Protokoll der Sitzung vom 10.09.2003

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie gewährleistet der Senat den Schutz von Pflanzen und Tieren nach dem Bremischen Naturschutzgesetz, insbesondere bei Bäumen, die nach der novellierten Baumschutzverordnung nicht mehr geschützt sind?

Zweitens: Wie häufig hat der Senat das Fällen von Bäumen mit Horsten oder Bruthöhlen in der Zeit vom 1. März 2003 bis zum 31. August 2003 aufgrund von Paragraph 28 Absatz 1 Nummer 6 Bremisches Naturschutzgesetz untersagt?

Drittens: Wie viele Bäume wurden trotz des Verbots nach dem Bremischen Naturschutzgesetz gefällt?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Eckhoff.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Gemäß Paragraph 14 Absatz 2 der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Lande Bremen, Baumschutzverordnung, vom 5. Dezember 2002 bleiben die Vorschriften des Paragraphen 28 des Bremischen Naturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung unberührt. Das bedeutet, dass die Verbotsbestimmungen des Paragraphen 28 Absatz 1 Nummer 6 Bremisches Naturschutzgesetz fortgelten. Die Baumschutzverordnung hat zu keiner Zeit diese Regelung ersetzt oder überflüssig gemacht.

Zu Frage zwei: Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr geht davon aus, dass diese Frage auf die Regelung des Paragraphen 28 Absatz 1 Nummer 7 abhebt, nach der es verboten ist, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen. Im Zeitraum 1. März bis 31. August 2003 wurden keine Anträge auf Befreiung von dieser Schutzvorschrift gestellt. In diesem Rahmen konnten daher keine Versagungen von Befreiungen erfolgen.

Zu Frage drei: Dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr liegen keine Hinweise vor, dass Bäume gefällt wurden, obwohl hierfür keine Befreiung von der Schutzvorschrift des Paragraphen 28 Absatz 1 Nummer 7 vorlag. Anzeigen wegen Verstoßes gegen diese Vorschrift liegen dem Senat nicht vor.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!

Herr Senator, würden Sie mir zustimmen, dass keine Befreiungsanträge vorlagen, auch kein widerrechtliches Fällen stattgefunden hat, dies ganz einfach dadurch zu begründen ist, dass der Senator mit der Novellierung der Baumschutzverordnung hier auch jegliches Kontrollinstrument aus der Hand gegeben hat?

Bitte, Herr Senator!

Nein, dem kann ich so nicht zustimmen, da dies automatisch bedeuten würde, dass es vorher Kontrollinstrumente in dieser Richtung gegeben haben müsste. Dies war nicht so! Es wurden auch vorher von den Baumschutzsachbearbeitern Prüfungen lediglich vorgenommen, um Genehmigungen zu erteilen, wenn ein Hinweis auf die jetzt auch weiter geltenden Beschlüsse erfolgte. Es ist nicht automatisch damit eine zusätzliche Prüfung erfolgt nach diesem Paragraphen 28 des Bremischen Naturschutzgesetzes. Insofern ist das von Ihnen eine Interpretation, der man sich aber politisch nicht anschließen muss.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie würden mir also in dem Punkt nicht zustimmen, dass durch die Baumschutzverordnung, wie sie früher galt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses vor Ort gegangen sind, dort auch jeweils nachgeschaut haben, ob entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, und in dem Zusammenhang natürlich auch wahrnehmen konnten, ob sich entsprechende Vogelnester, Bruthöhlen et cetera in den Bäumen befanden?

Bitte, Herr Senator!

Sie hätten das feststellen können, ich kann das ja nur für die Vergangenheit referieren, es war aber auch nicht die Regel, dass automatisch auch alle anderen Gesetze, wie etwa Paragraph 28 Nummer 6 oder 7 Naturschutzgesetz, gleich mitkontrolliert wurden. Das war bei weitem nicht so!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann ist es also richtig, wenn ich das jetzt so zusammenfasse, dass das Bremische Naturschutzgesetz vorher nicht kontrolliert wurde und heute nicht kontrolliert wird?

Bitte, Herr Senator!

Nein, das können Sie so nicht interpretieren, Frau Dr. Mathes, aber es ist sicherlich schon richtig, dass dies jetzt von keinen Sondereinheiten oder sonst etwas überprüft wird, sondern die Regelungen sind entsprechend. Es gibt ja auch verschiedene Unklarheiten in diesem Gesetz. Da ist zum Beispiel von freier Natur die Rede. Da ist die Frage, wie das ausgelegt, wie es entsprechend interpretiert wird. Es macht meines Erachtens auch keinen Sinn, im Rahmen der gewollten Vereinfachung der Baumschutzverordnung jetzt im Zusammenhang mit dem Paragraphen 28 diese Vereinfachung, die ganz bewusst eingetreten ist, nun auf anderem Wege wieder zurückzuholen. Das wäre, glaube ich, politisch die falsche Richtung.

(Beifall bei der CDU)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie mir jetzt einmal erläutern, wie dann in Zukunft das Bremische Naturschutzgesetz entsprechend kontrolliert werden soll beziehungsweise überprüft werden soll, dass es eingehalten wird?

Bitte, Herr Senator!

So wie in der Vergangenheit auch, Frau Dr. Mathes!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau D r. M a t h e s [Bündnis 90/ Die Grünen]: Nein danke!)

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Dr. Schuster!

Herr Senator, es ist ja objektiv schwierig zu überprüfen, ob Bäume, die im Grundsatz gefällt werden dürfen, entsprechende Bruthöhlen oder Ähnliches beinhalten. Dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass auch in der entsprechenden Periode Bäume gefällt wurden, in der es eigentlich nicht hätte sein sollen.

Wäre es denn nicht einfacher, und es würde die Vereinfachung, die Novellierung der Baumschutzverordnung überhaupt nicht treffen, zu sagen, in der Vegetationsperiode und in der Periode vom 1. März bis 30. September ist nicht nur in der freien Natur, sondern generell verboten, Bäume zu fällen, um damit zu umgehen, dass dieses Gesetz so schwer kontrollierbar ist? Denkt der Senat daran, eine solche Regelung zu verabschieden?

Bitte, Herr Senator!

Bis jetzt denkt der Senat nicht daran, aber ich habe es doch so verstanden, dass in der Diskussion über die Baumschutzverordnung immer gesagt wurde, man will die Ergebnisse noch einmal entsprechend auswerten. Das ist auch in der Deputation verabredet worden, und ich finde, im Rahmen dieser Auswertung muss man verschiedene Möglichkeiten in Betracht ziehen. Die, die Sie erwähnen, ist eine davon.

Ich glaube allerdings, dass es zunächst einmal durchaus auch sinnvoll ist, dies denjenigen, die den Wunsch haben, einen Baum zu fällen, auf freiwilliger Basis auch entsprechend zu vermitteln. Es macht übrigens eigentlich auch keinen Sinn, Bäume zu fällen, wenn sie besonders im Saft stehen und sich in der Vegetationsphase befinden. Das ist dann auch ein erheblicher Mehraufwand, diese Bäume tatsächlich zu fällen. Insofern setze ich zumindest erst einmal grundsätzlich darauf, dass alle so vernünftig sind und das außerhalb der Vegetationsphase machen. Wir müssen schauen, wie die Erfahrungen, die Ergebnisse der neuen Baumschutzverordnung tatsächlich sind. Dann müssen wir sehen, ob wir politisch handeln müssen oder nicht.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf das Ergebnis des Gesprächs zwischen dem Finanzsenator und dem Bundesfinanzminister. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Pflugradt, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Pflugradt!

Wir fragen den Senat:

Zu welchen Ergebnissen führte das am 7. August 2003 stattgefundene Gespräch des Finanzsenators mit dem Bundesfinanzminister Herrn Hans Eichel bezüglich der Zusage des Bundeskanzlers, die eine Kompensation der durch die Steuerreform zu erwartenden Steuerausfälle im bremischen Haushalt zusichert?

Mit welchen kreativen Maßnahmen gedenkt der Finanzsenator, die Vorurteile des Bundesfinanzministers dem Land Bremen gegenüber abzubauen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

In dem Gespräch erläuterte der Finanzsenator die schwierige Finanzsituation Bremens und die erheblichen Sanierungsanstrengungen, die das kleinste Bundesland in fast zehn Jahren unternommen hat. Besonders warb der Finanzsenator beim Bundesfinanzminister um Verständnis für die hohen Investitionsausgaben, die zentrale Bestandteile der auf einen langen Zeitraum angelegten Sanierungsstrategie des Sparens und Investierens seien. Der Senator machte auch deutlich, dass Bremen trotz alledem zunächst noch auf weitere Bundeshilfe angewiesen sei. Bundesfinanzminister Eichel und der Finanzsenator vereinbarten eine künftig enge Zusammenarbeit in diesen Fragen.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Wenn ich Ihre Ausführungen höre, Herr Dr. Nußbaum, dann war das ein sehr einseitiges Gespräch, nämlich dass Sie dem Bundesfinanzminister etwas erläutert haben und Sie etwas verabredet haben. Ansonsten gab es keine Äußerungen des Bundesfinanzministers. In der Presse haben Sie mitgeteilt, was der Bundesfinanzminister Ihnen in das Stammbuch geschrieben hat. Mich würde schon interessieren, was er gesagt hat und was das Ergebnis dieses Gesprächs war.

Bitte, Herr Senator!

Zunächst einmal war das ein persönliches Vorstellungsgespräch, und ich glau

be nicht, dass Sie das so sehr interessiert, welche Sozialisation Herr Eichel hat hinnehmen müssen. Aber ich denke, das Thema ist viel zu ernst, als dass man das, was die politische Seite betrifft, jetzt mit Wortspielereien belegen sollte.

(Beifall bei der SPD)

Für mich ist es wichtig, dass wir jetzt auf allen Ebenen, das heißt auf der politischen Ebene, der Verwaltungsebene und letztlich auch auf der gesellschaftlichen Ebene, daran arbeiten, den für uns so zentral wichtigen Kanzlerbrief umzusetzen. Das ist der Punkt, um den es geht. Diese Gespräche haben wir aufgenommen, und auf Verwaltungsebene werden wir jetzt zusammen mit den Beamten von Bundesfinanzminister Eichel die Gespräche beginnen, die unsere Position unterlegen werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!