Zu Frage eins: Der Senat hat keine Kenntnis darüber, dass die EU-Kommission einen Mindestpreis für Speisefischimporte in die EU festgelegt hat. Dem Senat ist allerdings bekannt, dass die EU-Kommission Ende März 2005 eine im Oktober 2004 eingeleitete Antidumpinguntersuchung betreffend Lachseinfuhren aus Norwegen und Chile abgeschlossen hat und zu dem Ergebnis kam, dass im Falle Norwegen Dumping vorliegt. Daher hat die EU-Kommission vorgeschlagen, Antidumpingzölle für norwegischen Lachs – bis zu 25 Prozent – einzuführen. Dieser Vorschlag der EU-Kommission wurde im Antidumping-Ausschuss am 7. April 2005 von der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterstützt und soll noch im April dieses Jahres umgesetzt werden.
Zu Frage zwei: Die Verteuerung von Lachs ist für den Standort Bremerhaven insofern relevant, als mehrere Betriebe Lachsprodukte verarbeiten beziehungsweise damit handeln.
Zu Frage drei: Der Senat bewertet, in Übereinstimmung mit Fischhandel und Fischindustrie, die Einführung von Antidumpingzöllen insofern kritisch, als dass diese Abwanderungstendenzen von Unternehmen in das EU-Ausland verstärken können.
Da ja bekanntermaßen in Deutschland das Lachsvorkommen doch relativ gering ist und wir darauf angewiesen sind, Lachs zu importieren, ist Ihnen dazu bekannt, wie sich die Bundesregierung bei dieser Diskussion um die Antidumpingzölle eingelassen hat, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Deutschland damit, wie die Fischindustrie sagt, fast 3000 Arbeitsplätze gefährdet sind?
Welche Maßnahmen versuchen Sie denn jetzt als Senat auf Bundesebene zu ergreifen, um auf dieses Problem hinzuweisen und eben auch eine Verbesserung für die Situation in Bremerhaven durchzusetzen?
Ich unterstelle, dass das nur vorübergehende Maßnahmen sind, die sich hier nach einiger Zeit aufheben, so dass der aus Norwegen importierte Fisch zu Normalpreisen hier verarbeitet und weiter vertrieben werden kann.
Sind Sie denn bereit, dieses Thema in der nächsten Sitzung der Fischdeputation noch einmal aufzubereiten, uns eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen und uns über das weitere Verfahren in Kenntnis zu setzen?
(Abg. Frau H a n n k e n [CDU]: Danke! – Abg. Frau W i e d e m e y e r [SPD]: Es gibt aber keine Fischdeputation!)
Erstens: Wo sind automatisierte externe Defibrillatoren, AED, für Laien im Lande Bremen öffentlich zugänglich?
Zweitens: Welche Position nimmt der Senat hinsichtlich der Nutzung der oben genannten Defibrillatoren durch ungeschulte Laien ein?
Drittens: Wie unterstützt der Senat Forderungen nach einem generellen Einbezug der Ausbildung an Defibrillatoren für Laien unter anderem in die Erste-Hilfe-Kurse bei der Führerscheinprüfung?
Zu Frage eins: Dem Senat sind bislang keine automatisierten externen Defibrillatoren – AEDs – für Laien bekannt, die öffentlich zugänglich sind. Die von der Björn-Steiger-Stiftung für das Land Bremen kostenlos zur Verfügung gestellten AEDs werden derzeit als Trainingsgeräte von hiesigen Hilfsorganisationen zu Schulungszwecken verwendet.
Zu Frage zwei: Der Senat stuft die Nutzung von automatisierten externen Defibrillatoren für Laien grundsätzlich als sinnvolle Maßnahme im Kampf gegen den plötzlichen Herztod ein. Die Installation sowie der Einsatz von Defibrillatoren sollten jedoch im Rahmen umfassender Information und Schulungen der Öffentlichkeit in Erster Hilfe erwogen werden. Hierzu wurde im Bericht der Verwaltung in der staatlichen Deputation für Arbeit und Gesundheit am 10. März 2005 als erster Schritt ein entsprechendes Konzept des Senators für Bildung und Wissenschaft und des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales für die Schulen im Land Bremen vorgestellt.
Zu Frage drei: Der Senat unterstützt Forderungen nach einem generellen Einbezug der Ausbildung an Defibrillatoren für Laien unter anderem in die Erste-Hilfe-Kurse, die für die Führerscheinprüfung erforderlich sind. – Soweit die Antwort des Senats!
Wenn jetzt solche Geräte in der Öffentlichkeit sind – man hat gehört, hier in der Bürgerschaft soll es auch ein derartiges Gerät geben –, gibt es da auch eine einheitliche Kennzeichnung nach außen, damit man auch sieht, dass dieses Gerät hier vorhanden ist?
Ich gestehe, als ich hier heute Morgen hineingekommen bin, habe ich nicht darauf geachtet, ob hier eine solche Kennzeichnung vorhanden ist oder nicht, aber Sie sind ja öfter hier im Haus, Herr Brumma, Ihnen wird das sicherlich bekannt sein!
Genau! Deswegen, meine ich, sollte man die Forderung mit einbeziehen, damit eben solche Sachen öffentlich gekennzeichnet werden.
Die dreizehnte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift „Personalsituation an den Berufsschulen im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Nalazek, Frau Hövelmann, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die Personalsituation an den Berufsschulen im Land Bremen im Hinblick auf Bedarf und Angebot von Lehrkräften für die unterschiedlichen Berufsfelder?
Zweitens: Wie viele Stellen von Berufsschullehrern/ Berufsschullehrerinnen sind bereits jetzt unbesetzt beziehungsweise werden innerhalb der nächsten acht Jahre durch altersbedingtes Ausscheiden oder Eintreten von Lehrkräften in die Freistellungsphase der Altersteilzeit neu besetzt werden müssen?
Drittens: Was unternimmt der Senat, um den sich bereits jetzt abzeichnenden Mangel an Berufsschullehrern/Berufsschullehrerinnen bestimmter Fachrichtungen abzuwenden?
Zu Frage eins: Die Personalsituation an den beruflichen Schulen im Lande Bremen ist – über alle Bereiche gesehen – im Wesentlichen ausgeglichen: Der Unterricht kann in den meisten Berufsbereichen ohne größere Abstriche abgedeckt werden. Fachliche Lü