Bierdeckel, die ja auch völlig unrealistisch ist. Wir müssen uns damit abfinden, dass komplizierte Lebenssachverhalte durch eine Verwaltung, die rechtsstaatlich funktionieren soll, nicht immer sofort innerhalb von kürzester Zeit und ohne irgendwelche Vorschriften gelöst werden können. Das wird der Realität nicht gerecht. Jeder, der sich hinstellt und solche Ansprüche hier geltend macht, der muss eben damit leben, dass er in der Realität nicht sonderlich viel bewirken wird.

Wir brauchen nicht immer weitere Entrümpelungsinitiativen, sondern wir brauchen eine komplett andere Verwaltungsreform als das, was wir hier in Bremen mit Roland Berger und Konsorten durchgeführt haben. Wir müssen auf die Prozesse in der Verwaltung setzen, dazu müssen wir mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vernünftig umgehen. Wir müssen die Nutzer von Verwaltungen vernünftig einbeziehen, wir müssen diese Fragestellung klären. Erst dann macht es Sinn, über Entrümpelung und über Entbürokratisierung überhaupt zu reden. Entbürokratisierung verstanden als Projekt von oben, das man dann einmal als große Koalition nach unten durchgibt, das funktioniert nicht. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

relativ kurz machen. Es ist vieles Richtige hier gesagt worden. Herr Wedler, Ihre Ausführungen zum Mittelstandsförderungsgesetzentwurf der CDU hätte ich, glaube ich, nicht besser machen können. Sie werden es an dem Beifall meiner Fraktion gemerkt haben.

Herr Köhler, ich glaube, Sie verwechseln hier etwas oder werfen hier Sachen in einen Topf, um die es überhaupt nicht geht. Heute machen wir einen Schritt, einen Schritt auf dem Weg einer umfangreichen Verwaltungsmodernisierung, einen Schritt auch auf dem Weg dahin, dass wir mit all unseren Verwaltungen und auch mit unseren Gesetzen, für die wir als Parlamentarier zuständig sind, bürgerfreundlicher werden, einen Schritt auf dem Weg, auf dem wir Eigeninitiative stärken und Wachstumshemmnisse beseitigen wollen. Wenn Sie die Vorlage genau gelesen hätten, dann würden Sie feststellen, dass es ein kleiner Schritt ist, der sich auf die Gesetze bezieht, die vor der Zeit vor 1970 gemacht wurden.

Ich glaube, dass vor 1970 die Leute anderes im Blick hatten als das, was wir heute diskutieren. Damals sind Verwaltungen aufgebaut worden, die wir heute versuchen zu reformieren. Es hat ein anderes Denken gegeben, und von daher wundert es mich nicht, dass bei den Vorschriften und Gesetzen, die jetzt gestrichen werden, keine dabei sind, die dies unterstützen. Ich würde gern mit Ihnen in eine Diskussion eintreten über effizientere, bürgerfreundlichere Verwaltungen. Ich glaube aber, dies ist nicht der Tagesordnungspunkt dazu. Das sollten wir an anderer Stelle machen.

Ich möchte nicht verhehlen, dass auch wir enttäuscht sind über das, was in dem Bereich Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung seit dem letzten Jahr herausgekommen ist. Es hat einen großen Aufschlag gegeben, es gab die Visionen der Innovationszone Bremen. Ich glaube, es hat hier unter Federführung des Senats in enger Zusammenarbeit auch mit der Handelskammer ernsthafte Arbeitsgruppen gegeben. Es hat viele gute Vorschläge gegeben. Von den weit über 1000 Vorschlägen bundesweit, ich glaube, Herr Wedler hatte eben darauf hingewiesen, sind, so steht hier, 29 angenommen worden. Von diesen 29 sind aber immerhin 15, die auch hier in Bremen als Forderung aufgestellt wurden.

Das zeigt, dass hier vielleicht nicht die entscheidenden Impulse von Bremen ausgegangen sind, aber dass wir eigentlich so verkehrt mit unseren Vorschlägen und Ergebnissen, die wir gemeinsam erarbeitet haben, nicht gelegen haben. Ich hätte mir gut vorstellen können, dass wir mehr hätten machen können, dass wir Bremen auch als Stadtstaat mit seiner Besonderheit bundesweit besser hätten nutzen können, um hier Sachen zu probieren, um für andere bundesweit, europaweit Vorbild zu sein.

Dem ist nicht so. Das ist aber nichts, was wir hier zu verantworten haben.

Ich glaube, das ist ein guter und richtiger Schritt. Ich finde es ein bisschen bedauerlich, dass wir diese vielen Gesetze hier haben, deren Begründung man sich eigentlich nicht richtig vorstellen kann. Ich halte das so wie mein Vorredner, der ungefähr sagte, man müsse auch darauf vertrauen, was der Senat und die Verwaltung hier herausgefunden haben. Ich muss sagen, an dieser Stelle tue ich es und bekenne ganz offen, dass ich mich nicht mit jedem einzelnen dieser Gesetzesvorschläge auseinander gesetzt habe.

Einen ganz unpraktikablen Vorschlag haben Sie allerdings gemacht, Herr Wedler. Warum wir fordern sollten, das jedes Jahr noch einmal zu machen, das begreife ich nun nicht ganz. Jetzt hat man sich die Gesetze bis 1970 vorgenommen. Sie können der Vorlage entnehmen, welche weiteren Stufen es gibt. Irgendwann werden wir auf dem aktuellen Stand ankommen, und ich weiß nicht, was es bringen soll, wenn man die gleiche Arbeit dann jährlich wiederholt. Das war, glaube ich, eine Schnapsidee.

Eine Befristung der Gesetze, die wir noch auf der Tagesordnung haben: Für uns ist es selbstverständlich, wenn wir hier ein Gesetz beschließen, das eine generelle Befristung von Gesetzen vorsieht, dann gilt das auch für all diese Gesetze, die wir nach dem Beschluss über das Gesetz beschließen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch einmal die Gelegenheit nutzen zu ein, zwei Anmerkungen, die fast genau in die gleiche Richtung gehen, wie meine Kollegin sie eben angesprochen hat.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Wiedemeyer ist der Name!)