In diesem Sinne sind wir dieses Thema angegangen, haben dort auch eine Lösung, und das andere, da gab es hier keine unterschiedlichen Meinungen, ist zügig umgesetzt worden. Ich hoffe auch, dass wir viele spannende Vorschläge bekommen, denn eines habe ich auch schon vor einiger Zeit den Architekten gesagt, an der einen oder anderen Stelle, und gerade speziell in der Überseestadt, die wir ja in den nächsten Jahrzehnten weiterentwickeln werden müssen und wollen, brauchen wir doch noch
ein bisschen mutigere Architektur. Das kann Bremen auch einmal vertragen, weil natürlich auch mutige Architektur ein enormes Aushängeschild für Bremen und eine enorme Bremen-Werbung ist. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Auslobungskonzept „Wettbewerb ,Auszeichnung vorbildlicher Wohnungsbau in Bremen’” im Jahr 2005 mit der Drucksachen-Nummer 16/472 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraph 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Aussprache statt. Ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/544 in die allgemeine Aussprache einbeziehen.
In diesem Fall würde ich aber keine Probleme bekommen! Da trennt uns von Herrn Weber, von Herrn Jäger nicht so viel!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu der heutigen Änderung des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes will ich nur einige Anmerkungen machen. Wir haben es in der Deputationssitzung in großer Übereinstimmung mit unserem Koalitionspartner beschlossen bei Enthaltung der Opposition, und deshalb will ich jetzt eigentlich nur kurz auf die Historie verweisen.
Sie wissen ja, dass wir bundesweit lange über die Neustrukturierung der Hochschulzulassung diskutiert haben, und da war es sicherlich auch nicht so einfach, weil unser Koalitionspartner in Bezug auf die ZVS ganz andere Vorstellungen hatte. Jetzt ist es aber so, dass es eine Einigung gibt. Im Siebten Hochschulrahmengesetz sind Änderungen beschlossen worden, und zwar gibt es eine neue Regelung, die bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, bis zu 60 Prozent selbst auszuwählen. Das trifft bei uns in Bremen an der Universität nur die Studiengänge Psychologie und Biologie.
Es gab aber einen Wunsch der Hochschulen, besonders der Universität und auch der Hochschule Bremen, die Auswahlmöglichkeiten für die Hochschulen bis zu einem Rahmen von 80 Prozent auszuweiten. Das ist eine hohe Hürde, wenn man bedenkt, dass die Hochschulen auch früher schon die Möglichkeit hatten, 24 Prozent der Studienbewerber selbst auszusuchen. Sie haben keinen Gebrauch davon gemacht. Vielleicht ist jetzt die höhere Quote für den Aufwand, der da betrieben werden muss, ein größerer Anreiz, und es wird sich in der Richtung etwas tun.
Sie wissen ja, bei uns in Bremen haben wir sehr viele zulassungsbeschränkte Studiengänge. Das betrifft zahlreiche Studiengänge der Universität, einige Studiengänge an der Hochschule Bremerhaven und fast alle Studiengänge der Hochschule Bremen. Das haben wir schon, und jetzt besteht die Möglichkeit, besondere Kriterien anzuwenden und diese Auswahl zu treffen. Wir Sozialdemokraten halten es aber für wichtig, dass die Hochschulen nicht das alleinige Auswahlrecht haben. Wir möchten schon, dass die Hochschulzulassung, das Abitur und die Abiturnote ein wichtiger Bestandteil sind. Wir glauben auch, dass wir so viel Vertrauen in unsere Hochschulen haben
Es ist eine Tatsache, dass wir den Hochschulen die achtzigprozentige Auswahlmöglichkeit zugestehen. Das wollen wir in jedem Fall genau prüfen. Es wird Verordnungen geben, die die Kriterien regeln, so dass wir als Deputierte – und alle diese Verordnungen müssen in die Deputation – also auch eine Möglichkeit haben, diese Kriterien zu diskutieren. Soviel ich weiß, sind sie in enger Abstimmung mit den Hochschulen ausgeführt oder verabredet worden. Sicherlich können wir nicht bei jedem Beratungsgespräch dabei sein, aber zumindest haben wir die Möglichkeiten, in der Deputation darüber zu diskutieren.
Wir haben hier den rechtlichen Rahmen, die Kleinarbeit wird in der Deputation in Absprache mit der Behörde und den Hochschulen gemacht. Ich finde, das ist wichtig. Darunter gibt es ja noch das Satzungsrecht, das in der Hand der Hochschulen liegt. Das regeln die Hochschulen selbst, allerdings sind diese Satzungen dann auch genehmigungspflichtig.
Ich glaube, dass wir mit der Neustrukturierung der Hochschulzulassung einen guten Weg gegangen sind, dass die ZVS trotzdem noch einen Anteil und eine Berechtigung hat, und ich hoffe, dass es letztendlich unseren Hochschulen zugute kommt, was wir heute beschließen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Thema hat eigentlich einen viel höheren oder zumindest einen ebenso hohen Stellenwert wie das Thema Studiengebühren. Wenn wir nämlich über wettbewerbsorientierte Hochschulen reden, dann müssen wir eben auch über das Auswahlverfahren reden.
Wer war es denn, der immer wieder in der Kultusministerkonferenz darauf gedrängt hat, den Hochschulen mehr Rechte und mehr Selbstauswahlrechte einzuräumen? Am Anfang gab es die 25-ProzentQuote, dann ging es über 60 bis hin zu 80 Prozent. Es waren immer die CDU-Länder, die das thematisiert haben, und wir in Bremen haben seit drei Jahren gesagt, probt doch an den Hochschulen nicht flächendeckend, aber exemplarisch, eigene Auswahlverfahren zu evaluieren! Sie stehen ja nicht irgendwo fest, man kann sie frei generieren, ob über Assessmentcenter, Beurteilungsgespräche oder über Internettests. Da gibt es ja verschiedene Möglichkeiten der Auswahl, die muss man ausprobieren, und die müssen Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter schlichtweg für die Fachbereiche erst einmal einüben, und es steht Bremen gut an, nicht zu den Letzten zu gehören, die dieses Instrumentarium wahrnehmen.
Das Zögern war am Anfang groß. Bei der 25-Prozent-Quote hieß es: Na ja, das lohnt sich noch nicht so richtig, denn drei Viertel bekommen wir ja immer noch über andere Kriterien zugewiesen. Nun zeigt sich, die KMK geht Schritt für Schritt einen weiteren Weg, und nun haben wir die Möglichkeit, eine große Anzahl von Studierenden selbst auszuwählen. In ZVS-Fächern, das Beispiel ist schon genannt worden, sind es 60 Prozent, in regional zulassungsbeschränkten Fächern sind es 80 Prozent.
Wir freuen uns, Herr Senator Lemke, dass Sie diesen Weg mitgehen und dass Sie das Potential ausschöpfen, das die KMK hier anbietet. Ich sage aber auch deutlich, weil Frau Berk eben schon eine Erklärung zum Bestandsschutz für die ZVS abgegeben hat: Wir sehen das als sukzessives Sterben der ZVS. Meine Damen und Herren, die ZVS ist ein Relikt aus der vergangenen Zeit, die in einer wettbewerbsorientierten Hochschullandschaft keinen Platz mehr hat.
Zum Antrag der Grünen! Ich habe mir doch eben die Augen gerieben! Das Abitur hatte einmal einen Anspruch, und es wäre schön, wenn wir es wieder dahin bewegten. Dafür steht auch die CDU-Bildungspolitik, dass das Abitur ein Testat für die Studierfähigkeit ist. Dem ist aber derweil nicht so.
Reden Sie einmal mit Rektoren, oder nehmen Sie unsere Deputationssitzung in Bremerhaven, in der die dort Anwesenden lange Ausführungen über das Thema Studierfähigkeit gemacht haben! Mir scheint, diese Debatte haben Sie nicht mitbekommen.
An den bremischen wie auch an den anderen deutschen Hochschulen sind ganz viele, die eben nicht die Studierfähigkeit haben, wo inzwischen ganz klare Äußerungen im Raum stehen, und wahrscheinlich muss man die an der einen oder anderen Stelle noch wiederholen. Das heißt, wir müssen am Abitur schrauben. Das tun wir, damit es wieder ein Testat für Studierfähigkeit ist, aber es ist kein alleiniges Testat. Sie müssen dann mit den Studenten reden.
Wenn jemand ein gutes Abitur hat, stehen zwei Abiturienten in der Tür bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang. Der eine hat ein Schmalspurabitur gemacht, also durch eine bestimmte Fächerwahl – Sie wissen, wovon ich rede –, ein anderer hat ein so genanntes schwieriges Abitur gemacht mit der gleichen Note. Da interessiert mich schon, Frau Schön, welche Motivation der eine und welche der andere für seine Studien- und Fächerwahl hat. Der eine steht möglicherweise mit glänzenden Augen da und kann erklären, was er will, und der andere nicht. Deshalb müssen wir auch – und Sie wollen das ja nicht, in Ihrem Antrag steht es so – nach Motiven fragen für die Studien- und Berufswahl. Mich interessiert das schon, und ich würde mir wünschen, dass die Hochschulen genau danach fragen und das in ihre Beurteilung einbeziehen: Warum entscheidet sich jemand für ein Studium dieser oder jener Art?
Die Orientierungslosigkeit an deutschen Hochschulen ist zu meiner Zeit schon groß gewesen, aber sie ist heute offenbar auch noch so. Es werden viele Fächer angewählt nach dem Motto, erst einmal nicht festlegen, dann kann ich mich erst einmal einschreiben, meine Vorstellungen der Berufswahl kann ich später konkretisieren. Das sind doch die Gründe, weshalb wir viel zu viele Studienabbrecher und Studienwechsler haben. Darum geht es, diesem nicht Vorschub zu leisten. Das wollen wir damit erreichen, und deshalb sage ich: Jawohl, wir wollen mehr Auswahlrecht für die Hochschulen bei ihren Studierenden!
Der Schritt geht noch weiter, das sage ich auch in Richtung der SPD: Die ZVS ist überfällig! Wir würden uns wünschen, dass auch der Wissenschaftssenator hier etwas offensiver an dieser Stelle tätig würde. Wir beantragen auch die zweite Lesung des Gesetzes heute, damit wir rechtzeitig zum nächsten Wintersemester diese hier heute vorliegenden Regelungen anwenden können. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!