Protokoll der Sitzung vom 20.04.2005

Dieses Verfahren soll nur für Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung Anwendung finden. In Anlehnung an die Regelungen der Artikel 34 a Landesverfassung Baden-Württemberg und 76 a Saarländische Verfassung ist der Ausschuss übereingekommen, dass dies für Vorhaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, der Europäischen Union und anderen Staaten, die für das Land von herausragender politischer Bedeutung sind, wesentliche Interessen des Landes berühren oder erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, und insbesondere bei Vorhaben, die die Gesetzgebungszuständigkeiten der Bürgerschaft wesentlich berühren oder die Übertragung von Hoheitsrechten des Landes auf die Europäische Union betreffen, Geltung erhalten soll.

Die weitergehenden, von vielen hier im Haus geteilten Ziele des Föderalismuskonvents sind leider an einen anderen Adressaten zu richten. Der jetzt vorgeschlagene Entwurf ist im Einvernehmen aller Fraktionen zustande gekommen. Das hiervon betroffene andere Verfassungsorgan, der Senat, ist mit dem nun vorgelegten Entwurf ebenfalls einverstanden.

Gestatten Sie mir zum Abschluss, insbesondere der Ausschussassistenz und den beteiligten Vertretern des Senats zu danken, welche es möglich gemacht haben, die Arbeit des Ausschusses trotz der Weihnachtspause und der komplizierten verfassungsrechtlichen Materie innerhalb von drei Monaten abzuschließen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag, die Mitwirkungsrechte der Bürgerschaft zu stärken, hier eingebracht. Er basiert auf der so genannten Lübecker Erklärung der deutschen Landesparlamente, die die Präsidenten der Landtage aller deutschen Bundesländer einstimmig gemeinsam im Jahre 2003 verabschiedet haben.

Nur auf den ersten Blick beschäftigen wir uns mit uns selbst, wenn wir das Verhältnis zwischen Senat und Bürgerschaft durch die Änderung der Landesverfassung neu gestalten wollen. Tatsächlich aber geht es darum, den politischen Prozess, die Debatte über die Frage, wie die Menschen hier in Bremen und Bremerhaven leben wollen und ihr Zusammenleben organisieren, zu stärken, weil wir hoffen, dass bessere Ergebnisse dabei herauskommen. Auch wenn Fragen der Staatsorganisation immer ganz abstrakt und manchmal staubtrocken daherkommen, muss uns trotzdem klar sein, dass von der Organisation der Politik auch das Ergebnis abhängt.

Wir wollen nicht, dass die Bevölkerung zwar ein Landesparlament wählt, aber auf Bundesebene und europäischer Ebene durch Vertreter der Regierung verhandelt, aber vor allem beschlossen wird, was das Landesparlament zu sagen hat. Die Staatlichkeit Bremens ist nicht abgeleitet vom Bund oder der europäischen Ebene. Wenn es nach den jetzigen Regelungen möglich ist, dass der Senat im Bundesrat einem Gesetz zustimmt, das unsere Zuständigkeit als Gesetzgeber im Land wesentlich verändert, ohne dass die Bürgerschaft das will oder schlimmstenfalls sogar gegen den Willen der Bürgerschaft, dann entspricht das nicht unserem maximalen Verständnis von parlamentarischer Verantwortlichkeit der Regierung.

Es ist zu einem schleichenden Bedeutungsverlust der Landesparlamente gekommen, weil wir hier als Parlament in vielen Fällen mit europarechtlichen Vorgaben umgehen müssen, die im Wesentlichen auf Verhandlungen von Regierungen beruhen. Gleiches gilt für zahlreiche Vereinbarungen zwischen den Regierungen der Bundesländer, die dann hier in der Bürgerschaft nur noch nachvollzogen werden können, wenn man nicht gleich den großen Konflikt will. Häufig steht man vor der Alternative, entweder einer Regelung zuzustimmen, die man für verbesserungswürdig hält, oder einen mühsam gefundenen Kompromiss zu zerschlagen, wodurch man überhaupt keine Regelung in der Sache mehr erreicht.

Die Verfassungsänderung zielt darauf, dass in den Angelegenheiten, die die Gesetzgebungszuständigkeiten der Bürgerschaft wesentlich berühren, der Senat die Bürgerschaft frühzeitig informiert und in den politischen Prozess einbezieht. Wir wollen als Landesparlament nicht vor die Alternative gestellt werden „friss oder stirb“, sondern wir wollen Einfluss auf unsere eigenen Angelegenheiten erreichen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben uns mit unserem Antrag nicht vollkommen durchsetzen können. Wir wollten eine stärkere Verpflichtung des Senats, dass die Position, die wir in der Bürgerschaft finden, dann auch tatsächlich vom Senat im Bundesrat und in anderen Gremien auf Bundesebene vertreten wird.

Gemeinsam mit unserem Parlamentspräsidenten waren wir der Auffassung, dass der Senat die Stellungnahme der Bürgerschaft in einer Angelegenheit, die die Gesetzgebungszuständigkeiten der Bürgerschaft wesentlich berührt, maßgeblich zu berücksichtigen hat, also dass er daran gebunden ist, und zwar deshalb, weil wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass der Senat seine Legitimation daraus bezieht, dass er von der Bürgerschaft gewählt ist, die wiederum direkt von den Menschen in Bremen und Bremerhaven gewählt ist. Wir als Abgeordnete werden von den Menschen dafür verantwortlich gemacht, was die Politik in Bremen so treibt.

Nun ist es so, dass das Grundgesetz Vorgaben macht für die Abstimmung im Bundesrat. Der Bundesrat ist ein Organ des Bundes, keine Veranstaltung der Länder. Aus dem Grundgesetz in seiner bisherigen Fassung ergibt sich, dass im Bundesrat die Landesregierung, also der Senat, die Stimme für das Land abgibt. Ein so genanntes imperatives Mandat, also dass der Senat zwingend die Position der Bürgerschaft zu vertreten hat, ist nach dem Grundgesetz ausgeschlossen. Aus diesem Grund haben auch Baden-Württemberg und das Saarland, die bereits aufgrund der Lübecker Erklärung der deutschen Landesparlamente ihre Verfassung in unserem Sinne geändert haben, auf die rechtliche Bindung der Regierung an die Beschlüsse des Parlaments in diesen Fragen verzichtet.

Mit der Verfassungsänderung, auf die sich die Fraktionen hier im Hause geeinigt haben, werden die Mitwirkungsrechte der Bürgerschaft gestärkt, soweit es zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich möglich ist. Das haben wir im Ausschuss ganz genau diskutiert. Darum können wir auch heute einen gemeinsamen, einen anderen Text beschließen als den, den wir, Bündnis 90/Die Grünen, ursprünglich beantragt hatten. Unser Antrag ist damit erledigt.

Wir sind aber auch der Auffassung, dass wir mit dieser Verfassungsänderung heute nicht am Ende der Geschichte angekommen sind. Die Föderalismusdebatte auf Bundesebene hat zwar bisher kein abschließendes Ergebnis gebracht, aber dennoch ist klar, dass es weiterhin nötig bleibt, die Beziehungen, die Verflechtungen und die Verfahren zwischen dem Bund, den Ländern, auch den Ländern untereinander, und der Europäischen Union neu zu regeln. Da geht es vor allem darum, klare Verantwortlichkeiten und Abgrenzungen vorzunehmen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

In diesem Zusammenhang ist es dann auch nicht sakrosankt, die Frage der Bindung der Landesregierung an Beschlüsse des Parlaments auch beim Bundesrat und in anderen Bundesgremien neu zu stellen. Es ist grundsätzlich von Übel, wenn die Regierung auf Bundesebene über unsere Rechte als Landesparlament verhandelt und dort zum Beispiel im Bundesrat etwas anderes vertritt, als die Mitglieder dieses Hauses das wünschen. Es bleibt nämlich im Konfliktfall nur die Möglichkeit für die Bürgerschaft, den Senat abzuwählen, wenn die Bürgerschaft wesentliche Interessen der Menschen in Bremen und Bremerhaven durch den Senat nicht gut vertreten sieht.

Durch die Verfassungsänderung wird immerhin erreicht, dass der Senat das Parlament früher und umfassender informiert und dass er sich mit den Argumenten, die wir in einer bestimmten Angelegenheit vortragen, beschäftigen muss. Das genaue Verfahren zwischen Senat und Bürgerschaft muss erst noch

ausgearbeitet werden. Ich erwarte hier volle Kooperationsbereitschaft des Senats im Sinne der Stärkung der Bürgerschaft.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auch wenn wir eine rechtliche Bindung des Senats an unsere Beschlüsse nicht hinbekommen konnten, gehen wir davon aus, dass am Schluss das beste Argument in der Sache zum Zuge kommt. Ich habe keinen Zweifel, dass in solchen Angelegenheiten, die die Gesetzgebungszuständigkeiten der Bürgerschaft wesentlich berühren, die Bürgerschaft selbst das beste Argument vortragen wird. Hoffen wir, dass dies dem Senat im Konfliktfall einleuchtet! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Hannken.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Antrag und Bericht waren im nichtständigen Ausschuss unstreitig, daher kann ich mich jetzt kurz fassen. Meine beiden Vorredner sind auf die im Ausschuss geführte Diskussion, auf die verfassungsrechtlichen Bedenken und schließlich die Schlussfolgerungen, die wir daraus gezogen haben, eingegangen, so dass ich es jetzt möglichst knapp fassen kann.

Richtig ist, und es ist, finde ich, auch wichtig, dass das Parlament durch diese Verfassungsänderung sicherstellt, dass wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Vorhaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bund, mit den Ländern und mit der Europäischen Union vollständig informiert werden, insbesondere für die Punkte, die von herausragender politischer Bedeutung sind, wesentliche Interessen des Landes berühren oder erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Der Senat ist verpflichtet, hier die Stellungnahmen einzuholen. Das heißt, er muss nicht nur unsere Stellungnahme entgegennehmen, sondern er muss sie vorher bei diesem Thema explizit einholen. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Punkt in den Änderungen, die wir jetzt vorgenommen haben.

Der ursprüngliche Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen ist nicht zum Tragen gekommen, da er verfassungswidrig ist. Darauf sind auch meine beiden Vorredner schon eingegangen. Die rechtliche Bindung, die dieser Antrag vorsah, ist nicht vereinbar mit Artikel 51 Grundgesetz und somit verfassungswidrig, so dass wir diesem Antrag auch nicht folgen konnten, sondern gemeinschaftlich hier einen anderen Antrag vorschlagen, der den Interessen des Parlaments gerecht wird. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ich möchte aber, weil der Punkt insofern unstreitig ist, und ich denke, dass wir hier auch gemeinsam die Mehrheit im Parlament sicherstellen werden, diesen Antrag auch mit in die Verfassung aufzunehmen, vielleicht noch ein paar Sätze zu dem sagen, worauf der Kollege Köhler eingegangen ist. Er hat sehr verfassungstheoretisch einen Exkurs gemacht, wie das Verhältnis von Parlament und Senat ist und wie er sich das vorstellt. Zu diesem doch sehr theoretischen Vortrag möchte ich nur einmal eines zu bedenken geben: Das Parlament ist auch immer nur so stark, wie die Abgeordneten selbst ihre Interessen wahrnehmen, und das Parlament ist auch nur so stark, wie sie selbst die Themen an sich nehmen. Das heißt, wir sind auch bisher nicht davon ausgeschlossen worden, Themen, die im Bundesrat eine Rolle spielen, von allein aufzugreifen. Wir haben eine Richtlinienkompetenz hierfür, und die müssen wir auch wahrnehmen.

Ich finde es manchmal ein bisschen sehr theoretisch, hier nur zu sagen, der Senat berücksichtigt uns nicht. Genau das ist manchmal so die Ecke, ich bin ein kleines trotziges Kind, stelle mich hin und stampfe auf und bin jetzt aber nicht gehört worden! Die Frage ist, wie man sich auch selbst Gehör verschafft, und ich finde, dass wir als Parlamentarier hier schon das Selbstbewusstsein haben sollten, diese Themen allein aufzugreifen und nicht immer nur zu reagieren, sondern auch selbst zu agieren. Da fordere ich Sie auch als Opposition auf, dann bringen Sie diese Themen auch! Wenn wir heute die Tagesordnung der Bürgerschaft gesehen haben, da frage ich mich, wo die ganzen Initiativen der Grünen waren, wo sie die Themen an sich gerissen haben!

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Sind wir jetzt als Opposition allein zuständig für die Tages- ordnung?)

Nein, Frau Linnert, Sie sind nicht allein für die Tagesordnung zuständig, aber schauen Sie sich an, wer die Tagesordnungspunkte hier gesetzt hat!

(Zuruf der Abg. Frau L i n n e r t [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Wer hat denn heute das Parlament bestimmt mit seinen Ideen und Anträgen? Da ist von Ihnen heute doch überhaupt nichts in die Sitzung hineingekommen, und daher finde ich schon, es ist eine Frage, wie man sich als Parlamentarier hier auch selbst in die Diskussion einbringt. Das ist keine Einbahnstraße!

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte auch weiter zu den Ausführungen des Kollegen Köhler noch einmal etwas sagen: Wir können hier Stellungnahmen einholen, es ist richtig, dass

die Stellungnahmen eingeholt werden, ich finde, es ist auch richtig, dass der Senat diese Stellungnahmen berücksichtigt. Dennoch bin ich dafür, dass wir auch ganz klare Verhältnisse schaffen, wer für was zuständig ist und dass hier auch Entscheidungen getroffen werden. Alles nur zu diskutieren und nur zu verweisen und hier noch einmal eine Diskussion zu führen, aber keine einzige Entscheidung zu treffen, das ist, glaube ich, auch nicht im Sinne der Demokratie, das ist auch nicht im Sinne dieses Parlaments. Daher bin ich für klare Entscheidungswege, für klare Entscheidungen, die getroffen werden, und auch, im Gegensatz zu dem, was Sie gefordert haben, dafür, dass es auch verfassungskonform ist, wie diese Entscheidungswege hier stattfinden. Das, finde ich, ist durch den Antrag, den wir jetzt gemeinschaftlich beschlossen haben, sichergestellt.

Insofern liegt es an uns, was wir gemeinschaftlich daraus machen. Sie haben Recht, der Senat ist hier genauso in der Verantwortung. Der Senat ist in der Verantwortung, die Stellungnahmen einzuholen und dies zu berücksichtigen, aber wir sind als Parlament genauso in der Verantwortung, auf unser Recht zu pochen und uns auch selbst in die Diskussion einzubringen. Manchmal vermisse ich das ein bisschen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Dann machen Sie das einmal, Frau Hannken!)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Arbeit im Ausschuss war sehr vom Konsens geprägt.

(Heiterkeit – Abg. Frau H a n n k e n [CDU]: Ist doch langweilig sonst!)

Ich bin jetzt überrascht, wie die Plenardebatte geführt wird. Ich hatte mich eigentlich auf etwas anderes vorbereitet. Wir sind übereinstimmend dazu gekommen, dass wir von Bremen aus jetzt das gemacht haben, was wir verfassungsrechtlich machen können. Dass aber weiterhin das politische Problem besteht, dass wir uns immer weiter zu einem Exekutivföderalismus entwickeln, dass die Landesparlamente weiterhin Ratifizierungsinstanz bleiben oder noch vermehrt werden, können wir aus Bremen nicht lösen, aber es ist eine Problemlage, die auch das Selbstbewusstsein dieses Parlaments betrifft und dazu geführt hat, dass wir diesen Antrag der Grünen damals auch in den Ausschuss schon einstimmig verwiesen haben.

Die Beteiligung des Bundesrates an der Gesetzgebung des Bundes erstreckt sich meines Erachtens auf ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

viel zu viele Bereiche. Die starken institutionellen Verflechtungen bewirken Politikblockaden. In einigen Politikfeldern, insbesondere verfahrensrechtlich, regelt der Bund andererseits viel zu viel oder zu detailliert. Dadurch wird die Eigenständigkeit der Länder eingeschränkt und das Subsidiaritätsprinzip oftmals berührt, wenn nicht sogar verletzt. In anderen Bereichen mangelt es dem Bund an Handlungsfähigkeit zur Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Den weitgehenden Mitwirkungsmöglichkeiten der Landesregierungen steht auch gleichzeitig eine abnehmende Bedeutung der Landtage gegenüber. Das System der Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen hat nachteilig unitarisierend gewirkt, die Zuständigkeit von Bund und Ländern immer mehr ineinander verflochten und verschlungen und hierdurch die faktische Macht der Exekutive überborden lassen gegen die Einflussmöglichkeiten der Legislative.

Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die Lübecker Erklärung des Föderalismuskonvents nicht ungehört verhallt, sondern Gehör bei der Wiederaufnahme der Föderalismuskommission findet, damit in absehbarer Zeit die über 300 Gremien, in welchen sich die Bundes- und Landesregierungen abstimmen, und die 900 Gremien und ständigen Konferenzen, in welchen sich die Landesregierungen untereinander abstimmen, reduziert werden und die Entscheidungen wieder vermehrt durch die getroffen werden, die direkt demokratisch legitimiert sind, das sind nämlich wir!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist richtig, wir haben uns auf diese Formulierung verständigt, aber ich kann es mir nicht verkneifen, weil ich so etwas in meinem ganzen politischen Leben noch nie gelesen habe: Der Ausschuss selbst kommt zu der Auffassung in der Sitzung am 25. Januar, dass eine rechtliche Bindung des Senats an die Entscheidungen der Bürgerschaft in allen Angelegenheiten des Bundesrats als grundgesetzwidrig anzusehen ist. Es muss mit den Stimmen von Herrn Köhler gegangen sein, denn das ist einstimmig gelaufen. Sie haben sich also selbst bescheinigt, dass Ihre Initiative verfassungswidrig war. Das habe ich noch nie erlebt. Das ist eine neue Lernerfahrung.

Wir sind dann, immer weiter in dem Bericht, gemeinsam zu der Überzeugung gekommen, dass sich einvernehmlich, so steht es hier, gegen die Aufnahme einer Pflicht des Senats zu maßgeblicher Berücksichtigung von Stellungnahmen der Bürgerschaft ausgesprochen wird. Da müssen Sie auch dabei ge