Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Auswirkungen durch Abbau der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur’“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Winther, Pflugradt, Kastendiek und Fraktion der CDU.
Welche arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen für das Land Bremen sieht der Senat in der von Bundeswirtschaftsminister Dr. Wolfgang Clement beabsichtigten Abschaffung des Instrumentes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den alten Bundesländern?
Bund und Länder haben gemeinsam im Frühjahr 2003 eine Verlängerung des derzeitigen Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bis Ende 2006 beschlossen, und die Bundesregierung hat im BundLänder-Planungsausschuss der GA am 24. April 2003 in Berlin ein Festhalten an der Gemeinschaftsaufgabe erklärt.
Ordnung ist die volle Kompensation der Mischfinanzierungen selbstverständliche Voraussetzung aller Reformüberlegungen gewesen. Dem widerspricht die Beschlussfassung der Bundesregierung zum Entwurf für den Bundeshaushalt 2004, wonach – soweit es bekannt geworden ist – die Gemeinschaftsaufgabe West in den alten Ländern ausläuft und für neue Förderungen ab 2004 keine Bundesmittel mehr zur Verfügung stehen; lediglich bereits bewilligte Projekte sollen noch regulär ausfinanziert werden. Dieser einseitige Rückzug des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe West ist mit der geltenden Finanzverfassung nicht vereinbar und würde jeglichen gemeinsamen Reformprozess behindern.
Die Auswirkungen für das Land Bremen lassen sich zusammenfassend wie folgt darstellen: Vorrangig werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe betriebliche Investitionen sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturen gefördert. Bremen erhält Zuweisungen des Bundes in der laufenden Programmperiode 2000 bis 2006 in Höhe von etwa sechs Millionen Euro per annum.
In den Jahren 2000, 2001 und 2002 sind im Land Bremen mit Gemeinschaftsaufgabe-Bundesmitteln 23 einzelbetriebliche Förderungen bewilligt worden, dadurch wurden 527 Arbeitsplätze geschaffen und 194 Arbeitsplätze gesichert. Ein Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe-Bundesmittel hätte zur Folge, dass – unter sonst gleichen Bedingungen – in den Jahren 2004, 2005 und 2006 eine entsprechende Anzahl Arbeitsplätze nicht geschaffen beziehungsweise nicht gesichert würde.
Förderungen der wirtschaftsnahen Infrastruktur sind im Lande Bremen in den Jahren 2000 bis 2002 in elf Fällen mit Einsatz von GemeinschaftsaufgabeBundesmitteln erfolgt. Der Förderung liegen Investitionen für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 51,5 Millionen Euro zugrunde, für die Gemeinschaftsaufgabe-Zuschüsse in Höhe von 39,5 Millionen Euro bewilligt worden sind.
Es ist schon bemerkenswert, wenn der Bund nach wenigen Monaten aus einer Bund-Länder-Vereinbarung einseitig wieder aussteigt. Ich möchte Sie fragen: Erstens, welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Maßnahmen wieder zurückzuholen?
Zweitens: Mir liegt ein Antrag einiger Bundesländer vor, zum Beispiel der Bundesländer NordrheinWestfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, also sowohl A- als auch B-Länder, die im Bundesrat zum Haushalt einen Antrag gestellt haben, um diese 133 Millionen Euro – sind es, glaube ich, insgesamt – wieder zurückzuholen. Ich frage Sie: Warum ist Bremen diesem Antrag nicht beigetreten?
Ich habe versucht, das zu klären, aber dies ist im Finanzausschuss beraten worden. Ich gehe davon aus, dass Bremen diesem Antrag beitritt, weil alle betroffenen Länder, egal, ob sie A- oder B-regiert sind, diesen Antrag unterstützen, nämlich dies wieder rückgängig zu machen, weil das Fördergefälle zwischen den westdeutschen Ländern und den ostdeutschen, bei denen eine erhöhte Förderkulisse voll bestehen bleibt, natürlich immer größer wird und das auch zu Firmenverlagerungen führen könnte. Es haben alle Länder bis auf Bremen sich diesem Antrag angeschlossen. Ich gehe davon aus, dass Bremen das auch tun wird.
Bitte geben Sie die dringende Bitte der CDU-Fraktion, sich diesem Antrag anzuschließen, an den Finanzsenator weiter!
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Insolvenzentwicklung im Lande Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Liess, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie hat sich die Zahl der Insolvenzen seit 1999 im Lande Bremen entwickelt, und welche Gründe sieht der Senat für die zuletzt überdurchschnittlichen Zuwächse?
Zweitens: Wie hat sich seit 1999 die Zahl der Insolvenzen solcher Unternehmen entwickelt, die im Lande Bremen innerhalb der jeweils zurückliegenden fünf Jahre als Existenzgründungen entstanden sind, und wie hoch war der Anteil dieser Firmenzusammenbrüche an der Gesamtzahl der Insolvenzen?
Drittens: In welcher Weise wurden beziehungsweise werden die Bremer Aufbau-Bank und ihr Instrumentarium genutzt, um die Insolvenzentwicklung im Lande Bremen zu begrenzen, und sollen beziehungsweise müssen hierfür gegebenenfalls weitere Instrumente entwickelt werden?
Zu eins: Die amtlichen Statistiken differenzieren nach privaten Insolvenzen, den so genannten Verbraucherinsolvenzen, und Unternehmerinsolvenzen.
2001 bei 184 Fällen. In 2002 hatten wir einen sprunghaften Anstieg auf 313 Unternehmensinsolvenzen. Dies stellt eine überdurchschnittliche Entwicklung im Ländervergleich der Insolvenzhäufigkeit, bezogen auf 10 000 Unternehmen, dar. Allerdings relativiert sich dieses Bild dadurch, dass Bremen 2001 hinter Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland die viert geringste Insolvenzhäufigkeit zu verzeichnen hatte. Ein im Bundesvergleich überdurchschnittliches Insolvenzgeschehen lässt sich im EinJahres-Vergleich jedoch noch nicht ableiten, die Unsicherheitsfaktoren wie Effektivität von Insolvenzberatungen, Schnelligkeit der Amtsgerichte und so weiter müssten dabei berücksichtigt werden.
Die Entwicklung insgesamt lässt sich zum Teil durch die Änderung des Insolvenzrechts erklären, welches Kleinstunternehmen einen einfacheren Zugang zum Insolvenzverfahren ermöglicht. Diese werden erstmals in 2002 von der amtlichen Statistik erfasst. Darüber hinaus befindet sich Deutschland seit rund drei Jahren in einer konjunkturellen Talsohle. Diese Entwicklung wird begleitet von einem starken Eurokurs und den damit einhergehenden Exporteinbußen. Das Statistische Bundesamt meldete für die letzten drei Quartale einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts, zuletzt von minus 0,6 Prozent. Die Folge sind steigende Zahlen von Unternehmensinsolvenzen.
Zu zwei: Die amtliche Insolvenzstatistik berücksichtigt als Kategorien nur Unternehmen, die älter als acht Jahre sind, und Unternehmen, die jünger als acht Jahre sind. Insofern ist die Frage sehr schwer abzugrenzen, wie sich die Insolvenz bei den Existenzgründungen entwickelt hat, weil dieser AchtJahres-Zeitraum schon ein sehr langer ist. Dies vorausgeschickt!
In 1999 war der Anteil der Insolvenzen der jünger als acht Jahre existierenden Unternehmen 58 Prozent, in 2000 betrug ihr Anteil 66 Prozent, und in 2001 war er knapp 55 Prozent. Die Angaben für 2002 stehen vom Statistischen Landesamt noch nicht zur Verfügung. Das dauert immer ein bisschen länger, ich rechne im Herbst damit.
Das Bremer Institut oder der Bremer Ausschuss für Wirtschaftsforschung, BAW, hat kürzlich eine Studie zum Thema „Nachhaltige Existenzgründungen“ vorgelegt. Dabei wurde unter anderem ein Ländervergleich angestellt, in dem die Gründungen ins Verhältnis zu den Insolvenzen junger Unternehmen, bis zu drei Jahren, gesetzt wurden. In diesem Spektrum konnte sich Bremen bundesweit mit dem dritten Platz gut positionieren, hinter Nordrhein-Westfalen und Hamburg.
Auch die Vergleiche des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ergaben für Bremen positive Salden zwischen Gründungen und Gewerbeanmeldungen: Das waren 400 Unternehmen plus in 1999, 500 Unternehmen plus in 2000, 300 Unternehmen plus in 2001 und 200 Unternehmen plus in 2002.
Zu drei: Die Bremer Aufbau-Bank setzt als Förderinstitut des Landes Bremen zur präventiven Stärkung der Finanzkraft gewerblicher Unternehmen Instrumente wie Kreditfinanzierungen, Wagniskapitalfinanzierungen und Landesbürgschaften ein. Diese Leistungselemente unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen im Land Bremen bei der Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten oder Umstrukturierungsprozessen hat die Bremer AufbauBank in der Vergangenheit im Rahmen des so genannten Rettungs- und Umstrukturierungsfonds, RUB, Finanzhilfen insbesondere in Form von Darlehen, stillen Beteiligungen und Bürgschaften gewährt. Vor dem Hintergrund vermehrter Anfragen prüft die BAB mit dem Wirtschaftsressort insbesondere die Errichtung einer besonderen Anlaufstelle für Unternehmen in Schwierigkeiten und eine erneute Mittelzuführung für den RUB-Fonds.
Nun konnte man heute der Zeitung entnehmen, dass die Insolvenzen im Bund im ersten Halbjahr 2003 auf die Höhe von 19 200 gestiegen sind. Das ist eine absolute Rekordhöhe, und das lässt den Schluss zu, dass die Befürchtungen, dass die Insolvenzen im gesamten Jahr bis zu einer Höhe von 40 000 ansteigen, bittere Wahrheit werden könnten. Ich frage Sie vor diesem Hintergrund, wie Sie die Situation der Insolvenzen und andererseits auch das Gründungsgeschehen in Bremen sehen.
Zunächst einmal steht diese Problematik unmittelbar im Zusammenhang mit der ersten Frage nach der Förderung durch die Gemeinschaftsaufgabe. Wenn wir in einer Zeit, in der wir solche Insolvenzzahlen haben, gleichzeitig die Förderinstrumente des Bundes einseitig abschaffen, gerade in den westdeutschen Ländern, dann verschärft sich dadurch natürlich diese Problematik.
Sie sehen gleichzeitig bei den Zahlen, die ich genannt habe, zwischen Gründungen und Insolvenzen, dass wir Gott sei Dank bisher einen positiven Saldo haben. Das heißt, wir haben mehr Firmen, die an den Markt gehen, als vom Markt verschwinden. Das ist in einer so schwierigen Zeit eine exzellente Bilanz.
Trotzdem muss man sehen, dass die Zahlen insgesamt im Durchschnitt der letzten drei Jahre sukzessive sinken. Das heißt, dass der Überhang der Gründungen im Verhältnis zu den Insolvenzen niedriger wird. Das erklärt sich natürlich aus der Wirtschaftslage. Es stellt uns gleichzeitig vor härtere An
forderungen in der Frage der Existenzgründungen, dass wir dort nicht nachlassen dürfen, und hat zweitens zur Folge, dass wir dem Bund im Nacken sitzen müssen, damit er natürlich die Förderstrukturen nicht verändert.
Ich will das nur noch einmal im Zusammenhang sagen, wir diskutieren seit fünf Jahren, Frau Winther, die Problematik, Gemeinschaftsaufgaben zu entflechten, dass sie vom Bund auf die Länder übertragen werden, aber wenn sie übertragen werden, und das war immer gemeinsame Grundlage, dann muss das Geld mitkommen, weil eine Auflösung der Gemeinschaftsaufgabe, indem der Bund sich finanziell entlastet und die Förderwege dann nur noch von den Ländern finanziert werden müssen, auch in dieser Zeit von den Ländern allein gar nicht geleistet werden kann. Da liegt der Zusammenhang, und deshalb werden wir uns dort sehr energisch zur Wehr setzen, aber ich bitte alle darum, dass wir auch in schwieriger Zeit, in schwieriger Haushaltslage, bei den Existenzgründungen hart daran arbeiten, dass wir in einem positiven Saldo bleiben.
Die dritte Anfrage, die sich auf die Einführung der Lkw-Maut in Deutschland bezieht, wurde von der Fraktion der CDU zurückgezogen.
Die vierte Anfrage betrifft den Schutz von Pflanzen und Tieren. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Crueger, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.