Protokoll der Sitzung vom 23.02.2005

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte einige Anmerkungen zu dem

vorgelegten Gesetzentwurf und auch zu dem Änderungsantrag machen.

Die erste Anmerkung: Mit dem geplanten Gesetz sollen die Hochschulen einen größeren Handlungsspielraum bei der Auswahl ihrer Studenten erhalten. Das unterstützen wir als FDP ausdrücklich, das verlangen wir schon seit Jahren, und insofern unterstützen wir auch diese Idee, die hier gerade ausgesprochen wurde, nämlich den sukzessiven Wegfall der ZVS. Auch das ist schon lange Programmatik bei uns in der FDP, und dies bedeutet, dass wir die Hochschulautonomie und die Idee des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen ausdrücklich fördern und befördern. Wir finden es also richtig, wenn hier größerer Handlungsspielraum bei der Auswahl der Studenten eingeräumt wird.

Zweite Anmerkung: Ohne auf die Einzelheiten der Auswahlquoten in den zulassungsbeschränkten Fächern und auf die Auswahlkriterien näher einzugehen, möchte ich doch feststellen, dass die Qualifikation, sprich die Hochschulzugangsberechtigung, und das ist im Regelfall immer noch das Abitur, eine herausgehobene Bedeutung behalten soll. So steht es im Gesetz, und das möchte ich ausdrücklich unterstreichen. Das ist auch meine Vorstellung und die Vorstellung meiner Partei. Das Abitur muss seine zentrale Bedeutung für den Hochschulzugang behalten. Damit bleiben die Hochschulen im Übrigen verzahnt mit der Schule und auch mit dem Ausbildungssektor, was für beide Bereiche, sowohl für den Ausbildungsbereich als auch für den nachgeordneten Hochschulbereich, außerordentlich wichtig ist.

Wenn hier Zweifel am Abitur geäußert werden wegen der Gleichwertigkeit und des Inhalts des Abiturs, dann muss man am Abitur und an seinem Inhalt ansetzen und die Standards, die dazu führen, dann soweit angleichen, dass es in Bremen oder anderswo gleich gesehen werden kann. Das soll dann nicht durch andere Maßnahmen im Hochschulbereich kompensiert werden.

Dritte Anmerkung: Die Einzelheiten des Auswahlverfahrens regeln die Hochschulen in eigener Verantwortung, wobei die entsprechenden Satzungen, die dafür erlassen werden sollen, genehmigungspflichtig sind. Das finde ich richtig, weil damit einerseits den Hochschulen mehr Autonomie gegeben wird und andererseits eine gewisse Einheitlichkeit des Zugangs zu den Hochschulen im Land Bremen und eine Bindung an das Hochschulrecht gewährleistet bleiben.

Vierte Anmerkung: Wichtig finden die Liberalen auch, dass wir keine Landesquoten bilden, denn gerade im Hochschulbereich können wir Kleinstaaterei und Kirchturmsdenken nicht gebrauchen. In Hamburg wurde gerade erst gerichtlich die Bevorzugung von Landeskindern im Zusammenhang mit der Erhebung von Studiengebühren gekippt. Das ist aus un

serer Sicht sehr gut. Es ist ein Fehler, wenn man eine Landeskinderbetrachtung anstellt. Gerade im Hochschulbereich ist das ein völlig verfehlter Ansatz. Das muss uns im Übrigen auch hier in Bremen bei entsprechenden Überlegungen, was die Gestaltung von Hochschulgebühren anbetrifft, dann auch zu denken geben und zum Nachdenken bringen.

Fünfte Anmerkung: Gewisse Probleme habe ich mit den schriftlichen Auswahltests beziehungsweise mit dem Studierfähigkeitstest. Diese Tests beißen sich meiner Einschätzung nach mit der allgemeinen oder eingeschränkten Hochschulzugangsberechtigung, im Regelfall dem Abitur oder den anderen Hochschulzugangsberechtigungen. Ich bin der Meinung, dass diese Tests kein nennenswertes Gewicht neben der Hochschulzugangsberechtigung haben dürfen. Diese Tests können im Grunde nur Beratungshinweise liefern, Hinweise für die Studienbewerber auf eventuelle Defizite für einen bestimmten Studiengang.

Ein guter Klavierspieler kann, das möchte ich nur einmal als Beispiel sagen, durchaus ein guter Chirurg werden, auch wenn er im getesteten Bereich eher mäßig abschneidet. Das Klavierspiel dürfte nämlich im Zweifelsfall nicht zu den getesteten Anforderungen gehören.

Die Tests können den Bewerbern Hinweise darauf geben, was sie im Studium erwartet und welche Anforderungen an sie zu Studienbeginn gestellt werden. Wenn dies dazu beiträgt, die Anzahl der Abbrecher zu verringern, und wenn gute, hinweisgebende Tests entwickelt werden können, was noch offen ist, da ist man gerade erst am Anfang, mag dies von Vorteil sein, aber einen nochmaligen allgemeinen Test der Studierfähigkeit lehnen wir ab. Diese dürfte ausreichend durch das Abitur beziehungsweise durch die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung dokumentiert werden.

Sechste Anmerkung: Die Neuregelungen für die Hochschulzulassung mit ihren neuen Anforderungen für die Studienbewerber müssen nach meiner Auffassung auch Verpflichtungen der Hochschulen zur Gestaltung ihres Lehrbetriebs auslösen. Darauf haben die Studienbewerber und Studenten einen Anspruch.

Das Landesprogramm zur Verbesserung der Lehrund Studienqualität mag nicht verkehrt sein, es ist leider in seinem Schwerpunkt nur an die Studenten adressiert. Die Hochschullehrer und ihr Lehrangebot stehen nicht im Zentrum dieses Programms. Das wäre aber wichtig, denn für die Anziehungskraft einer Hochschule für die Studenten und Studienbewerber sind die Qualität und Attraktivität des Lehrangebotes von ganz entscheidender Bedeutung.

Eine Anmerkung noch zu meinem Abstimmungsverhalten! Dem Änderungsantrag der Grünen kann ich gut zustimmen, will ich auch zustimmen, er trifft

nämlich genau unsere Intention, was die Wertigkeit des Abiturs oder was die nochmalige allgemeine Prüfung der Studierfähigkeit angeht. Dem werde ich also zustimmen, und ich bitte die Koalition, darüber noch einmal nachzudenken, ob man nicht in dieser Richtung doch noch einmal an dem Gesetzentwurf Veränderungen vornimmt. Dem Gesetzentwurf werde ich im Übrigen auch zustimmen, leider würde ich sa-gen, auch wenn der Antrag der Grünen nicht durchkommt, das ist dann eben hier mit Mehrheit beschlossen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Berk, lieber Herr Jäger, über Ihre Ausführungen muss ich mich, ehrlich gesagt, ein bisschen wundern. Frau Berk, Sie stellen die Hochschulen mit ihren Wünschen in den Mittelpunkt, Herr Jäger redet von Studiengebühren, von Wettbewerb, der Abschaffung der ZVS, und ansonsten hat er für Studierende nur schlechte Attribute übrig. Er hat eine schlechte Meinung über sie, mit dem Abitur bringen sie nicht genügend Bildung mit, sie haben keine Idee davon, was sie genau studieren wollen.

Für mich ist das bisher immer noch so gewesen, dass die wissenschaftlichen Einrichtungen, sowohl die Universität als auch die Hochschule, Zentren für Bildung sind, dass da die Studierenden im Mittelpunkt stehen sollen und nicht Wettbewerb, ZVS, Studiengebühren und die Wünsche der Hochschulen, sondern es sind Bildungseinrichtungen.

Ich erinnere mich noch deutlich daran, dass Herr Lemke in Bezug auf die Schulen gesagt hat, da stehen nicht die Lehrer im Zentrum, sondern es sind die Schüler und Schülerinnen, die im Zentrum stehen, und das gilt auch für die Hochschulen, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Grünen wollen auch grundsätzlich neue Wege im Hochschulzugang gehen. Wir haben das auch in der Bundesregierung gemacht, da haben wir gemeinsam mit der SPD die Siebte Hochschulrahmengesetznovelle beschlossen. Das war aus unserer Sicht richtig so, weil wir auch der Meinung sind, dass es einen Ausgleich geben muss zwischen den Profilinteressen der Hochschulen – wir erkennen das sehr wohl an –, aber es muss auch kombiniert werden mit den Vorstellungen und den Fähigkeiten der Studierenden. An der Stelle geht es für uns um Passgenauigkeit, dass die Hochschule und die Studierenden zusammenpassen, und es geht an der Stelle nicht um Selektionen, worüber hier so häufig geredet wird. Wenn ich mir anhöre, welche Blütenträume an der Universität und

an der Hochschule schon entstehen, wen man als Studierenden nicht mehr zu nehmen will, hoffe ich, dass denen noch ein paar Zähne gezogen werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir beraten heute im Prinzip darüber, dass wir die Siebte Hochschulrahmengesetznovelle in Landesrecht umsetzen müssen. Das sind die ZVS-Studiengänge, Frau Berk sagte das schon, das sind Psychologie und Biologie in Bremen, wir wollen auch das Auswahlrecht für die regional zulassungsbeschränkten Studiengänge, darüber ist ja vorhin auch schon gesprochen worden. In der Siebten HRG-Novelle können jetzt 60 Prozent in das Auswahlverfahren gehen, 40 Prozent sind nach Abiturdurchschnittsnote, und im Auswahlverfahren muss trotzdem die Abiturdurchschnittsnote maßgeblich berücksichtigt werden.

Das finden wir auch richtig so, Herr Jäger, im Gegensatz zu Ihnen. Das Abitur ist die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, das wollen wir auch nicht entwertet sehen, und zwar nicht nur deshalb, weil das Abitur nach wie vor der wichtigste Indikator für den Studienerfolg ist. Das sagen nicht nur wir, das sagen im Übrigen auch der Wissenschaftsrat und diverse Gutachten. Der Wissenschaftsrat hat es in seinen Empfehlungen zur Reform des Hochschulzugangs auch so formuliert.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir wollen es im Übrigen auch nicht nur wegen der Prognosekraft des Abiturs, sondern weil wir auch wollen, dass Schülerinnen und Schüler sich in der Schule nach wie vor anstrengen, ein gutes Abitur zu erreichen. Es kann doch nicht sein, dass wir an der Stelle die Botschaft an Kinder aussenden, dass es keinen Sinn macht, sich wirklich anzustrengen, weil nachher für die Hochschulzugangsberechtigung ganz andere Kriterien eine Rolle spielen, die wir ihnen möglicherweise noch nicht einmal genau sagen. Das wollen wir definitiv nicht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nun gibt es in der Siebten HRG-Novelle zusätzliche Kriterien, die wir auch richtig finden, das sind einmal gewichtete Einzelnoten, die etwas über die fachliche Eignung aussagen. Es soll fachspezifische Studierfähigkeitstests geben, die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit können auch positiv berücksichtigt werden, und es können Auswahlgespräche geführt werden. Es muss für uns dabei immer klar sein, wir sagen nicht, da können die Hochschulen das irgendwie machen, wie sie das für richtig halten, sondern dafür muss es auch Mindeststandards ge

ben, die dann eingehalten werden müssen. Da sagen wir ganz klar, wir wollen, dass der Senator darauf achtet, dass es Mindeststandards gibt und dass die Hochschulen diese einhalten. Wir wollen, dass die Verfahren eine hohe Validität und Verlässlichkeit haben, und wir wollen, dass es an der Stelle auch eine Qualitätssicherung gibt.

Für uns darf die hohe soziale Selektivität des Bildungssystems, die wir haben, über Auswahlgespräche nicht erhöht werden. Darauf muss zu achten sein, dass das nicht passiert. Es darf auch nicht so sein, dass Gespräche so geführt werden, ein Hoch-schullehrer setzt sich mit einem oder mehreren Bewerbern zusammen, und dann redet man nett miteinander. Nein, diese Gespräche müssen validierbar sein, sie müssen auch gerichtsfest sein, und sie sollen meines Erachtens, das sagt der Wissenschaftsrat auch, in strukturierter oder teilstrukturierter Form geführt werden.

Sie sollen im Wesentlichen darum gehen, dass Motivation und mögliche Fehlvorstellungen geklärt werden, und sie sind von daher auch ein Instrument von Studienberatung und nicht so sehr ein Instrument von Auswahl. Wir wollen nicht, dass in Auswahlgesprächen zum Beispiel allein erziehende Mütter oder Väter ausgegrenzt werden, nur weil Bedenken bestehen, dass sie möglicherweise ihren Abschluss in der Regelstudienzeit nicht erreichen können. Das darf nicht sein!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Frau B e r k [SPD]: Sie reden Schwie- rigkeiten herbei, die es überhaupt nicht gibt!)

Wir kennen diverse Gespräche aus der Universität, wo solche Anmerkungen sehr wohl gemacht werden, so etwas denke ich mir doch nicht aus! In den regional zulassungsbeschränkten Studiengängen will man in der Quote darüber hinausgehen, also nicht 60 Prozent, sondern 80 Prozent. Frau Berk ist schon darauf eingegangen.

Ich will auf die Punkte kurz eingehen, die wir zu kritisieren haben. Was wir deutlich nicht wollen, ist ein allgemeiner Studierfähigkeitstest, weil in einem allgemeinen Studierfähigkeitstest nach kognitiven und intellektuellen Fähigkeiten gefragt wird, zum Beispiel wird die Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung überprüft. Da sind wir der Meinung, das darf in der Tat nicht passieren, das ist Bestandteil des Abiturs. Mit so einem allgemeinen Studierfähigkeitstest wird aus unserer Sicht das Abitur zu sehr in Frage gestellt, und das wollen wir nicht. Die Prognosekraft des Abiturs soll für uns erhalten bleiben und nicht noch einmal gefragt werden, wie intelligent Kinder denn überhaupt sind.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Jäger, Sie sagten, wir wollen nicht, dass Studienbewerber nach ihren Motivationen befragt werden, warum sie ein Studium aufnehmen oder warum sie genau dieses Studium aufnehmen. Das ist nicht unser Punkt, das finden wir richtig, dass Studierende sich darüber klar werden, warum sie das Fach studieren. Es kann auch richtig sein, dass man Bewerbern oder Bewerberinnen davon abrät, ein bestimmtes Fach zu studieren, weil sie einfach falsche Vorstellungen davon haben, das ist auch richtig. Es darf jedoch niemanden geben, der darüber richtet, was ein guter, was ein schlechter Studiengrund ist. Wir meinen, dass das nicht der Fall sein darf, und deswegen meinen wir auch, dass dieser Punkt im Gesetz nichts zu suchen hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir wollen auch keine schriftlichen Auswahltests, darüber gibt es überhaupt noch keine Erfahrungen, es gibt dazu keine Eignungsdiagnostik. Es ist völlig unklar, sind es fachspezifische Tests, werden kognitive Fragen gestellt, gibt es soziale Auswahlkriterien, sind die Fragen standardisiert, sind sie bundesweit vergleichbar und so weiter. Diese ganzen Fragen sind bisher überhaupt nicht geklärt.

Wir legen aber Wert auf ein Gesetz, das die Kriterien zugrunde legt, die valide, zuverlässig und fair sind. Ein Gesetz nach dem Motto „Wünsch dir was“, in das schon einmal alle Zukunftswünsche hineinformuliert werden, damit man hinterher nicht mehr das Gesetz im Parlament ändern muss, das wollen wir nicht, sondern wir wollen, dass es eine Passgenauigkeit zwischen den Interessen der Hochschulen und der Studierenden gibt, und dazu wollen wir Chancengleichheit für Studierende erhöhen und nicht durch Selektionen vermindern.

Ich fasse zusammen: Für uns gehören dazu feste Regelungen, dazu gehören qualitative Mindeststandards in den Verfahren, eignungsdiagnostische Zuverlässigkeit, weitgehend vergleichbare Verfahren, Validität und vor allem auch Fairness im jetzigen Hochschulrahmengesetz. Wenn man das schlicht so auf Bremen übertragen würde, sind die zentralen Auswahlkriterien festgelegt, die wir für ausreichend halten. Wir sind damit in Übereinstimmung mit den Wissenschaftsrat.

Es gibt noch einen weiteren Punkt. Wir plädieren, das wissen Sie, in der Bildungspolitik für bundeseinheitliche Lösungen. Das ist eine Frage von Transparenz und Vergleichbarkeit. Wir wollen keinen Flickenteppich in der Republik, und wir wollen die Mobilität von Studierenden unterstützen. Wir wollen nicht, dass Studierende sich mit unterschiedlichen Kriterien von Hochschule zu Hochschule auseinander setzen, sondern sie müssen sich weitergehend an unterschiedlichen Hochschulen bewerben

können. Einen Katalog, ein Gesetz nach dem Motto „Wünsch dir was“ wollen wir nicht, deswegen unser Änderungsantrag. Wir würden uns freuen, wenn Sie den im Sinne der Studierenden unterstützen würden, denn diese stellen wir in den Mittelpunkt unseres Begehrens. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Berk.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich eigentlich nur gemeldet, weil ich vergessen habe zu sagen, dass wir Ihren Antrag nicht mittragen werden, aber, Frau Schön, das habe ich Ihnen auch schon gesagt.

Sie möchten die eingeschränkten Kriterien, die das Hochschulrahmengesetz aufweist, auch gern auf Bremen übertragen. Gerade die Erweiterung ist wirklich auf Wunsch der Hochschulen geschehen und nicht, weil es ein paar Professoren gefällt, Frau Schön, meine Damen und Herren von den Grünen, sondern weil wir es den Studierenden zugute kommen lassen wollen. Wir haben kein Interesse, jetzt irgendwelchen Professoren oder Hochschulrektoren, die nun ihren Wunschkatalog äußern, entgegenzukommen, sondern alles, was wir machen, soll den Studierenden zugute kommen.

Ich muss noch einmal sagen, und da sind wir uns mit der FDP, wen wundert es, einig – Herr Wedler, dass wir einmal übereinstimmen, finde ich ganz toll –, die Abiturnote, da gibt es hier ja auch ein breites Votum, hat für uns schon eine ganz wichtige Präferenz bei der Auswahl von Studienbewerbern.

Herr Jäger, ich wollte Sie nicht umarmen, ich habe nur gedacht, dass Sie in der Deputation, als wir darüber gesprochen haben, das Gesetz schon gelesen hätten, denn dann hätten Sie alle Ihre Befürchtungen, Sorgen, Nöte und was Sie früher einmal wollten, schon da erwähnt. Ich habe das Gefühl, hier lässt man jetzt die Muskeln spielen. Das macht sich gut, der Kreis der Kollegen ist ein bisschen größer, und übertragen wird es ja auch noch.