Protokoll der Sitzung vom 23.02.2005

Projekte des Arbeitsfeldes Umwelt und Entwicklung am Landesinstitut für Schule: SINa-Projekt – Schulische Indikatoren für Nachhaltigkeitsaudits – Intensive Arbeit mit fünf bis sechs Schulen ab Schuljahr 2005/06 zur systematischen Schulprogrammentwicklung und Profilbildung in Richtung Nachhaltigkeit; EMAS-Verbundprojekt der EU – Eco Management and Audit Scheme – zusammen mit der Universität Bremen, dem Senator für Bau und Umwelt, der Hochschule Bremen, dem LIS und dem Schulzentrum Koblenzer Straße. In diesem Verbundsystem institutionalisieren die teilnehmenden Organisationen ein Management zu Arbeits-, Gesundheitsund Umweltaspekten, das regelmäßig überprüft und zertifiziert wird. Unterstützung und Beratung von Agenda-Beauftragten in 17 Schulen bei Projektplanungen im Sinne der Leitideen der Agenda 21, die das Politikziel „der nachhaltigen Entwicklung“ formuliert; Angebote in der Referendariatsausbildung zur Schulcurriculumentwicklung im Sinne der Bil

dung für nachhaltige Entwicklung und zu Umweltund Nachhaltigkeitsmanagement.

Projekte des Lehrerfortbildungsinstituts in Bremerhaven: „Chat der Welten“ – umfangreiche Unterrichtsprojekte in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie „InWent“, Alfred-Wegener-Institut, Klimahaus 8 Grad Ost; „Sommerschule Wasser“ – Veranstaltungen im September 2005 für den dritten und vierten Jahrgang der Grundschulen in Kooperation unter anderem mit dem Alfred-Wegener-Institut, der Hochschule Bremerhaven und dem Deutschen Schifffahrtsmuseum.

Das Projekt „Globales Lernen Praktisch“ wird vom Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung, BIZ, im Auftrag des Senats durchgeführt. Dort wird der Dialog der Kulturen gefördert und über globale Zusammenhänge und Abhängigkeiten informiert. Darüber hinaus werden Jugendliche durch die Projektarbeit darin unterstützt, sich für Menschenrechte einzusetzen und für eine zukunftsfähige Entwicklung zu arbeiten.

Zu Frage zwei: Um die Erfahrungen und Ansätze der Schulen zu verbreiten und zusätzliche Aktivitäten anzustoßen wird der Senator für Bildung und Wissenschaft eine Unterstützung und Beratung bei Projektplanungen anbieten und Materialangebote sowie Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer organisieren.

Zu Frage drei: Der Senat beteiligt sich nicht an den von der Norddeutschen Partnerschaft geplanten überregionalen Konferenzen, denn der Schwerpunkt während der UN-Dekade wird auf die Unterstützung von Aktivitäten hier vor Ort gelegt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie ein Zusatzfrage? – Bitte!

Sind Bremer Projekte bereits als UN-Dekade-Projekte ausgezeichnet worden?

Bitte, Herr Senator!

Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich könnte es Ihnen aber über die Deputation nachreichen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es besondere Kontakte oder Kooperationen mit dem Unesco-Nationalkomitee?

Bitte, Herr Senator!

Das werde ich auch in der Deputation nachreichen!

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Danke!)

Eine weitere Zusatzfrage von der Kollegin Frau Schwarz! – Bitte sehr!

Ich habe noch eine Ergänzungsfrage zu der Norddeutschen Partnerschaft. Ich finde es ganz klug, dass da nicht unbedingt eine Bremer Beteiligung auftaucht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass bei den Konferenzen auch Anregungen entwickelt werden, die für die Umsetzung dieser Dekade sinnvoll sind. Gibt es jetzt eine Möglichkeit, dass Sie diese Anregungen bekommen und auch irgendwie bearbeiten und gegebenenfalls weiterleiten?

Bitte, Herr Senator!

Auf jeden Fall! Mein Haus hat mir aber ausdrücklich bescheinigt, dass es viel sinnvoller ist, die Aktivitäten in den vielen Schulen hier in Bremen und Bremerhaven zu fördern, als dass wir Referenten auf Tagungen auf norddeutscher Ebene schicken. Wichtig ist die Verwurzlung oder die Vertiefung der Themenstellung hier in den Bremer und Bremerhavener Schulen. Das stand im Vordergrund der Antwort.

Es ist aber trotzdem klar, dass wir uns natürlich die Ergebnisse holen werden. Das können wir logischerweise nachlesen. Da brauchen wir keine Referenten aus dem Alltagsgeschäft herauszuschicken, um dann dort vor Ort tätig zu sein. Es wäre völlig kontraproduktiv, das zu verstärken und die Arbeit hier in den Schulen zu vernachlässigen. Da wir unendlich viele Baustellen haben, muss man Prioritäten setzen. Ich konnte es absolut nachempfinden, dass man gesagt hat, wir wollen es hier in den Schulen verstärken und nicht die Referenten zu solchen Tagungen schicken.

(Beifall bei der SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vielen Dank, das sehe ich genauso! Es geht mir nur darum, dass die Anregungen und die Ideen, die dort entwickelt werden, hier vielleicht hereingebracht werden können und in die Schulen hineingebracht werden. Ansonsten teile ich Ihre Auffassung.

Bitte, Herr Senator!

Das ist auf jeden Fall sichergestellt!

(Abg. Frau S c h w a r z [SPD]: Ich danke Ihnen!)

Vielen Dank, Herr Senator!

Damit ist der Punkt eins der Tagesordnung erledigt.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde ist von den Fraktionen kein Thema beantragt worden.

Strafrechtliche und zivilrechtliche Maßnahmen gegen „Stalking“ verbessern

Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 18. November 2004 (Drucksache 16/456)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 24. Januar 2005

(Drucksache 16/514)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Ich gehe davon aus, Herr Bürgermeister, dass Sie die Antwort nicht noch einmal mündlich vortragen wollen! – Herzlichen Dank!

Wir werden in eine Aussprache eintreten.

Dann eröffne ich jetzt die Debatte.

Das Wort erhält der Kollege Grotheer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben die Initiative für diese Große Anfrage ergriffen, weil wir dem Thema Stalking eine große Bedeutung zumessen. Es gab in den vergangenen Monaten eine bundesweite öffentliche Debatte um die Frage, ob eine strafrechtliche Lösung erfolgen sollte oder ob die Vorschriften des Gewaltschutzgesetzes verbessert werden sollen.

Wir meinten, dass es klug sei, zunächst nach den Erfahrungen der Praxis zu fragen, um uns dann anschließend eine Auffassung zu bilden, mit der man politisch weiterarbeiten kann. Wir finden, dass sich diese Anfrage eigentlich jetzt schon gelohnt hat, denn der Senat hat sich bei der Beantwortung – das darf ich an dieser Stelle einmal sagen, wir haben ja an anderer Stelle auch schon einmal Kritik geübt – viel

Mühe gegeben und eine sehr differenzierte Bewertung vorgenommen.

Stalking ist leider kein deutscher Begriff. Es gibt auch keinen deutschen Begriff dafür, sondern er ist ein sehr unscharfer Sammelbegriff für Nachstellen, für Ausspähen, für Belästigen, das Ganze an der Grenze zu verschiedenen Straftatbeständen wie der Beleidigung, übler Nachrede, Körperverletzung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, manchmal geht das Verhalten auch über diese Grenze hinaus.

Nun hat das Gewaltschutzgesetz vom 11. Dezember 2001 hier schon, finden wir, ganz erhebliche Verbesserungen gebracht, denn bis dahin gab es eigentlich nur zivilrechtlichen Schutz für die Betroffenen, für die Geschädigten, der ganz schwer zu erreichen war, denn man musste beim Gericht – noch früher beim Landgericht, seit Anfang der neunziger Jahre bei den Amtsgerichten – einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen und den Sachverhalt glaubhaft machen. Am besten beauftragte man damit einen Anwalt, wenn man es nicht bei der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben wollte. Wenn es alles gut ging, dann bekam man einen Gerichtsbeschluss, in dem stand, dass dem Gegner bestimmtes Verhalten verboten wird oder bestimmtes Verhalten aufgegeben wird.

Damit war aber das Problem nicht gelöst, denn dann musste dieser Beschluss zunächst im Wege der Parteizustellung, wie die Juristen sagen – das hat mit den politischen Parteien nichts zu tun –, zugestellt werden. Das muss man als Betroffener selbst veranlassen durch einen Gerichtsvollzieher, der die Sache in die Hand nimmt. Wenn der Beschluss zugestellt war, und es folgten Verstöße gegen diesen Gerichtsbeschluss, dann musste die so genannte Zwangsvollstreckung betrieben werden. Das heißt, man musste als Betroffener einen Antrag auf Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses stellen oder einen Antrag auf Erlass eines Zwangsgeldbeschlusses. Das hört sich alles schon kompliziert an, und das ist auch so, denn dann muss der Gegner wieder gehört werden. Dann muss das Gericht einen Beschluss erlassen, der muss wieder zugestellt werden. Dagegen können Rechtsmittel eingelegt werden und so weiter. Das Ganze zog sich also zum Teil monatelang hin, bis eine vorläufige Regelung getroffen worden war.

Das ist, das kann man ohne Übertreibung sagen, ein äußerst kompliziertes und ganz unhandliches Verfahren gewesen, an dem so mancher Geschädigte und auch so mancher Rechtsanwalt geradezu verzweifelt ist. Das Gewaltschutzgesetz hat erhebliche Verbesserungen gebracht, nämlich in der Weise, dass ein Verstoß gegen Anordnungen des Gerichts – zuständig sind die Amtsgerichte, dort die Zivilabteilung oder die Familiengerichte – strafbewehrt ist. Das heißt, der mühsame Weg durch die Zwangsvollstreckung bleibt dem Geschädigten dann erspart, weil mit dem ge

richtlichen Beschluss und der Strafandrohung des Strafgesetzbuches natürlich ein gewisser Druck auf die Täter ausgeübt wird. Das ist, finden wir, richtig.

Die Praxis beurteilt die Entwicklung, die sich dort ergeben hat, durchaus positiv. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und auch die Anwälte sehen es als einen Fortschritt an, was der Bundestag vor einigen Jahren beschlossen hat. Allerdings sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Die Opfer, um die es hier geht, sind in den meisten Fällen, so ist es auch der Antwort des Senats auf die Große Anfrage zu entnehmen, Frauen, und die Vielzahl der Verfahren, die vor den bremischen Gerichten in diesem Zusammenhang stattgefunden haben, macht deutlich, dass wir eine Lösung brauchen, die noch direkter wirkt. Es ist wahrscheinlich doch so, dass eine direkte Strafandrohung mehr bewirkt. Die direkte Strafbarkeit von Stalking bewirkt mehr als der Umweg, den der Bundestag zunächst gewählt hat, nämlich Verstöße gegen gerichtliche Anordnungen unter Strafe zu stellen.

Das Problem dabei ist nur, dass ein solcher Straftatbestand nach unserer Rechtsordnung sehr konkret gefasst werden muss, denn wir können es nicht uferlos den Gerichten überlassen zu entscheiden, ob sich jemand strafbar gemacht hat oder nicht, sondern jeder muss im Voraus wissen, was er tut, und jeder muss auch wissen, ob er das Risiko einer Bestrafung eingeht. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit solchen Fragen beschäftigt, und wir wissen, dass wir es dort sehr genau nehmen müssen.

Nun hatten wir im Sommer vergangenen Jahres einen Gesetzesvorschlag aus Hessen, da ist ein Herr Koch Ministerpräsident, deshalb hörten wir zu diesem Vorschlag aus Hessen sozusagen reflexartig in Bremen die Zustimmung der CDU zu dieser Idee, einen bestimmten Straftatbestand einzuführen. Auch wenn wir sagen, dass wir das im Prinzip jedenfalls richtig finden, dass wir hier diesen Weg gehen, einen Straftatbestand zu schaffen, haben wir gesagt: Eigentlich schon, aber es muss genauer gefasst werden, so wie vorgeschlagen geht es nicht! Wie wir es diskutiert haben, so sehen es auch außer uns ganz viele andere Juristen. Es gibt mittlerweile eine ganze Fülle von unterschiedlichen Vorschlägen zu dieser Frage. Wir sagen, wir sehen den Bedarf einer Verbesserung. Daran soll der Senat weiter arbeiten, aber es muss im Einzelnen geklärt werden, wie denn die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.